Zitat aus Wikipedia --> Umgangsrecht --> Begleiteter Umgang
Auch wen der Link urspünglich von mir kam: lass Dich davon nicht verunsichern.
Wikipedia ist nicht unbedingt die beste Quelle für das Familienrecht.
Dann sollte ich mir das vielleicht erstmal aufheben vor Gericht einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen?
Und gleich dem Begleiteten Umgang zustimmen?
Nein !
Der Begleitete Umgang kann u.a. sinnvoll und notwendig sein:
- wenn es ohne Begleiteten Umgang zu einer Gefährdung des Kindeswohls kommen könnte
Genau dahin will Dich Deine Ex (oder der Schwiegervater) drängen - Du solltest keinesfalls in irgend einer Weise darauf eingehen.
Ob Sie nun die Kommunikation verweigert oder nicht ändert nichts am Umgangsrecht und sollte Dich nicht verunsichern.
Sie weiß sicher, wie viel Dir das Kind bedeutet und nutzt das nun skupellos aus - folgst Du ihr, machst Du Dich erpressbar.
Viele Trennungsväter wissen, wie schmerzhaft und verunsichernd der Kontaktabbruch zum geliebten Kind sein kann, aber das sollte Dich nicht daran hindern, einen klaren Kopf zu behalten und Deine Emotionen etwas zurückzustellen.
Malachit hat Dir sehr gut beschrieben, wie es laufen könnte.
So ist das also gedacht mit dem Begleiteten Umgang. Hauptsächlich wenn das Kind gefährdet sein könnte.
Den Schuh möchte ich mir nicht anziehen.
Heute hat mir auch eine Bekannte, die selbst Kinder hat, ebenfalls geraten etwas für eine "normale" Umgangsregelung zu unternehmen.
Es gibt sogar Frauen die das Verhalten meiner Ex für nicht gut finden.
Euere Texte machen mir Mut.
Ich hoffe der Mut verlässt mich nicht.
Mittlerweile denke ich auch das ist der richtige Weg.
Fühlt sich auch besser an als den Begleitete Umgang. Der Begleitete Umgang fühlt sich bei mir an wie Gift.
Wenn mich mein Kleiner dann sehen kann, merkt der ja auch wie ich mich fühle.
D A N K E S C H Ö N A N A L L E
ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?
Den Schuh möchte ich mir nicht anziehen.
Na, also :).
Dein nächster Beitrag hier erfolgt hoffentlich anlässlich Deines ersten RA-Termins bezügl. des Eilantrages auf Umgang.
Völliger Quark.
Und falls der Richter tatsächlich auf Drogen ist und wegen einer offensichtlich gestörten Mutter einen begleiteten Umgang für den Vater androht, könntest du auch noch versuchen, die Angelegenheit auf eine begleitete Übergabe abzumildern; d.h. das staatlich verordnete Anstands-Wauwau ist nicht während der gesamten Umgangszeit anwesend, sondern nur während der fünf Minuten der Kindesübergabe von Madame zu dir, bzw. von dir zurück zur Frau Mama.Zunächst aber solltest du dich m.E. felsenfest auf den Standpunkt stellen, dass ein begleiteter Umgang nicht in Betracht kommt, weil es dafür in deinem Fall nicht einmal ansatzweise einen Grund gibt!
Leider nicht allzu abwegig im deutschen Familienunrecht.
Genau diese Situation hatte ich jetzt seit fast 2 Jahren ... und ob sich das in naher Zukunft ändern wird, muss sich zeigen (derzeit läuft mal wieder ein Verfahren, in welchem ich nun begleitete Übergaben aber unbegleitete Umgänge beantragt habe).
Auch in meinem Falle steht zweifelsfrei fest, dass in meiner Person nicht der geringste Grund für eine Begleitung besteht. Ferner dokumentieren die Berichte der Umgangsbegleiter, dass mein Verhalten vorbildlich, kindgerecht und auch der äußerst schwierigen Situation angemessen ist und die Mutter (salopp ausgedrückt) einen Sprung in der Schüssel hat der dringend therapeutischer Behandlung bedarf und die Umgänge massiv behindert.
Ich habe noch nicht mal das JA zum Gegner, denn auch der dortige SB sieht das genau so.
