Hm,
ich lese da immer noch keinen konkreten Ansatz, nur viele Worte.
Ganz konkret, was ausser dem Gefühl gleichwertig zu sein, wird sich beim GSR ändern?
Du wirst bei KiGa oder Schulanmeldung eine Unterschrift leisten können (sofern das verlangt wird, vielen Einrichtungen reicht inzwischen eine Unterschrift), du wirst bei größeren medizinischen Eingriffen gefragt werden (beim Schnupfen oder einer Impfung nicht), du wirst dich beim Kiga oder Schule oder Arzt selbst erkundigen können oder darauf verwiesen werden, die KM zu fragen (die dir unabhängig vom SR Auskunft geben muss)
Aber was wird sich sonst ändern? Wenn sich die KM psychologisch durch das GSR nicht beeindrucken lässt wirst du weiterhin an dem Punkt stehen an dem du jetzt stehst. Auch mit GSR wirst du die KM zu nichts zwingen können.
Also, welche konkreten, greifbaren, nmessbaren Änderungen erhoffst du dir? Was wird sich tatsächlich (und nicht nur vielleicht) ändern? Welche Punkte kannstdu ganz konkret benennen, die du mit GSR an der jetztigen Situaion ändern kannst?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ganz konkret, was ausser dem Gefühl gleichwertig zu sein, wird sich beim GSR ändern?
Puh, altes Denken, das sitzt einfach fest.
Ich drehe es mal um:
Erzähl mir doch bitte mal, was (vorrangig aus der Sicht des Kindswohls) DAGEGEN spricht.
(Ausser, dass die arme, arme Mutter wegen dem Antrag schon ganz fertig mit den Nerven ist.)
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Ich glaube du verstehst mich falsch.
Ich bin durchaus dafür, dass (bis auf ganz wenige Ausnahmen) das GSR zur Regel. Und nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht zur Sorge. Von mir aus sollte das GSR auch bereits von Geburt an und ohne Antrag oder sonstigem gelten.
Aber ich sehe nicht, was es für dich erstmal ganz konkret bringt, warum du einen evtl. Umzug von dem GSR abhängig machst.
DU bist nicht in der Lage auch nur auf eine einzelnen Frage zu antworten. Weder darauf welche exotishen Beruf du hast, noch was du dir konkret vom GSR erwartest. Wenn du bei Gericht auch so schwammig und nicht greifbar bleibst kann es durchaus sein ,dass das Gericht sich gegen das GSR ausspricht, schon allein ,weil es befürchten muss, dass die KM bei jeder Entscheidung die ihr dann gemeinsam treffen müsst wieder zu Gericht muss, weil du dich nicht konkret äußerst.
Ist es so schwer Fragen zu beantworten?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
(Es erscheint mir seltsam, das in einem Forum welches "Vater sein ... " heisst
- kaum dass ein engagierter Vater ganz leise die Absicht geäussert hat, neben anderen Bemühungen sich auch um die Gewährung seines Grundrechts kümmern zu wollen (eine Schande, dass er das überhaupt muss) -
gleich zwei (!) der globalen Moderatoren (!) beginnen auf ihn einzuhacken ... )
Smells like astroturfing http://de.wikipedia.org/wiki/Astroturfing !)
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Das Forum ist auch über muttersein und elternsein ereichbar.
Der Grund dafür ist, dass hier ein verantwortliches Dasein für das Kind, unabhängig des Geschlechts propagiert wird. Wiegesagt, wenn es nach mir ginge hiese vdas Ganze nicht Sorgerechte, sondern Sorgepflicht und würde von Geburt an beiden Eltern auferlegt.
Ich hacke auch nicht auf irgendjemandem rum. Ich habe nur Frage gestellt, die du nicht beantworten wilslt oder kannst. Mir kann das egal sein.
Nur wird bei einer Verhandlung über das Gericht dir ein Mensch in schwarzer Robe auch die Frage stellen, wie du dir die Ausgestaltung des GSR vorstellst. Wenn du da nicht mehr als das trotzige "es ist halt mein Recht und ohen das bewege ich mich eh nicht" dürfte es schwer werden den Urteilssprecher zu überzeugen.
