Beteiligung der Mut...
 
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Beteiligung der Mutter an den Umgangskosten

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(@jemmy)
Registriert

Hallo

eigentlich ist die Sache doch recht einfach. Der TO möchte wissen, wie seine Chancen stehen das seine EX sich an den Umgangskosten beteiligt (beteiligen muß)?

Antwort: Ex fragen, wenn Antwort nein:

Klage bei Gericht einreichen und sich dann vom Richter die juristischen Realitäten erklären lassen, welche, ob es nun gefällt oder nicht, nunmal so sind wie sie sind.
Alles andere ist doch hier nur beiwerk und ich für meinen Teil stecke meine Zeit lieber in die Erziehung meiner Kinder als in einen Fußtrampelnden weil Dickköpfigen TO.

Also nochmal: Du willst das deine EX das Alles finanziert? Dann geh vor Gericht...

Kopfschüttelnde Grüße

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 16:32
(@herbart)
Rege dabei Registriert

-Wer Entfernung zum anderen Elternteil  bei nicht vorhandener finanzieller Dispositionsmasse schafft, ist an allem Möglichen interessiert, aber nicht in 1. Linie am Kindeswohl.

Wobei wir hier den Teil " bei nicht vorhandener finanzieller Dispositionsmasse " getrost weglassen können ...

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 16:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

Ich persönlich kann an der Einstellung "der Staat beteiligt sich - auch finanziell - an unseren Kindern" nichts schlecht finden.
Von Vollkasko muss dabei nicht die Rede sein.

nein, und wenn damit echte Notlagen abgefedert werden ist das auch vollkommen ok. Vorliegend geht es aber um reines cherry-picking:

Ich kenne dort niemanden, alle meine Sozial- und Arbeitskontakte habe ich hier. Meinen Beruf gibt es dort nicht. Meine alten Eltern wohnen hier. Ich bin hier geboren. Ich will hier auch sterben. Hier ist meine Heimat. Die Gegend dort hat einen grauslichen Dialekt.

und der Steuerzahler soll's finanzieren. Wobei gerne vergessen wird, dass der das Geld nicht drucken kann, sondern dass es Millionen von Deppen braucht, die für Geld jeden Tag arbeiten gehen, von dem ihnen später für Steuern und Sozialleistungen mehr als die Hälfte wieder abgenommen wird.

Es ist nicht "der Staat" in Person von Angela Merkel oder in Form des Gesetzgebers, auf dessen Kosten solche Leute sich bequem einrichten; gerne mit irgendwelchen "geschieht denen ganz recht!"-Rechtfertigungen (bei Versicherungsbetrug werden übrigens gerne genau dieselben "Argumente" verwendet). Nein, es ist der Staat in Form aller arbeitenden Menschen, und dazu habe ich nicht nur als (Unterhalt zahlender) Vater, sondern auch als Steuerzahler eine Meinung. Und wenn jemand angeblich nicht arbeiten kann, weil die Menschen am potenziellen Arbeitsort einen "grauslichen Dialekt" sprechen, kann er mit dieser zutiefst asozialen Einstellung (die im Übrigen auch keinerlei Vorbildcharakter für Kinder hat) meinetwegen gerne auf eigenes Risiko unter der Brücke schlafen. Die Hilfe der Solidar-Gemeinschaft, die er selbst ständig mit Füssen tritt, braucht er nicht.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 16:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ wackelpudding:

Ich denke man sollte die Gesamtumstände durchaus berücksichtigen.

Dem TO wurde vor fast 2 Jahren ein Wechselmodel für den damals 11 Monate alten Sohn angeboten. Das wollte er nicht haben, er wollte weiterhin, dass die KM einsieht, dass eine Trennung nicht gut für das Kind ist, die KM sah wohl auch weiterhin keinen Sinn in der Weiterführun der Beziehung. Jetzt hat er alle 14 Tage 5 Tage Umgang und kann deshalb nicht arbeiten und ist auch nicht willens über ein anderes Umgangsmodell oder den Umzug in die Nähe des Kindes nachzudenken. Das passt eben nicht in seine Vorstelluhng.

