Nach dem ich kein Thema für das ABR fand, so poste ich mal meine Frage hier hin.
Seit dem 12.1.10 lebt meine Frau getrennt von mir. Sie nahm dabei die beiden kleinen Kinder mit um welche ich micht stets gekümmert habe (meine Frau war in den letzten 3 1/2 Jahren nur sporadisch da).
Ich habe das ABR beantragt, damit nicht so wie meine Frau 2007 bereits geäußert hat, nicht mal eben so ins Ausland verschwindet.
Ab 1.2.10 werde ich meine Lohnsteuerklasse von III auf IV ändern lassen. Ich habe mir durchgerechnet dass ich so auch die Prozesskostenhilfe bekomme. Sollte ich aber gewinnen und mit allen 3 Kindern rechnen, so muss ich dann den Prozess bezahlen. Wie verhält sich das Gericht?
Ist es richt die Lohnsteuerklasse zu ändern? Oder werden wie es die Gegenseite fordert die Kinder nach dem letzt jährigen Gehalt berechnet (also Zwangsweise dann mit lohnsteuerklasse III)?
Hi OlliT,
,mit welcher Begründung willst du von III auf IV wechseln?
Du bist getrennt lebend und somit steht der Wechsel in I an, allenfalls in II ,wenn eines der Kinder bei dir lebt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Ich habe mir durchgerechnet dass ich so auch die Prozesskostenhilfe bekomme. Sollte ich aber gewinnen und mit allen 3 Kindern rechnen, so muss ich dann den Prozess bezahlen. Wie verhält sich das Gericht?
Wenn du im oder vor dem Verfahren PKH bewilligt bekommen hast, ist der Ausgang des Verfahrens für die PKH/VKH unrelevant.
Gruss Wedi
Hi OlliT,
,mit welcher Begründung willst du von III auf IV wechseln?
Du bist getrennt lebend und somit steht der Wechsel in I an, allenfalls in II ,wenn eines der Kinder bei dir lebt.
Tina
Wir haben seit dem 12.1.10 das Trennungsjahr. In folge dessen habe ich, wenn ich es nicht ändere die Lohnsteuerklasse III (wie vorher). Aber warum soll ich anschliessend viel Geld an das Finanzamt abgegeben, wenn ich auch mit Lohnsteuerklasse IV arbeiten kann. Erst im nächsten Jahr habe ich Lohnsteuerklasse I.
MoinWenn du im oder vor dem Verfahren PKH bewilligt bekommen hast, ist der Ausgang des Verfahrens für die PKH/VKH unrelevant.
Gruss Wedi
Das ist ja mal was positives. Also sollte ich als Mann gewinnen (was ja im deutschen Recht ein Wunder ist), dann hätte ich sogar einen Vorteil daraus.
Hallo OlliT,
ich bin kein Steuerberater, aber mit dem Steuerwechsel gibt es einiges zu beachten.
Auf jeden Fall am Anfang des Jahres wechseln. Ich muste am Ende des Jahres wechseln, bei der Steuererklärung wurde ich dann auf das gesamte Jahr von III auf I gestuft. Saftige Nachzahlung!!!!
Wenn Du bei III eine Steuererstattung bekommst, wird diese auf dein Einkommen angerechnet, somit steigt eventuell der KU.
Für eine gemeinsame Veranlagung ist die Zustimmung beider Einreicher von Nöten, wenn es Stress mit der Ex gibt und sie verweigert ihre Zustimmung gibt es sofort ein neues Problem.
Ist eine reine Rechensache, wann man am Besten wechselt, laß Dich da vorher von einem Steuerberater beraten, sonst ist das Geld welches Du dem Fiskus nicht zahlen willst, ganz schnell an anderen Stellen weg.
Gruß
Dirk
Stehe ich gerade auf dem Steuerschlauch? Sind I und IV nicht quasi gleich, finanziell? :question:
LG WH
Stehe ich gerade auf dem Steuerschlauch? Sind I und IV nicht quasi gleich, finanziell? :question:
Der Kinderfreibetrag wird in IV nur hälftig berücksichtigt. Damit sind SolZ und KiSt geringfügig niedriger. Werden auf der I "halbe" Kinder eingetragen, ist es wieder gleich.