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Beteiligung der Mutter an den Umgangskosten

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 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Herbat,

zunächst möchte Dir mein Mitgefühl ausdrücken. Nur wer je selbst in dieser Situation war, in der von heute auf morgen das eigene Kind auf einmal "weg" ist, der diese Zerstörung seines bisherigen Lebens erlebt und die Ohnmacht gefühlt hat, hieran nichts ändern zu können, kann das Leid nachvollziehen, in dem man sich befindet.

Insofern kann ich völlig nachvollziehen, dass Du bisher noch keinen ausgereiften Plan hast und noch in alle Richtungen denkst.

Desweiteren ist es von Dir völlig richtig, dass Umgang für Dich erste Priorität hat. Wenn Du hier nicht dranbleibst, verlierst Du Dein Kind.

Auch Deine These mit der Kostenbeteiligung des wegziehenden Partners ist im Prinzip richtig. Im Prinzip deshalb, weil das alles Einzelfallentscheidungen sind, und im konkreten Fall oft weit weniger als hälftige Beteiligung für die KM rauskommt.

Im meinem Fall habe ich erreicht (die KM zog 550 km weit weg), dass sie sich mit 100 € an den Flugkosten meines Sohnes beteiligen musste und sie wurde gewungen auf eigene Kosten meinen Sohn einmal im Monat zum Flughafen zu bringen und wieder abzuholen.

Wenn Deine Ex sich hier nicht freiwillig beteiligt, wäre eine Umgangsregelung incl. der Umgangskosten bei Gericht zu beantragen. Deine Ex kann natürlich ebenso den KU berechnen lassen. Das sind aber erstmal zwei verschiedene Verfahren. Auch wenn Deine Ex versuchen wird, das zu verquiken.

LG,
Mux  

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 01:39
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Thema Entfernungsumgang scheint in diesem Forum überwiegend den Reflex auszulösen, einem darum bemühten Vater beizubiegen, dass er sich nicht so anstellen solle...

Nach einem Bericht des östereichischen Institus für Familienforschung über Kontaktabbrüche bei Vater-Kind-Beziehungen weisen zahlreiche Studien und darauf hin, dass die räumliche Distanz eine Rolle beim Kontaktabbruch spielt; so sollen nach 2 Jahren zwei Drittel der Vater-Kind-Kontakte erloschen sein, wenn die Fahrtzeit zwischen den Wohnorten mehr als eine Stunde beträgt. Man kann sich sicher vorstellen, was es bedeutet, wenn die Fahrtstrecke länger und länger wird...

Da kann man(n)/frau natürlich an einen betroffenen Vater appelieren, bis an seinen persönlichen Anschlag zu gehen - das Problem als solches ist damit sicher nicht adäquat angegangen: Denn eine Mutter die diese Entfernung schafft, hat bestimmt nicht die Stützung der Vater-Kind-Beziehung im Auge.

Btw: Ich habe mehr als 8 Jahre auf der Basis von 3 Umgangsverfahren regelmäßigen Umgang über eine von der Mutter geschaffene Distanz von 400 km absolviert und niemanden hat´s interessiert, wie so etwas geht. Nachdem sich nun mein Sohn entschieden hat, bei mir zu leben, machen sich plötzlich ´ne Menge Leute Gedanken darüber, wie seine Mutter denn den Umgang hinkriegen soll. Nun habe ich ja für´s nächste Mal das Abholen übernommen. Vielleicht sollte ich mich aber danach ´mal verklagen lassen; am besten bis zum OLG? Nee, lieber doch nicht, meinem Sohn soll ja seine Mutter erhalten bleiben...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 05:28
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe eingangs die, für mich schlüssige, These formuliert, dass der Partner, der mit dem Kind wegzieht, (unabhängig vom Kindsunterhalt) an den erhöhten Umgangskosten des anderen Partners mindestens hälftig beteiligt werden sollte, damit der andere Partner den nicht von ihm verschuldenten Mehraufwand nicht alleine zu tragen hat und der Umgang für ihn nicht noch schwieriger bis unmöglich wird.

Das stimmt grundsätzlich dort, wo es etwas zu verteilen gibt. Wenn beide Eltern Einkommen haben und einer aus rein privaten Gründen (neue Liebe, alte Freunde ...) ein bestehendes "fußläufiges" Umgangsmodell aufkündigt und immense Reisekosten schafft, ist es möglich (und gelegentlich vorgekommen) den BET an den Umgangskosten zu beteiligen.

Meine Frage ist aber nach wie vor, ob es einen Weg gibt, den wegziehenden Partner zu beteiligen und ob eventuell bereits Präzedenzfälle/ Erfahrungen existieren.

