Hallo zusammen,
vor ca 6 Monaten habe ich einen Antrag auf Aufstockung gestellt, jetzt kommt langsam etwas Bewegung in die Sache.
Momentan erhalte ich ALG II, lebe in Krefeld und meine Kinder in München.
Das Jobcenter verlangt jetzt:
1. einen Tagesablauf von mir .... -> warum verlangen die so etwas? :question:
2. wann ich die Kinder seit Antragsstellung besucht habe... -> seit Februar gar nicht mehr, weil ich kein Geld habe für Fart und Unterkunft 😡
3. und den Nachweis vom Gericht, dass der Umgang nur in München stattfinden darf..... -> Gericht hat entschieden dass ich die Kinder nur in München sehen darf :thumbdown:
am 5.12. ist wieder eine Gerichtsverhandlung bzgl dem Umgangsrecht, die Kindesmutter verweigert mir jeglichen Umgang und hat neue Telefonnummern. :exclam:
Danke Euch und LG 😉 🙂
Servus distance!
1. einen Tagesablauf von mir .... -> warum verlangen die so etwas? :question:
Vielleicht, im abzuschätzen, welche Kosten hierfür anfallen könnten (angefallen sind).
2. wann ich die Kinder seit Antragsstellung besucht habe...
Soviel ich weiss, erhältst Du Geld ab Antragstellung. Falls Du also seit Antragstellung (April?) im M warst, würde das evtl. berücksichtigt werden.
3. und den Nachweis vom Gericht, dass der Umgang nur in München stattfinden darf.....
Eben als Nachweis, dass Du nach M reisen musst (und nicht möchtest), um die Kids zu sehen. Wobei hier evtl. interessant werden könnte, ob dieser ger. Beschluss vor oder nach Deinem Wegzug nach Krefeld erlassen wurde...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin.
Da der Umgang am Wohnort der Kinder stattfindet, kann das JC nicht genau erkennen, ob die Kids wirklich komplett zu Dir in Deinen dortigen 'Haushalt' wechseln.
Laß Dir daher die Übergaben von der Mutter bescheigen, versichere alternativ an Eides statt, daß die Kids in der Zeit vollständig in Deiner Obhut sind und von Dir betreut und versorgt werden.
Übrigens muß das JC nicht nur die Fahrtkosten übernehmen, sondern auch die Unterkunft dort, zuzüglich zum Sozialgeld der Kinder.
.
Hallo
Hier muß zwischen zwei Tatbeständen unterschieden werden:
- 1.
Die anfallenden Kosten für Fahrt zum Umgangsort und der dortigen Unterbringung und - 2.
Den Kosten für die Verpflegung deiner Kinder während der Umgangszeit. In diesem Zeitraum bilden deine Kinder und du eine temporäre Bedarfsgemeinschaft
Du solltest beides getrennt beantragen, dann dann kannst du bei Ablehnung oder unzureichendem Ergebnis geziehlt darauf klagen ohne den anderen Bescheid mit zu erfassen.
Wieso du dich seit Februar hinhalten lässt, erschließt sich mir nicht. Gibt es dafür einen Grund, der hier noch nicht erwähnt wurde ?
Wieso die einen "Tagesablauf" wollen, bleibt rätselhaft, aber ich bezweifle, dass das rechtens ist. Im Zweifelsfall sollen sie einen Bescheid erstellen und gegen den kannst du dann Wiederspruch einlegen und dann vors Sozialgericht gehen.
Da das Ganze schon recht lange läuft, sollte wohl auch eine "Einstweilige Anordnung" möglich sein.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
- 2.
Den Kosten für die Verpflegung deiner Kinder während der Umgangszeit. In diesem Zeitraum bilden deine Kinder und du eine temporäre Bedarfsgemeinschaft
Da diese üblicherweise nur für einen Aufenthalt > 12 Stunden gezahlt wird, besteht auch die Frage nach dem Tagesablauf.
Ich denke allerdings, hier ist eher der Beginn des gemeinsamen Aufenthaltes von Kind und Vaterin M gemeint und wann dieser jeweils an jedem einzelnen
Tage eines Umgangswochenendes endete. Eine Liste wie etwa "2 Std. englischen Garten besucht, 30 min. Viktutalienmarkt besichtigt..etc." ist
hier wohl weniger gemeint.
Im Grund möchte man eine Liste mit der tabellarischen Erfassung der Umgangstage und Uhrzeiten (von - bis).
Wenn die Kinder bei dir in deiner Unterkunft über Nacht in München verweilen, reicht es auch, einen Abschnitt aufzuschreiben,
quasi "Freitag 18:00 bis Sonntag 16:00".
Wenigstens verlangen man hier nicht von dir eine Bestätigung der Mutter, das ist zuweilen dann ja wieder heikel.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
