Hallo erstmal,
nun sind wir zwar schon ein paar Schritte weiter, aber eine Frage kann uns pauschal auch niemand beantworten. Vielleicht weiß hier jemand etwas Näheres.
Leider hat meine Exe die Besuchskontakte zu mir mittlerweile so reduziert, daß kaum noch genug Zeit bleibt, daß ich mit dem Junior etwas unternehmen kann. Doch, da ich davon überzeugt bin, daß auch die Großeltern eine wichtige Rolle im Leben der Kinder spielt, teile ich meine eingeschränkte Zeit mit ihnen. D.h. ab und an lasse ich den Kleinen auch mal zu ihnen, ohne daß ich dabei bin. Die KM versucht es zwar, es so hinzustellen, als wenn ich keine Lust hätte, mich selbst um das Kind zu kümmern, doch die echten Gründe habe ich ja schon angedeutet.
Nun wollen wir einen Antrag beim Gericht auf Wiederherstellung der ursprünglich vereinbarten Zeiten stellen.
Müssen meine Eltern einen eigenen Antrag stellen, damit in Zukunft unsere Zeit für "uns" bleibt?
Kann man das irgendwo in Gesetzestexten nachlesen, oder gibt es vielleicht Urteile?
Wenn jemand etwas weiß, bitte antworten.
LG
Tom Tom
Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!
Moin,
ja, deine Eltern müssen einen gesonderten Antrag stellen (>§ 1685 BGB<). Desillusionierungen und Hilfe gibt es >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Tom,
das BGB besagt, dass Kontakte zu den Großeltern und anderen engen Verwandten zustandekommen sollen, wenn diese dem Wohl des Kindes dienen. Das heißt, die Großeltern könnten auf "eigenen" Umgang klagen. Wie erfolgversprechend das ist, weiß ich nicht.
Grundsätzlich kenne ich es so, dass in der Zeit, die der jeweilige Elternteil mit den Kindern verbringt, auch die Kontakte zu diesem Familienstamm gepflegt werden. Zumindest, wenn den anderen Verwandten resp. Großeltern keine "eigene" Zeit zur Verfügung gestellt werden.
Das Recht auf z.B. ein WE im Monat kann ich mir nicht vorstellen, dass es so durchsetzbar wäre. Denn dann blieben zwei WE für den KV und je eins für KM und ggf. Großeltern.
LG LBM
edit: der Große Meister war schneller...
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo, und herzlichen Dank, für eure schnellen Antworten.
Es reicht ja schon, daß es irgendwo geschrieben steht.Wir werden natürlich auch diese Kontakte weiterhin fördern, selbst wenn wir keinen Erfolg bei unserer Klage haben. Es ist nur Schade, daß der Kleine weder das Eine noch das Andere unbeschwert genießen kann.
Ab und zu einen Nachmittag, gar nicht jede Woche, würde beiden Parteien gefallen. Zum Minigolfen oder Eisessen.Mal sehen, wie schnell das Gericht ist....
Noch mal , ganz herzlichen Dank
Tom Tom
Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!
Moin
Wie erfolgversprechend das ist, weiß ich nicht.
Das kommt auf die Situation an. Wenn der Stiefvater die Rolle des sozialen Vaters eingenommen hat und kein anderer Vater ein Besuchsrecht für sich beansprucht, kann dieses von Erfolg gekrönt sein. Jedoch ist dieses Umgangsrecht nicht von solcher Standfestigkeit wie das des leiblichen Vaters.
Auf Großeltern angewendet wägen die Robenträger besonders kritisch ab, ob der Umgang dem Kindeswohl dienlich wäre. Hier gewährt der KV wärend seinem Umgang den Großeltern den Kontackt zu den Kindern. Da die KM scheinbar ein Problem damit hat überhaupt Umgamg zu gewähren, ist es zu erwarten das die KM diesen Umgängen nicht positiv entgegenwirken kann und diese Situation somit für das Kind noch mehr Streß vor, bei und nach den Umgängen zu bedeuten hat. Desweiteren kommt sehr oft das Argument zu tragen, das die Großeltern den Antrag ja nur stellen würden, um dem KV bei seinem "Kampf" gegen die Ex zu unterstützen.
Gruß
Martin
Edit: Meißt wenn überhaupt Umgang gewährt wird ist es alle 2 Monate für 2 Stunden.
Hey,
Edit: Meißt wenn überhaupt Umgang gewährt wird ist es alle 2 Monate für 2 Stunden.