Ja, die gibt es. Und dabei handelt es sich ausnahmslos um Familien, die nicht am Existenzminimum knappsen.

Wenn zwei Mittellose sich trennen und einer wegen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs den Wohnort wechselt, während der andere es vorzieht, seine privaten Vorlieben auf Kosten der Allgemeinheit und zu Lasten der Familie zu pflegen, ist die Rechtsprechung ähnlich, als wenn in einer Familie der Alleinverdiener berufsbedingt umziehen muss: Niemand wird gezwungen mitzuziehen - aber das heile Familienleben und der spontane, kostenlose Umgang sind erst einmal Vergangenheit.

Eltern, die z. B. am Ariane-Projekt in frz. Guyana arbeiten, die auf Großbaustellen deutscher Firmen arbeiten, die Reportagen aus aller Welt schicken oder Bomben auf dem Balkan entschärfen, lassen ihre Familien in der Regel zuhause. Da ist der Umgang mit den Kindern nur per Skype oder Flieger möglich. Es ist nicht das traurige Privileg von getrennten Eltern, dass der Beruf des einen Elternteils Opfer und Mühen für den Rest der Familie verursacht.

Deine Ex hat den Absprung aus Arbeitslosigkeit und Mittellosigkeit geschafft. Sie ermöglicht dir, den Jungen so oft zu sehen, wie du es dir leisten kannst. Das wird ihr kein Gericht als verwerfliches Verhalten vorhalten. Dass du kein Geld hast, dafür kann deine Ex nichts. Immerhin füttert sie dein Kind mit durch. Oder glaubst du wirklich, 133 Euro UHV reichen aus, um Wohnung, Nahrung, Kleidung, Spielzeug und Bildung für ein Kind zu finanzieren?

Desweiteren ist es von Dir völlig richtig, dass Umgang für Dich erste Priorität hat. Wenn Du hier nicht dranbleibst, verlierst Du Dein Kind.

100% Zustimmung, Mux.

Wenn Deine Ex sich hier nicht freiwillig beteiligt, wäre eine Umgangsregelung incl. der Umgangskosten bei Gericht zu beantragen. Deine Ex kann natürlich ebenso den KU berechnen lassen. Das sind aber erstmal zwei verschiedene Verfahren. Auch wenn Deine Ex versuchen wird, das zu verquiken.

Nicht die Ex, Mux. Die UHV-Kasse.

Dieser Einzelfall sieht nicht so aus, als sei dort viel zu verteilen.

Die Wahrheit ist:
Familien mit geringem Einkommen haben in sehr vielen Dingen (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Konsum, Freizeit, Bildung, Mobilität etc.) weniger Wahlfreiheit als Familien mit guten oder sehr guten Einkommen.
und:
Eine Familie in zwei Haushalten kostet mehr als eine Familie in einem Haushalt.
und:
Wer regelmäßig mehr Geld ausgibt als er einnimmt macht Schulden.
und:
Das Bedienen von Schulden schränkt das verfügbare Einkommen weiter ein.
und:
Ein Insolvenzantrag reduziert den finanziellen Spielraum auf Null.

Das hab ich mir nicht "trollig" ausgedacht, um den armen herbart zu mobben.
Das ist hier und heute die Realität in unserem Land und fast überall auf der Welt.

Ob unter diesen Umständen eine Klage auf Beteiligung an den Umgangskosten Aussicht auf Erfolg hat, kann natürlich niemand vorhersagen. Was ein Familienrichter an einem deutschen Amtsgericht in einem konkreten Fall entscheiden wird, ist so wenig vorhersehrbar, wie ob es in fünf Jahren weiße Weihnacht geben wird.

Allerdings gibt es schon gewisse Erfahrungswerte. Und die sind wenig geeignet, den TO in seinem Vorhaben zu ermutigen.

Das Thema Entfernungsumgang scheint in diesem Forum überwiegend den Reflex auszulösen, einem darum bemühten Vater beizubiegen, dass er sich nicht so anstellen solle...

Dass herbart sich nicht so anstellen soll, hat hier in keiner einzigen Antwort gestanden, wackelpudding.