Warum bist du denn nicht bereit auch nur eine einfache Frage zu beantworten?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
... was du dir konkret vom GSR erwartest.
Darum geht es nicht (mehr).
Ich muss und werde das auch nicht begründen.
Und wenn ich nur ein einziges Mal (!) nicht (reflexmässig und im Affekt und mit einem Verweis auf das ASR und "Dann kannst Du ihn eben nicht mehr sehen!") dumm angemacht werde, weil ich fünf Minuten zu spät vom Umgang abliefere, hat sich der ganze Aufwand für mich schon gelohnt! Nur wegen diesem einen Mal - das reicht mir schon.
Kannst Du dir vielleicht im Ansatz vorstellen, wie DEMÜTIGEND es ist, im Kindergarten mit dem Sohn bereits auf dem Arm, warten zu müssen, bis die Erzieherin die Mutter angerufen hat, weil sie sich nicht ganz sicher ist, ob die Vollmacht verlängert wurde (die sie gerade nicht finden kann). KANNST DU DIR DAS VORSTELLLEN? Kannst Du dir nur im Ansatz vorstellen, was passiert, wenn die Mutter dann nicht ans Telefon geht?
WEISST DU WAS DA IN EINEM VORGEHT, WENN DER SOHN DANN WISSEN WILL, WARUM ES NICHT WEITERGEHT??? HAST DU DIR DARÜBER JEMALS AUCH NUR EINEN GEDANKEN GEMACHT? WIE ES IST, DANN RUHIG UND ENTSPANNT BLEIBEN ZU MÜSSEN?
Das kannst Du dir nicht vorstellen, (mit Deinem "vermemmten Partner, der bloss den **tsts - ID 6** nicht hochbekommt.")
Es ist ganz einfach blanker HASS, was man dabei empfindet.
Ich möchte das nicht mehr. So einfach ist das.
(Und es gibt noch eine Menge anderer Gründe ...)
Es ist ein Grundrecht - wenn die Mutter kindswohlgefährdende Gründe dagegen anführt, werde ich mich dazu äussern. Bis jetzt kam nur Luft ...
give respect
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Moin wish und #all
Ich halte es für problematisch, das gSR von seinem konkreten Nutzen abhängig zu machen.
Mit dieser Auffassung könnten wir nahezu alle Grundrechte streichen.
Das SR hat neben Kernbereichen, den für ein Kind wesentlich zu regelnden Fragen, auch noch schwerwiegende andere Folgen. Besonders zu nennen sind Auskunfts- und Mitwirkungsrechte in der Schule und in Gesundheitsversorgung oder Ansprüche aus der Kinder- und Jugendhilfe.
Ein Nichtsorgeberechtigter ist in diesen Bereich sowas von draußen, daß ich schon von daher eine Schwelle zum Zugang zur gES nach § 1626a BGB bzw. die leichtfertigen Übertragung, also die niedrige Schwelle zur Übertragung der Alleinsorge OHNE Gründe an der Schwelle zum § 1666 BGB für völlig unverhältnismäßig halte.
Über die Pflichtbindung aus Art. 6 GG sind automatisch stets auch die korrespondierenden Grundrechte eines Kindes berührt!
Nicht ohne Grund hat die Familienkommission des unverdächtigen Deutsche Familiengerichtstages (dfgt) eine SR-Reform gefürwortet, die den automatischen Eintritt eines Vater in das SR mit der Anerkennung der Vaterschaft vorsieht. Der dfgt hat sogar durchblicken lassen, daß ein vorgeburtliches SR beider Eltern sinnvoll ist.
Es gibt inzwischen Erfahrungen mit dem reformierten SR unverheirateter Eltern. Sie sind eine Katastrophe, insbesondere für die Kinder! Das reformierte Gesetz provoziert Streit und Zerwürfnisse, wie sie selbst Kritiker überrascht. Man kann jetzt schon erkennen, daß die neue Regelung eine Flut an Leid in die Familien trägt und Beschwerden am BVerfG und EGMR nach sich ziehen wird...