Die KM ist umgezogen und hat dort eine Arbeit aufgenommen, weil sie in der "Heimat" eben nicht von Hartz IV leben wollte. Genau das wird ihr nun vorgeworfen. Vor nem Jahr schimpfte der TO darüber, dass die KM Hartz IV beantragt hat und er evtl. auch für sie Unterhalt zahlen sollte. Auch hier wieder: Wie sie es macht, es ist nicht ok. Es wäre dann ok, wenn sie das tut was der TO möchte. Wahrscheinlich zurückziehen, nen Putzjob annehmen und ihm ständig und überall Zugang zum Kind zu gewähren ,wenn er es möchte.

Ohne Kompromisse geht es weder in einer Beziehung noch nach einer Beziehung. Hier die gesamte Schuld er KM zuzuschieben ist alles andere als gerechtfertigt. Der TO sollte sich auch an die eigene Nase fassen und das ändern vwas erändern kann und so das Beste aus der Situation machen. Zumindest wird er es shwer haben das GSR duchzubekommen, wenn er weiterhin wie ein trotziges Kind reagiert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 16:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@herbart,

Völlig unabhängig davon, unter welchen Umständen ich lebe und wieviel Geld mir zur Verfügung steht, ist die Mutter als Trennungsverursacherin mindestens hälftig an den erhöhten Umgangskosten zu beteiligen.

das ist aktuell nicht mehr als eine Stammtischparole, meinetwegen auch Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden. Die geltende Rechtslage ist es jedenfalls nicht. Und es ist auch nicht bedeutsamer als ein Postulat wie "der Staat hat mir gefälligst ein Auto vor die Tür stellen, denn alle anderen Leute in der Strasse haben auch eins."

Glücklicherweise werden juristische Sachverhalte nicht durch das Gerechtigkeitsempfinden Einzelner bestimmt, sondern durch Paragraphen und Gerichte. Wenn Dir das aktuelle Handling also nicht passt und Du glaubst, Du hättest ein "Recht" auf eine Kostenbeteiligung durch Deine Ex, hat @Jemmy den einzig richtigen Tipp gegeben:

Du willst das deine EX das Alles finanziert? Dann geh vor Gericht...

Danach brauchst Du nicht mehr herumzutheoretisieren; denn nach einem Gerichtsverfahren hast Du ein ganz praktisches Urteil in der Hand, das dann einfach gilt. Und ja: Es kann tatsächlich sein, dass man Dir dort zusätzlich auch ungefragt erklärt, dass Eltern nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Dass man sich dort nicht für Deine persönlichen Ansichten von Gerechtigkeit interessiert, ist sogar sehr wahrscheinlich.

Just my 2 cents
Martin
(der sich immer wieder darüber wundert, dass Menschen über einen Staat schimpfen, zu dem sie selbst wenig beitragen und von dem sie sich gleichzeitig auskömmlich finanzieren lassen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 16:55
(@Brainstormer)

Moin,

da ja nach Urteilen etc. gefragt wurde und nicht nach irgendwelchen Bohrinseln oder sonstigen moralischen/persönlichen Wertungen, schauen wir doch mal, was das BVerfG dazu sagt:

Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. [...]
Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG, Kammerbeschluss, FamRZ 1993, S. 662 ff.). Dabei müssen sie auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den nichtsorgeberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird. Hierzu kann es insbesondere dann kommen, wenn der Umgang aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann. In diesen Fällen obliegt es den Gerichten zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil anteilig zur Übernahme an dem für das Holen und Bringen der Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwandes zu verpflichten ist, um hierdurch einer faktischen Vereitelung des Umgangsrechts vorzubeugen.

Die Frage, ob die Ex des TO an den Umgangskosten zu beteiligen ist, kann somit nicht mit Sicherheit beantwortet werden, da dies eine gerichtliche Überprüfung, unter Berücksichtigung der individuellen Umstande, vorraussetzt.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 17:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Brainstormer,

richtig, ohne gerichtliche Betrachtung geht es wohl nicht. Allerdings könnte dann dies:

ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den nichtsorgeberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird.

dann auch dazu führen, dass ein Richter der Meinung ist, dass der 5-tägige Umgang dann eben auf Fr-So gekürzt werden kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 18:36
(@herbart)
Rege dabei Registriert

dann auch dazu führen, dass ein Richter der Meinung ist, dass der 5-tägige Umgang dann eben auf Fr-So gekürzt werden kann.

