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begleiteter Umgang, wielange möglich?

 
(@paulina)
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Hallo,

nach sehr langer Zeit bin ich wieder hier gelandet.
Manchmal dauert der Abnabelungsprozeß etwas länger..aber nun geht es endlich aufwärts. Ich habe es endlich geschafft
mich vom KV zu lösen. Viele PNs waren hilfreich und vermutlich notwendig, aber nun kommt die nächste Zitterpartie und mir schnürt es
schon wieder (vielleicht unbegründet?) fast die Kehle ab.

Kurzfassung, was in der Zwischenzeit passiert ist:

Nach mind. 1 Meldung nach § 8a SGB VIII von Dritten gegen den KV, einem Gewaltschutzantrag in Verbindung mit §1666a
hat das Gericht entschieden, daß der KV sich uns mind. 6 Monate nur bis auf 50m nähern darf.
Gleichzeitig hat das Gericht, ohne Antrag, einen betreuten Umgang angeordnet, weil das Kindeswohl gefährdet sei.

Nun rief mich der Sozialarbeiter an und sagte etwas von 8 Terminen. Die AWO sagte mir vorher, wenn der KV sich beim
Umgang gut verhält, dann darf er evtl. bald normal Umgang haben!
Der Umgangsbetreuer entscheidet selber, ob der KV getrunken habe oder nicht  :puzz:

Vor Gericht stritt der KV natürlich erstmal alles ab. Bilder und Co. sprachen allerdings dagegen. Außerdem sagte er dem Richter:
"Seit ich die Kinder abends nicht mehr ins Bett bringen muß, trinke ich weniger Alkohol."
(wie furchtbar..der Richter hat ähnlich geschockt reagiert, weil er ja die Kinder verantwortlich macht für sein Alkoholproblem)

Das Gericht darf ihm keine Therapie gegen seine Aggressionen und Entzug vom Alkohol vorschreiben, sagte der Richter.
Daraufhin meinte der KV, daß er ja nun schon einen Termin bei einer Lebensberatung gemacht hätte.
(das sei  die falsche Adresse, argumentierten der Richter und der Verfahrensbeistand der Kinder)

Nun habe ich aber schon die Befürchtung, daß der begleitete Umgang ausläuft, ohne das der KV einen Entzug gemacht hat.
Die Kinder (5 &7) haben Angst vor ihm, sagen dies im Kindergarten und in der Schule sowie beim Verfahrensbeistand, möchten hier
wegziehen.
Der Kleinste sagte vor anderen:"Ich habe Angst, daß (mein neuer Partner) auch Bier trinkt. Denn wenn man Bier trinkt, dann haut man die
Mama." Der Große lief von der Schule weg, als er zur Anhörung mußte. Nichtmal telefonieren möchte er mit dem Vater. Beide nässen wieder
ein...etc..pp  ;(

Bei der Verhandlung sagte der Richter, daß er ihm das nicht auferlegen dürfe (weil so ein Zwangsentzug oft keinen Erfolg verspricht), aber wenn er
sieht, daß der KV nicht an seinem Problem arbeitet, dann habe der Richter ein Problem damit ihm normalen Umgang zu gewähren.

Klingt das nun gut oder ist meine Sorge durchaus begründet, daß der KV vielleicht ohne Therapie plötzlich normal Umgang bekommt?
Und wenn ja, kann ich dann auf betreuten Umgang bestehen?

Genau deshalb habe ich viel zu lange gebraucht mich von ihm zu lösen. Seine Drohungen und meine Angst, daß er normal Umgang haben darf und dann niemand die Kinder schützen kann.
Es kam auch erst viel später raus, daß er die Kinder im Beisein seiner Eltern ständig geschlagen hat.
Als es völlig eskalierte, hat er volltrunken die Kinder die Treppe heruntergeworfen usw..
Pegeltrinker, der funktioniert. Nach außen klappt das..aber sobald alles weg sind...

In 2 Wochen findet der 1. Umgang statt und die Kinder wollen nicht.
Ich bin hin- und hergerissen. Verstehe die Kinder, aber vielleicht ist ja trotzdem der Umgang mit Betreuung ganz gut für die Kinder.
Auf der anderen Seite ruht sich der KV da wieder aus. Es gibt keine Auflagen, die er erfüllen muß. Er muß deshalb wieder nichts an seinem Verhalten ändern.