...dann habe ich ja mit meinen 2 stunden pro woche bei meiner eigenen(!) tochter schon außerordentlich viel umgang :rofl2:
aber spass beiseite:
meine(!) mutter kennt meine tochter noch überhaupt gar nicht. keine minute je gesehen.
Auf Großeltern angewendet wägen die Robenträger besonders kritisch ab, ob der Umgang dem Kindeswohl dienlich wäre.
so müsste meine mutter ebenso klagen, um meine tochter kennen zu lernen? denn ich habe ja selbst kaum umgang?
das finde ich so lächerlich "großartig" in unserem FamRecht:
KM boykottiert umgang zu KV und seiner ganzen family. keiner hat ne bindung zum kinde und somit meint der robenträger: " dann kann dit ja allet ooch nich so richtisch förderlisch sein für dit kind...also lassen wa dit mit däm umjang janz!....die anhörung is jeschlossen..." :puzz:
Gruss
Ariba
...der sich entschuldigt hier einfach rienzuplatzen...
Moin Ariba
Auch wenn du das ganze jetzt noch lustig finden magst, aber so ist das.
Genauer gesagt hast du als Vater oder als Großelternteil nur Umgang, weil es das Recht des Kindes ist. Ob es förderlich für das Kind ist sein Recht in Anspruch zu nehem entscheiden die Sorgerechtsinhaber bzw ersatzweise die Richter.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
ich kann Deine Aufruhr ja verstehen, doch ich denke, es ist bei Ariba nicht als Belustigung zu verstehen, sondern als beißender Sarkasmuß. Den empfinde ich genauso. Leider entscheiden die Gerichte nach ihrem eigenen Bauchgefühl. (Manchmal ist das bestimmt richtig) Doch wenn nicht, passieren dann solche Unfälle, die das Kind auszutragen hat. Ob das Kind hinterher mit einer solchen Entscheidung glücklich ist, oder nicht, weiß kein Richter in dem Moment, wenn er das Urteil "zum Wohle des Kindes" spricht.
Ich glaube, man müßte den Politikern mal auf die Füße treten, damit wieder genug kompetentes Personal, mit ausreichen Zeit in den Jugendämtern sitzt, die sich vorher ein viel genaueres Bild machen können.
Meine Erfahrung hat mir aber gezeigt, daß die Damen und Herren nur mit einem Ohr zuhören, wenn überhaupt. - Und am Ende sagen sie dann doch " Wir können leider nichts tun, uns sind die Hände gebunden"
Ich frage mich allen Ernstes, wenn die Kindesmütter keiner Aufforderung nachkommen müssen, sich ein wenig kooperativer zu zeigen: Wozu brauchen wir dann Jugendämter???
Am Ende muß ich auf jeden Fall einen RA mit meinen Interessen beauftragen, zahle mich dumm und dusselig für jedes Gespräch oder Schreiben und muß mich auf das Bauchgefühl eines Robenträgers verlassen.
Wenn etwas unglückliches in der Schule oder so geschieht, fackeln die gar nicht lange, rufen Polizei und Jugendamt- Dann laufen sie auf!!!
Da ist es dann mit einem Mal zum Wohle des Kindes, bei Verhaltensauffälligkeiten sogar einen Psychologen hinzu zuziehen.
Komischerweise werden D A N N beide Elternteile unter die Lupe genommen.
Wenn ich aber als Vater zum JA gehe, drum bitte, daß sich mal jemand das Kind genauer ansieht, weil mir Verhaltensanomalien aufgefallen sind, bekomme ich zu hören : Die Kindesmutter muß einer solchen Untersucheung zustimmen.
Wo hat das etwas mit Sorge um das Wohl des Kindes zu tun???
LG
Tom Tom
Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!
Moin Tom Tom
Ob das Kind hinterher mit einer solchen Entscheidung glücklich ist, oder nicht, weiß kein Richter in dem Moment, wenn er das Urteil "zum Wohle des Kindes" spricht.
Genau das ist der Punkt den ich meine. Fakt ist der Richter weiß nicht ob es dem Kind gut tut Umgang mit den Großeltern zu haben. Er weiß aber, das wenn die KM gegen solchen Umgang ist, das die Kindesübergaben eine Belastungssituation darstellen. Ergo wird er solche Situationen so gering wie möglich halten.
Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster und behaupte mal, das wenn es nicht so viele Studien geben würde die beweisen, das es wichtig für ein Kind ist seine biologischen Wurzeln zu kennen (siehe auch Adoptivkinder) würden die Robenträger auch den Umgang zum Umgangselternteil (meißt Vater) minimieren oder ganz unterbinden.