Man sollte also meinen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind, hier zumindest eine normale Umgangsregelung auszuurteilen (oder der KM gleich das Sorgerecht zu entziehen).
Doch weit gefehlt!
Bislang haben sich zwei verschiedene Richter und auch das OLG nicht über einen Begleiteten Umgang hinausgewagt.
Der letzte Beschluss beinhaltete zumindest die Anordnung an die Mutter, künftig mit mir zu kommunizieren (ja Martin - auch sowas gibt es). Die unter Ordnungsgeld-Androhung angeordneten Elterngespräche wurden jedoch sämtlichst von der KM boykottiert ... bislang noch ohne Konsequenzen.
Also mein lieber Esel,
ich will Dich sicherlich nicht demotivieren - nur darauf vorbereiten, dass es im deutschen Familienunrechtssystem nichts gibt, was es nicht gibt und nahezu kein väterlicher Antrag ein Selbstläufer ist.
Das sollte Dich jedoch nicht davon abhalten, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Und: Lass Dich niemals um des lieben Friedens willen auf einen wachsweichen Kompromiss ein! Das kostet bei einer KM wie der Deinen nur Zeit und bringt unterm Strich absolut gar nichts. Also agiere freundlich, unaufgeregt, sachlich - aber in der Sache knallhart.
Alles Gute!
PdG
Es gibt sogar Frauen die das Verhalten meiner Ex für nicht gut finden.
Euere Texte machen mir Mut.
Richtig - die gibt es (im Übrigen auch Rechtsanwältinnen!!).
Ich persönlich hatte z.B. das unglaubliche Glück, ausgerechnet auf einer Demo für mehr Väterrechte auf eine junge engagierte Mutter zu treffen, die das nicht nur genau so sieht, sondern sich sogar noch aktiv dafür einsetzt. Glück deshalb, weil dieses seltene Exemplar mittlerweile die Frau an meiner Seite ist. 🙂
Ich kann also nur davor warnen, alles weibliche - ob Exfrauen, JA-Sachbearbeiterinnen, Anwältinnen oder Richterrinnen - pauschal zu verteufeln.
Es gibt Exen und Mütter, die sind wirklich unter aller Kanone - keine Frage. Es gibt aber auch Männer / Väter, die eine Schande sind und mit ihrem unverantwortlichen Verhalten die Intensionen aller übrigen Väter und vor allem die Rechte der von Trennung betroffenen Kinder massiv torpedieren.
Gräben zwischen den Geschlechtern auszuheben bringt gar nichts - im Gegenteil.
... und die besten Verbündeten im Kampf um Dein Kind sind - Frauen! 😉
War heute mit der neuen Strategie, dank euch, bei meiner Anwältin.
Sie verfasst eine Umgangsregelung und sendet diese erst mal meiner Exe zu.
Nach einer Frist von 10 Tagen, wenn keine Rückantwort kommt,
reichen wir einen Eilantrag beim Familiengericht ein.
Mal sehen wiviel Mut die Sache von mir noch fordern wird.
Bin froh das ich bei meiner Anwältin geblieben bin.
pai de gemeos
tut gut zu hören das es auch Frauen gibt die "normal" sind. Das gibt Hoffnung für die Zukunft.
Stimmt es wäre nicht gut alle Frauen pauschal zu verurteilen. Das will ich beachten.
Es ist echt schlimm wenn Mütter nach der Trennung dem Vater das Leben weiter schwer machen.
Warumm trennen die sich dann ?? Dann könnte man ja gleich unglücklich zusammen bleiben.
Was ich bei meiner Exe nicht verstehe ist, weshalb sie nicht trennen kann zwischen Beziehungsproblem und Kind??
Nachdem man sich getrennt hat, kann man sich doch sagen, das war die Beziehung und die Beziehung ist zuende, jetzt kommt es darauf an das es dem Kind gut geht mit beiden Elternteilen. Was bringt es wenn man darüber streitet ob man in der Beziehung gestritten hat?
Ohje pai de gemeos, ich hoffe meine Exe trifft nicht irgendwo deine Exe und kuckt sich ein paar Gemeinheiten von Ihr ab.
