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Betreuer Umgang mit Verfahrenspfleger

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(@sanny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Vielleicht ein kurzes Vorwort von mir
Ich bin 26 Jahre und habe eine Tochter 2 und einen Sohn 5 Monate.Meine Tochter kommt aus erster Beziehung ( wir waren nicht verheiratet) und mein Sohn habe ich mit meinen jetzigen Ehemann.
Nun meine Frage.
Der KV hat die kleine seit einen halben Jahr nicht gesehen ( er wollte nicht) jetzt haben wir von Gericht eine Verfahrenspflegerin bekommen, die sich bei uns schon vorgestellt hat und erklärt hat wie sie sich alles weitere vorstellt. Jetzt soll ein Termin mit dem KV ausgemacht werden, wo dann die Verfahrenspflegerin und die Kleine ihn in seiner Wohnung besuchen.
Wie bereite ich sie darauf vor?
Wie erkläre ich ihr die Situation?
Was kann ich im Nachhinein tun?

Noch eine ganz andere Frage. Wie kann ich meinen Eltern vernünftig zu verstehen geben, das ich den Umgang mit den KV in Ordnung finde und ihnnicht unterbinde.
Nicht falsch verstehen, ich lasse mir nicht alles von meinen Eltern sagen, aber für sie ist mein Ex ein rotes Tuch" vor dem sie mich beschützen :mad2:
" wollen

Sanny

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2004 12:05
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wieso kommt es überhaupt jetzt mitmal zu dem begleiteten Umgang?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 13:31
(@sanny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Weil mein Ex ein Verfahren in die Wege geleitet hat, und da JA und das Gerich haben sich für eine Verfahrenspflegerin entschieden.
Die Verfahrenspflegerin meint das wir ja nicht wüßten wie die kleine auf diese Situation reagiert und sie es das erste mal begleitend machen möchte.

Sanny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2004 13:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

..naja..insofern macht das ja auch völlig Sinn ...

Nur wieso mitmal der sinneswandel beim KV wenn er sie ja nicht sehen wollte?? u jetzt das Verfahren?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 14:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sanny,

ich finde es klasse, in welcher Form du konstruktiv mit diesem Thema umgehst und ich wünsche deiner Tochter, dass der KV sich jetzt zu einem regelmäßigen und verlässlichen Umgang bekennt.

Wenn du noch Fotos aus vom KV mit oder ohne Tochter hast, so blättere darin einfach mit ihr. Vielleicht kannst du auch Geschichten erzählen, die sie möglicherweise noch in Erinnerung hat (Urlaub, besondere Momente). Deinen Eltern gib einfach mal die 20 Wünsche von Scheidungskindern" in die Hand (sind im Download-Bereich). Sie sollten dich dann verstehen und unterstützen können.

Hinterher sprichst du mit deiner Tochter über das Erlebte. Versuche hierbei neutral zu sein und nicht zu sehr auf Antworten zu drängen. Du kennst sie am Besten udn weißt, wann du Fragen stellen kannst und wann besser nicht. Stelle dich darauf ein, dass sie dir vielleicht ein wenig "verstört" erscheint, das ist völlig normal und legt sich mit jedem Umgang ein Stück weit mehr.

Ich drücke euch allen ganz feste die Daumen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 16:10
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...auf jedenfall bereite die Kleine auf den Umgang vor .. nicht das sie mitmsal mit der Situation überfordert ist...

Denke Deep`s Tipps sind da schon recht klasse ...

Allerdings ist das Alter der kleinen ja nicht grad "einfach" , von wegen das sie eben noch sehr jung ist.. Denke sie wird da vieleicht ehr u schneller noch mit zurecvht kommen...

Zu hoffen ist auch das der KV auch weiter dann regelmäßig den Umgang war nimmt..

Vielleicht wäre es auch angebracht wenn du mit dem KV vorher einfach einmal sprichst , damit auch er über die Kleine, ihre Vorlieben und Interessen bescheid weiß ... macht es vielleicht für euch beide das ganze auch "entspannter"!