Daher:
Zugang zur gES automatisch ohne wenn und aber,
Entzug der gES nur an der hohen Schwelle zur Kindgefährdung nach § 1666 BGB !
DAS sind wir vor allem den Kindern schuldig.
... ein bisl offtopic, mußte ich jetzt aber mal loswerden. 🙂
W.
Darum geht es nicht (mehr).
Ich muss und werde das auch nicht begründen.
Dem Richter wirstdu es begründen müssen.
Und wenn ich nur ein einziges Mal (!) nicht (reflexmässig und im Affekt und mit einem Verweis auf das ASR und "Dann kannst Du ihn eben nicht mehr sehen!") dumm angemacht werde, weil ich fünf Minuten zu spät vom Umgang abliefere, hat sich der ganze Aufwand für mich schon gelohnt! Nur wegen diesem einen Mal - das reicht mir schon.
Dann wird sie dich mit GSR deswegen dumm anmachen. Auch bei GSR wird sie damit drohen können.
Kannst Du dir vielleicht im Ansatz vorstellen, wie DEMÜTIGEND es ist, im Kindergarten mit dem Sohn bereits auf dem Arm, warten zu müssen, bis die Erzieherin die Mutter angerufen hat, weil sie sich nicht ganz sicher ist, ob die Vollmacht verlängert wurde (die sie gerade nicht finden kann).
Ja, as kann ich mir vorstellen. Nur ändert das GSR nichts daran ,wenn die KM den KiGA-Vertrag alleine unterschrieben hat. Dann dürfen die KiTa-Damen dir euer KInd trotz GSR auch nur mit Vollamcht geben.
KANNST DU DIR DAS VORSTELLLEN? Kannst Du dir nur im Ansatz vorstellen, was passiert, wenn die Mutter dann nicht ans Telefon geht?
WEISST DU WAS DA IN EINEM VORGEHT, WENN DER SOHN DANN WISSEN WILL, WARUM ES NICHT WEITERGEHT??? HAST DU DIR DARÜBER JEMALS AUCH NUR EINEN GEDANKEN GEMACHT? WIE ES IST, DANN RUHIG UND ENTSPANNT BLEIBEN ZU MÜSSEN?
Och solche Situationen kenn ich aus anderen Bereichen. Das ist nicht GSR-abhängig.
Das kannst Du dir nicht vorstellen, (mit Deinem "vermemmten Partner, der bloss den **tsts - ID 6** nicht hochbekommt.")
Och, ich habe den besten Ehemann für mich. Er ist weder vermemmt oder nicht potent genug. Da mach dir keine Sorgen. Er hat sich in den letzten Jahren, unabhängig von Umgangsregelungen, SR oder ähnlichem um seine Kinder gekümmert. Immer so wie sie es gerade brauchten. Die Große lebt inzwischen bei uns.
Es ist ganz einfach blanker HASS, was man dabei empfindet.
Hass war schon immer ein schlechter Ratgeber, weil er die Sicht und den Weg auf gangbare Kompromisse verstellt.
Allerdings solltestdu angesichts deiner Wortwahl mal die Forenregeln durchlesen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ wildlachs:
Da sind wir ja beieinander.
Ich habe nur in der hier geschilderten Situation nachgefragt, was sich durch das GSR so ändern wird, dass der TO über einen Umzug nachdenken würde, diesen aber ablehnt solange er das gsR nicht bekommt. Ich mache das GSR nicht vom konkreten Nutzen abhängig, sondern frage nach warum das GSR Voraussetzung ist über eine konstruktive Lösung überhaupt nachzudenken.
Aber ich fürchte die ehrliche Antwort würde lauten: Sobald ich das GSR habe, würde ich das ABR anstreben, das Kind wieder zurückführen und versuchen späte das ASR zu bekommen
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Aber ich fürchte die ehrliche Antwort würde lauten: Sobald ich das GSR habe, würde ich das ABR anstreben, das Kind wieder zurückführen und versuchen späte das ASR zu bekommen
Nja, vermutlich... Aber dazu müsste der TO dann Fragen beantworten und spätestens an der Stelle dürfte es dann vorbei sein :rofl2:
Irgendwie scheinen einige zu glauben, das wir hier in diesem Forum nichts vom GSR halten, also mal zur Richtigstellung:
DEM IST NICHT SO !!!