Ich kann nicht fassen das sowas Gerechtigkeit sein soll. Wiso kommt deine Exe damit durch? Wiso lassen die Richter und Jugendämter so etwas durchgehen? So kranke Mütter übertragen ihre Krankheit doch auf ihre Kinder. Kinder müssen als seelischer Mülleimer herhalten. Bei Müttern kuckt die Welt einfach weck.
Danke für die Tipps PdG
ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?
Was ich bei meiner Exe nicht verstehe ist, weshalb sie nicht trennen kann zwischen Beziehungsproblem und Kind??
Nachdem man sich getrennt hat, kann man sich doch sagen, das war die Beziehung und die Beziehung ist zuende, jetzt kommt es darauf an das es dem Kind gut geht mit beiden Elternteilen. Was bringt es wenn man darüber streitet ob man in der Beziehung gestritten hat?
Wenn du es schaffst darauf eine Antwort zu finden bzw. jeder Frau und jedem Mann die Fähigkeit zu geben das eine sauber von dem anderen zu trennen, wirst du wohl viele Familienrichter arbeitslos machen 😉
Jack
War heute mit der neuen Strategie, dank euch, bei meiner Anwältin.
Sie verfasst eine Umgangsregelung und sendet diese erst mal meiner Exe zu.
Gratuliere zu Deinem neu gewonnenem Selbstbewusstsein und ich hoffe Deine RÄ hat dies nicht nur widerwillig getan.
Bist Du Selbstzahler oder erhältst Du VKH ?
Was ich bei meiner Exe nicht verstehe ist, weshalb sie nicht trennen kann zwischen Beziehungsproblem und Kind??
Vielleicht erhellt das Lesen dieses Artikels Deinen Nebel etwas:
http://derstandard.at/1323916644373/Der-traumatische-Kreidekreis
Hay discurso,
danke, hätte das in meinem Fall schon viel früher tun sollen, eine Umgangsregelung mit RA einfordern.
Ohne Euch im Forum hätte ich noch länger gebraucht um so zu handeln.
Meine Rechtsanwältin kann nachvollziehen das ich Begleiteten Umgang ablehne, da ich mit unserem Kind bis vor siben acht Wochen normal zusammenleben konnte.
Manchmal wirkt meine Rechtsanwältin etwas mütterlich auf mich wenn es um die Umgangszeiten geht.
Hat mich schon gewarnt das Mütter die Umgänge später oft sabottieren.
bin zur Zeit noch Selbstzahler. Mal sehen ob die KM ohne Familiengericht einlenkt.
Wenn die KM vor Gericht verliert muss sie ja die Gerichtskosten tragen. Andersrumm ich.
Hay jack-no7
gerade denke ich das die heftigsten Streitereien, wegen dem Kind sind.
Jeder will mit seinem Kind leben auch wenn man vom Ex-Partner getrennt ist.
Meine KM betrachtet unser Kind wohl auch als Ihren Besitz. Bisher kann ich das noch gar nicht richtig Fassen.
Ihr ist wohl egal das sie unserem Kind und mir damit das Leben schwer macht.
Mir fällt gerade eine Geschichte ein, die ist glaub aus der Biebel.
Zwei Frauen streiten um das selbe Kind vor dem König. Jede gibt an das das Kind das Ihre ist.
Da sagte der König, holt ein Schwert, zerschneidet das Kind in zwei Stücke, und gebt jeder der Frauen eine Hälfte vom Kind.
Die richtige Mutter des Kindes sprang auf und schrie, tötet nicht das Kind, ich will es nicht, hauptsache es lebt gesund.
Da wusste man welche die richtige Mutter war.
ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?
Hat mich schon gewarnt das Mütter die Umgänge später oft sabottieren.
Das ist richtig und diese Erkenntnis spricht ja noch nicht gegen die RAin.
Die Frage ist, ob sie willens und in der Lage ist etwas dagegen zu unternehmen.
Mir fällt gerade eine Geschichte ein, die ist glaub aus der Biebel.
Zwei Frauen streiten um das selbe Kind vor dem König. Jede gibt an das das Kind das Ihre ist.
Da sagte der König, holt ein Schwert, zerschneidet das Kind in zwei Stücke, und gebt jeder der Frauen eine Hälfte vom Kind.
