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Begleitender / Betreuter Umgang bei Selbstmordversuch

 
(@zahlpapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hatte leider am 07.04. einen schwachen Moment und ne Überdosis Schlaftabletten genommen. Selbstmordversuch. (Ehe Kaputt, Im Job nur Probleme...)
Kinder haben mich morgens nicht wachbekommen und der Große (7 Jahre) hat den Rettungswagen mitbekommen.
Daraufhin hat sich die Frau von mir getrennt als ich in der Klinik war. (Toll. anstelle mir zu helfen !! )

Nun will meine Frau, dass ich die Kinder (5+7 Jahre) nur in Begleitung einer Bezugsperson sehe. Sie hat Angst, dass ich den Kindern was antue. Obwohl alle Psychologen, die mich betreut haben, sagen, dass dies Quatsch ist und ich absolut distanziert bin von weiteren Versuchen. Erst recht würde ich den Kindern nie was antun.
An eine Regelung Umgang alle 14 Tage Sa+So und 1/2 Ferien usw. will meine Frau gar nicht denken im Moment.

Hat Sie das Recht, den Umgang so einzuschränken ?
Sie sagt: "Wenn Du Druck machst, entscheiden das die Gerichte. Dann ist das ein schwebendes Verfahren und die siehst die Kinder Monatelang nicht ".
Gilt in Deutschland nicht immer noch die Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuldigkeit ?
D.h. muss die EX nicht erst beweisen, dass ich "gefährlich" bin. Bis dahin sind wir gleichberechtigt im Umgang udn ich darf die Kinder jederzeit sehen ?

Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Umständen ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2006 02:02
(@duke_dresari)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe einen ähnlichen Fall in dem Verwandschaftskreis meiner Exgattin im Großraum Koblenz.

Also zunächst solltest Du Dir selbst die Frage stellen, was Du willst und was deine Frau will. Und einen Tip gebe ich Dir, ziehe die rosarote Brille aus. Gehe mal davon aus das deine Frau demnächst Nägel mit Köpfen macht und die ganze Geschichte vor Gericht landet. Davor musst Du aber keine Angst haben. Wenn Dich deine Kinder lieben ... werden die zwei das auch weiterhin tun. Solange Du ein "normaler" Vater bist habe ich da keine Bedenken.

Mein Sohn und meine Tochter haben mich 8 Jahre lang nur alle 14 manchmal alle 28 Tage gesehen und heute lebt er (12) per einstweiliger Anordung bei mir und die kleinere Tochter (10) will auch zu mir (Verhandlung läuft).

Also ich denke der Weg zum RA ist der wichtigste Schritt. Nimm keinen Lullipulli-Anwalt der alles macht. Die meisten davon sind Pfeifen, wirklich. Ich bin zur bekanntesten und größten Anwaltskanzlei gegangen die für jede Sache einen eigenen Anwalt hat (Familienrecht z.B.). Dieser Schritt beinhaltet aber auch das Du manchmal das Gefühl hast naja also der "persönliche" Kontakt zum Anwalt lässt etwas zu wünschen übrig. --- Egal die wissen genau was sie tun und wie so ein Fall angegangen wird. Und wenn Du an die Kosten denkst ... kein Problem die nehmen genauso einen PKH-Antag wie jeder andere(Prozesskostenhilfe). Am besten Du findest eine Anwältin ... in einer solchen Kanzlei.

Wenn deine Frau Dir den Umgang verweigert, schieß Ihr vor den Bug, damit Sie gleich weiß das Sie genau überlegen sollte was Sie tut. Diese Dinge darfst Du auch nicht schleifen lassen, sonst wird Dir hinterher nachgesagt das Du dich nich kümmern wolltest.Und das Verhalten deiner Frau ist ein guter Grund später mal die Kinder ganz zu dir zu holen. Damit solltest Du allerdings warten bis die Kinder etwas älter sind und vor Gericht auch gehört werden und sich eine eigene Meinung bilden können. Wenn die natürlich bei der Mutterbleiben wollen, dann sehe ich da keine Chance was zu tun. Aber den Umgang kannst Du immer einklagen und ggf. wenn das Gericht das benötigt ein psychologisches Gutachten deiner behandelnden Ärzte oder ggf. eines weiteren Gutachters vorlegen. Damit hast Du deine Schuldigkeit getan.

14-tätiges Umgangsrecht für ein komplettes WE (Freitagabend bis Sonntagabend) ist übrigens normal.