Meine Erfahrung hat mir aber gezeigt, daß die Damen und Herren nur mit einem Ohr zuhören, wenn überhaupt. - Und am Ende sagen sie dann doch " Wir können leider nichts tun, uns sind die Hände gebunden"
Meine Erfahrungen nach wird nirgendwo so viel Gelogen wie bei den Jugendämtern. Sehr oft werden die Jugendämter mißbraucht um sich an die/dem Ex zu rächen. Es werden Themen dort dramatisiert die sich hinterher bei Gericht als harmloser herausstellen. Außerdem versuchen viele die JA-Mitarbeiter zu instrumentalisieren. So handeln die JA's zum leidwesen derer die dort wirklich Hilfe erwarten nach dem Motto: "Alle Menschen lügen".
Nichtsdesto trotz kommt auch noch ein gewisses Maß an Überforderung, Inkompetenz und Faulheit hinzu.
Und die Hände sind denen wirklich oft gebunden, da das JA nur eine beratende Funktion mit nur geringen Handlungsmöglichkeiten.
Gruß
Martin
Hallo Marin,
Du machst mir ja Mut----
Nun waren wir beim Gericht, haben einen Antrag auf Wiederherstellung des Regelumgangsrecht gestellt. Wenn ich dann hier aber weiter stöbere, sehe ich schwarz....
Gerade jetzt vor Weihnachten, fällt meiner Ex immer wieder ein neuer Grund ein, warum der Kleine " keinen Bock" hat, zu uns zu kommen.Ich weiß nicht, ob ich es unterstützen soll, daß er währender der knappen Zeit, die er hier verbringen kann, auch noch ständig zu irgendwelchen Veranstaltungen etc. zu fahren. Er sagt zwar, daß ihm das Spaß macht, aber auch, daß die Schule ziemlich viel verlangt und er deshalb kaum noch Zeit hat sich mir irgendwem zu treffen. Tja, und wenn er Samstag morgen um zehn schon daran denken muß, daß er nachmittags eine Veranstaltung hat, glaube ich, daß er überhaupt nicht hier ist. Zumindest mit seinen Gedanken. Ich finde, daß ist auch eine Form von Vaterentfremdung, das Kind in allen möglichen Vereinen unterzubringen, damit es ja keine Zeit hat, es selbst zu sein.
Wenn es dann auch noch widerspricht, wird ihm erzählt, wieviel der Jahresbeitrag kostet, und das man den ja nicht für umsonst bezahlt hat.
Hin und wieder mal, finde ich ja gar nicht schlimm. Doch unter diesen Aktivitäten leiden die schulischen Anfordrungen- und unter denen leidet unsere Zeit. Er wird gezwungen, sich für eines zu Entscheiden. Leider stehe ich da ganz hinten an.....
Weil..... Die Veranstaltung ist heute, Papa ist morgen oder übermorgen auch noch da.
Eigentlich hoffe ich, daß das auch ein Richter erkennt, und der KM endlich Einhalt gebietet.
Wozu sonst bin ich dann zum Gericht gegangen?
LG
Tom Tom
Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!
Moin
Genauer gesagt hast du als Vater oder als Großelternteil nur Umgang, weil es das Recht des Kindes ist. Ob es förderlich für das Kind ist sein Recht in Anspruch zu nehem entscheiden die Sorgerechtsinhaber bzw ersatzweise die Richter.
Gruß
Martin
...leider wahr...und sehr, sehr "traurig" 😡
... Ich finde, daß ist auch eine Form von Vaterentfremdung, das Kind in allen möglichen Vereinen unterzubringen, damit es ja keine Zeit hat, es selbst zu sein.
...bitte TomTom: gebe diesen tipp nicht an meine KM weiter. :rofl2:
...aber auch ohne diesen tipp lässt sich meine KM bestimmt noch ab und zu etwas einfallen... :thumbdown:
Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster und behaupte mal, das wenn es nicht so viele Studien geben würde die beweisen, das es wichtig für ein Kind ist seine biologischen Wurzeln zu kennen (siehe auch Adoptivkinder) würden die Robenträger auch den Umgang zum Umgangselternteil (meißt Vater) minimieren oder ganz unterbinden.
...dass könnte sogar durchaus stimmen...leider!!
was das "wohl des kindes" in unserem landebedeutet und was als gut befunden wird, sehe ich täglich am abend in den nachrichten.... ;(
zu den JA allgemein:
ich versetehe den sinn dieser instutition ganz einfach nicht! schon gar nicht nach studium von VaterSein. wem "helfen" die Jugendämter eigentlich überhaupt???
Gruss
Ariba