Der Tenor ist:
"Du kannst die KM nicht zwingen, in deiner Nähe zu wohnen, wenn sie woanders Arbeit gefunden hat.
Du kannst als Arbeit Suchender nicht verlangen, dass die KM deine Umgangskosten sponsort.
Du kannst dir ohne Arbeit keine zwei Wohnsitze leisten? Das können die meisten Menschen nicht mal mit Arbeit!
Die Lösung deiner Probleme ist: Arbeiten und wohnen in der Nähe deines Kindes.
Das macht den Umgang finanzierbar und unkompliziert.
Die Lösung ist nicht, einer grundsätzlich umgangsfreundlichen  (der Impuls zum WM ging nach der Trennung von ihr aus), berufstätigen Mutter die Kosten für deine Heimatliebe aufzubrummen."

Umgang über große Entfernungen ist tatsächlich ein Problem.
Und die  Alternativen heißen "teure Reisen" oder "Umzug".
Eine dritte Lösung für Umgang gibt es nicht.

Die Realität als real zu erkennen hat nichts mit "stell dich nicht so an" zu tun, sondern damit, erwachsen zu werden und Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für das eigene Leben - dazu gehören auch die eigenen finanziellen Verhältnisse - und für das Leben, das man in als Vater oder Mutter in die Welt gesetzt hat. Die Königsdisziplin erwachsener Problemlöser heißt "Kompromisse finden". Prioritäten zu setzen und Grenzen zu definieren ist dabei extrem wichtig. Insofern finde ich das Beharren des TO auf seinem Umgangsrecht als vorbildlich. Dass er dabei auf seinem eigenen Standpunkt "Kompromiss ist KomproMIST" beharrt, wird erfahrungsgemäß mehr Probleme schaffen, als lösen.

Die besten Wünsche  🙂 Biggi

PS: Danke, Beppo  🙂

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 11:16
(@herbart)
Rege dabei Registriert

... während der andere es vorzieht, seine privaten Vorlieben auf Kosten der Allgemeinheit und zu Lasten der Familie zu pflegen,

Meine private Vorliebe, den Kontakt zum Kind nicht zu verlieren?

Es ist nicht das traurige Privileg von getrennten Eltern, dass der Beruf des einen Elternteils Opfer und Mühen für den Rest der Familie verursacht.

Es ist ein großer Unterschied, ob ich mich entscheide in Burma Geld zu scheffeln weil mir meine Kinder sowieso irgendwie egal sind, oder ob innerhalb zweier Wochen dein Sohn, um den Du dich seit seiner Geburt gekümmert hast einfach weg ist ...
Deine Beispiele beruhen auf freien Entscheidungen - gegen die eigenen Kinder.

Dass er dabei auf seinem eigenen Standpunkt "Kompromiss ist KomproMIST" beharrt, wird erfahrungsgemäß mehr Probleme schaffen, als lösen.

Ich emfinde mein momentanes Handeln als mir im Moment größtmöglichen Kompromiss im Sinne des Kindswohls und verlange nichts anderes, als dass dieser Kompromiss auf eine für sie sehr bequemen Weise von der verurschenden Mutter im Sinne unseres Kindes zumindest MITgetragen wird.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 11:49
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Deine Beispiele beruhen auf freien Entscheidungen - gegen die eigenen Kinder.

Wieso entscheidet sich eine Mutter, die ihre Kinder während einer Reportage aus einem Krisengebiet in der Obhut des Vaters lässt, gegen ihre Kinder?
Wieso entscheidet sich ein Vater, der lieber einen Knochenjob auf einer Bohrinsel macht, um seinen Kindern eine gute Ausbildung und ein schönes Zuhause zu finanzieren, als zuhause die Hände in den Schoß zu legen, gegen seine Kinder?
Was ist aus deiner Sicht verwerflich am Verhalten deiner Ex, den Lebensunterhalt für das Kind und sich selbst durch Erwerbstätigkeit und UHV zu sichern? 
Deine Ex ist nicht nach Burma gezogen, sondern 200 km weit zu einem Arbeitsplatz, von dem sie mit dem Kurzen leben kann. Solche Umzüge passieren derzeit täglich, davon leben ganze Branchen. Es gibt absolut nichts -außer deinem Trotz - was dagegen spricht, es ihr gleich zu tun.

Was ist für irgendein Kind vorteilhaft daran, einen Elternteil zu haben, der ohne eigenes Einkommen dem Kind auf Kosten des anderen Elternteils beim Wachsen zusehen will?
Diese Hausfrauenallüren finde ich bei meinen Geschlechtgenossinnen albern - und bei einem Vater sind sie nicht gescheiter oder sinnvoller, nur weil der im Stehen pinkeln kann.

Schönes Wochenende  🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 12:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Biggi,

Diese Hausfrauenallüren finde ich bei meinen Geschlechtgenossinnen albern - und bei einem Vater sind sie nicht gescheiter oder sinnvoller, nur weil der im Stehen pinkeln kann.

you made my day  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 12:19
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Was ist für irgendein Kind vorteilhaft daran, einen Elternteil zu haben, der ohne eigenes Einkommen dem Kind auf Kosten des anderen Elternteils beim Wachsen zusehen will?