Ich vermute mal, das fast jeder hier dies hier:
Daher:
Zugang zur gES automatisch ohne wenn und aber,
absolut so unterschreibt. Aber in dem Fall, in dem es in diesem Thread geht, gibt es für den TO ganz andere und wesentlich wichtigere Baustellen. In erster Linie ist die Haltung und die Ansichten nur für einen ein Stolperstein und wird ihm sehr bald auf die Füße fallen, und das ist der TO.
Und wenn es um das ABR geht, wird wohl kaum jemand anzweifeln, das ich da weis, wovon ich rede, genauso, wenn es um Verhandlungen vor Familiengerichten geht.
Also, herzallerliebster TO,
statt hier einen auf bockig zu machen, denke mal lieber über das was dir hier nahe gebracht wurde nach. Eines steht fest, die Leute hier, haben im Gegensatz zu dir schon einiges hinter sich und wissen die Realitäten vor deutschen Familiengerichten realistisch einzuschätzen.
Wenn du nach Chancen fragst, irgendetwas vor so einem Gericht durchzubekommen, dann bekommst du darauf auch eine Antwort. Wenn das nicht deine Wunschantwort ist, liegt das nicht daran, das dir hier irgendetwas nicht "gegönnt" wird, sondern weil das nunmal vorhersehbar das ist, was dabei herraus kommt.
Jemmy (Der hier jetzt auch wieder raus ist, bis es Sinn macht, hier Zeit zu investieren )
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Irgendwie scheinen einige zu glauben, das wir hier in diesem Forum nichts vom GSR halten, also mal zur Richtigstellung:
DEM IST NICHT SO !!!
Umso bedauerlicher ist, dass zumindest der Begriff der negativen Kindeswohlprüfung nicht begriffen ist. Mag sein, dass das einigen Richtern und Richterinnen auch so geht - die Obergerichte werden wohl noch beim learning by doing gefordert sein...
Eines steht fest, die Leute hier, haben im Gegensatz zu dir schon einiges hinter sich und wissen die Realitäten vor deutschen Familiengerichten realistisch einzuschätzen.
Man muss wohl annehmen, dass sie nicht so sehr erfolgreich waren - woher sonst käme diese panische Angst vor Konflikten?
Man muss wohl annehmen, dass sie nicht so sehr erfolgreich waren - woher sonst käme diese panische Angst vor Konflikten?
Die Frage ist, was man als "Erfolg" definiert.
Vor Gericht bekommen ich auf einen konkreten Antrag einen konkreten Beschluss.
Die Chance, dass mir dieser Beschluss gefällt, liegt bei maximal 50 Prozent.
Wahrscheinlicher ist in Familiengerichtsverfahren, dass beide Parteien - Antragsteller und Antragsgegner - vom Ergebnis enttäuscht sind. Was auf Dauer bleibt ist also diese Enttäuschung und die Anwaltsrechnung.
Gemeinsame Elternschaft - in einem Haushalt oder in zwei Haushalten - ist ein sehr langfristiges Projekt von (mindestens) zwei Erwachsenen. Gerichtsverfahren tragen selten oder nie dazu bei, diese "Arbeitsgemeinschaften" zu stabilisieren.
Aus diesem Grund raten die meisten von uns hier nicht davon ab Konflikte zu lösen - ganz im Gegenteil!!!
Wir raten nur dazu, familiäre Meinungsverschiedenheiten nicht voreilig und/oder mit illusionären Hoffnungen und/oder schlecht vorbereitet vor ein Gericht zu tragen.
Zum Thema GSR hat derselbe TO übrigens ein eigenes Thema.
Gerade vor dem Hintergrund dieses bereits anhängigen GSR-Verfahrens raten wir zu Besonnenheit und strategischem Vorgehen in diesem Konflikt um die Umgangskosten. Was hat der TO davon, sich durch blindes Voranstürmen an zwei geschlossenen Türen vor Gericht eine blutige Nase zu holen, wenn er mit etwas Besonnenheit und guter Vorbereitung eine nach der anderen öffnen könnte?
