Auslandsflucht nach...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Auslandsflucht nach erstem Umgang

 
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo liebe Leute!

Gestern ist ein Fall an mich heran getragen worden, der mir glatt die Haare zu Berge stehen lässt. Die betreffenden Eltern können derzeit nicht online gehen, deswegen schreibe ich das. Vielleicht wäre ein SFF angebracht? Aber lest selbst. Folgendes hat sich zugetragen:

KM lernte vor 4 Jahren einen Mann kennen, Südländer, verliebte sich und wurde schwanger. Es gab Gewalt in der Partnerschaft. Kurz nach der Entbindung wurde die KM vom KV mehrfach zusammen geschlagen (Nachweise liegen vor) und flüchtete sich in ein Frauenhaus. Von dort wurden Strafanzeigen und Gerichtsverfahren angeleiert. Es gibt eine Verurteilung nach dem Gewaltschutzgesetz.

Im Zuge dieser Ermittlungen tauchte der KV ab und war für knapp 3 Jahre verschwunden und hatte auch keinen Kontakt zum Sohn. Heute wissen wir, dass er in seine Heimat nach Marokko abgehauen ist.

Im vergangenen Jahr aber tauchte er wieder auf und wollte seinen Sohn (nun 3 Jahre alt) sehen, was die KM aus Angst vor neuer Gewalt ablehnte. Daraufhin reichte der KV Umgangsklage ein und wurde ersteinmal zu 15 Terminen BU verdonnert. Nach den 15 Terminen sollte ein GA entscheiden, ob es fortan mit freien Umgangsterminen weiter gehen könne.

Das GA (ich habe es noch nicht vorliegen) empfahl dann weitere Umgangstermine in Freiheit. Der erste fand vor 4 Wochen statt. Der KV holte den Sohnemann mittags ab und sollte ihn am Abend zurück bringen. Jedoch brachte er ihn nicht.

Die KM erstattete Anzeige wegen Kindesentziehung und 4 Tage später wurde er in Marokko ausfindig gemacht. Er ist dort mit dem Sohn bei seiner Familie untergekommen und hat dort das ASR beantragt. Er ist in Marokko gemeldet und hat dort seinen Wohnsitz.

Die KM ist dann umgehend nach Marokko gejettet und verweilt seit dem dort in einem Hotel. Den Sohn kann sie sehen jedoch darf sie mit ihm nicht ausreisen. Sie alleine schon aber den Sohn müsste sie dort lassen. Zumindest bis zum Ausgang des dort laufenden SR Verfahrens.

Das sind die Infos die ich bisher habe und ich wurde um Hilfe gebeten. Habt Ihr Ideen, was nun zu tun ist?

Greetz,
Milan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 12:35