Das Entscheidende für das Kind sind wohl weniger die Einkommensverhältnisse, als die verlässliche Anwesenheit beider Elternteile.
Frag mal ein Kind, ob es den Papi lieber auf der Bohrinsel, als beim Gutenachtgeschichte erzählen hat.

Für mich sind im Fall von Normalfamilien, mit der Geburt des ersten Kindes sämtliche Jobs ausserhalb, TABU. Da kann man sich vorher austoben.
Das mögen andere anders sehen, ich gehöre nicht dazu.
Ich finde die hier transportierte Einstellung "Das Geld des Vaters ist wichtiger als der Vater selbst!" absolut grenzwertig.
Das mag für das Mutterwohl zutreffen, ich fokussiere hier aber auf das KINDSwohl. Das ist das Einzige, was mich interessiert ...
Deshalb können wir an dieser Stelle bitte mit Bohrinselbeispielen aufhören - es gibt mehr und weitaus wichtigere Dinge, die ich meinem Sohn zu geben habe, als nur Geld, Geld, Geld.

Bitte keine Krisengebiete, Bohrinseln, pipapo mehr ... Danke!

give respect
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 12:23
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Im meinem Fall habe ich erreicht (die KM zog 550 km weit weg), dass sie sich mit 100 € an den Flugkosten meines Sohnes beteiligen musste und sie wurde gewungen auf eigene Kosten meinen Sohn einmal im Monat zum Flughafen zu bringen und wieder abzuholen.
Wenn Deine Ex sich hier nicht freiwillig beteiligt, wäre eine Umgangsregelung incl. der Umgangskosten bei Gericht zu beantragen. Deine Ex kann natürlich ebenso den KU berechnen lassen. Das sind aber erstmal zwei verschiedene Verfahren. Auch wenn Deine Ex versuchen wird, das zu verquiken.

Wie oft kommt dein Sohn (dieses eine Mal?) und wievel kostet Hin- Rück jeweils?

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Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 12:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

fassen wir mal zusammen.

Du lebst in einer Gegend mit viel Natur und gehst derzeit wohl keiner geregelten Arbeit nacht. Deinen Job gibt es in der Gegend der KM nicht.

Die KM ist 200 km weggezogen, um dort ihre Karriere voranzutreiben. Evtl. waren in deiner Gegend ihre Jobaussichten nicht so richtig gut.

Du bist nicht in der Lage auf einfach Fragen auch nur annähernd zu antworten. Welcehn Job übst du denn aus, den es nicht Bundesweit gibt? Und warum suchst du dir nicht jetzt eine Arbeit und nimmst euer Kind dann eben von Freitag bis Sonntag und strebst diehälftigen Ferien an? Davon hätte euer Kind auch etwas. Nämlich den zusätzlichen Kontakt zu den Großeltern.

Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass sich der Elternteil der mit Kind wegzieht an den Umgangsksoten beteiligt. Das gehört sich einfach und ist eine Sache der Fairness.

Nur in deinem Fall, sehe ich es etwas anders. Du bist in keinster Weise bereit dich am Unterhalt für euer Kind zu beteiligen, was du beitragen kannst und dem du alles unterordnest ist der mehrtägige Umgang. Warum soll sich die KM denn unter diesen Umständen an den Kosten beteiligen?

Fair und auf Augenhöhe wäre: Sie beteiligt sich an den Umgangskosten und du zahlst Unterhalt.

Euer Kind ist noch sehr jung, es braucht sicher Vater und Mutter. Aber es braucht in den nächsten Jahren auch das Vorbild, das beide Eltern für es sorgen und für es einstehen. Du bist weder krank, noch sonstwie gehindert für deinen Lebensunterhalt zu sorgen, was für ein Beispiel wirst du für euer Kind sein?

Ich wäre z.B. auch gerne mehr als 3 Monate für meinen Jüngsten zuahsue geblieben. Ich hatte aber nur die Wahl Studium aufgeben und von der ARGE leben oder mir einen Job suchen, arbeiten, das Studium 3 Jahre unterbrechen und die Kinder fremdbetreuen zu lassen.... ich wollte nicht vom Staat abhängig sein, also hatte ich eben weniger Zeit mit meinen Kindern. Geschadet hat es ihnen nicht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 12:40
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Du bist in keinster Weise bereit dich am Unterhalt für euer Kind zu beteiligen, was du beitragen kannst und dem du alles unterordnest ist der mehrtägige Umgang. Warum soll sich die KM denn unter diesen Umständen an den Kosten beteiligen?