Gruß
Jens
Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 16:34
(@sanny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich hoffe ja mal das sich eine für beide Seiten gute Reglung ergibt. Denn bis jetzt möchte mein Ex sie jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag haben. Dewegen auch der Rechtsstreit. Ich finde das ich dann aber alls Alltagsmutti abgestempelt werde. Da die Kleine von Montag bis Freitag in einen Ganztagskindergarten geht. Und ich sie erst abholen, kann wenn ich von der Arbeit komme. Gegen 15.30-16.00 Uhr. Sie geht dann um 19.00 Uhr ins Bett, da habe ich nichtviel von ihr. Da wartet man doch aufs Wochenende.
Ist diese Forderung Falsch?????????????
Wie oft sollte so ein Umgang sein?
Nur am Wochenende, oder auch an anderen Tagen?

Sanny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2004 16:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sanny,

Umgangsregelungen sehen üblich so aus:
- alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag
- halbe Sommerferien
- Ostern/Weihnachten im Wechsel

Nun kommen individuelle Einflüsse, wie z.B. die Entfernung, wodurch der 14 tägige Rythmus gestört werden könnte und auf alle 4 Wochen verändert würde.

Ein weiterer Punkt ist das Alter des Kindes. Hier gilt die Faustregel: Je jünger das Kind, desto häufiger sollten die Kontakte statt finden, damit sich das Verhältnis festigen kann. In deinem Beispiel wären 2 Kontakte pro Woche plus alle 14 Tage über das Wochenende sinnvoll. Begründet ist dies darin, dass kleine Kinder die Situation ganz anders verarbeiten, nämlich rein emotional in ihrem Inneren. Die Möglichkeit, darüber zu sprechen und rational eine Erklärungswelt zu finden, haben sie noch nicht. Sie leben es einfach aus, weshalb gerade kleine Kinder häufig nach einem Umgang zu wahren Babydrachen mutieren. Es aber schlicht ihre einzige Möglichkeit der Verarbeitung und das bedarf des Einfühlungsvermögens und Verständnisses des betreuenden Elternteiles.

Deine Anmerkung, Alltagsmutter zu sein kann ich nachvollziehen und auf Grund deiner Arbeit hast du letztlich ja fast weniger Zeit für deine Tochter zur Verfügung als der KV. Ich würde versuchen, dies für eine Übergangszeit zu akzeptieren, damit die beiden zueinander finden. Ich denke mal ein Zeitrahmen von drei Monaten wäre angemessen.

Btw.: Wie ist denn dein Sohn untergebracht, wenn du ganztags berufstätig bist?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2004 17:06
(@sanny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich arbeite nicht ganztags, nur von 12.00-15.00Uhr meinArbeitgeber ist recht flexibel, kann meinen Sohn mitbringen wenn ich für ihn niemand habe.
Was mache ich wenn der Vater sich auf die Wochenenden "verschossen" hat. Er will laut Verfahrenspfleger auch nicht davon weg.Sanny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2004 21:12
(@murphys)
Schon was gesagt Registriert

Hi Sanny,

erstmals finde ich es auch toll, wie du damit umgehst - ich hoffe der leibliche Vater ist auch so tolerant und umgänglich.

Erstmals möchte ich mich zu der Besuchsrechtsregelung äussern:

- alle 14 Tage ganzes WE
- halber sommer
- etc.

funktioniert, wenn die leiblichen Eltern eine Kommunikationsbasis gefunden haben und den Respekt (unter anderem wieder gefunden haben) - sonst leider nicht. Ich würde folgendes vorschlagen --> einen Stufenplan unter Beobachtung einer aussenstehenden Person. Aussenstehend, da in den meisten Fällen die direkt betroffenen Personen Reaktionen oder Verhaltensweisen nicht korrekt interpretieren und dadurch gar nicht reagieren oder auch SEHR OFT überreagieren.

Zu aller erst meine Sicht des Rechtes -- es ist das Recht des Kindes auf beide Eltern und nicht umgekehrt -- und aus dieser Perspektive stellt sich dann die Frage -- was ist gut für das Kind -- das oft ausgesprochene Kindeswohl kommt hier ins Spiel.