Vor dem Gerichtstermin habe ich mich noch darum gekümmert, daß auch der KV ein Netzwerk hat im Notfall. Falls er sich vielleicht doch die Kante gegeben hätte. Und damit er vielleicht doch eine Therapie macht. Hatte das Gefühl, daß man jemandem beim Sterben zugucken muß 🙁
Teilweise hatte er gelbe Augen, wurde ja auch immer aggressiver (wird nicht jeder Alkoholiker), trank bis zu 27 Flaschen Astra in 4 Stunden pro Tag...und geht jetzt NUR zur Ehe- und Lebensberatung?!
Ganz schlimm, weil man nichts machen kann bzw. nichts machen darf. Er muß selber rauskommen, weiß ich ja und haben hier so viele schon zu mir gesagt (geschrieben).
Aber er ist der Vater unserer Kinder. Natürlich besteht da ein Interesse meinerseits, daß er eben wieder gesund wird, denn die Kinder brauchen ihren Papa. Auch wenn dieser fast nur gewalttätig ist und seine Kinder "wie Vieh" (Ausdruck kam von Dritten) behandelt.

Sorry, alles vielleicht etwas durcheinander, aber es ist in so kurzer Zeit extrem viel passiert.
In meinem Kopf dreht sich zur Zeit alles um den Umgang. Dem b. Umgang habe ich ausdrücklich vor Gericht zugestimmt...aber was, wenn der KV nun bald normal Umgang haben darf?!

gruß, paulina

die ganz plötzlich nach 8 Jahren keine Panikattacken mehr hat, seit der KV weg ist

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 17:32
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi paulina

Der Umgangsbetreuer entscheidet selber, ob der KV getrunken habe oder nicht  :puzz:

Warum so erstaunt, ich denke der UP kann sehr gut einschätzen ob Vati gesoffen hat oder nicht.

In 2 Wochen findet der 1. Umgang statt und die Kinder wollen nicht.
Ich bin hin- und hergerissen. Verstehe die Kinder, aber vielleicht ist ja trotzdem der Umgang mit Betreuung ganz gut für die Kinder.

Ist denn nun der betreute Umgang bald abgeschlossen, oder fängt der gerade erst an?

Das die Kinder nicht wollen, kann der Vater i.M. nicht beeinflussen, da er kein Umgang hat, wer das aber kann, bist du.

Der Richter hat betreuten Umgang ausgeurteilt und daran haben sich alle zu halten, der Vater, die Kinder und auch du.
Wirke auf die Kinder positiv ein und mache ihnen den Umgang schmackhaft, dann werden sie sich vieleicht darauf freuen und Vati auch.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 21:09
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Hi paulina
Warum so erstaunt, ich denke der UP kann sehr gut einschätzen ob Vati gesoffen hat oder nicht.

Weil das JA noch vor dem Gewaltschutzantrag sagte, daß der KV unter diesen Umständen erstmal
keinen Umgang bekommen sollte. Und dieser selbst mit einer Fahne beim Verhandlungstag saß, was
dem Verfahrensbeistand auch nicht auffiel.

Die Ängste kamen ganz klar von den Kindern. Diese sagten bei der Einzelanhörung dem Richter, daß sie
nur hingehen wollen, wenn Papa nie mehr trinkt.

Ist denn nun der betreute Umgang bald abgeschlossen, oder fängt der gerade erst an?

Er fängt erst an.

Das die Kinder nicht wollen [...]wer das aber kann, bist du.

Was soll das heißen?
Daß sie nicht wollen ist schon viel länger im Kindergarten und in der Schule dokumentiert, was mir erst seit 3
Wochen bekannt ist.
Der KV hat erst seit 2 Wochen keinen Umgang mehr.

