Hallo Väter,
Kurz meine Geschichte:
Habe zwei Kinder fast 4 und fast 6 Jahre alt. Trennung war im Sommer lletzten Jahres. Leider begleitet von Anschuldigungen über Gewalt gegen meine Kinder und Gewalt (Vergewaltigung) gegen die Mutter im Beisein der Kinder. Diese Anschuldigungen zur Anzeige zu bringen hat sich die KM dann aber doch nicht getraut, es blieb bei einem sinnlosen Drohbrief ihrer Anwältin. Es wurde eine Mediation in einem FamZentrum begonnen. Sie bestand zunächst auf begleiteten Umgang, aufgrund der "Gewaltvorfälle" gegen meine Kinder. Habe das auch 4x im Kinderschutzzentrum freiwillig mitgemacht, die Stellungnahme des Psychologen war positiv für mich. Dann wurde mit Hilfe der Mediatoren der Umgang stückweise wieder aufgebaut. Es gab bereits 4 Sitzungen. Ab Januar habe ich jetzt jedes 2. WE von Fr 16 Uhr bis So 18 Uhr, sowie jeden Mi-Nachmittag Umgang. Ich muss den Mediatoren Anerkennung zollen, es ist einiges erreicht worden.
Der KM gefällt diese Entwicklung natürlich nicht. In den Sitzungen haut sie immer kräftig auf den Putz. Die Mediatoren haben uns beiden deshalb bereits die Teilnahme an weitergehenden Beratungsmaßnahmen empfohlen. Sie überhört das. Aktuelle Störmaßnahme ihrerseits war eine Anzeige wegen Unterschlagung des (noch) gemeinsamen PKW gegen mich, was dazu führte, dass die Polizei die Schlüssel beschlagnahmte. Eigentlich wäre die Mediation damit automatisch beendet, weil zu Beginn festgelegt wurde, dass die Mediation scheitert, wenn einer gegen den anderen gerichtlich vorgeht. Sie hat dies nun halt getan. Aktuell wurde sie von meinem Anwalt mit Frist aufgefordert, die Anzeige zurückzuziehen. Zum aktuellen Stand ist unklar, ob dies geschehen ist oder nciht.
Ich muss mich nun entscheiden, ob ich doch vor Gericht gehe, oder erkläre, dass ich in der Mediation trotz der Anzeige verbleiben möchte. Wie schon erwähnt, einen Anlass, die Mediation als gescheitert zu erklären, hat sie mir mit ihrer PKW-Anzeige bereits gegeben. Ich könnte die Mediation beenden, ohne dass es negativ auf mich zurückfallen würde. Ein Vorteil für mich, den ich aktuell nutzen könnte.
Was will ich:
Ich möchte nicht nur Spiele- und Besuchspapa sein. Aktuell bin ich es leider, war es aber früher nicht. Ich möchte meine Kinder auch früh in den Kindergarten bringen, kurzum den ganz "normalen" Alltag haben, so wie "früher". Die Vorraussetzungen sind gut. Ich habe eine Wohnung mit Kinderzimmer in nur 200m Luftlinie zur Wohnung der KM gefunden. Ich arbeite auch in Teilzeit 35h. Wenn ich auch einen langen tgl Arbeitsweg habe, kann ich meine Kinder auch in der Wo versorgen. Was mir vorschwebt ist, dass ich die Kinder jedes 2. WE von Do aus KITA bis Di früh in KITA haben möchte. Das ermöglicht mir einen "normalen" Alltag mit meinen Kindern in einem Block, lässt mir für den Rest der Zeit aber auch die Möglichkeit mal eine Dienstreise über ein paar Tage machen zu können .
Ich habe diese meine Vorstellung auch in der Mediation geäussert. Das Mediatoren-Duo besteht aus einem Mann und einer Frau. Die Frau meinte daraufhin, dass meine kleine Tochter dafür noch zu klein sei. Was habt ihr für Erfahrungen: könnte ich meine Vorstellungen gerichtlich durchsetzten? Mein Anwalt macht mir wenig Hoffnung. Sollte ich zunächst weiter in der Mediation verbleiben und ggf. später gerichtlich vorgehen? Ende dieses Jahres würde das Argument "Kind noch zu klein" nicht mehr so stark ziehen.
Mal angenommen ich gehe den Gerichtsweg: besteht die Gefahr, dass ich hinterher weniger Umgang habe, als ich jetzt bereits habe?