1. Schritt - zw. 4 und 12 Monate / Zuerst begleitetes Besuchsrecht des Kindes
2. Schritt - zw. 4 und 12 Monate / Nicht begleitetes Besuchsrecht - ohne Übernachtung
3. Schritt - zuerst testweise und dann auf Dauer / Nicht begleitetes Besuchsrecht / alle 14 Tage - mit Übernachtung / 25. Dezember beim Vater
4. Schritt - zuerst testweise und dann auf Dauer / Nicht begleitetes Besuchsrecht / alle 14 Tage - mit Übernachtung / 1 Woche im Winter / 25. Dezember beim Vater / 2 Wochen im Sommer

Wesentlich ist, dass die beiden zueinander finden und das Kind nicht überfordert wird und das Fall zu Fall beurteilt werden sollte. Ich empfehle auch (da ja leider eure Meinungen zu sehr auseinander gehen und sogar vor Gericht verhandelt werden) eine Mediation und eventuell auch eine Familienberatung. Der Kontakt und zwar der Respekt zwischen den Eltern MUSS gegeben sein - ihr müsst unbedingt die Kommunikation zwischen euch in Ordnung bringen, sonst wird es ein jahrelanger Streit.

Ich habe hier in Österreich mit solchen Stufenplänen (vor allem bei jüngeren Kindern - Vorschulalter) sehr gute Erfahrungen gemacht und auch die Gerichte sehen es durchaus positiv, da ja der Kontakt dadurch einerseits gefördert wird und andererseits sachte und behutsam aufgebaut wird. WENN DANN durch begleitende Massnahmen die Kommunikation zwischen den leiblichen Eltern auch noch besser wird, geht es dem Kind oft richtig gut. Es beginnt zu verstehen, dass es quasi in zwei Welten lebt und sieht mit der Zeit sogar dadurch die Vorteile UND das ist das wesentliche --> das es dem Kind gut geht und die Kindheit auch positiv verläuft.

Zum Thema Kind vorbereiten:

Wir unterschätzen die Kinder sehr häufig -:)) die sind oft schlauer wie wir Erwachsenen. Das mit den Fotos und positive Geschichten aus vergangener Zeit zu erzählen ist eine gute Idee, aber natürlich kindgerecht aufbereitet - da spielt das doch sehr geringe Alter eine Rolle.

Weiters obligt es natürlich auch dem leiblichen Vater aus der Zeit mit dem Kind etwas positives zu schaffen (auch hier ist externe Beratung recht gut).

Ich würde wirklich vorschlagen zu einer Familienberatung zu gehen und auch gemeinsam besprechen, wie jeder damit umgeht -- es geht nähmlich auch um Kleinigkeiten - wie Erziehungsfragen, wann soll das Kind schlafen gehen, darf es Fernsehen, was ist es oder soll es essen UND so weiter. Oft sind Väter auch damit überfordert und das gilt es eben zu besprechen. Aber wie schon vorher gesagt geht es nicht ohne eine vernünftigen Kommunikationsbasis -- daher eventuell als begleitende Massnahme die Mediation.

Auch wenn ich aus dem kleinen Österreich meine Erfahrung geteilt habe -- vielleicht hilft es ein wenig. Ich wünsche dem Kind alles Liebe.

mfg -- Andreas
www.kindeswohl.cc

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2004 21:51




(@sanny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Gestern war der Tag welcher, es ist katastrophal gelaufen.
Ich mußt meine Kleine nach einer viertel Stunde abholen, sie muß getobt und nur geweint haben. Als ich sie abholte klammerte sie sich an micht als wäre ich der Rettungshalm vorm ertrinken.
Alls wir zu hause waren weinte sie immer noch und ließ mich nicht los, wollte mit in meinen Bett schlafen ( hat sie noch nie gemacht)
Was soll ich jetzt nur machen?
Mein Ex meinte ich hätte sie ja schön aufgehetzt,
Aber wir haben uns am Wochenende Bilder aus unseren letzten gemeinsamen Urlaub angesehen, das habt ihr doch empfohlen, Doch nicht richtig?
:kapiernicht

Sanny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2004 11:49
 mel
(@mel)

hi sanny,
das verhalten eurer tochter ist ganz normal. sie hat den KV längere zeit nicht gesehen, darüber würde ich mir keine so grosse sorgen machen.

ich halte die vom KV verlangten umgangsregelungen für überzogen, er wird sie auch nicht umsetzen können.
:gunman: die vorgehensweise der verfahrenpflegerin halte ich für psychische sehr schädigend sie hätte den kontakt zwischen eure tochter und dem KV auf neutralem boden stattfinden lassen müssen.