Wirke auf die Kinder positiv ein

s.o.
Sobald ich neutral an die Kinder herangehe, fangen sie an zu weinen, der Große versteckt sich.
Nun höre ich vom JA und vom Kindergarten, daß ich mir kein Bein mehr ausreißen soll. Wenn sie nicht wollen,
dann sollen sie das ruhig sagen.
Und ich stehe dazwischen. Möchte den Umgang, den betreuten!!!, aber merke jetzt schon, daß der KV sich darauf ausruht.
Er hat wieder getrunken und einen Unfall gehabt.
Die Familienhilfe sieht die Sache ähnlich zwiegespalten. Natürlich ist der Umgang toll...wir (ich) gehe ihm entgegen und
bot an, daß er den begleiteten Umgang doch auch  bei den Sportveranstaltungen u.ä. machen könnte (nicht in einem Raum, klinisch
unter Beaobachtung), dann würden sich die Kids vielleicht freuen. Dieses Entgegenkommen kann aber auch wieder negativ sein,
denn der KV hat überhaupt gar keinen Grund sich zu ändern. Es läuft doch dann alles prima weiter.
Das bereitet mir Bauchschmerzen. Was ist richtig und was ist falsch, vorrangig im Sinne der Kinder.
Geht ja hier nicht um Möbelstücke...:-(

Das Problem war in meinem AP nicht der Umgang ansich, sondern die Gefahr, daß der Umgang sehr schnell nicht mehr
betreut stattfindet.

Hier liegt/lag (ohne nun wirklich ins Detail zu gehen) eine massive Kindeswohlgefährdung vor. Meine Sorge ist nun, daß so ein begleiteter
Umgang schnell mangels Geld gelockert wird. Wie das erfahrungsgemäß aussieht?!

btw: bin ich nicht erst seit gestern hier im Forum und habe mich viele Jahre für seine Väterrechte seinen anderen Kindern gegenüber
zusammen mit ihm eingesetzt. Ich bin mit die Letzte, die den Umgang einfach so boykottieren/einschränken würde. Mit ein Grund (in unserem Fall), weshalb ich
hier im Forum schon negatives Feedback bekam, auch von Vätern ...

gruß, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 21:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin paulina,

angesichts Deiner Geschichte, die man hier über 6 oder 7 Jahre nachlesen kann, solltest Du Schuldfragen nicht einfach bei Deinem Ex verorten. Ein Teil des Problems liegt schliesslich auch darin, dass Du - aus welchem Grund auch immer - die Kinder viel zu lange in dieser Umgebung belassen hast. Warum Du so lange gebraucht hast, Dich von Deinem Ex zu lösen, ist für das Wohl Eurer Kinder vollkommen unerheblich; einen Gefallen hast Du ihnen damit sicher nicht getan. Und einen Grund für eine Therapie hast Du Deinem Ex damit auch nicht geliefert; Deine Botschaft als Co-Abhängige war durch Dein Verharren schliesslich interpretierbar als "es ist alles ok".

So gesehen ist es Eure gemeinsame (!) Aufgabe, aus der Situation das Beste zu machen - und nicht allein die Aufgabe Deines Ex, der jetzt allein das "richtige" Wohlverhalten an den Tag zu legen hat, bevor er unbegleiteten Umgang mit Euren Kindern haben kann. Du wirst die anstehenden Probleme nicht dadurch lösen, dass Du einseitig Bedingungen stellst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 22:01
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Und einen Grund für eine Therapie hast Du Deinem Ex damit auch nicht geliefert; Deine Botschaft als Co-Abhängige war durch Dein Verharren schliesslich interpretierbar als "es ist alles ok".

Jain, teilweise.
Nur konnte ich irgendwann nichtmal mehr zum Briefkasten gehen. Daran muß man auch erstmal selber arbeiten, bevor man Hals über Kopf flieht. Es spitzte sich allerdings zu in letzter Zeit, als er merkte, daß ich nicht mehr im Glaskasten saß. Da wurde er gewalttätig.
Wenn man geschlagen und eingesperrt wird und immer wieder hört, wenn man geht, dann ohne die Kinder. Es wurde sogar gedroht, daß den Kindern etwas passieren würde, wenn ich gehe. All das läßt Frau (häufiger als Mann vielleicht) verharren, obwohl es falsch ist..weil ich nur daran dachte, daß bei so einem funktionieren Pegeltrinker doch bestimmt niemand aufpassen würde und er alleine mit den Kindern sein darf. Das das so u.U. nicht verläuft, mußte ich auch erstmal in meinen Kopf bekommen. Die Ängste ablegen.
Dafür habe ich von u.a. Dir ja schon einen Dämpfer hier bekommen  😉