Aber genau dahin fährt der Zug doch sowieso. Maximum an KU. Minimum an Umgang.
Sie kann das nur nicht zu schnell durchziehen, weil sie ein halbes Jahr behauptet hat: "Die Trennung hat nichts mit unserem Kind zu tun. Da gibt es keine Änderungen."
Je eher ich raus bin, desto besser für sie. Hauptsache die Kohle kommt.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 18:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mh,

sie ist vor 5 Monaten umgezogen. Getrennt seit ihr seit 2011. Da hat sie dir ein WM angeboten. Wie komsmt du8 darauf, dass sie dich aus dem Leben eures Kindes haben will? Du hattest doch das WM nicht haben annehmen wollen.

Und wie soll sie maximalen KU fordern und bekommen ,wenn du ja eh nicht vor hast zu arbeiten?

Jetzt hör mal auf immer allen anderen alles schelchte zu unterstellenund die Schuld immer nur bei anderen zu suchen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 19:28
(@Brainstormer)

Hallo Tina,

richtig, ohne gerichtliche Betrachtung geht es wohl nicht. Allerdings könnte dann dies:

dann auch dazu führen, dass ein Richter der Meinung ist, dass der 5-tägige Umgang dann eben auf Fr-So gekürzt werden kann.

Gut möglich.

Eventuell kann ein Richter auch der Meinung sein, dass die Umgangskosten durch einen Umzug reduziert werden könnten und dieser - aufgrund der Arbeitslosigkeit - durchaus zumutbar wäre.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 19:37




(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

...dann auch dazu führen, dass ein Richter der Meinung ist, dass der 5-tägige Umgang dann eben auf Fr-So gekürzt werden kann.

Das würde zu Lasten des Kindes gehen

Eventuell kann ein Richter auch der Meinung sein, dass die Umgangskosten durch einen Umzug reduziert werden könnten und dieser - aufgrund der Arbeitslosigkeit - durchaus zumutbar wäre.

und das zu Lasten der Freizügigkeit des TS,

Wo ist der Beitrag der verursachenden Mutter?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 20:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ wackelpuddiung:

Und wo war der Beitrag er TO als die KM ihm das WM angeboten hat?

Warum scheint das völlig ok zu sein? Warum ist es völlig legitim nicht zu arbeiten ,weil man keinen Unterhalt zahlen will? Warum ist es völlig ok nicht nach Lösungen zu suchen, sondern einfach darauf zu bestehen ,dass die KM, als die Böse, alles nun alleine finanzieren soll?
Die Welt ist nicht schwarz oder weiss. Zwischen beiden Extremen gibt es unendlich viele Schattierungen,Lösungen, Kompromisse. Aber dazu gehört es diese auch sehen zu wollen und die Fähigkeit sein eigenes Denken und Handeln zu reflektieren.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 20:47
(@Brainstormer)

Moin,

Das würde zu Lasten des Kindes gehen

und das zu Lasten der Freizügigkeit des TS,

Wo ist der Beitrag der verursachenden Mutter?

Das fragst du besser den Gesetzgeber bzw. die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Mein Beispiel war völlig wertungsfrei.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 20:54
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo ans Forum,

ich glaube langsam das ist nicht das Forum vatersein.de sondern eine Art muttersein.de Forum.

Die Meinung von brille007(Globaler Moderator) verärgert mich schon sehr lange!

Das GSR wird sowieso überbewertet; viel mehr als die (theoretische) Mitsprache bei der Schulwahl oder grösseren Operationen gibt es in der Regel nicht her, und tot umfallende Mütter sind auch eher die Ausnahme als die Regel.

Brille007 (Globaler Moderator) also das GSW wird also überbewertet? Hättest du mir das 2010 (da wurde mein Sohn mit 15 Jahren zur Halbwaise) ins Gesicht gesagt, dann währe ein blaues Auge für dich das Minimum!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 04:28
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Außerdem liebes Forum,

an die „nette“ Lausebackesmama(Globaler Moderator),

Ich kann aus Erfahrung nur sagen, dass das Pampern eines weinerlichen Umgangsvaters, der selbst nichts auf die Reihe bekommt und immer an den widrigen Umständen scheitert NICHTS aber auch GAR NICHTS bringt. Da spende ich lieber für die Sicherung der Krötenwanderung.

Was bildest du dir ein, so über einen Vater zu schreiben!
Du hast Erfahrung, da lache ich doch nur, deine Erfahrungen sind doch nur: „Ich freue mich dass das Kindergeld wieder erhöht wurde“!