mein vorschlag: kein betreuter umgang!!! versuche über den kinderschutzbund eine regelung zufinden, diese stellen räume zu verfügung wo sich KV und tochter treffen können.
damit habt ihr einen neutralen ort.

versuche mit dem KV darüber zu sprechen.
:gunman: JA und verfahrenspfleger schädigen den kontakt anstatt ihn zu fördern.

deine eltern sollten sich schleunigst aus eurer trennung heraus halten, meide sonst den kontakt zu ihnen auch wenn es hart klingt.

ich habe meine söhne über 2,5 jahre begleitet gesehen.
desweiteren würde ich vorschlagen, das ihr euch einer elternberatungsstelle anschliesst um dort die gespräche ihn ruhe zu führen.
ich drücke euch die daumen.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2004 13:44
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo sanny,
ich kann mich da nur Mel`s Zeilen anschließen.
Der betreute Umgang beim Kinderschutzbund, hat auch bei uns letztendlich den Erfolg gebracht.
Die Kinder hätten sich zum damaligen Zeitpunkt auch bei uns zu Hause nicht wohl gefühlt. Ein neutraler Ort wirkt dann doch nicht so beklemmend.
Ich kann mir keinen Reim darauf machen, wie die Verfahrenspflegerin auf solch eine Idee kommt.
Bei Micha war so, daß die Spielzimmer ziemlich gemütlich eingerichtet waren und wenn das Wetter es zuließ, konnte man auf einen benachbarten Spielplatz gehen. Es war immer ein und der selbe Herr vom Kinderschutzbund dabei, der die Abläufe des Umgangs aus bestimmter Entfernung beobachtet hat. Weder die Kinder, noch Micha registrierten diesen Herrn nach gewisser Zeit noch.
Ich würde mir um die Reaktion deiner Tochter auch erstmal nciht so große Sorgen machen. Die Idee mit dem Fotoalbum finde ich gut und richtig. trotzdem darf m,an nicht vergessen, daß sie ihren Dad ein halbes Jahr nicht gesehen hat und mit der Art und Weise der Verfahrenspflegerin ganz schön ins kalte Wasser geschubst wurde.
Beim Kinderschutzbund laufen dann auch Einzelgespräche und gemeinsame Elterngespräche ohne die Kinder. Wenn es darum geht, die Kids wieder an einen Umgang zu einem Elternteil heranzuführen, finde ich diese Lösung am besten.
Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2004 15:49
 7of9
(@7of9)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Sanny!

Du solltest Dir selbst keine Vorwürfe machen, Du hast die Kleine so gut es eben geht auf den Besuch vorbereitet und dass sie sich dort dann plötzlich alleine und unsicher gefühlt hat ist doch ganz natürlich.
Dass Dein Ex deswegen DIR Vorwürfe macht, naja, daran wirst Du Dich wahrscheinlich gewöhnen müssen. Ist bei mir auch immer so - das Kind mag etwas nicht --> es kommt automatisch die Reaktion: die Mutter beeinflußt das Kind negativ.
Kopf hoch!
LG 7of9

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2004 16:31
(@Unbekannt)

Hi Sanny,

hast du eigentlich meinen Beitrag gelesen ?

Auf Basis dieser Reaktion ist massiv etwas schiefgegenagen und normal ist es nicht -- und zwar ganz und gar nicht. Das klingt eher nach etwas anderem -- gab es mal Vorkommnisse während eurer Ehe, welche dir nicht koscher vorkamen. Und ich meine hier bitte jetzt NICHT das Thema *****. Belästigung.

Nach nur 6 Monaten Abstinenz ist diese Reaktion nicht normal / sofern der Kontakt früher einigermassen normal verlief -- eigentlich auch nicht nach einem längerem Zeitraum. Es kann durchaus auch eine unbewusste Reaktion auf etwas in der Vergangenheit passierte sein -- die sogenannte Rechnung. Aber das gilt es herauszufinden und zu verarbeiten.