Ein Grund meiner Überlegungen ist auch der, dass die Mediatoren meinten, dass wir uns nun schon recht getroffen hätten. Sie wollen das sicherlich zum Abschluss bringen. ich habe Angst, dass die aktuelle Regelung damit zementiert wird. Ich will aber mehr. Ich kann sicherlich nicht erst klagen, wenn wir eine Einigung bereits zementiert haben.
Soll ich also umschwenken und den Gerichtsweg gehen? Eine Antwort kann nur ich finden, ist mir klar. Hinweise sind dennoch willkommen.
Moin.
Schon harter Tobak wie die KM gegen Dich vorgeht/ vorging. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass diese verachtende Art und Weise mit Abschluss einer Mediation vorbei sein soll? Das vielleicht mal im Hinterkopf behalten, weil mE nicht auszuschließen ist, dass ihr sowieso noch vor Gericht landet.
Mehr Umgang als der jetzige Mediationsvorschlag wird vor Gericht recht schwierig. Da hat Dein Anwalt sicherlich recht. Bei Gericht kannst Du allerdings auch Ordnungsgelder bei Umgangsverweigerung beantragen - etwas, was ich angesichts der Handlungsweisen der KM in der Vergangenheit unbedingt mitaufnehmen würde, da mir scheint, dass sie es mit der Wahrheit und damit vermutlich auch mit dem Einhalten von (freiwilligen) Vereinbarungen nicht so hat.
Willst Du mehr Umgang insb in dem von Dir geschilderten Umgang erreichen, dann geht das eigentl nur über die Mediation. Was mich irritiert ist die Aussage der Mediatorin, die Tochter wäre zu klein für einen solchen erweiterten Umgang/ quasi-WM :puzz: sehr seltsam... in jedem Fall aber auch noch eine Ferienregelung erarbeiten!
ich würde also versuchen, in der Mediation möglichst viel herauszubekommen. Sollte KM gg die Einigung allerdings auch nur einmal verstoßen, sofort den Gerichtsweg gehen! KM muss merken, dass Du es ernst meinst. und dann kannst Du vor Gericht immerhin auf das Mediationsergebnis verweisen, das ja auch die KM akzeptiert hat. Ob ein Richter dies in seine Beschlussfindung einfließen lässt, kann Dir keiner vorhersagen.
Gruss, viel Erfolg, halt uns auf dem Laufenden, Toto
Moin,
Aktuelle Störmaßnahme ihrerseits war eine Anzeige wegen Unterschlagung des (noch) gemeinsamen PKW gegen mich, was dazu führte, dass die Polizei die Schlüssel beschlagnahmte.
klingt ja spannend. Seid ihr denn noch verheiratet? Normalerweise gibt es keinen "Diebstahl in der Ehe", der gesetzlich verfolgt werden kann. Daher kommt ja auch das straflose "leer räumen der Wohnung", wie es manche Exen ja praktizieren. Was sagt da der Anwalt zu? Gruß Ingo
Moin MrFox,
ich kann jetzt auch an keiner Stelle sehen, ob Du mit der Mutter Deiner Kinder verheiratet bis und allein deshalb das Gemeinsame Sorgerecht hast oder ob Ihr mal eine Sorgeerklärung abgegeben habt. Das hätte aber auch nur mit der Augenhöhe zu tun, auf der Du Dinge wie den Kindesumgang mit ihr verhandeln kannst.
Dein Umgangsmodell ist gesetzlich nicht vorgesehen; dort gibt es lediglich einen Betreuungs- und einen Umgangselternteil. Bei strittigen Auseinandersetzungen urteilen Gerichte dann üblicherweise einen Standard à la "jedes zweite Wochenende plus halbe Ferien plus halbe gesetzliche Feiertage" aus. Ein "ich will aber die Kinder donnerstags in den Kindergarten bringen" lässt sich nicht vor Gericht einklagen; das musst Du schon mit Deiner Ex klären. Eine Mediation ist eigentlich der ideale Ort, um solche Betreuungsmodelle zu entwickeln und in der Anfangszeit zu begleiten, bis sie mal rund laufen. Auf gerichtlichem Weg wirst Du das jedenfalls nicht bekommen.
Insofern müsst Ihr Euch aktuell entscheiden, ob ihr konstruktive Lösungen für die Zukunft entwickeln oder über ein Auto streiten wollt. Beides gleichzeitig geht nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Fox,
Wie sieht denn die Ferien- und Feiertagsregelung aus?
