Hallo,
ich schreibe hier im Namen meines Mannes.
Mein Mann hat eine 7-jährige Tochter aus erster Ehe.
Bis zu unserem Umzug haben wir sie wöchentlich geholt.
Nun sind wir im Februar 300km weit weg gezogen.
Es wurde besprochen das die Kleine betreut Zug fährt und die Kosten geteilt werden oder das ihre Mutter die Kleine die Hälfte des Weges entgegenbringt.
Das hat ganze 3 mal geklappt.
Nun weigert sie sich vehement die Kleine zur Hälfte zu bringen oder sich an den Kosten zu beteiligen.
Sie selbst bezieht ALGII,mein Mann kann aufgrund einer Erkrankung derzeit nur Teilzeit arbeiten.
Wir können nicht,wie anfangs besprochen,im 4 Wochen Rythmus alleine die Fahrtkosten tragen,dazu fehlen uns die Mittel,dazu kommt das wir auch noch einen gemeinsamen Sohn haben.
Die Kleine ist gerne hier und wir möchten darum kämpfen das sie regelmäßig kommen kann,wir wissen aber nicht im Ansatz wie wir das schaffen sollen.
Gibt es hier jemanden der etwas ähnliches erlebt hat und uns Ratschläge geben kann?
Vielen Dank im Voraus
Ihr habt keine Chance.
Die Umgangskosten trägt grundsätzlich der Umgangselternteil, dazu habt ihr auch die Entfernung geschaffen. Und mit ALG II Bezug kann sie das auch gar nicht leisten, abgesehen davon, dass sie nicht muss.
Entweder ihr tragt sie oder lasst prüfen, ob euch ergänzende Leistungen zustehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ALGII bekommen wir nicht,nur etwas Wohngeld.
Ich habe gestern mit einer Dame vom Jugendamt gesprochen,sie meinte es gibt Rechtssprechungen die besagen das die Mutter die Hälfte der Strecke entgegenkommen muss,wenn sie das nicht macht könnten wir beim Familiengericht einen Antrag auf Umgang stellen,wie sieht es da aus?
Moin Erbeer,
ganz im Ernst, das hättet ihr euch besser vorher überlegen müssen. 300 Kilometer sind kein Pappenstiel und wie LBM schon geschrieben hat, müsst ihr die Fahrtkosten etc. tragen. Da lässt sich leider auch nicht wirklich dran rütteln.
Sorry, aber da werdet ihr wohl nichts machen können.
LG,
LD (der hofft, dass ihr einen Weg findet und die Besuchswochenenden trotz allem stattfinden können)
Ich habe gestern mit einer Dame vom Jugendamt gesprochen,sie meinte es gibt Rechtssprechungen die besagen das die Mutter die Hälfte der Strecke entgegenkommen muss,wenn sie das nicht macht könnten wir beim Familiengericht einen Antrag auf Umgang stellen,wie sieht es da aus?
Habe ich noch nie gehört. Entweder hat die Dame vom JA keine Ahnung oder diese sogenannte "Rechtsprechung" ist absolut veraltet. By the way: Du schreibst, dass die Mutter die hälftige Strecke entgegenkommen muss, der Vater also nicht???
LG,
LD
Moin Erdbeer,
Ich habe gestern mit einer Dame vom Jugendamt gesprochen,sie meinte es gibt Rechtssprechungen die besagen das die Mutter die Hälfte der Strecke entgegenkommen muss,wenn sie das nicht macht könnten wir beim Familiengericht einen Antrag auf Umgang stellen,wie sieht es da aus?
da hast Du vermutlich etwas falsch verstanden: Die Mutter des Kindes "muss" hier überhaupt nichts; schon gar nicht die Hälfte einer Entfernung entgegenkommen, die Ihr geschaffen habt. Sie muss nur "das Kind zum Umgang bereithalten". Und ganz ehrlich: Wovon sollte sie mit ALG2 Umgangsfahrten finanzieren? Das Argument "kann ich mir nicht leisten" gilt nicht nur für Deinen Partner.
Ein gerichtliches Umgangsverfahren würde vorhersehbar ins Leere laufen, denn der Umgang als solcher wird von der Mutter des Kindes ja nicht behindert oder verweigert. Möglicherweise gibt es - siehe @Lausebackesmama - die Option ergänzender Leistungen. Verlassen würde ich mich darauf allerdings nicht; auch von den zuständigen Behörden könnte die Frage gestellt werden "Warum sind Sie überhaupt weggezogen?"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... um auch in diese Kerbe zu schlagen ...