Und es kann an vielem liegen - natürlich auch an dir selber. Ich sehe den einzigen Weg in externer professioneller Beratung und eventuell Spieltherapie mit dem Kind und es auf die kommenden Treffen vorzubereiten. Und das GANZ sachte und behutsam -- denke immer daran -- ihr und vor allem das Kind haben alle Zeit der Welt.

Achja -- ob es auf neutralem Boden stattfindet oder nicht - ist in den meisten Fällen unwesentlich. Das arme Kind war schlicht und ergreifend mit der Situation überfordert.

mfg -- Andreas
www.kindeswohl.cc

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2004 20:25
(@sanny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Da bin ich wieder und die Nachrichten werden immer verwirrender für mich. Gestern kam ein Brief vom Amtsgericht, das mein Ex das Verfahren beendet hat und nicht weiter klagen will. So weit so gut. Wir haben dann unsere Anwältin angerufen und gefragt was los sei. Sie hatte mit den Anwalt meines Ex gesprochen, er würde das alles nicht mehr wollen , ob mein Mann sie nicht adoptieren will. Was sagt man dazu?
Wir überlegen was das beste für die Kleine ist, aber mit einer Adoption ist die Sache doch nicht abgetan. Er kann sich doch nicht so einfach aus der Verantwortung ziehen.
Jetzt versteht sie es noch nicht , aber was ist in 10 Jahren, wie soll ich das erklären, mal abgesehen davon, das ich mich bemüht habe , das wieder ein Kontakt entsteht. Man kann doch nicht so schnell aufgeben.
Ist das nur eine Reaktion auf den Verkorksten Besuch mit der Vervahrenspflegerin?
Wie soll ich darauf reagieren?

Sanny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2004 11:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och menno, Sanny, das nimmt ja eine ganz dumme Form jetzt an...Adoption...tststs.

Ungeachtet einer Adoption bleibt er Vater seines Kindes und das Kind hat ein Recht auf Umgang und der KV die Pflicht. Mit der Adoption kauft er sich nur vom KU und Erbanteil seines Kindes frei. Kein feiner Zug von dem Herrn und letztlich entgeht er der Verpflichtung auf Umgang damit auch nicht.

Versuche deine Emotionen im Griff zu behalten und lege den Fokus alleinig auf dein Kind. Frage über das JA den KV, damit eine Umgangsregelung erarbeitet wird, notfalls klage sie ein. Das Kind braucht den Vater. Auch wenn du wiederverheiratet bist, der Vater bleibt einfach der Vater.

Ich drücke dir und deinem Kind alle verfügbaren Daumen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2004 15:10
 mel
(@mel)

hi sanny,
was ist denn nun los spinnt er oder wird er dazu genötigt??

:starwars: wenn er sein eigenes kind zur adoption frei geben will bleibt mir nur eine antwort.
a****
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2004 19:52
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Mit der Adoption kauft er sich nur vom KU und Erbanteil seines Kindes frei. Kein feiner Zug von dem Herrn und letztlich entgeht er der Verpflichtung auf Umgang damit auch nicht.

Moin,

unabhängig von moralischen Überlegungen:

"§ 1751
(1) Mit der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme ruht die elterliche Sorge dieses Elternteils; die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind darf nicht ausgeübt werden. Das Jugendamt wird Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn bereits ein Vormund bestellt ist. Eine bestehende Pflegschaft bleibt unberührt. Das Vormundschaftsgericht hat dem Jugendamt unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen; § 1791 ist nicht anzuwenden. Für den Annehmenden gilt während der Zeit der Adoptionspflege § 1688 Abs. 1 und 3 entsprechend. Hat die Mutter in die Annahme eingewilligt, so bedarf ein Antrag des Vaters nach § 1672 Abs. 1 nicht ihrer Zustimmung.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf einen Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird. "

Absatz (2) schließt Anwendung Absatz (1) aus.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2004 21:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Xe,

nun kratz ich mir etwas verwirrt den Kopf, denn du schreibst es so, als würde die Pflicht auf Umgang ausgesetzt. Dem steht aber § 1685 BGB entgegen. Zudem steht die BGH-Rechtsprechung hinsichtlich des Umgangsrechts biologischer Väter auch irgendwie dagegen, wenngleich in diesem Falle wohl unerheblich ist, da der KV keinen Umgang zu wollen scheint.

Bin etwas verwirrt :puzz:

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2004 21:25




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