Bei Gericht bekommst Du nur den Standardumgang, also Wochenende Fr-So (evtl Mo morgen), halbe Ferien sowie eine Feiertagsregelung. Mit nem guten Richter vielleicht auch einen zusätzlichen Tag in der Woche.
Alles, was darüber hinaus geht (Dein Geburtstag, Geburtstag der Kinder etc) solltest Du die Mediation nutzen.
Ich würde die Mediation weiter nutzen, auch wenn die Anzeige ärgerlich ist. Aber sie hat auch nichts mit den Kindern zu tun.
Du solltest die Regelung erst mal leben, vor allem den zusätzlichen Tag in der Woche. Dann hast Du später bei Gericht bessere Karten, den durchzudrücken.
Versuche doch, ne Klausel mit aufzunehmen, dass ihr euch in einem Jahr wieder trefft, um eine Umgangsausweitung zu erzielen.
Lass Dir die Vereinbarung vor allem schriftlich geben.
Gruss
BP
Danke für die bisherigen Antworten. Ich will noch eine Info nachliefern, die ich in der Tat vergessen hatte: Wir waren nicht verheiratet, es besteht aber dennoch für beide Kinder das gemeinsame Sorgerecht.
Auf die Sache mit dem Auto will ich im Detail nicht weiter eingehen, da eine Diskussion darüber nicht zum Umgang gehört. Ich hatte es erwähnt um klarzumachen, dass die Mediation mit dem Stellen der Anzeige gegen mich an einem Scheideweg steht. Brille007 hat recht indem erschreibt, dass das Ausarbeiten einer Umganseinigung inkompatibel zum Streiten über ein Auto ist. Beide Mediatoren haben das Vorgehen mit der Anzeige ebenso kritisiert. Ich kann jetzt gönnerhaft sagen, das ich bereit bin, die Mediation trotz des Störfeuers weiterzumachen, ich kann mich jetzt aber auch ohne Gesichtsverlust aus dieser Sache zurückziehen, da die Anzeige ja nicht von mir kommt. Es muss nur sinnvoll sein. Gut, der Gerichtsweg wäre wohl nicht sinnvoll, schreiben hier einige.
TotoHH drückt seine Verwunderung darüber aus, dass die Mediatorin meint, dass Kind sei mir 3,75 Jahren zu klein für einen erweiterten Umgang. Kann mir die Community bitte Material (Argumente, Studien, Entscheidungen, Beispiele) an die Hand geben, aus dem hervorgeht, dass dies nicht der Fall ist? Dann würde ich damit in der nächsten Sitzung kontern. Vielen Dank im Voraus!
Moin MrFox,
TotoHH drückt seine Verwunderung darüber aus, dass die Mediatorin meint, dass Kind sei mir 3,75 Jahren zu klein für einen erweiterten Umgang. Kann mir die Community bitte Material (Argumente, Studien, Entscheidungen, Beispiele) an die Hand geben, aus dem hervorgeht, dass dies nicht der Fall ist?
das wirst Du nirgends finden, denn so etwas gibt es nicht. Zu diesem Thema gibt es so viele Ansichten wie es Leute gibt, die sich darüber Gedanken machen. Und natürlich gibt es auch Kinder, die ganz unterschiedlich ticken: Die einen reagieren in irgendeiner negativen Weise auf häufige Umgebungsveränderungen; die anderen finden das cool und kommen bestens damit zurecht. Unsere Kinder sind ja keine Maschinen.
Verantwortungsvolle (!) Eltern werden ihre Kinder und deren Reaktionen auf Ortswechsel einfach aufmerksam beobachten. Manchmal kann man das Problem auch dadurch lösen, dass man seltener wechselt (also nicht alle 2 Tage, sondern jede Woche). Und natürlich wird man es nur herausfinden, wenn man es ergebnisoffen probiert und nicht gleich sagt "das funktioniert sowieso nicht" oder "das schadet den Kindern". Am Ende geht es hier nicht um das Durchdrücken elterlicher Rechte, sondern um das Recht der Kinder auf beide Eltern. Hört sich sehr ähnlich an, ist aber ein wesentlicher Unterschied.
Ja, und dann gibt es eben noch die Eltern, die nicht verantwortungsvoll, sondern egoistisch agieren und solche Modelle einfach ablehnen. Aber denen kann ein Gericht auch nicht helfen, weil das Wechselmodell und die zugehörige elterliche Abstimmung sich juristisch einfach nicht erzwingen lässt.