Vielleicht hätte man sich vorher hierzu Gedanken machen sollen. Ich kann die KM verstehen, dass sie nicht gewillt ist, sich jedesmal den Stress anzutun, wofür sie nichts kann und die "Rechtssprechung" sagt: "Förderung des Umgangs und Abholung an einem vereinbarten Ort!".
Die Bauchlandung, irgendwas gerichtlich zu erzwingen, ist vorprogrammiert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Bitte urteilt hier doch nicht über eine Entfernung die wir geschaffen haben,wo die Geünde dafür hier völlig unbekannt sind.
Wenn die Mutter die Hälfte entgegenkommt,dann wohl auch mein Mann,oder?
Schade das man hier so angegangen wird.
Auf Wiedersehen
Moin Erdbeer,
Bitte urteilt hier doch nicht über eine Entfernung die wir geschaffen haben,wo die Geünde dafür hier völlig unbekannt sind.
die Gründe sind nicht nur unbekannt, sondern auch vollkommen unerheblich. Das Bringen und Abholen und die Übernahme der damit verbundenen Kosten obliegt dem so genannten Umgangselternteil, in diesem Fall also Deinem Mann. Egal, ob das Kind im Nachbarhaus wohnt oder 500 Kilometer entfernt. Ausnahmen hiervon können gemacht werden, wenn der Betreuungselternteil - vorliegend also die Mutter - die Entfernung schafft und überdies solvent genug ist, die Umgangsfahrten bezahlen zu können.
Das Familiengericht hast Du ins Spiel gebracht; niemand von den Usern hier. Die erklären Dir nur freundlicherweise, dass Dein Mann sich dort kostenpflichtig (!) eine Abfuhr holen würde, wenn er versuchen würde, seine Ex diesbezüglich zu irgendetwas zwingen zu lassen.
Wenn das Ausbleiben von Wunschantworten für Dich bereits "angegangen werden" ist, ist das schade für Dich. Hättest Du es lieber, dass die User dieses Forums auf die Ex Deines Mannes schimpfen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nein,sie sind nicht unerheblich wenn ich lesen "vorher überlegen" etc. das ist vollkommen am Thema vorbei.
Das Familiengericht habe ich erwähnt weil mir das die Dame vom Jugendamt gesagt hat,haben Sie meinen Beitrag richtig gelesen?
Es liegt mir fern das man auf die Ex-Frau meines Mannes schimpft,wir sind ja nun nicht im Kindergarten.
Ich weiß nun das es keine Möglichkeit gibt und dann ist gut.
Moin Erdbeer,
es hat Dich hier niemand angegangen, man hat Dir nur nicht die gewünschte Antwort gegeben. Dies aber nicht, weil man sie Dir nicht gönnt, sondern weil die meisten User hier richtig Ahnung haben und eine Frage daher korrekt beantworten. Nicht mehr und nicht weniger.
LG,
LD
Ich habe um Ratschläge gebeten nicht um vorgefertigte Antworten.
Ein,sorry da sehe ich keine Möglichkeit,hätte doch gereicht,oder?
Nein,da kommen die ganz großen hier und meinen "vorher überlegen""selbst schuld" etc.das ist doch komplett nicht das Thema.
Och Erdbeer,
fühl dich doch nicht gleich so angegriffen.
Auf der einen Seite steht ein KM, die von ALGII lebt und evtl. aufgrund der krankhetisbedingten Teilzeit deines Mannes auch nicht den vollen KU bekommt, auf der anderen Seite du und dein Mann, die die Umgangskosten auch nciht mehr gut tragen können.
Tatsache ist, dass in beiden Haushalten das Geld knapp ist und damit der Umgang nur schwer zu realisieren.
Tatache ist aber nach derzeitiger Rechtssprechung auch, dass der Umgangsberechtigte alle Kosten des Umgangs zu tragen hat.
Es gibt (dazu gibt es dann Einzelurteile) auch eine kleine Ausnahme. Hat der betreuende Elternteil eine nicht unerhebliche Entfernung geschaffen kann er dazu verurteilt werden die Fahrtkosten anteilig oder ganz zu übernehmen. Das funktioniert aber nur, wenn der betreuende Elternteil über genügend EInkommen verfügt, um das auch leisten zu können. Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall.
Natürlich ist es doof, dass die KM erst zugestimmt hat und nun nicht mehr will. Vielleicht hat sie eben jetzt festgestellt, dass sie das finanziell nicht hinbekommt oder was auch immer. Es ist wie es ist.