Ich werde schon noch Unterhalt zahlen und nicht zu knapp ...
Im Moment scheffelt sie aber das Geld.

(Meine derzeitigen Ausgaben liegen übrigens über dem Minimalsatz KU)

Fair und auf Augenhöhe wäre: Sie beteiligt sich an den Umgangskosten und du zahlst Unterhalt.

Ja - genau.

Euer Kind ist noch sehr jung, es braucht sicher Vater und Mutter. Aber es braucht in den nächsten Jahren auch das Vorbild, das beide Eltern für es sorgen und für es einstehen.  

Um nichts anderes geht es mir. Fair und auf Augenhöhe ...

give respect
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 13:18




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich werde schon noch Unterhalt zahlen und nicht zu knapp ...

Zu welchem Zeitpunkt? Wenn alles so läuft wie du es möchtest?

Im Moment scheffelt sie aber das Geld.

Daran ist auch nichts verwerfliches. Aber genaus wenig wie ich einsehe warum eine gesunde Frau sich auf die Betreuung des Kindes zurückzieht und dies als Argument für die Unmöglichkeit einer Arbeit nachzugehen herbeizieht und deshalb BU fordert, ist für mich einsehbar warum ein gesunder Vater nicht arbeitet und als Argument dazu den Umgang mit dem Kind anführ und das dann vom anderen Elternteil bezahlt haben will.

Ja - genau.
Um nichts anderes geht es mir. Fair und auf Augenhöhe ...

Und dazu gehört, dass beide Elternteile ihren Pflichten nachkommen und nicht nur ihre Rechte sehen.

Wenn man deine alten Threads mal durchlist, dann zieht sich ein Roter Faden durch alle. ICH WILL DAS ES SO GEHT, WIE ICH ES WILL UND NICHT ANDERS.

Kompromisse sind für dich ein Fremdwort. Deine Ex hatte dir ein 50/50-Modell angeboten. Das wolltest du nicht, gleichzeitig aber möglichst viel am Leben deine Kindes teilnehmen. Als euer Kind 11Monate alt war, hat sich deine Ex getrennt, ihr habt noch lange in einer Wonung gelebt, später schreisbt du: Mein Sohn ist jett 1,5 Jahre und meine eX hat sich vor 2 Monaten getrennt. Ich denke du hast ein Problem damikt Realiktäten anzuerkennen und Lösungen zu finden.

Fakt ist, das 50/50 Modell woltlest du nicht, deine Ex wollte sich nicht auf Hatz auruhenund ist weggezogen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Werd doch mal erwachsen und nehm dein Leben in die Hand. Und das bedeutet eben Lösungen für die Gegebenheiten zu finden. Ich kann auch darüber jammern ,dass ich nicht zu Fuß über einen Berg komme und trotzig daraufwarten, dass der Berg durch Erosion irgendwann mal verschwindet. Ich könnte abe auch versuchen einen Weg um den Berg herum zu finden oder mit anderen gemeinsam mich durch den Berg zu buddeln

Und nochmal die Frage,welchen exotischen Beruf hast du ,der sich nur an deiner jetztigen Heimat ausüben lässt und mit dem man soviel verdient, dass man irgendwann nicht zu knapp KU zahlen könnte?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 13:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

fassen wir mal zusammen.

Versuche ich auch mal ...

Beteiligung der Mutter an den Umgangskosten

Ist eine Einzelfallfrage.

Es hilft Dir nichts, Dich jetzt an Mux´ Beispiel zu orientieren und daraus Hoffnung zu schöpfen.

Juristisch betrachtet teile ich die Einschätzung der Vorschreiber, dass eine Beteiligung in Deinem Fall ziemlich aussichtslos ist.

Einen besseren konstruktiven Rat, als "Zieh hinterher und such Dir dort Arbeit" kann ich auch nicht liefern.

Da hier aber auch ganz fleissig die Moralkeule geschwungen wird ...

Ein paar "eng-an-der-Sache-Aspekte":

Btw: Ich habe mehr als 8 Jahre auf der Basis von 3 Umgangsverfahren regelmäßigen Umgang über eine von der Mutter geschaffene Distanz von 400 km absolviert und niemanden hat´s interessiert, wie so etwas geht. Nachdem sich nun mein Sohn entschieden hat, bei mir zu leben, machen sich plötzlich ´ne Menge Leute Gedanken darüber, wie seine Mutter denn den Umgang hinkriegen soll.