Die Bedingungen kamen vom JA.
"Wenn Sie den Umgang nicht sofort verhindern, dann könnte man auch ihnen das ASR entziehen." Wurde mir gesagt..noch vor der Verhandlung. Da ist man ja schon im Dilemma drin..man soll plötzlich boykottieren, obwohl doch alle ein Recht auf Umgang hätten--  :knockout:

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 22:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Paulina,

eben mit diesen Problemen schlug ich mich damals auch herum:

a) wenn ich bleibe, bekommt mein Kind dieses Drama um den Alkohol auch bald täglich mit, aber ich bin "dabei"
b) wenn ich gehe, dann muss ich mein Kind einem Menschen für den Umgang überlassen, obwohl der nicht in der Lage ist, während dieser Zeit auf den Alkohol zu verzichten.

und die Erfahrung,

dass Lausebacke während unseres noch Zusammenlebens mit Papa (nüchtern) spazieren ging, Papa sich unterwegs eine Flasche Klaren eingeholfen hat und ich das Kind mit der Polizei zurück bekam und von denen angeranzt wurde, wie ich "so einem" das Kind überhaupt mitgeben kann.

Ich habe damals festgestellt: Ich habe die Arschkarte, EGAL was ich tue. Und ich hatte dann beschlossen, mir die für Lausebacke und mich beste Arschkarte auszusuchen. Ich bin ausgezogen und zunächst zur Ruhe gekommen, ich habe dem Vater Umgang angeboten, aber nur in meiner Gegenwart. Das hat er (wenn auch aus anders gelagerten Gründen) gern angenommen, unser aller Glück. Der Absturz kam dann immer tiefer UND das Gute war, dass mein Ex nicht gewalttätig war.

Ich würde an Deiner Stelle die Kinder zu dem begleiteten Umgang motivieren, ihnen sagen, dass da eben dies Betreuungstrulla ist, die aufpasst, dass nichts passiert. Und dann würde ich das erst mal geschehen lassen. In der Regel sind Alkoholiker ja auch oft so neben der Spur, dass sie selber meinen, ihren betrunkenen Zustand überspielen zu können. Wenn die Kinder dann im betreuten Umgang immer noch vor Angst starr sind, wirds die Betreuungstrulla merken. Und sollte der Umgang trotz Vorkommnissen oder nach 8x tatsächlich unbegleitet angeordnet werden, dann würde ich mich wehren, was das Zeug hält.

Kleine Kinder haben in den Händen eines nassen Alkoholikers nichts, nichts und nochmals nichts zu suchen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 22:26
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Ängste kamen ganz klar von den Kindern. Diese sagten bei der Einzelanhörung dem Richter, daß sie
nur hingehen wollen, wenn Papa nie mehr trinkt.

Kinder realiesieren nicht, ob jemand trinkt oder nicht, nur wenn die Eltern, oder ein Elternteil dieses Problem thematisiert, dann reden sie darüber.

Er fängt erst an.

Dann mach doch nicht die Hühner scheu, obwohl der Hahn noch gar nicht da war. 😉

Was soll das heißen?
Daß sie nicht wollen ist schon viel länger im Kindergarten und in der Schule dokumentiert, was mir erst seit 3
Wochen bekannt ist.
Der KV hat erst seit 2 Wochen keinen Umgang mehr.

Nun fängt der betreute Umgang an und du hast jetzt schon Bedenken wie es danach aussieht?

Hier liegt/lag (ohne nun wirklich ins Detail zu gehen) eine massive Kindeswohlgefährdung vor. Meine Sorge ist nun, daß so ein begleiteter
Umgang schnell mangels Geld gelockert wird. Wie das erfahrungsgemäß aussieht?!

Betonung ''lag''

hier im Forum schon negatives Feedback bekam, auch von Vätern ...

Ist von mir nicht negativ, sondern aus meiner Sicht, nur neutral und objektiv gemeint.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 22:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kinder realiesieren nicht, ob jemand trinkt oder nicht, nur wenn die Eltern, oder ein Elternteil dieses Problem thematisiert, dann reden sie darüber.

