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aufarbeiten einer Brief an Kindesmutter wegen Kindesentzug

 
(@ohngo)
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Ich habe einen Brief geschrieben und möchte es von Euch überprufen lassen und hoffe auf Korrekture und Vorschläge.

Ich stelle mir vor diese Brief an ihr zu senden und dannach einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsregelung zu stellen.

Der Brief ist zur Zeit 8 Zeilen lang.
http://pastebin.com/ifstEcgE

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 00:40
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ohngo,

warum kannst Du 8 Zeilen nicht hier rein kopieren? Warum sollen wir User auf eine uns völlig unbekannte, zudem nicht sehr vertrauenswürdige ausschauende Webseite klicken? Wenn Du hierzu Hilfe möchtest, nutze doch einfach die Zitat-Funktion. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 10:26
(@ohngo)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hat ihn nicht in diesen Thread eingefügt damit er nach Zeit verschwindet, aber jetzt mache ich es doch.
---
Grüße [Vorname Kindesmutter],

diese Nachricht ist um explizit zu erkunden was du sicherlich weißt: Ich bin deine Entzug von [Vorname des Kindes] aus Ihre Wohnung, Heimat und gewöhnliche Umfeld ohne Absprache entgegengesetzt.

Ich insistiere auf eine sofortige Rückkehr von [Vorname des Kindes].

Mit freundlichen Grüßen
[vollen Name Kindesvater]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 11:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ohngo,

warum sollte ein Beitrag von Dir hier verschwinden? Das passiert eigentlich nicht.

Grüße [Vorname Kindesmutter],

diese Nachricht ist um explizit zu erkunden was du sicherlich weißt: Ich bin deine Entzug von [Vorname des Kindes] aus Ihre Wohnung, Heimat und gewöhnliche Umfeld ohne Absprache entgegengesetzt.

Ich insistiere auf eine sofortige Rückkehr von [Vorname des Kindes].

Mit freundlichen Grüßen
[vollen Name Kindesvater]

Dein Text macht leider keinerlei Sinn bzw. was willst Du damit erreichen? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 12:02
(@ohngo)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich will erreichen dass sie nicht behaupten kann dass ich kein Einwand geäussert hat.
Er soll mir als Unterstützung dienen können, z.B. wenn ich Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht beantrage.
Übrigens: die Kindesmutter und ich sind verheiratet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 12:10
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@ohngo,
das Schreiben - zumindest in der Form - kann man sich sparen. Es dokumentiert nur, dass man mit dem Wegzug der Kinder nicht einverstanden ist und man beabsichtigt sie wieder im bisherigen Umfeld wohnen zu lassen.
Das alles aber dokumentiert man auch, wenn man einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmung stellt.

In einem Schreiben an die KM sollte man mindestens freundlich danach fragen, wie die KM sich die Zukunft hinsichtlich des väterlichen Kontakts zu den Kindern vorstellt. Mindestens aber sollte man freundlich seine eigenen Vorstellungen mitteilen. Dies, um ein außergerichtliches Verfahren möglichst zu vermeiden.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 13:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Dies, um ein außergerichtliches Verfahren möglichst zu vermeiden.

wie vermeidet man ein aussergerichtliches Verfahren - und warum? Ist nicht alles, was nicht vor Gericht stattfindet, bereits automatisch aussergerichtlich - auch der morgendliche Kauf von Frühstücksbrötchen?

Ratlos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 14:05