Mein Sohn ist 1994 Geboren und noch 1995 gab es nur 50 DM (ca.25 Euro) Kindergeld und ich habe keine Mutter damals schreien hören, aber 2010 möchten ich 184 Euro Kindergeld (ca. 368 DM) haben!

Beweise doch einfach nur dass du weist wovon du schreibst!

Ich werde hier in diesem Forum die Entwicklung des Kindergeldes reinstellen und du stellst hier die Entwicklung des Unterhaltes seit 1994 rein (der Vater wohnte und wohnt immer noch in Ost Berlin)!  Und ein Tipp es gab mal eine Berliner Tabelle!

Zeige doch einfach mal deine Erfahrung, oder kannst du es nicht?
Und brille007, nicht einmischen!

LBM (zu Tode genervt von diesem "alle armen Väter werden vom bösen Staat unterdrückt und fertig gemacht und Frauen sind soooo böse" *augenroll*)

"alle armen Väter werden vom bösen Staat unterdrückt und fertig gemacht und Frauen sind soooo böse

Nein du bist nicht richtig böse, aber wer bezahlt den das Kindergeld, du ?

Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 07:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Der Trauernde
Was ist denn mit dir los?

Da bist du aber etwas von der Spur abgekommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 08:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sondern eine Art muttersein.de Forum.

Dann gib doch das mal spaßhalber ein, wahlweise probiersauch mal mir elternsein.de

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 09:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Der Trauernde,

Brille007 (Globaler Moderator) also das GSW wird also überbewertet? Hättest du mir das 2010 (da wurde mein Sohn mit 15 Jahren zur Halbwaise) ins Gesicht gesagt, dann währe ein blaues Auge für dich das Minimum!

Dein Sohn wäre auch MIT GSR zur Halbwaise geworden. Mal abgesehen von der fehlenden Logik sagt Deine Art der Problemlösung viel über Dich und nichts über mich; "ich hau Dir auf's Maul!" kenne ich eher als ungefragte Wortmeldung bei bildungsfernen Strassengangs... naja

Das GSR brauchte und braucht man nur bei wenigen Gelegenheiten; auch mit GSR kann ein boykottierender Betreuungs-Elternteil dem anderen das Leben richtig schwermachen. Das habe ich hier schon mehrfach geschrieben und werde es auch weiterhin tun, denn es entspricht der Realität. Man kann es fast täglich im Forum nachlesen

Halten wir fest: Vor drei Jahren ist die Mutter Deines Sohnes gestorben, die den Kontakt zu Deinem Kind so erfolgreich boykottiert hat, dass Du bereits nach wenigen Jahren aufgegeben und Dich "aus dem Leben Deines Sohnes zurückgezogen" hast. Das war Deine eigene Entscheidung (die auch zu respektieren ist); trotzdem sei der Hinweis erlaubt, dass andere Väter an diesem Punkt den Kampf um ihre Kinder aufnehmen anstatt sich "zurückzuziehen".

Nach eigenem Bekunden hattest Du Deine Ex gehasst, ihr die Krätze an den Hals gewünscht und überdies seit vielen Jahren gar keinen Kontakt zu ihr. Das wäre für die meisten Menschen jedenfalls kein Anlass, bei ihrem Tod in grosse Trauer auszubrechen und sich selbst einen Betroffenheit heischenden Forennick zu geben. Vor allem versetzt Dich das auch heute nicht in die moralisch überlegene Position, andere hier abzuwatschen!

Dummschwatz wie

an die „nette“ Lausebackesmama(Globaler Moderator),

Was bildest du dir ein, so über einen Vater zu schreiben!
Du hast Erfahrung, da lache ich doch nur, deine Erfahrungen sind doch nur: „Ich freue mich dass das Kindergeld wieder erhöht wurde“!
[...]
Beweise doch einfach nur dass du weist wovon du schreibst!
[...]
Zeige doch einfach mal deine Erfahrung, oder kannst du es nicht?

kann man bestenfalls der vorgerückten Uhrzeit (5:17 Uhr) und dem damit möglicherweise einhergehenden nächtlichen Alkoholkonsum zuschreiben und den gnädigen Mantel des Vergessens darüberbreiten. Wenn Du sowas auch nüchtern schreibst und/oder immer noch meinst, wäre jetzt eine Entschuldigung an @Lausebackesmama fällig.