:puzz: Wie kommst Du auf das schmale Brett???? Kinder merken natürlich anfangs "nur", dass Papa ggf. "komisch" ist und "riecht" und "nicht ordentlich sprechen kann" oder "stolpert" usw. usf. Dass er das tut, WEIL er getrunken hat, ist ein Zusammenhang, den manche früher und manche später verstehen oder hinterfragen.

Sämtliche von mir bisher im Zusammenhang getroffene psychologischen Berater (AWO, Klinik, Kindertherapeut) sagen, dass es ungemein wichtig ist, dass gerade Kinder von Alkoholikern so früh es geht altersgemäß an die Problematik herangeführt werden sollen, um zu vermeiden, dass sie selbst abhängig werden. Und diese Gefahr ist groß!

Um es deutlich zu sagen: Der UMGANG bzw. irgendwelche Rechte des Vaters stehen hier kilometerweit hinter zwei Punkten:
a) dem Schutz des Kindes vor dem Alkoholiker
b) der präventiven Erziehung des Kindes.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 22:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:puzz: Wie kommst Du auf das schmale Brett???? Kinder merken natürlich anfangs "nur", dass Papa ggf. "komisch" ist und "riecht" und "nicht ordentlich sprechen kann" oder "stolpert" usw. usf. Dass er das tut, WEIL er getrunken hat, ist ein Zusammenhang, den manche früher und manche später verstehen oder hinterfragen.

So schmal ist das Brett gar nicht.
Ich rede hier natürlich nicht von sturz betrunken, sondern von der Annahme er sei es.
Von stolpern oder nicht sprechen können in Gegenwart der Kinder habe ich hier nichts gelesen, nur von der Einschätzung der Mutter und ''Beweisen'' auf Fotos.
Der Richter hat sich auf betreuten Umgang eingelassen, warum nicht erstmal abwarten wie das läuft.
Der betreute Umgang fängt gerade erst an, bzw. hat noch nicht stattgefunden, warum macht man vorher denn dann die Pferde scheu, ohne zu wissen wie sie reagieren?

nix für ungut

Diesmal bin ich auf Vater's Ebene.
Erst besinnen, dann beginnen

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 23:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wedi,

unabhängig davon, ob er jetzt lallend am Boden liegt oder nur "kräftig angeschickert" ist, das ist ein NoGo! Man muss unter einem Alkoholiker nicht immer den Menschen sehen, der unten am Dorfbrunnen sitzt mit seinen Kumpels und schon aussieht wie ein Penner. Alkoholismus ist viel, viel subtiler.

Ich rede hier natürlich nicht von sturz betrunken, sondern von der Annahme er sei es.
Von stolpern oder nicht sprechen können in Gegenwart der Kinder habe ich hier nichts gelesen, nur von der Einschätzung der Mutter und ''Beweisen'' auf Fotos.

Das ist genau der Punkt: Jetzt muss die Mutter beweisen, dass er das ist/war/regelmäßig macht. Darf ich Dich fragen: WIE? Genau diese Dinge machen es so schwer, sich aus der Co-Abhängigkeit zu lösen. Ich kann Dir zB sagen, dass mein Ex mit stolzen 3,5 Promille am Bahnhof aufgelesen wurde und der Notarzt NICHT erkannt hat, dass er betrunken war, weil er Klaren getrunken hat und man den anfangs nicht riecht. Erst die Blutuntersuchung hat den Typen überzeugen können, nicht ich am Telefon, die sagte: "Er ist betrunken!" Und das handelte sich um einen ARZT.

Man sollte nicht immer Missbrauch mit dem Missbrauch vermuten. Hier handelt es sich um eine Mutter, die ihre Kinder vor Alkohol und dem alkoholisierten Vater beschützen will. Erkläre mir, wie sie das tun soll.

Und dass sie den begleiteten Umgang erst mal fördern soll, habe ich oben geschrieben. Aber ohne Entgiftung und Reha würde ich ihm die Kinder auch nicht "einfach so" überlassen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 23:21




(@wedi)
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Hi

Mit Alkoholikern kenne ich mich nicht aus.

