Hallo erstemal.
Was hat es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich. Meine Ex-Frau ist mit meinen Kindern weiter weg gezogen, wodurch ich nicht mehr in der Lage war sie relmässig zu sehen. Durfte sie das? Es war nie Thema wer das Auffenthaltsbestimmungrecht hat. Nach Angaben von zwei RA kann ich nich bestimmen wo meine Ex-Frau wohnen soll. (Is ja auch richtig) Aber was ist mit meinen Kindern. Meine ExFrau kann die Kinder in Schulen und Kindergärten ihrer Wahl anmelden. Habe ich in der Sache nichts zu bestimmen? Unterschriften habe ich in den Sachen nie geleistet. Meine Kinder sind 7,5 und 3 Jahre alt. Die beiden grossen Mädels äussern immer wieder den Wunsch bei mir zu wohnen, dem ich auch niemals im Wege stehen würde. Im gegenteil, dass ist mein grösster Wunsch.
Nun meine Frage.
Kann ich das Aufendhaltsbestimmungsrecht bekommen, oder hat meine Ex es automatisch bekommen als sie die Kinder mitgenommen hat.
Kommt das einfache mitnehmen nich sonst fast einer Entführung gleich?
Ist bei ner Schul- oder Kindergartenanmeldung oder gar beim Einwohnermeldeamt nich meine Unterschrift erforderlich?
Vielleicht habt ihr da ja Ahnung oder gar Erfahrung.
Wäre Dankbar für jede Hilfe.
Stefan Schreiber
Das ABR ist integrierter bestandteil des Sorgerechtes. Habt ihr das beide?Nun , sie hätte Dich fragen müssen , bevor sie wegzog , zumindest habe ich das mit dem Pa meiner Kinder so gemacht.
Der war auch nicht begeistert , aber es geht auch so ganz gut.Nun muss man dazu sagen , das wir uns über die Jahre ein super VErhältnis erarbeitet haben. Aber das brauchte Zeit.
Bei der pol. Anmeldung musste ich den Vater nicht unterschreiben lassen.
Depp thought hat sich , glaube , mal gegen den Kindesumzug ausgesprochen , aber wenn ich das richtig gelesen hab , hat das auch nicht viel genützt.
@ deep : richtig gelesen?
Monja
Hi.
Das Sorgerecht haben wir beide. Bin nur der Meinung, dass es meinen Kindern nicht gut geht. Ich möchte nich alle Geschichten breit treten. Oft erzählen Kinder auch das was man hören will, doch kann man seiner(m) Ex immer glauben, dass es nich so sei? Wenn meine Kinder wegen nen Fehler im im Zimmer bleiben muss. Wobei offendsichtlich der Fhler absichtlich begangen wurde um Aufmerksamkeit zu bekommen.
Leider steht man so den sachen machtlos gegenüber. Das einzige was ich machen kann is, meinen Kindern am Telefon zuhören, meiner Ex zu erklären, dass es nich richtig was sie macht. Nur bringt das was? Kann meine Kiddies nur an nem WE zu mir holen, wobei wir ne lange Zeit damit im Auto verbringen und ich auch noch am arbeiten bin. Also bleiben von diesem WE eigendlich nur Stunden wo sie mich tasächlich 150% für sich haben.
Wenn ich die Kinder ganz bei mir haben will, wie gross sind meine Chancen.
Stefan Schreiber
Hallo, SSchreiber
wie schon geschrieben. Das ABR ist Teil der elterlichen Sorge. Solange das nicht anders geregelt ist, haben beide Eltern gleichermassen das ABR, wenn sie gem. SR haben.
Soweit die Theorie.
Defacto hat aber deine Ex inzwischen das ABR, weil sie den Umzug bestimmt hat, und du dagegen nichts (sichtbares) unternommen hast. Du hast damit dein Einverständnis dargelegt.
Zum Ummelden bedarf es nicht zwingenbd der Unterschrift aller Sorgeberechtigten - das ist von Land zu Land verschieden geregelt, und liegt vielfach im Ermessen des jew. Sachbearbeiters.
Für Schule , Operationen, Kinderausweise, Kontoeröffnungen etc. wird deine Unterschrift als auch Sorgeberechtigter schon eher erforderlich sein, wobei das beispielsweise nicht an allen z.B. Schulen zwingend gefordert wird.
Deine Chancen das ABR zu erhalten sind gering, solange das Wohl euerer Kinder bei der Mutter nicht gefährdet ist, und wenn doch, du das nicht überzeugend begründen / darlegen kannst und zudem ein bombensicheres Betreuungskonzept für das Leben bei dir vorweist.
So eine Kindeswohlgefährdung, die eine Herausnahme aus gewachsenen Strukturen bei Durchbrechung des Kontinuitätsprinzips rechtfertigt wäre z.B. wenn deine Ex Eure Kinder zur Prostitution zwingt, oder ihnen zum Vergnügen vor laufenden Kameras alle Knochen bricht - mal ganz krass ausgedrückt.
Das ist bei Euch hoffentlich nicht der Fall.
Eure Kinder sind auch noch zu klein, als dass sie entscheidend ihren Aufenthalt mitbestimmen können (ab 14 Jahren wird dem Willen der Kinder erst Bedeutung beigemessen - es werden aber trotzdem ältere Kinder gegen ihren Wunsch zu einem ET hingeurteilt)
Sorry - bessere Nachrichten habe ich nicht
Gruß
haddock
PS: Kennst du die Suchfunktion des Forums? Einfach mal ABR oer Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht eingeben. Es sind zwar eine Menge Threads, aber trotzdem sind da viel Fragen schon beantwortet. 😉
[Editiert am 31/3/2006 von haddock]
Hallo Sschreiber!
Leider kann ich mich den Vorrednern nur anschließen. Ich mache derzeit selbst die Erfahrung, daß Du als Vater nicht wirklich ein einklagbares Recht hast. Das sind Lückenfüller im Gesetzbuch. Und so lange die Kinder nicht mehrfach mit schweren Misshandlungen durch die Mutter ins Hospital kommen, wird kein Gericht sie ihr weg nehmen.
Kindergarten, Einwohnermeldeamt und andere fragen nicht nach Unterschriften der Väter. Da kommen die erst gar nicht drauf. Ich hab alle originalen Unterlagen hier (Stammbuch, Geburtsurkunde) und trotzdem meldet meine Ex sich und den Sohn an und ab wie sie will. Ich weiß nicht einmal wo die beiden z.Z. leben obwohl wir noch immer verheiratet sind und das gemeinsame und gleichberechtigte Sorgerecht haben. Kräht kein Hahn nach.
Obwohl wir auch nicht komplett chancenlos sind. Habe viele Urteile FÜR Väter gefunden. Allerdings alle nur beim Oberlandesgericht, also die 2te Instanz. Ich habe nach 5 Monaten endlich den Termin bei der 1ten Instanz, also dem Familiengericht. Man braucht einen langen Atem. Alles in allem kann es 1-2 Jahre dauern bis zu einer endgültigen Entscheidung.
Jedoch wenn Deine Ex die Kinder gut versorgt und es ihnen -außer Dir- an nichts fehlt, wirst Du es eher nicht schaffen das ABR zu bekommen.
Ich weiß auch nicht, was man daraus lernen soll. Keine Kinder mehr zeugen? Die richtige Frau aussuchen? Hmm ... dachte mal es sei die Richtige...