Die richtige Mutter des Kindes sprang auf und schrie, tötet nicht das Kind, ich will es nicht, hauptsache es lebt gesund.
Da wusste man welche die richtige Mutter war.
Das ist das Urteil des Salomon.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Wenn die KM vor Gericht verliert muss sie ja die Gerichtskosten tragen. Andersrumm ich.
Dies ist allerdings ein Irrtum: Es gibt keinen Gewinner oder Verlierer; im besten Fall eine
Umgangsregelung mit der beide leben können. Die Kosten werden geteilt, d.h. dass jeder
seine eigenen Anwaltskosten und die anteiligen Gerichtskosten trägt.
Grüße,
Mux
Hallo liebe Leut,
in absehbarer Zeit habe ich Gerichtstermin.
Meine Anwältin hatte einen "Vorläufigen Antrag" gestellt, damit es schneller geht.
Trotzdem kommt es mir wie eine Ewigkeit vor.
Zwischenzeitlich hat der Umgang mit meinen Kleinen ziemlich gelitten. ;(
Der Druck zwischen den Großen ist mal wieder gestiegen. :gunman:
Die Tage erlebe ich Schikanen seitens meiner Exe und ihren Leuten.
ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?
... habe Heute schlechte Nachrichten bekommen,
wie ich von meiner Anwältin vorab telefonisch erfahren habe,
wird wegen meiner Exe der Gerichtstermin verschoben. Normalerweise wäre der Termin in etwa einer Woche gewesen.
Die Begründung ist meiner Anwältin nicht bekannt.
Der neue Termin ist noch nicht bekannt,
und es kann dauern bis der nächste Termin frei ist.
Jetzt überlege ich den Schritt zu tun und beim Jugendamt Antrag auf Begleitenden Umgang zu stellen.
Meine Anwältin sagt, das würde mir jetzt nicht mehr als Schuldeingeständnis, für irgendwas was ich nicht getan habe, gewertet werden.
Was bleibt mir sonst noch übrig?
Möchte meinen Kleinen nicht länger warten lassen, besser Begleitender Umgang als ganz entfremdet.
ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?
Moin Esel,
Jetzt überlege ich den Schritt zu tun und beim Jugendamt Antrag auf Begleitenden Umgang zu stellen.
Meine Anwältin sagt, das würde mir jetzt nicht mehr als Schuldeingeständnis, für irgendwas was ich nicht getan habe, gewertet werden.Was bleibt mir sonst noch übrig?
Möchte meinen Kleinen nicht länger warten lassen, besser Begleitender Umgang als ganz entfremdet.
nicht wenige "entsorgte Väter" sind bereits nach kurzer Zeit bereit, allen denkbaren Blödsinn mitzumachen, nur um möglichst schnell ihre Kinder wieder sehen zu können. Einige würden sich eine Glatze schneiden lassen oder versprechen, ein Jahr lang kein Fleisch mehr zu essen, wenn sie dafür nur möglichst schnell ihre Kinder wieder sehen dürften. Und andere lassen sich auf die entwürdigenden Umständen eines begleiteten Umgangs ein (den es in vielen Fällen auch nicht postwendend gibt).
Hör auf Deine Anwältin; sie scheint eine kluge und weitsichtige Frau zu sein. Dein Kind ist noch lange klein; Du musst jetzt keine faulen Kompromisse machen. Denn die Probleme, die Du Dir mit dem unausgesprochenen Zugeständnis einhandelst, man könne Dich nicht mal mit Deinem Kind allein lassen (das Dir dann ggf. im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung um die Ohren fliegen wird), sind erheblich grösser als jetzt noch ein wenig Geduld zu haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Martin
Ich glaube, da hast Du ihn missverstanden ... seine RAin sieht das genau andersherum, wie Du.
Wobei ich hier ganz klar Deinen Standpunkt teile.
Fazit: Esel, höre in diesem Falle bitte nicht auf Deine Anwältin!
lg
pdg
@pdg,
Du hast recht: Ich habe das Wort "nicht" überlesen. Insofern ist die Anwältin offensichtlich doch keine so kluge Frau, auf die man hören sollte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo pdg und Brille,
nicht wenige "entsorgte Väter" sind bereits nach kurzer Zeit bereit, allen denkbaren Blödsinn mitzumachen, nur um möglichst schnell ihre Kinder wieder sehen zu können.