Gruß

der Duke_

Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel (Johann Wolfgang von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 10:28
(@bm-rk)
Registriert

Hallo,
@ Duke_Dresari
ich weiß das du es auch so nicht gemeint hast, dennoch eine kleine Bemerkung:

14-tätiges Umgangsrecht für ein komplettes WE (Freitagabend bis Sonntagabend) ist übrigens normal.

Das mag (normal) sein und oft so vereinbart werden und auch mehr sein als einige hier bei VS sich erträumen können,
ABER (sofern man(n) mehr will) nicht erstrebenswert und ein Schlag für alle "mehrwollende" Umgangselterneile. Gerade weil diese sehr häufige Umgangsvariante als max. Pflichtanteil oder sogar als gesetzlich vorgeschrieben betrachtet wird. DAS ist nicht so.
Beide Elternteile (als betreuender und Umgangselternteil) haben die Pflicht den Umgang mit den Kinder zu fördern!

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 10:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach zusammen!

Zitat: Hat Sie das Recht, den Umgang so einzuschränken ?

Nein, das hat sie nicht. Über lange Sicht verspielt sie damit ggf ihre Erziehungseignung.

Zitat: Sie sagt: "Wenn Du Druck machst, entscheiden das die Gerichte. Dann ist das ein schwebendes Verfahren und die siehst die Kinder Monatelang nicht ".

Auch falsch, kommt auf Dich an und den Richter. In einem schwebenden Verfahren gibt es einstweilige Anordnungen, die z.B. den Umgang bis zum Ende des Prozesses regeln. Allerdings musst Du selbst sonne EA anstreben.

Zitat: D.h. muss die EX nicht erst beweisen, dass ich "gefährlich" bin. Bis dahin sind wir gleichberechtigt im Umgang udn ich darf die Kinder jederzeit sehen ?

Wir sind im Familienrecht - theoretisch muss sie das nicht beweisen, da es keine Rolle für den Umgang zu Deinem Kind spielt. Du bleibst gleichberechtigt. Du hast ja nicht versucht Dein Kind umzubringen. Faktisch werdet Ihr aber beide Eure Beweise sammeln müssen und man wird dann sehen, wer die besseren Argumente hat und wem der Richter besser gesonnen ist.

Du solltest umgehend zum Anwalt und ..wie Duke schon sagt... ihr volles Rohr einen vor den Bug schiessen. Als Vater musst Du laut, schnell und hart sein, denn sonst bemerkt Dich niemand. Wir sind in BRD, da musst Du als Vater 3x soviel Gas geben wie die Mutter um Erfolg zu haben. Und lauf nicht in die Falle des Betreuten Umgangs - dann siehst Du Dein Kind über Monate nur für kurze Zeit alle paar Wochen mal.

Das Gesetz für Dich auf dem Du aufbaust:
§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Viel Erfolg,
Milan

PS: Den Letzten beissen die Hunde!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 11:04
(@duke_dresari)
Schon was gesagt Registriert

Beide Elternteile (als betreuender und Umgangselternteil) haben die Pflicht den Umgang mit den Kinder zu fördern!

Will ich gar nicht wiedersprechen das ein häufigerer Umgang wünschenswert ist, allerdings gehen die meisten Paare eben nicht im Einklang auseinander und die psychologische Grundmeinung das eben das o.a. als Grundgerüst dienen soll oder das die Eltern eben nach einer Trennung gemeinsam als "Eltern" funktionieren müssen ... ist finsterste Therorie in zerstrittenen Umgangsrechts- oder Sorgerechtsverhandlungen. Denn woher soll denn diese plötzliche "Zweisamkeit" im Bezug auf die Kinder herkommen, wenn bildlich gesprochen vor einer halben Stunde genau diese der Grund der Streitigkeiten war, nämlich wo leben die Kinder oder wie oft sehe ich die Kinder?

Duke_

Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel (Johann Wolfgang von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 11:10
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, es geht nicht um traute 2samkeit. Es geht darum, dass die Kinder nichts mit einem elterlichen Streit zu tun haben DÜRFEN. Daraus leitet sich die Pflicht für jeden Elternteil ab jeglichen Ehestreit von den Kindern fern zu halten. Sogar wenn der KV die KM verprügelt hat aber zu den Kids immer super war muss das rechtlich voneinander getrennt werden und es ergibt sich daraus kein rechtskräftiger Umgangsabbruch oder auch nur eine Einschränkung.

Das ist nur vorläufig graue Theorie. In den ersten Wochen greift bei einer entziehenden KM niemand ein. Das stimmt. Langfristig widersprechen sie mit einem anhaltenden Umgangsboykott jedoch ihrem Elternauftrag, was sie die Erziehungsfähigkeit und damit das SR kosten kann.