Ich denke, ihr habt euch vorher Gedanken gemacht, dass ihr nach einem Umzug die Fahrtkosten nicht mehr alleine tragen könnt. Wenn nicht, dann könnt ihr das der KM jetzt nicht unbedingt vorwerfen. Mehr als den Rat euch zu erkundigen, ob ihr die Fahrtkosten aus staatlichenStellen bekommen könnt, können wir euch nicht geben-
Der Gang zum Anwalt wäre jedenfalls herausgeworfenes Geld.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das Familiengericht habe ich erwähnt weil mir das die Dame vom Jugendamt gesagt hat,haben Sie meinen Beitrag richtig gelesen?
Entweder hat die Dame wenig Ahnung oder ihr war nicht bewusst, dass nicht die KM diejenige war, die weggezogen ist.
Habt ihr gefragt: Muss die KM sich an den Fahrtkosten beteiligen?
Oder habt ihr gefragt: Muss die ALGII-abhängige mutter sich an den Fahrtkosten beteiligen, die durch unseres Wegzug geschaffen wurden?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich habe um Ratschläge gebeten nicht um vorgefertigte Antworten.
Hast Du doch bekommen: Vorher überlegen und nicht später andere für die eigene Entscheidung verantwortlich machen wollen.
Ein,sorry da sehe ich keine Möglichkeit,hätte doch gereicht,oder?
Nichts anderes haben wir gesagt, außer dass noch eine Erklärung mitgeliefert wurde.
Nein,da kommen die ganz großen hier und meinen "vorher überlegen""selbst schuld" etc.das ist doch komplett nicht das Thema.
Aaaah ja, jeder, der mehr Erfahrung und Ahnung hat, sollte diese - obwohl er von Ahnungslosen gefragt wird - besser für sich behalten. Na ja, da wünsche ich mir bei manchem doch ein wenig mehr Selbstreflektion, denn wie wäre es denn umgedreht? Ex-Partner zieht nicht 300 sondern sogar 600 Kilometer weit weg und teilt euch mit, dass ihr nun an jedem Umgangswochenende gefälligst die halbe Strecke entgegenkommen sollt.
Dann hättest Du wenigstens die passenden Atworten hier bekommen...
LG,
LD
@Erdbeer,
Ich habe um Ratschläge gebeten nicht um vorgefertigte Antworten.
Ein,sorry da sehe ich keine Möglichkeit,hätte doch gereicht,oder?
nein, wenn bereits gerichtliche Schritte erwogen werden, weil eine "Dame vom Amt" irgendwas gesagt hat (oder weil Du dort irgendwas falsch verstanden hast), hätte das nach langjähriger Forenerfahrung eben nicht gereicht; deshalb wurde das "Nein" begründet. Das machen wir hier so. Die meisten User bedanken sich dafür anstatt pampig zu werden.
Nein,da kommen die ganz großen hier und meinen "vorher überlegen""selbst schuld" etc.das ist doch komplett nicht das Thema.
doch, nachdem Du glaubst, dass die Gründe für Euren Wegzug eine Rolle spielen würden und berücksichtigt werden müssten, ist das durchaus das Thema.
Vielleicht animierst Du Deinen Mann ja dazu, sich selbst hier anzumelden und seine Fragen selbst zu stellen? Schreiben kann er ja sicher; dabei kommt erfahrungsgemäss jedenfalls mehr heraus als bei "stiller Post".
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Erdbeer87,
ich kenne einen Fall eines Vaters, der im H4-Bezug war.
Die KM ist aus dem Ruhrpott nach Berlin gezogen (500km).
Das Amt hat ihm alle 3 Wochen eine Fahrkarte inkl. 1 oder 2 Übernachtungen gezahlt (weiß ich gerade nicht mehr so genau).
Wie von meinen Vorredner bereits angedeutet, würde ich beim Jobcenter vorsprechen.
In diesem Fall war aber die KM verzogen. Das Amt, um dich darauf vorzubereiten, wird Fragen, warum ihr euch 300km entfernt habt.
Ich wünsche dem Kleinen viel Glück, dass er regelmäßig seinen Papa sehen kann.
Alles Gute!
Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
dazu fehlen uns die Mittel
Wenn Euch alle die Mittel fehlen, dann werdet beim Jobcenter vorstellig, das Euch hilft.
Wenn Euch alle die Mittel fehlen, dann werdet beim Jobcenter vorstellig, das Euch hilft.
Ach so? Jetzt sollen wir es bezahlen? Das ist natürlich maximal elegant.