Androhung von Zwang...
 
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Androhung von Zwangsgeld

 
(@barbapapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,
habe eine Frage zum weiteren Verlauf  und Auswirkung einer Androhung von Zwangsgeld ?

Um einiges zu verkürzen was so in der Vergangenheit passiert ist , hier nur ein kleiner Einblick in die Situation. Wohne 600 Kilometer entfernt von meiner Tochter (12) . Daher kann ich meine Tochter nur in den Ferien sehen. Es wurden in einer Sitzung beim Familiengericht  Umgangstermine  vereinbart. Jedoch hält sich die Kindsmutter nicht an die Vereinbarungen.
Ich bekam 3 Tage vor dem vereinbarten Termin einen Brief das ich meine Tochter nicht zu holen brauche. Fahrkarten waren bereits gekauft ,Urlaubsunternehmungen geplant und dann dieses.
Trotz einer schriftlichen Zusage eine Woche zuvor seitens der Kindsmutter.
Daher beantragte ich beim zuständigen Familiengericht eine einstweilige Anordnung , welche in eine Androhung von Zwangsgeld umgestaltet wurde.
Wer kann mir zum weiteren Verlauf  vielleicht  Infos oder die Erfahrungen mit einer Androhung geben?

Netten Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2006 19:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo barbapapa,

zunächst mal herzlich willkommen bei vatersein.de, dem weltbesten Forum für die Opfer von selbstherrlichen Umgangsboykotteusen.

Der Umgang von Deiner Tochter und Dir ist ein Grundrecht. Seine Details wurden in einer Gerichtsverhandlung festgelegt. An diesen Gerichtsbeschluss hat sich Deine Ex zu halten. Hat sie nicht getan, also gibt es in Zukunft Haue in Form von Zwangsgeld.

Dieses Zwangsgeld wirkt allerdings nur in die Zukunft, also für den Fall einer Wiederholung. Für die Vergangenheit ist es belanglos. Allerdings hast Du einen Schadenersatzanspruch gegen Deine Ex wegen der vergeblich gekauften Tickets, sofern Du sie nicht oder nur mit Verlust zurückgeben bzw. stornieren konntest. Denn dadurch ist Dir ein Vermögensschaden entstanden; zumal Du darauf vertrauen konntest, dass sie sich an die Inhalte eines Gerichtsbeschlusses hält.

Diese Kohle würde ich per Anwaltsbrief geltend machen und für den Fall der Nicht-Zahlung gerichtliche Schritte ankündigen (und dann auch durchziehen). Hinzu kommen die Anwaltskosten; auch die hat sie zu bezahlen. Rechne das mal in Schuhe um...

Das ist - neben einem Zwangsgeld - der einzige Weg, solche "Damen" dazu zu bringen, den Umgang künftig zu fördern oder zumindest nicht zu behindern.

Zwei Anmerkungen noch:
1. Ersatz für den vergeblich aufgewendeten Urlaub gibt es in diesem Zusammenhang leider nicht.
2. Zwangsgelder werden in der Realität nur recht selten verhängt - Begründung: Wenn die Alte zahlen muss, bleibt ihr Kühlschrank leer, und dann leider (auch) das Kind, das ja gar nix dafür kann.

Good luck!
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 20:25
 kuwe
(@kuwe)

Moin, herzlich willkommen

und wenn die Gute kein eigenes Einkommen außer dem Unterhalt hat, dann bleibt die Verhängung des Zwangsgeldes ein symbolischer Akt...

Leider  😡

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 20:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kuwe,

und wenn die Gute kein eigenes Einkommen außer dem Unterhalt hat, dann bleibt die Verhängung des Zwangsgeldes ein symbolischer Akt...

ziemlich genau das steht ja auch in meinem Posting - that's German reality.

Anders verhält es sich mit dem Schadenersatz für die Tickets, denn das ist Zivil- und nicht Familienrecht. Und da ist es vollkommen wurscht, ob die Dame Kohle hat oder nicht; notfalls muss sie die Zahlung eben in Raten abstottern. Rein rechtlich nix anderes als wenn sie ihrem Nachbarn eine Fensterscheibe zerdeppert: Auch da gibt's keine Befreiung vom Schadenersatz wegen fehlender Kohle.