Das stimmt, so fühle ich mich.
Dein Kind ist noch lange klein; Du musst jetzt keine faulen Kompromisse machen. Denn die Probleme, die Du Dir mit dem unausgesprochenen Zugeständnis einhandelst, man könne Dich nicht mal mit Deinem Kind allein lassen (das Dir dann ggf. im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung um die Ohren fliegen wird), sind erheblich grösser als jetzt noch ein wenig Geduld zu haben.
Es stimmt was ihr sagt.
Kann mir die Auseinandersetzungen und Vorwürfe schon vorstellen; während dem Begleiteten Umgang, denn die hab ich auch schon telefonisch gehört.
Es heist es gibt Regeln beim begleiteten Umgang. Aber was ist mit dem drumherumm - Gift
Kann mir richtig vorstellen wie die Propaganda meiner Exe und ihres Stiefvaters und ihrer Mutter die Leute vom Jugendamt durchseucht.
Ist schon vorprogrammiert das ich übelst dastehe.
Meine Anwältin meint ich müsste jetzt aktiv werden und mich angagieren damit ich mein Kind sehen kann bevor der Gerichtstermin irgendwann da ist.
Ich hab keine Ahnung wie ich das machen soll. (Über den Stiefvater meiner EX... aber der will mich nur noch in die Pfanne hauen)
Zuvor schon hies es mal seitens meiner Exe und vom Jugendamt gegenüber meiner Anwältin, ich hätte kein Interesse mehr an meinem Kind.
Es ist ne menge Geduld notwendig, bis zu meinem nächsten Gerichtstermin. Meine Anwältin hatte einen Terminvorschlag für in vier Wochen etwa.
Davor hat mein Kleiner seinen dritten Geburtstag. Ohne mich!! :crash: mein lieber Kleiner ohne mich Geburtstag das kann ich nicht das geht nicht beim dritten Geburtstag
Hab meine Anwältin gebeten den Termin bei Gericht nach vorne zu verschieben wenn Sie kann. Ist aber unwarscheinlich schätze ich mal.
mit etwas Glück erfahre ich Morgen den neuen Gerichtstermin.
Kann mit dem Kopf nachvollziehen was ihr sagt, aber ich weis im Herzen nicht weiter.
ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?
..meine Anwältin hat mich Heute weiter informiert:
Der nächste Gerichtstermin wird in ca. fünf Wochen sein.
Der Grund für die Verschiebung ist : Meine Exe geht auf Kur :puzz:
Ist das zu fassen? Ein paar Tage vor Gerichtstermin geht die auf Kur. Oder vielleicht ist die schon auf Kur?
ist das zum Wohl des Kindes, oder zum Wohl der Mutter?
Moin Esel,
gehst Du davon aus, Dass Deiner Ex derzeit nichts wichtiger ist als möglichst schnell einen reibungslosen Umgang zwischen Dir und Eurem Kind herzustellen? Wohl eher nicht - insofern ist die Kur - egal, ob sie tatsächlich stattfindet oder nicht - aus ihrer Sicht eine tolle und auch logische Möglichkeit, die Distanz zwischen Dir und dem Kind zu zementieren und den Umgang erst einmal zu torpedieren. In Kur gehen ist nicht verboten und Du kannst es nicht ändern.
Andererseits: Damit hat sich die Frage mit dem "begleiteten Umgang" ebenfalls erledigt: Selbst wenn er übermorgen technisch ermöglicht worden wäre, wäre er gescheitert an "ätsch, Muddi und Kind sind die nächsten Wochen gar nicht da!"
Solche Dinge kann man nur hinnehmen. Wie heisst es so schön: "Für manche Dinge sollte man sich die Gelassenheit eines Stuhls zulegen - der muss auch mit jedem A.rsch zurechtkommen."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Kur = beliebtes Mittel zur Umgangsverhinderung
Hat meine Exe auch schon gemacht und es damit geschafft, immerhin 6 Monate (!!!) den gerichtlich ausgeurteilten Umgang zu unterbrechen.
... und dann kam Madame schwanger aus der Kur zurück ...
Und - wen wundert's - das mittlerweile geborene Kind hat natürlich den Status "Vater unbekannt".