Drehen wir die Geschlechter mal in herbarts Fall, so wäre ganz klar:
Das Kind bleibt bei Herbartine, koste es den Vater, was es wolle.

Du bist in keinster Weise bereit dich am Unterhalt für euer Kind zu beteiligen, was du beitragen kannst und dem du alles unterordnest ist der mehrtägige Umgang.

Da Unterhalt durch Betreuung dem Barunterhalt gleichzusetzen ist, könnte man die Unterhaltsverteilung auch als ausgewogen betrachten (bei 5 Tagen Betreuug in 2 Wochen ist der Betreuungsanteil ca. 36%, für den Barbedarf erhält KM 184 KG + 133 UHV, KV nix).

Ich kenne noch Väter, die abends nach dem Hauptjob auch noch ein paar Stunden auf den Bau gegangen sind, um ihre Kinder durchzubringen.

Mein Vater hat als Selbständiger auch 70 Stunden die Woche geschuftet, um seine Frau und drei Kinder durchzufüttern, mit knapp über 60 war er dann nicht mehr.
Soll heissen: Die ein oder andere Einstellung war mal anders, ob´s besser oder schlechter war, sei mal dahingestellt.
Nebenbei: Einem solchen Vater würde beim ersten Auftritt im Forum mit "selbst Schuld, die Rollenverteilung war Deine Wahl" begegnet.

der dafür auch bei Unterhaltzahlungen das hälftige KG bekommt

Auch wenn es ausdrücklich nicht diskutiert werden soll ... der Umgangselternteil bekommt kein KG.
:undwech1:

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

Ich finde die hier transportierte Einstellung "Das Geld des Vaters ist wichtiger als der Vater selbst!" absolut grenzwertig.

das hat hier niemand geschrieben und Du kannst das auch nicht belegen. Du möchtest diesen Blödsinn nur gerne in die Aussagen anderer hineininterpretieren, um nicht ganz doof dazustehen. Millionen von Vätern schaffen es, sich finanziell UND persönlich um ihre Kinder zu kümmern, ohne um ihre Vaterrolle und ihre gelebte Verantwortung so einen Aufriss zu veranstalten wie Du. Die SIND nämlich Väter und reden nicht nur davon.

Das mag für das Mutterwohl zutreffen, ich fokussiere hier aber auf das KINDSwohl. Das ist das Einzige, was mich interessiert ...
Deshalb können wir an dieser Stelle bitte mit Bohrinselbeispielen aufhören - es gibt mehr und weitaus wichtigere Dinge, die ich meinem Sohn zu geben habe, als nur Geld, Geld, Geld.

solange Du als derzeit nicht Erwerbstätiger vom Geld der Allgemeinheit lebst und diese auch Deine Unterhaltspflichten wahrnehmen lässt, sind das nicht mehr als Stammtischsprüche. Genausogut könnte man argumentieren "ich kann nicht arbeiten, weil ich donnerstags immer kegeln muss". Deinem Kind beim Wachsen zusehen zu wollen - wie @Biggi so treffend schrieb - ist aus Sicht derer, von denen Du Dich und Dein Kind finanzieren lässt, genauso ein Hobby wie kegeln und nicht etwa ein übergeordnetes Ziel, dem sich der Rest der Welt kritiklos unterzuordnen hätte.

Deine Sprüche von wegen "irgendwann verdiene ich mal wieder Geld und dann bezahle ich auch Unterhalt" kannst Du Dir ebenfalls in die Haare schmieren: Dein Kind muss HEUTE essen und ein Dach über dem Kopf haben und nicht erst dann, wenn sein Herr Vater seine Pubertät beendet und seine Lebensplanung mal halbwegs auf die Kette bekommen hat. Was angesichts eines nicht erkennbaren Lernfortschritts seit 2011 und dem immer noch bockig-trotzigen "ich will aber nicht!" wohl noch eine Weile dauern wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 13:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

Mein Vater hat als Selbständiger auch 70 Stunden die Woche geschuftet, um seine Frau und drei Kinder durchzufüttern, mit knapp über 60 war er dann nicht mehr.

und was beweist das jetzt? Einer der von mir beispielhaft Genannten war mein Französischlehrer; der ist inzwischen Mitte 70, pensioniert und erfreut sich bester Gesundheit.

Soll heissen: Die ein oder andere Einstellung war mal anders, ob´s besser oder schlechter war, sei mal dahingestellt.

ich persönlich kann an der Einstellung "vor allem die Eltern kümmern sich - auch finanziell - um ihre Kinder" nichts schlecht finden. Das Gefühl dafür ist nur einigen in unserem engmaschigen Vollkasko-Netz abhanden gekommen nach dem Motto "ich krieg jetzt erst mal Kinder; um die Finanzierung können sich ja auch andere kümmern".