Meine Geschichte dazu ist, das ich als junger Vater, selbständiger,... Musiker und auch sonst in der Gesellschaft aktiver Mensch von meiner EX als Alki und Drogenabhängiger bezeichnet wurde.
Ich, der mal ein Bier getrunken hatte, stand vor Gericht und durfte meine Kinder nicht sehen, weil EX behauptete ich sei ein Fuselmatiker.
Nur durch Aufgabe sämtlicher Aktivitäten konnte ich ''beweisen'' das ich es nicht war.
Letztenendes brachte ein ''Test'' die Erlösung.
Gebranntmarkung, aber auch obektives Denken bringen micht dazu, vor Ablauf des betreuten Umgangs den Vater nicht vorzuverurteilen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 23:35
(@staengler)
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Servus,

die Diskussion zwischen LBM und wedi zeigt meines Erachtens sehr gut das Problemfeld zum Thema "Alkoholiker" auf.
Es ist vielschichtig, die Grenzen zwischen krank und "noch normal" kaum zu ziehen. Die Interpretationen in der Gesellschaft dazu sehr unterschiedlich.

Ich würde mich inhaltlich der Meinung von LBM anschliessen. Kinder haben in der Obhut eines alkoholkranken Menschen nichts verloren.

Das Interesse dieser Erkrankten gehört dem Alkohol und der Beschaffung desselben. Die Kinder geraten zwangsläufig zur Nebensache.

Die Durchsetzung eines Umganges, dient folglich der reinen Rechthaberei "weil es mir zusteht".
Oder dem Abhängigen auch als Argument, um seine Erkrankung zu verstecken "es geht doch, ich habe alles im Griff".

Beides aber in meinen Augen völlig ungenügende Argumente für den Umgang mit den gemeinsamen Kindern.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2011 10:25
(@wedi)
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Hi

Bitte mich jetzt nicht falsch verstehen.

Ich bin auch der Meinung, das Umgang und Alkohol ein absolutes NoGo ist.

Ich denke nur, das der/die Umgangsbetreuer/in in der Lage sein müsste zu erkennen, ob der Vater alkoholisiert ist.
Wenn er nichts getrunken hat, kann begleiteter Umgang stattfinden, wenn doch, hat der Kontakt zu den Kindern zu unterbleiben.

Jetzt aber im Vorfeld zu sagen, er ist Alkoholiker und deswegen darf kein Umgang stattfinden, weil er sowieso betrunken kommt, finde ich zu früh.
Ihm sollte vieleicht auch die Chance gegeben werden, zu beweisen, das er ohne Alkohol mit den Kindern umgehen kann(dazu ist sicher der betreute Umgang vom Richter geurteil worden).
Die Umgangsbetreuung wird sicher genaustens darauf achten und wenn der Vater so ''Krank'' ist, das er seinen Kindern nicht nüchtern gegenübertreten kann, sollte der Umgang ausgesetzt werden, bis er durch Entzug nachweislich ''trocken'' ist.

Bei mir war es nur die Behauptung meiner EX ich sei Alkoholiker, ich war es nie und werde es nie werden.Es war aber schwer diesen Vorwurf aus der Welt zu schaffen und letzlich nur durch einen''Lebertest'' zu beweisen. 4 Monate durfte ich meine Kinder damals nicht sehen, bis dann begleiteter Umgang eingesetzt wurde.
Das war aber nur ein Grund in den ganzen Jahren, den EX sich ausgesucht hatte um mir die Kinder zu entziehen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2011 14:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus wedi,

Nein, falsch verstehen tu ich Dich nicht.
Das Problem ist aber tatsächlich, dass der UP nicht sicher freststellen kann, ob jemand betrunken ist oder nicht, wenn die betreffende Person nicht eundeutige Anzeichen zeigt.

Spiegeltrinker z.B. haben ganz ausgefeilte Techniken, um ihre Abhängigkeit zu verstecken. Da riecht man auch bei 1,5 Promille noch nichts.

Wenn klar ist, dass eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, hilft meist nur noch der Nachweis einer erfolgreichen Entgiftung und Entzugstherapie.
Alles andereführt meist unweigerlich in die Katastrophe.

Richtig ist allerdings, dass man sich auch hier auf Fakten stützen muss.
Die bloße Behauptung "der säuft doch!" reicht sicherlich nicht. Den besoffen war ich auch schon mal. Ein Alki bin ich deshalb nicht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2011 14:18