Dafür muss natürlich der KV Gas geben, die entsprechenden Stellen einschalten, Anträge einreichen, Argumentationen vorbringen, etc. Dass in diesem Land selten echtes Recht gesprochen wird, das wissen wir alle. Viele Mütter entziehen tatsächlich über Monate oder Jahre straffrei die Kids. Nur wir Väter können da was ändern, in dem wir kollektiv aber jeder für sich auf sein Recht besteht und noch mehr auf das der Kids.

Geschenkt bekommen wir gar nichts, da hast Du recht und es ist meistens ein langer und harter Weg. Aber wir sind ganz und gar nicht chancenlos! Es gibt sogar einige wenige hier im Forum, die hatten so ein grosses Glück mit ihren Richtern, dass schon nach kürzester Zeit die Kids per richterlicher Anordnung GANZ beim Vater waren bis zum Ende des schwebenden Verfahrens. Da hat die ehemals vollmundige Mutter dann arg in die Röhre geguckt.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 11:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und nochmal: Vorsicht mit freiwilligem BU! Ein zurückliegender Selbstmordversuch ist nach meinem Rechtsverständnis keine Begründung dafür. Faule Richter werden dadurch animiert gar nichts zu tun mit dem Argument "Naja, KV und Kid sehen sich ja." ... alle 14 Tage für 60 Minuten unter Bewachung hinter abgeschlossenen Türen. Ganz toll. Dadurch kann die KM ein solches Verfahren problemlos um 6 oder mehr Monate in die Länge ziehen.

[Editiert am 24/5/2006 von Milan]

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 12:00
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Zahlpapa,

Kinder haben mich morgens nicht wachbekommen und der Große (7 Jahre) hat den Rettungswagen mitbekommen.
Daraufhin hat sich die Frau von mir getrennt als ich in der Klinik war. (Toll. anstelle mir zu helfen !! )

Aus Sicht einer Mutter: hättest du mit dem Mist nicht warten können, dass die Kinder nichts davon mitbekommen? Ich kann die KM voll und ganz verstehen, dass sie jetzt erst mal kein Vertrauen mehr hat. Selbst dass sie Angst hat, dass du den Kindern etwas antust, kann ich nachvollziehen. Wie oft liest man denn diese Schlagzeilen: Vater/Mutter verweifelt - löscht ganze Familie aus. Und die Nachbarn erzählen hinterher einstimmig, dass es sich bei den jeweiligen Attentätern um ruhige, besonnene, liebevolle und unauffällige Menschen gehandelt hat. Es sind noch keine zwei Monate her und es dauert, einen solchen Schock zu überwinden und wieder Vertrauen zu fassen.

Dass sie sich deswegen von dir getrennt hat, statt dir zu helfen kann ich nicht ganz glauben. Das war wohl nur noch das Tröpfchen, das das Fass zum überlaufen brachte. Schliesslich hast du als Grund für deine Verzweiflungstat ja auch kaputte Ehe angeführt. Warum sollte sie dir also helfen?

Wenn Du Druck machst, entscheiden das die Gerichte. Dann ist das ein schwebendes Verfahren und die siehst die Kinder Monatelang nicht

Das mag so sein, nach allem was man hier so zu lesen bekommt. Eine Lösung ist das sicher nicht. Einem betreuten Umgang gehen ja auch Gespräch voraus. Hat ein solches schon statt gefunden? Siehst du eine Möglichkeit für ein gemeinsames Gespräch beim JA oder bei deinem Psychologen?

Ich denke nicht, dass die harte Tour wirklich im Sinne der Kinder ist. Wichtig ist, daran zu arbeiten, dass die KM merkt, dass von dir nun eben keine Gefahr (mehr) ausgeht, dann brauchts auch keinen Richter.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 16:35
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zahlpapa,

was du mit Selbstmordversuch oder gar Selbstmord deinen Kindern antust, brauche ich dir nicht zu sagen, und deshalb zu deiner eigentlichen Frage:

Nein, dein Selbstmordversuch ist kein Grund, dir die Kinder vorzuenthalten. Warum sollten die Kinder in Zukunft darunter zu leiden haben, weil du am Tag X mal so gehandelt hast?

Die Mutter eurer Kinder scheint dies anders zu sehen. Wichtig ist, dass du es nicht so siehst. Ein Fehler ist ein Fehler, nicht mehr, ein Fehler in der Vergangenheit ist in der Vergangenheit. Wenn du jetzt und heute klar bist, dass es ein Fehler war, wird die Mutter eurer Kinder vielleicht weiter darauf rumreiten, aber es ist irrelevant.

