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Behindertes Kind und Umgang

 
(@astronaut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !

Habe mal eine dringende Frage ! Ich habe 2 Kinder : eine Tochter 9 Jahre und einen Sohn 5 Jahre ! Meine Tochter ist zu 100 % Schwerbehindert , zusammen mit meiner ex hatten wir uns zudiesem Zweck einen Renault Traffic angeschafft ... wg .Rollstuhl etc.

Nach der Trennung verfüge ich jetzt über eine gemütliche Kellerwhg . die natürlich nicht behindertengerecht ist , ebensowenig habe ich ein Auto .... wenn nur leihweise ... Meine Ex hatt darauf bestanden das ich meine Tochter und mein Sohn mit diesem Leihauto abhole , was m.e nicht möglich ist .. ( Rollstuhl , Rehabuggy usw. ) .

Ebensowenig kann ich beiden Kindern gerecht werden , da wir parkatisch - bei diesem Wetter - nur rumsitzen , mein Sohn nörgelt und hat nichts von seinem Wochenende , ich kümmere mich nur um meine Tochter .

Das Haus was wir gemeinsam hatten ( haben ) ist barrierefrei ...

Habt ihr Ratschlähe wie dies zu gestalten ist .

Außerdem ... meine Tochter wird über eine Sonde ernährt und die Krankenkasse bezahlt somit praktisch die ganze Nahrung ! Führt dies zu einem verminderten Unterhalt ?

Danke im vorraus !

Am Ende wird alles gut , und wenn es nicht gut wird war es auch noch nicht das Ende

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2013 15:02
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin astronaut,

Meine Ex hatt darauf bestanden das ich meine Tochter und mein Sohn mit diesem Leihauto abhole

Deine Ex kann dir nicht vorschreiben, wie du den Umgang gestaltest, aber für das Abholen und Zurückbringen bist du verantwortlich. Wenn sie allerdings das vormals gemeinsame Auto nutzt, könnte man ja vereinbaren, dass sie dir die Kinder bringt oder dass du das ehemals gemeinsame Auto während der Umgangszeiten zur Verfügung hast. Rede halt mal mit ihr...

Wohnst du weit von deiner Ex entfernt?

Ebensowenig kann ich beiden Kindern gerecht werden , da wir parkatisch - bei diesem Wetter - nur rumsitzen , mein Sohn nörgelt und hat nichts von seinem Wochenende , ich kümmere mich nur um meine Tochter .

Wenn deine Tochter so betreuungsintensiv ist, dass du dann nichts mit deinem Sohnemann machen kannst, müsst ihr halt getrennte Umgangszeiten vereinbaren, so dass Sohnemann dich auch mal alleine hat

Außerdem ... meine Tochter wird über eine Sonde ernährt und die Krankenkasse bezahlt somit praktisch die ganze Nahrung ! Führt dies zu einem verminderten Unterhalt ?

Definitiv NEIN! Wenn du mal realistisch über die Zeit nachdenkst, wo ihr noch zusammen wart, wird dir klar, dass für ein behindertes Kind eher höhere Kosten anfallen...

Gruß vom Krümelmonster
(der für die Idee bei einem behinderten Kind am Unterhalt sparen zu wollen absolut kein Verständnis hat und selber seit Jahren alleinerziehend mit behindertem Kind ist und von seiner EX nie Unterhalt gesehen hat)

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2013 15:59
(@astronaut)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort ! Es stimmt schon - mit deiner Anmerkung am Ende - bin immer treu und fürsorglich und zahle jetzt auch noch alles weiter was ich kann ( Schulgeld usw. ) ohne dies in den Unterhalt einzurechnen .

Es sind halt meine großen Schätze ... aber informiert sein ist auch gut !

Am Ende wird alles gut , und wenn es nicht gut wird war es auch noch nicht das Ende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2013 16:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

hinsichtlich der Umgänge bin ich zwiegespalten. Einerseits würdest Du sicher jedem Kind leichter gerecht werden, wenn Du mit den Kindern einzeln Umgänge hättest. Andererseits muss die KM auch beide Kinder gleichzeitig "managen", warum soll Dir das also nicht gelingen (müssen)? Auch denke ich, dass die 2 Auszeiten im Monat für die Mutter wichtig sind, gerade bei betreuungsintensiven Kindern. Die erholte KM kommt dann ja auch beiden Kindern zugute.

Möglicherweise kann man die Umgänge so staffeln, dass Du an einem WE beide Kinder hast, am folgenden WE eines der Kinder und dann ein WE kindfrei. So hätte jeder von euch die Möglichkeit, jeweils mit einem Kind allein etwas zu unternehmen.

Unterhaltssparpotential sehe ich auch keins.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2013 19:43
(@astronaut)
Schon was gesagt Registriert

es ist richtig das die Km beide Kinder hat ! Aber in einem großen barrierefreien Haus mit entsprechenden Hilfsmitteln während mir "nur" die kleine Wohnung zur Verfügung steht !

Am Ende wird alles gut , und wenn es nicht gut wird war es auch noch nicht das Ende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2013 19:46