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin,
Man muss wohl annehmen, dass sie nicht so sehr erfolgreich waren - woher sonst käme diese panische Angst vor Konflikten?
Wer hat hier panische Angst ?
Vielmehr ist die vorwiegende Meinung (jedenfalls die, die ich lese):
Was hat der TO davon, sich durch blindes Voranstürmen an zwei geschlossenen Türen vor Gericht eine blutige Nase zu holen, wenn er mit etwas Besonnenheit und guter Vorbereitung eine nach der anderen öffnen könnte?
... und selten war ich mit Biggi so einer Meinung wie in diesem (herrlich kurzen) Beitrag.
Gang vor Gericht in puncto GSR: Gute Idee.
Gang vor Gericht in punto Beteiligung an Umgangskosten: Doofe Idee.
In einem Verfahren zum ersten Punkt würde ich mir vernünftige Chancen ausrechnen, in Bezug auf den zweiten wäre es - aus meiner Sicht - Energie- und Geldverschwendung.
... panische Angst hätte ich vor beidem nicht.
Gruß
United
Die Frage ist, was man als "Erfolg" definiert.
Erfolg ist für mich, wenn ein Kind gleichberechtigte Eltern hat und zu beiden gleichwertige, sichere und überwiegend positive Bindungen entwickeln kann. Wer Entfernung zu einem Elternteil schafft, gefährdet einen dergestalten Erfolg. Es ist angemessen, von ihm Anstrengungen zur Überwindung des von ihm geschaffenen Kindeswohlrisikos zu verlangen. Nichts anderes tut der TS. Und ich habe nicht den Eindruck, dass er zur Unbesonnenheit neigt.
Empirie (insofern wiederhole ich meinen Hinweis auf #41) bildet Ergebnisse herrschender Bedingungen und Meinungen ab. Diese liegen nicht im Kindeswohl. Sie werden sich auch nicht ändern, wenn sie als gegeben akzeptiert werden. Ich wünsche dem TS Mut, das notwenige Quentchen Glück und dann auch den Erfolg, dies für sein Kind besser gestalten zu können.
Moin,
@wackelpudding:
So recht verstehe ich nicht, was Du dem TO denn nunmehr empfiehlst (bin da vielleicht etwas begriffsstutzig).
Empirie (insofern wiederhole ich meinen Hinweis auf #41) bildet Ergebnisse herrschender Bedingungen und Meinungen ab.
Was bringt dem TO eine empirische Untersuchung zu Kontaktabbrüchen in Österreich, wenn die deutsche Rechtsprechung so aussieht:
Ich habe mehr als 8 Jahre auf der Basis von 3 Umgangsverfahren regelmäßigen Umgang über eine von der Mutter geschaffene Distanz von 400 km absolviert und niemanden hat´s interessiert.
Wo ist der Beitrag der verursachenden Mutter?
Dazu könnte einem Richter beispielsweise einfallen:
Sie blockiert nachweislich keinerlei Umgänge, sondern räumt nach wie vor Umgänge deutlich über das übliche Maß hinaus ein.
Sie übernimmt die finanzielle Verantwortung für sich selbst und zu großen Teilen auch für das Kind.
Dass sie das nur durch einen Umzug realisieren konnte, wird kaum vorwerflich sein.
So Du irgendwelche Beschlüsse vorweisen kannst, aus denen bei ähnlicher Sachlage etwas anderes hervorgeht -> immer her damit !
Dass Herbart alles daran setzt, die Umgänge mit seinem Kleinkind in gewohnter Weise fortzusetzen, finde ich richtig und gut.
Auf eine finanzielle Beteiligung seitens der Mutter zu setzen, halte ich - nach wie vor - für eine doofe Idee.
Gruß
United
Hallo brille007,
du suchst dir also aus meiner Geschichte nur das raus, was du brauchst oder denkst gegen mich verwenden zu können! Aber obwohl es meiner Meinung nach nicht hier her gehört, kann es doch jeden Vater ohne GSR auch mal wie mir gehen!
Und brille007, vergiss nicht du hast meine Geschichte als Link hier Öffentlich gemacht, aber der Link endete am 22.10.2011.