Relevant ist, wie du nun dazu stehst und in Zukunft damit umgehen wirst. Nicht der arme Büßer, nicht der schwache Labile, sondern ein Vater, der einen Moment zu schwach war, der heute aber gestärkt gerade davor steht und sein Recht auf Umgang zum Wohle seiner Kinder fordert, notfalls per Klage vor Gericht und mit Eilantrag (sollte die Mutter dir dieses Recht und das Recht der Kinder auf dich weiter verweigern, einschränken, behindern.)

Milan hat es formuliert, es wäre Mißbrauch der elterlichen Sorge. Das machen viele Mütter, es hat also nichts mit deiner Tat zu tun.

Sei gerade davor, lass dich nicht beirren oder gar bedrohen (...wenn, dann monatelang Kindesentzug).

Viel Glück und viel Kraft dabei, hier stehen ganz viele hinter dir, lieben Gruß Leopardin

Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 17:33
 kuwe
(@kuwe)

@Zahlpapa

du gehst doch schon selbstkritisch genug mit dir ins Gericht. Wichtig ist halt , wie du das deinen Kindern "verkaufst".
Das die KM dir das ewig als Schwäche auslegen wird, daran wirst du nichts mehr ändern können.
Du mußt versuchen, so offensiv wie möglich damit umzugehen und Stärke zu zeigen. Ist nicht einfach, weiß gott nicht. Damit dir das nicht noch einmal passiert, Ausnahmesituationen haben wir sicherlich alle mal zu überstehen, rate ich Dir , dich therapeutisch begleiten zu lassen.
Deine Kinder brauchen Dich - und deine Ex legt dir das als Versagen aus. Die hat meiner Meinung nach verwirkt, als der charakterlich Stärkere in der Beziehung dazustehen, indem sie Dich genau in so einer schwachen Situation hat hängenlassen.
Das sie begründet, du könntest den Kindern was antun, ist genauso hanebüchen. Du mußt dich sammeln und zusehen, daß du wieder zu Kräften kommst, damit du für das Kommende gerüstet bist.

Ich wünsche Dir dabei alles Gute
Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 17:43




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zitat: Ich denke nicht, dass die harte Tour wirklich im Sinne der Kinder ist.

Was ist denn im Sinne der Kinder - die weiche Tour, die für monate- teils jahrelange Verzögerung sorgt? Die KM legt die ganz harte Tour ein, wenn der KV dann weich reagiert, wird das eine neverending Story. Erlebe ich am eigenen Leib. Lese ich in fast jedem Beitrag in diesem Forum. Die KMs sind knallhart, die KVs sind butterweich. Da ist doch von vornherein klar, wie das ausgehen wird...vorläufig.

Habe Monate freiwilligen BU mitgemacht und heute, nach 6 Monaten, gibt es noch immer keinen Beschluss zum Umgang. Kann alles erstmal bleiben wie es ist. Arbeitsunwütiger und hoffnungslos überforderter Richter. Wäre ich nie zum dem freiwilligen BU gegangen hätte ich jetzt einen endgültigen Beschluss, mit dem ich ggf in die nächste Instnz hätte gehen können. Jetzt sitze ich aber fest und komme an unserem Richter nicht vorbei. Dank dieser bescheuerten Idee freiwillig den BU mit zu machen.

Ich sach -wie Kuwe bereits vorschlägt- such Dir zu Deiner eigenen Stärkung einen Therapeuten, setze Dich mit dem JA in Verbindung, suche Dir einen RA und bleibe hier im Forum für weitere Tips. Genau diese Reihenfolge. Dann hast Du eine realistische Chance.

Und stell Dich darauf ein, dass Du für eine lange Zeit Dein Kid nur unter widrigsten Umständen sehen kannst. Es sei denn Du hast Glück und einen modernen Richter. Geh aber besser vom schlechtesten Fall aus, dann ist der Aufprall nicht ganz so schmerzhaft nach dem freien Fall. Denn fallen wirst Du, das steht fest.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2006 18:50
 AJA
(@aja)
Registriert

die weiche Tour, die für monate- teils jahrelange Verzögerung sorgt?

Nein, milan, das meinte ich nicht, und letztlich hast du das Vorgehen danach beschrieben, wie es sein sollte.

such Dir zu Deiner eigenen Stärkung einen Therapeuten, setze Dich mit dem JA in Verbindung, suche Dir einen RA und bleibe hier im Forum für weitere Tips.