Grüssles
Martin
PS: Wenn Ihr nicht verheiratet wart, gibt es auch keinen gesetzlichen Güterstand; dann gehört das Auto einfach dem Ex-Partner, der nachweisen kann, dass er es bezahlt hat (nein, nicht dem, der in den Papieren steht). Aber wenn das nicht nur eine 1.000-Euro-Möhre ist, kannst Du ja vielleicht einen Deal machen: Auto gegen Wechselmodell - manchmal muss man einfach kreativ sein. 🙂
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TotoHH drückt seine Verwunderung darüber aus, dass die Mediatorin meint, dass Kind sei mir 3,75 Jahren zu klein für einen erweiterten Umgang. Kann mir die Community bitte Material (Argumente, Studien, Entscheidungen, Beispiele) an die Hand geben, aus dem hervorgeht, dass dies nicht der Fall ist?
Yo - da bin ich doch sehr sehr verwundert.
Zunächst einmal hat Brille natürlich recht, dass die Kinder unterschiedlich darauf reagieren. verantwortungsvolle Eltern, auch wenn sie getrennt und auf Paarebene zerstritten sind, sollten allerdings Wege und Möglichkeiten erarbeiten, den Kindern beide Elternteile möglichst gleichberechtigt zu erhalten. und das ist in jedem Fall mehr als nur der gerichtliche "Standard". Wie oft dann gewechselt, wie lange einzelne Phasen sind und auch wie eine genaue Aufteilung ist, ist dann zweitrangig. und kann sich ggf. auch einzelnen Lebensphasen des Kindes anpassen. Aus eig. Erfahrung kann ich ergänzen, dass eine gewisse Regelmäßigkeit und damit Verlässlichkeit dem Kind gut tut! Leider vermengen sich die Interessen des Kindes leider nur allzu häufig mit emotionalen Besitzansprüchen eines ET sowie finanziellen Interessen des BetreuungsET.
Viel Infos findest Du hier im Forum, wenn Du ein wenig nach "Wechselmodell" suchst. Buchempfehlung wäre "Eine Woche Mama, eine Woche Papa". zudem hat die Wissenschaftlerin Prof. hildegund Sünderhauf hierzu auch einiges untersucht und publiziert. Dazu gab es auch mal einen guten Link hier. http://vev.ch/index.php/unsere-angebote/veranstaltungen/fachtagung/unterlagendoppelresidenz?download=62:hildegund-suenderhauf
Gruss. Toto
Edith: Link ergänzt
Ich möchte mich hiermit bei allen Antwortgebern bedanken.
Moin,
Dein Umgangsmodell ist gesetzlich nicht vorgesehen; dort gibt es lediglich einen Betreuungs- und einen Umgangselternteil. Bei strittigen Auseinandersetzungen urteilen Gerichte dann üblicherweise einen Standard à la "jedes zweite Wochenende plus halbe Ferien plus halbe gesetzliche Feiertage" aus. Ein "ich will aber die Kinder donnerstags in den Kindergarten bringen" lässt sich nicht vor Gericht einklagen; das musst Du schon mit Deiner Ex klären.
Es gibt überhaupt kein gesetzlich vorgesehenes Umgangsmodell. Sondern lediglich das Umgangsrecht. Bei Streitigkeiten entscheidet das Gericht. Was das Gericht entscheidet, ist vom Einzelfall abhängig. Die Aussage "das lässt sich nicht einklagen" ist zu pauschalisierend, um richtig zu sein. Und was üblicherweise ausgeurteilt wird, davon hat hier keiner eine genaue Kenntnis, denn diese fußt i.d.R. auf der Kenntnis weniger OLG-Urteile; die Vielzahl der Beschlüsse der Familiengerichte ist hingegen unbekannt.
Als Beispiel mal zwei meiner eigenen Beschlüsse, die ich gegen den Willen der KM gerichtlich durchgesetzt habe:
Sohn zur Zeit des Urteils 4 Jahre alt (Beschluss):
1. 14 Tage: Umgang von Freitag nach Kita bis Sonntagabend 18:00 Uhr.