Nebenbei: Einem solchen Vater würde beim ersten Auftritt im Forum mit "selbst Schuld, die Rollenverteilung war Deine Wahl" begegnet.

Schon komisch, dass man sich darüber heute wundert, was? Gerade so, als wäre es nicht mehr zeitgemäss, selbst Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen und zu eigenen Entscheidungen zu stehen. Aber so sehr und so gerne auf "den Staat" geschimpft wird: Wenn mal was nicht rundläuft mit dem eigenen Leben, soll er sofort als Nanny Gewehr bei Fuss stehen und Klein-Mäxchen ein (finanzielles) Pflaster aufkleben.

Auch wenn es ausdrücklich nicht diskutiert werden soll ... der Umgangselternteil bekommt kein KG.

das hat ja auch niemand behauptet; nur Unterhalt zahlende Elternteile können einen KG-Anteil abziehen. Was ja auch irgendwie logisch ist: Auch für das Recht auf Steuererstattungen oder Abschreibungen ist es erforderlich, dass man überhaupt Steuern bezahlt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 14:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Verhalten des TO ist die logische Konsequenz aus der Kombination der Absurditäten von Familien"recht" und Sozialrecht und absolut folgerichtig.
Dass das negative Auswirkungen auf den Staat hat ist ebenfalls eine Folge davon und sollte den Gesetzgeber und die Justiz dazu veranlassen, das Regelwerk und die Anwendung zu überdenken.
Und ohne dass es dem Staat weh tut, wird sich nie etwas daran ändern.

Solange der Staat das Arbeiten mit Kindesentzug und das Nichtarbeiten mit Hartz4 und Unterhalt belohnt stimmt eben etwas nicht in diesem System.

Für die gesellschaftlichen Folgen ist nicht der TO verantwortlich und zur Rechenschaft zu ziehen, sondern der Gesetzgeber und die Justiz.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 14:39
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Herbart,

wenn du im Arbeitslosengeldbezug bist, solltest du einmal prüfen,
ob du den Mehraufwand für die Umgangsübung (Fahrtkosten, Übernachtung vor Ort) ggf. über das Jobcenter
aufstocken kannst. Die bezahlen natürlich keinen 2. Wohnsitz, sondern nur die billigste Bleibe für das Wochenende.
Statt der Anreise mit dem Auto könnte das auch eine Bahnfahrt 2. Klasse werden. Ggf. ist auch eine
Anreise mit dem KZF möglich, wobei 10 Cent je gefahrenem Kilometer erstattet werden. Die Wahl des
Reisemittels ist aber i. d. R. immer eine Einzelfallentscheidung.

Der Vorteil wäre, das du mit Mutter eben nicht über diesen Nachteilsausgleich zanken mußt und das Verhältnis
zum Kind dadurch keinen Schaden nimmt.

Außerdem hast du dann den Kopf frei, dich auf die Umsetzung eines Konzeptes zu konzentrieren, aus dem du sowohl
Umgang als auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen kannst.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 15:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich verstehe nicht, wieso die Mutter "beim Karrieremachen Geld scheffelt". Sie ist selbst unterhaltsberechtigt, hat ein Kind unter 3 Jahren und bekommt keinen müden Cent. Was bitte soll sie genau tun, wenn nicht arbeiten und eben UHV beantragen?

Diese Frau tut genau das, was im Regelfall verlangt wird: Ars.ch hoch kriegen und selbst für sich sorgen. Wenn ich nicht im finanziellen Abseits landen will, dann ziehe ich auch lieber woanders hin um für mich und mein Kind zu sorgen, besonders dann, wenn sonst keiner dafür sorgt.

Ich gehöre zu diesen Trotteln, die dem KV auch den Umgang oft mitfinanziert hat (Fahrkarte, Kost, Logis), ich habe auch keinen Euro Unterhalt gesehen und stehe nach wie vor mit allem alleine da. Auf Beteuerungen eines Ex, dass "er schon noch Unterhalt zahlen wird" würde ich mich auch nicht verlassen.

Die Forderung nach der Beteiligung an den Kosten des Umgangs kann ich insofern nicht verstehen, als dass ich die "Gegenleistung" nicht sehe.

Ich kann aus Erfahrung nur sagen, dass das Pampern eines weinerlichen Umgangsvaters, der selbst nichts auf die Reihe bekommt und immer an den widrigen Umständen scheitert NICHTS aber auch GAR NICHTS bringt. Da spende ich lieber für die Sicherung der Krötenwanderung.