Und brille007, nicht einmischen!

wo ich mich "einmische" hängt sicher nicht von Deiner "Genehmigung" ab. Es steht Dir allerdings frei, Dich stärker hier einzubringen und "einzumischen" als mit 20 Postings pro Jahr. Vielleicht sogar über Deine persönlichen Befindlichkeiten hinaus? Dieses Forum lebt nämlich davon, dass Menschen anderen Menschen helfen - und nicht davon, dass ein paar Leute ihren persönlichen Lebensfrust mal ein bisschen spazierenführen und dann wieder verschwinden.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 12:00
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Beppo,

Was ist denn mit dir los?

Da bist du aber etwas von der Spur abgekommen.

Nein, ich dachte nur dass wenn ein Vater in diesem Forum Hilfe sucht, solche blöden Aussagen ihm erspart werden!

Ich kann aus Erfahrung nur sagen, dass das Pampern eines weinerlichen Umgangsvaters, der selbst nichts auf die Reihe bekommt und immer an den widrigen Umständen scheitert NICHTS aber auch GAR NICHTS bringt. Da spende ich lieber für die Sicherung der Krötenwanderung.

LBM (zu Tode genervt von diesem "alle armen Väter werden vom bösen Staat unterdrückt und fertig gemacht und Frauen sind soooo böse" *augenroll*)

Und was ich an brille007(Globaler Moderator) geschrieben habe dazu stehe ich auch! Das ist dach die Meinung von ihm, oder nicht?

Das GSR wird sowieso überbewertet; viel mehr als die (theoretische) Mitsprache bei der Schulwahl oder grösseren Operationen gibt es in der Regel nicht her, und tot umfallende Mütter sind auch eher die Ausnahme als die Regel.

Und zu meiner Antwort stehe ich auch!

Brille007 (Globaler Moderator) also das GSW wird also überbewertet? Hättest du mir das 2010 (da wurde mein Sohn mit 15 Jahren zur Halbwaise) ins Gesicht gesagt, dann währe ein blaues Auge für dich das Minimum!

herbart schreibt:

im Februar ist meine Ex ankündigungslos (200km) mit meinem 2,5jährigen Sohn weggezogen.

Dass erinnert mich sehr an meine Geschichte, aber die Mutter meines Kindes ist mit meinem Sohn, der nicht mal 2 Jahre alt war, gleich über 500 Km weit weg gezogen!

Auch wenn er momentan keine Arbeit hat, und der Staat diese 133 Euro Unterhaltsvorschuss übernimmt so sage ich doch, regt euch doch lieber über unseren Flughafen in Berlin auf, den dieses Geld sehen wir nie wieder (Wahrscheinlich ist es durch unseren Bürgermeister  im A.... eines Mannes verschwunden) und wie unserer Bürgermeister sagen würde „Das ist auch richtig so“.

Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 12:13
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Das GSR brauchte und braucht man nur bei wenigen Gelegenheiten; auch mit GSR kann ein boykottierender Betreuungs-Elternteil dem anderen das Leben richtig schwermachen. Das habe ich hier schon mehrfach geschrieben und werde es auch weiterhin tun, denn es entspricht der Realität. Man kann es fast täglich im Forum nachlesen

Das ist gefährlicher Unsinn. Hätte ich nicht 2010 das GSR erlangt, wäre ich jetzt gar nicht in der Lage gewesen, meinen Sohn zu helfen, als seine Situation bei seiner Mutter zunehmend prekär wurde.

Und genau daher ist das GSR wichtig - zum Schutze des Kindes. Niemand würde es lustug finden, wenn seine Bank vom 4-Augen-Prinzip abginge, aber da geht´s ja um was Wichtiges, nicht wahr? Ansonsten doch nur um ´nen Kind und da reichen im deutschen Mutterland zwei mütterliche Augen allemal? Egal, wie blind sie sind?

Lieber @brille007, ich will gar nicht verkennen, dass Du fachlich einiges drauf hast - aber da Du Dich ja auch gerne zum seelischen Zustand Anderer ausläßt, darf ich Dir auch einen Rat geben: Bei der  Mutlosigkeit, die dir aus allen Knopflöchern strömt - nimm ´mal ´ne therapiegestützte Auszeit: Denn so entmutigst Du Väter und wirst zur Kindeswohlgefährdung...-

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 12:45




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