2. Jeden Mittwoch nach Kita bis Do-Morgen Kitabeginn
3. Drei Wochen Sommerferien
4. Hälftige Aufteilung der Feiertage
4 Monate später, nachdem die KM vehement den Mitt. boykottiert hatte, Vergleich:
Abänderung der 14 Tage Regel in:
14. Tage Umgang: von Fri nach Kita bis Di-Morgen Kitabeginn.
darüberhinaus: von Mo nach Kita bis Di-Morgen Kitabeginn, für die Montage, die kein Umgangs-WE betreffen.
Der Rest unverändert.
Dieses Umgangsmodell wurde vor Gericht durchgesetzt! Und entspricht in etwas dem, was der TO ja will. Pauschale Aussagen das geht nicht, würde ich nicht unterschreiben und bringen auch nichts. Wenn in einer Mediation oder in freier Verhandlung mit der KM nicht das zu erreichen ist, was einem vorschwebt, bleibt sowieso nur das Gericht und man soltle es dann durchaus versuchen. Eine Erfolgsgarantie gibt es allerdings nicht. Richtig ist allerdings, dass eine gemeinsame Mediation sicherlich zunächst der bessere Weg ist.
Entmutigen lassen sollte man sich aber auch nicht, siehe auch:
Bei Gericht bekommst Du nur den Standardumgang, also Wochenende Fr-So (evtl Mo morgen), halbe Ferien sowie eine Feiertagsregelung. Mit nem guten Richter vielleicht auch einen zusätzlichen Tag in der Woche.
...das wirst Du nirgends finden, denn so etwas gibt es nicht. Zu diesem Thema gibt es so viele Ansichten wie es Leute gibt, die sich darüber Gedanken machen.
Wie absurd das Ganze ist, sehe ich gerade, da ich voraussichtlich mit meinem aktuellen Antrag vor Gericht, einen etwa gleichen Umgang wie damals für meinen nunmehr 10jährigen Sohn einzuklagen (gleiche Richterin), scheitern werde.
Ergänzung: Das liegt im Wesentlichen daran, dass mein Sohn nun vor Gericht gehört wurde und seine manipulierte Meinung wesentlich mehr Gewicht hat.
LG,
Mux
Moin Mux,
Was das Gericht entscheidet, ist vom Einzelfall abhängig. Die Aussage "das lässt sich nicht einklagen" ist zu pauschalisierend, um richtig zu sein. Und was üblicherweise ausgeurteilt wird, davon hat hier keiner eine genaue Kenntnis, denn diese fußt i.d.R. auf der Kenntnis weniger OLG-Urteile; die Vielzahl der Beschlüsse der Familiengerichte ist hingegen unbekannt.
aus genau diesem Grund finde ich es wichtig und richtig, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen anstatt in Gerichtsverfahren "für sein Recht zu kämpfen", wie hier gelegentlich heroisch postuliert wird. Die meisten (angehenden) Umgangselternteile waren zuvor noch nie vor Gericht und kennen auch die Feinheiten des Familienrechts nicht - warum sollten sie dort ausgerechnet ein hochemotionales Anliegen vertreten können?
Dass man - zugegebenermassen mit etwas Glück und einem guten Richter, der nicht nur Fälle vom Tisch haben will - am Ende eine Lösung wie Deine bekommen kann, ist unbestritten. Es geht mir lediglich darum, dass man sie nicht mit der Begründung "ich habe ein Recht auf ein (unterhaltsfreies/-armes) Wechselmodell" schon als Forderung in eine Klageschrift reinschreiben kann.
Wie absurd das Ganze ist, sehe ich gerade, da ich voraussichtlich mit meinem aktuellen Antrag vor Gericht, einen etwa gleichen Umgang wie damals für meinen nunmehr 10jährigen Sohn einzuklagen (gleiche Richterin), scheitern werde.
Ergänzung: Das liegt im Wesentlichen daran, dass mein Sohn nun vor Gericht gehört wurde und seine manipulierte Meinung wesentlich mehr Gewicht hat.
naja, diese Kröte muss man dann schon schlucken. "Ich will, dass die Meinung des Kindes auch gehört wird und berücksichtigt wird" gilt nicht nur, wenn die Kindermeinung den eigenen Überzeugungen entspricht. Und ein Gericht hat nun einmal weder die Zeit noch die technische Möglichkeit, herauszufinden, in wieweit es sich nun in jedem Einzelfall um die ungefärbte Kindermeinung handelt bzw. wieviel davon von welchem Elternteil herbeimanipuliert wurde.
Grüssles
Martin
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