Dein Sohn wäre auch mit GSR zur Halbwaise geworden.
Ja, auch wenn ich das GSR gehabt hätte währe mein Sohn leider zur Halbwaise geworden, aber wenn du dir schon teile aus meiner Geschichte heraus suchst, dann mach es bitte richtig!
Denn weil ich nicht das GSR hatte erfuhr ich erst 2 Monate nach dem Tod der Kindesmutter, dass mein Sohn zur Halbwaise geworden ist, obwohl das Jugendamt und auch die Großmutter meine Adresse und auch meine Tel. Nr. wussten!
Die Großmutter hat sofort das Vorübergehende Sorgerecht vom Jugendamt zugesprochen bekommen. Als ich meinen Sohn zum ersten mal, nach weit über Zehn Jahren wieder gesehen habe, war er schon an einer Privatschule angemeldet (410 Euro pro Monat) und das Geld wollte die Großmutter von mir haben.
Aber brille007, mich hätte man ja auch so behandelt, wenn ich das GSR gehabt hätte, oder vielleicht doch nicht?
Nach eigenem Bekunden hattest Du Deine Ex gehasst, ihr die Krätze an den Hals gewünscht und überdies seit vielen Jahren gar keinen Kontakt zu ihr.
Ja dass stimmt, aber was hättest denn du gemacht wenn die Mutter deines Sohnes über 500 Km weit weg zieht, du nicht mehrere Tausend Euro auf deinem Konto hast und denke bitte daran das es 1996 war! Hat du schon mal erlebt das dein Sohn zu dir sagt: „Onkel“. Ich weis wovon ich spreche, hast das dass auch erlebt, oder hast du glücklicherweise so etwas nicht ertragen müssen?
1) Das wäre für die meisten Menschen jedenfalls kein Anlass, bei ihrem Tod in grosse Trauer auszubrechen.
Zu 1) Wahrscheinlich bist du nur ein Theorieticker, aber ist dein Kind, oder deine Kinder jemals zur Halbwaise bzw. zu Halbwaisen geworden?
Kein Vater tanzt durch seine Wohnung und singt: „Hurra die Hexe ist Tod, die Hexe ist Tod und mein Sohn ist jetzt endlich Halbwaise“
Bist du brille007, jemals an deinem Briefkasten gegangen und da lag ein Brief vom Amtsgericht drin in dem Stand: ??????????!
Den Link meiner Geschichte hat doch, brille007 reingesetzt aber vielleicht hat es auch brille007 leichter gehabt als ich und herbart!
2) sich selbst einen Betroffenheit heischenden Forennick zu geben.
Zu 2) brille007, wie ich meinen Forennick, benenne entscheide nur ich, sonst kein anderer, du auch nicht und kein Anderer und ich glaube du hast dass verstanden!
Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde
Lieber herbart,
dein Wunsch ist verständlich und nicht unvernünftig.
Ich finde es prima wie du diene Beziehung zu dein Sohn eine hohe Stellenwert gegeben habe und wünsche dir möglichst viel Erfolg in dein streben dies Künftig zu tun.
Eine Mutter kann Gerichtlich dafür verantwortlich gemacht werden dem Kind eine Strecke in deine Richtung zu bringen, aber wie weit weiß ich nicht.
Moin Herbart,
kann sein, daß ich etwas überlesen habe, mir ist nicht klar, worum es Dir eigentlich geht.
Möchtest Du Verletzungen Deiner Grundrechte und der des Kindes anprangern und Verbesserungen erreichen, dann solltest Du Dich politisch engagieren und/oder Dich durch die Instanzen klagen.
Geht es Dir ganz praktisch um Deine Existenz, die durch Umgangskosten und KU gefährdet ist, dann solltest Du den Hinweis von debugged in Beitrag #55 beachten.
Oder Du machst beides!
Schluß mit Jammern. 😉
Miete ordentlichen Wohnraum für Deine Familie an, sichere das Zusammenleben mit dem Kind, zahle ordentlich KU und stocke über das SGB II auf. Zudem kannst Du Dich entspannt für ein besseres Familienrecht engagieren.
Wie wäre das?
W.