Genau so. Ich wollte lediglich ein wenig Verständnis für die KM wecken. Das Vertrauensverhältnis ist gestört und muss wieder aufgebaut werden. Sicher nicht auf dem Weg des monatelangen BU.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2006 21:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Aya ... es ist aber auch verwirrend. Man will eigentlich ja weich sein und es wäre auch richtig, das macht alles aber nur härter...also muss man hart sein ... damit es wieder weich werden kann. Verdreht, verrückt, bescheuert. Aber was soll man(n) sonst machen????

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2006 23:28
(@zahlpapa)
Schon was gesagt Registriert

Dank an alle für die Tips und aufmunternden Worte.

Ist verdammt schwer den richtigen Weg zu finden.
Werde in den nächsten Tagen nochmals versuchen mit dem Therapeuten der Kids zu sprechen. Hatte auch schon ein Gespräch mit Ihm. Bin selber auch seit dem Vorfall in Therapie. Keiner sieht mich mehr als gefährdet oder Gefahr. War echt ein Riesenfehler am 07.04. Die nächsten 2 treffen am 10.06. und 24.06. werd ich noch nicht allein mit den Kids haben. KM oder Ihre Schwester sind dabei. Wenns dann noch keinen Hoffnungsschimmer auf Umgang alleine mit den Kids gibt und nur noch meine EX querschiesst, werd ich dann wohl RA und JA einschalten. Will ich aber eigentlich nicht wegen der Kinder. Die haben schon genug damit zu tun, das alles zu verarbeiten. Aber mir die Kinder zu entfremden werd ich auch nicht zulassen. Irgendwie eine Sch.... Situation. Egal was ich mache. Kann irgendwie nur falsch sein. Ist vielleicht auch alles noch zu frisch und ich will zuviel. Vielleicht sieht in ein paar wochen alles besser aus.
Ich halt Euch auf dem laufenden.

Gruss
Zahlpapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2006 22:13
 kuwe
(@kuwe)

@ Zahlpapa

Lass Dich bei dem Umgang nicht vor dem Kind von der Mutter oder Schwester runtermachen und demütigen.
Bleib stark. Es spricht nicht gerade von übermäßigem Selbstvertrauen, wenn du sagst, daß alles falsch sein kann, was du tust. Du hast einen Fehler gemacht, das ist richtig. Aber du solltest auch die Chance bekommen, ihn wieder geradezurücken....

Alles Gute
Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2006 01:30
 AJA
(@aja)
Registriert

Ist vielleicht auch alles noch zu frisch

... ist doch meine Rede. Lass den Kopf nicht hängen! Und suche Gespräche ohne Ende.

Ich halte dir alle verfügbaren Daumen :thumbup:

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2006 01:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber mir die Kinder zu entfremden werd ich auch nicht zulassen. Irgendwie eine Sch.... Situation.

Stimmt! Hier im Forum leiden etliche unter dieser Situation. Ich rate Dir aber zu Vorsicht und schiebe nichts auf die lange Bank. Jeder einzelne Tag, den die ganze Sache läuft ist ein Tag gegen Dich und für die Mutter, da der Kontinuitäsgrundsatz nach und nach fester greift.

Ich würde nicht warten, sondern sofort beim JA melden und schon mal anklingen lassen, dass da ggf bald was kommen könnte, weswegen Du ggf um Hilfe bitten musst.

Einen RA findet man auch nicht von heute auf morgen. Fang schon mal an zu suchen.

Viele hier haben den Fehler gemacht zu lange gewartet zu haben. Die KMs waren meistens schon Wochen oder Monate vorher mit ihrer geplanten Aktion beschäftigt und waren uns immer viele Schritte voraus. Einfach dadurch, dass sie Fakten schufen, mit denen gearbeitet werden mußte.

Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen - selbst die Anwesenheit der KM während Deiner Umgangszeit gegen Deinen Willen ist eigentlich nicht rechtmäßig.

Nochmal: Ein zurückliegender Suizidversuch ist KEIN Argument für eine Einschränkung Deines Umgangs. Und besonders nicht, wenn Du Dich nun zur Aufarbeitung auch noch in einer Therapie befindest (super!!!) und in diesem Sinne wieder auf dem direkten Weg nach oben bist. Die verjgsten Dich!

Stell Dich gerade und aufrecht vor die, sei Dir Deiner Rechte bewusst, fordere diese ein und sage auch mal "Nein - mit mir nicht!"

Milan

Milan

[Editiert am 27/5/2006 von Milan]

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2006 23:08