LBM (zu Tode genervt von diesem "alle armen Väter werden vom bösen Staat unterdrückt und fertig gemacht und Frauen sind soooo böse" *augenroll*)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 15:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Diese Frau tut genau das, was im Regelfall verlangt wird: Ars.ch hoch kriegen und selbst für sich sorgen.

Sehe ich genauso, aber Kritik an der Mutter (und "die-ist-böse") kann ich in den Antworten auch nicht wirklich finden.

@Martin (auch wenn´s ein wenig off-topic ist):

das hat ja auch niemand behauptet; nur Unterhalt zahlende Elternteile können einen KG-Anteil abziehen.

Nun ja, ich habe gelesen, der Umgangselternteil bekäme das halbe Kindergeld zur Umgangsfinanzierung.
Und auch wenn das einige Gerichte genau so in die Welt setzen, ist und bleibt das schlicht eine Falschdarstellung.
Im Gesetz steht davon jedenfalls nix (ist ja auch logisch, das Geld fliesst ja gar nicht in seine Richtung), da steht nur, dass der Betreuungselternteil die Hälfte (für sich) behalten darf:

Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden
1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2)

ich persönlich kann an der Einstellung "vor allem die Eltern kümmern sich - auch finanziell - um ihre Kinder" nichts schlecht finden.

Dass es neben Überstunden und Nebenjob (was an einigen Menschen vielleicht spurlos vorübergeht, manch anderen Zeitgenossen - und dessen Familie - aber durchaus belastet) auch die Möglichkeit des Aufstockens gibt, wenn das Vollzeitgehalt nicht reicht, finde ich durchaus zeitgemäß.
Ich persönlich kann an der Einstellung "der Staat beteiligt sich - auch finanziell - an unseren Kindern" nichts schlecht finden.
Von Vollkasko muss dabei nicht die Rede sein.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 15:43
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Da Zusammenfassungen wohl beliebt sind, versuche ich auch ´mal eine:

-Wer Entfernung zum anderen Elternteil  bei nicht vorhandener finanzieller Dispositionsmasse schafft, ist an allem Möglichen interessiert, aber nicht in 1. Linie am Kindeswohl.

-Ob nun explizit geschrieben wird: "Stell dich nicht so an!" oder implizit Gejammere kommuniziert: Die Botschaft empfinde ich nicht als so unterschiedlich.

-In Deutschland muß kein Kind verhungern: Wer mit Killerphrasen operiert um Moral zu imaginieren, darf gerne sein jährliches Spendenvolumen für Afrika benennen.

-Wenn ich lese, dass es fair wäre, der eine zahle den Unterhalt und der andere beteilige sich an den Umgangskosten, ist für mich Realitätsferne ganz nahe: Denn das beachtet weder Kausalitäten noch Möglichkeiten und hat gar nichts mit dem Recht des Kindes auf beide Eltern zu tun. Es beschreibt nur eine Option des Verhältnisses von Eltern zueinander und ist absolut gesetzt Ausdruck scheinbaren Erwachsenseins, das aber doch keine hinreichende Distanz zu sich selbst gefunden hat, um Sicht vom Kind her zu nehmen.

-Nach meinem Empfinden wird  fast ausschließlich auf die finanzielle Problemlösungsfähigkeit des Vaters focussiert - alles andere als ziemlich aussichtslos dargestellt. Damit werden Verhältnisse verfestigt (siehe #41), die nicht im Kindeswohl liegen. "Paralyse durch Analyse" ist letztlich eine naheliegende Konsequenz.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 16:22
(@herbart)
Rege dabei Registriert

... solange Du als derzeit nicht Erwerbstätiger vom Geld der Allgemeinheit lebst und diese auch Deine Unterhaltspflichten wahrnehmen lässt, ...

Vielleicht muss ich das einfach mal deutlicher formulieren/ meine Forderung ein wenig verschärfen:
Völlig unabhängig davon, unter welchen Umständen ich lebe und wieviel Geld mir zur Verfügung steht, ist die Mutter als Trennungsverursacherin mindestens hälftig an den erhöhten Umgangskosten zu beteiligen.

... nicht die Allgemeinheit, nicht das Kind (über dezimierten KU) - die Mutter ...
Würde dasselbe andersherum passieren, dann der Vater. Der/ Die Verursacher/in der Kosten.

(Wir können aber der Einfachheit halber Mutter stehenlassen, wie der Verweis auf das Beispiel Herbartine zeigt.)

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 16:29




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