HUHU,
als ich vorhin die Zeitung lass, entdeckte ich einen Artikel der uns umgangsverwehrten Vätern doch Hoffnung gibt.
Hat jemand schon Erfahrung mit diesem Model aus den Altbundesländern (RP)?
Sächsische Zeitung Mittwoch, 16. März 2005
Sanfter Druck von allen Seiten auf die Eltern
Die Familienrichter kämpfen für ein neues Modell bei der Streitschlichtung - zum Wohle der Scheidungskinder. von Lars Rischke
Wenn zerstrittene Paare vorm Familienrichter sitzen, geht es immer häufiger um ein Thema: Darf der Partner die Kinder weiter sehen und wenn ja, wie oft? Die Auseinandersetzung wird nicht selten mit großer Härte geführt, meist auf dem Rücken der Kinder. Eine Gruppe von sächsischen Familienrichtern glaubt, dass es anders geht.
„Es geht um eine Lösung, mit der beide Elternteile leben können", sagte Familienrichter Rüdiger Söhnen gestern in Dresden. Ziel sei es, jahrelange „Rosenkriege" um Sorge und Umgang mit Kindern getrennter Eltern zu vermeiden. Am ehesten ist dies nach den Erfahrungen des Juristen mit einem bereits seit Jahren in Cochem in Rheinland-Pfalz praktizierten Modell möglich. Das setzt bei der Streitschlichtung auf eine enge Zusammenarbeit von Richtern, Anwälten, Jugendamt sowie externen Beratern.
Dabei streben alle Seiten danach, den Kindern beide Eltern zu erhalten. So verzichten Anwälte auf Schriftsätze, die den Konflikt anheizen könnten. „Einen Gewinner und einen Verlierer soll es nicht geben", sagte Söhnen, der am Oberlandesgericht in Dresden den Familiensenat leitet. Können sich die Kontrahenten nicht einigen, müssen sie in die Familienberatung. Alle Beteiligten würden sanften Druck auf die Eltern ausüben, damit diese sich im Interesse der Kinder einigen.
Mehrere Familienrichter um Söhnen wollen, dass das „Cochemer Modell" auch in Sachsen Schule macht. Hier setzt man bisher vor allem auf die Entscheidung des Richters. „Die von oben aufgedrückte Lösung wird aber häufig nicht akzeptiert", berichtete die Dresdner. Familienrichterin Ute Muck. „Die Folge: Das Kind wird weiter mit Partnerschaftskonflikten belastet." Söhnen hofft, dass dies in Sachsen bald kein Thema mehr ist. Zunächst soll in Dresden ein Pilotprojekt starten.
Damit das neue Modell tatsächlich funktioniert, ist nach Ansicht der Experten im Falle eines Falles auch eine kurzfristige Familienberatung notwendig. Dies sei im Freistaat derzeit aber vielerorts nicht möglich, weil Beratungsstellen und Jugendämter zu wenig Fachpersonal haben. Söhnen warnte davor, hier noch weiter zu sparen. Er verwies darauf, dass in Cochem die Zahl der Scheidungskinder, die nach der Trennung auffällig wurden, seit Einführung des Modells drastisch zurückgegangen sei.
hallo hiob73,
das cochemer modell, gibt es schon seit einigen jahren, und aus verschiedenen quellen habe ich erfahren, dass es doch recht gut funktionieren soll, leider wird es nur im bereich cochem angewendet, und nicht vom rest übernommen; das ist schade;
wenn das projekt jetzt auch in dresden in erwägung gezogen wird, kommt ja doch noch ein wenig hoffnung auf, allerdings scheitert so was auch mit der bereitschaft der eltern.
sie sollten schon bereit sein, um solche lösungen zu finden und dann auch zu akzeptieren zum wohl der kinder.
gruß papa
Hallo Hiob,
der Richter aus Cochem hat dieses Modell bereits in mehreren Fernsehsendungen (Rechtsendung in 3sat; Fliege..) vertreten. Grob gesagt: er verweigert einfach die Scheidung, wenn sich die Eltern nicht einig werden. Problem für mich: die Trennungszeit hängt noch irgendwie in der Luft. In Einzelfällen ist die Beratung / Betreuung auch nciht neutral. Auch in Baden-Württemberg hat man (also "die" in Stuttgart) darüber nachgedacht. Ob es aber eingeführt wird, das steht in den Sternen. Die Porblematik ist nicht nur die qualifizierte Beraterschaft, sondern auch noch einige Geetze und das dehnbare Argument des Wohl des Kindes. Hier haben wir keine wirklichen neutralen Maßstäben.
Dagegen träume ich vom dänischen Modell, wo die Scheidung nicht mit dem Wert des in der Ehe erarbeiteten Vermögens als Basis der Rechtsanwaltskosten dient. Und von den Gesetzesinitiativen in Belgien, Kanada und Australien: der hälftige Aufenthalt wird dann der Standardfall.
Ich habe einen Sohn, der jetzt 7 Jahre alt wird: ich hoffe, dass es ihm bei seinem Lebensweg diese Art der Scheidung erspart bleibt.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Hiob 73!
Du hast eine PN.
Viele Grüße Batman