Greetz
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 20:50
(@barbapapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo kuwe,
sehe das leider genau so. Erschwert kommt hinzu , dass durch solches Verhalten der KM  eine Entfremdung herbeigeführt wird.
Leider kann ich nur hoffen das dieses  nie eintritt.
Frage mich wie man solch ein verhalten der KM noch entgegen wirken kann ?

Gruß Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2006 20:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin barbapapa,

Frage mich wie man solch ein verhalten der KM noch entgegen wirken kann ?

Durch schlichte Konsequenz: Wenn sie A macht, passiert B. Notfalls auch kostenpflichtig (für sie) und notfalls auch mehrfach. Und was die Anwendbarkeit von Zwangsgeld angeht, stellt man sich mit der Methode "mir kann eh nix passieren" mittelfristig auch nicht gut. Böse gesagt: Umgangsboykott muss man sich finanziell auch leisten können...

Mal ne andere Frage: Wer hat denn diese 600 Kilometer Entfernung herbeigeführt? Falls es die KM war, kann es nämlich sein, dass sie zumindest teilweise zu den Umgangskosten herangezogen wird.

Nur wie gesagt: Du musst Eier in der Hose haben und handeln. Wenn die Dame den Umgang boykottiert und Du nichts dagegen tust, wird Dir niemand helfen. Schlag Deiner Ex schriftlich Termine vor und lass Dir die Liste unterschrieben zurückschicken. Falls nix kommt: Ab zum Anwalt. Manche dieser Ziegen lernen es sonst nie...

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 21:06
 kuwe
(@kuwe)

Moin Barbapapa,

du findest hier bei Vatersein.de eine große Auswahl von Vätern , die das Verhalten jahrelang erdulden mußten und noch müssen. Da werden auf Kosten der Kinder, die ohne den eigenen Vater aufwachsen müssen, alle Register gezogen. Was den entstandenen Schaden angeht: Die Chancen für eine Privatklage wären bestens. Problem: Einer nackten Frau greift man da auch nicht in die Tasche. Aber dokumentiert hast du das ja gottseidank. Auch das die Vereinbarung schriftlich gefaßt ist, ist ein Vorteil für Dich, den du für dich ausnutzen kannst. Um die Ex zur Räson zu bringen, hat das Gericht einige Möglichkeiten. Zum Beispiel auch die Einrichtung einer Umgangspflegschaft, die Dein Anwalt allerdings auch erst beantragen muß. Dann geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) für die Zeit des Umgangs auf das Jugendamt über. Leider wird auch dieses Instrument von Region zu Region anders gehandhabt. Manche Umgangspflegerinnen nehmen ihren Auftrag als Lizenz zum Bewachen und Bevormunden wahr, andere interpretieren ihre Rolle dezent und sind letzten Endes gar nicht dabei.
Wie sollte denn der Umgang überhaupt laufen? Am WOhnort der KM oder wolltest Du dein Kind abholen und zu Dir bringen?

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 21:25
(@barbapapa)
Schon was gesagt Registriert

Der Umgang sollte so laufen ,
ich hole meine Tochter  vom Wohnort ab und bringe Sie auch wieder nach Hause.
Dies ist bis zu den letzten Osterferien auch so geschehen. Es ist schon traurig das man zusätzliche Kosten hat und die KM wird nicht mit ins Boot genommen. Aber so wurde es Familiengerichtlich  vereinbart.
Zumal Ihr der Richter sogar gesagt hat das der Umgang zu fördern ist egal welche Sachen dazwischen kommen sollten.
Doch die Kindsmutter ignoriert einfach die Aussagen.

Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2006 21:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zumal Ihr der Richter sogar gesagt hat das der Umgang zu fördern ist egal welche Sachen dazwischen kommen sollten.
Doch die Kindsmutter ignoriert einfach die Aussagen.

Nun ja, der Richtr hat einen Beschluss verkündet; damit ist für ihn die Sache erledigt. Oder dachtest Du, er kümmert sich danach darum, dass sein Beschluss auch eingehalten wird?

Das musst Du schon selbst tun - mit aller Konsequenz und auf der Basis dieses Beschlusses. Nur musst Du dafür erst mal "gerichtsverwertbare" Voraussetzungen schaffen; wie geraten beispielsweise mit einer von Deiner Ex unterschriebenen Terminliste, die Du natürlich per Einschreiben hinschickst. Wenn die diese nicht zurückschickt, ist auch das eine Antwort. Und dann gehst Du zum Anwalt und machst den Umgang eben gerichtlich geltend. Unabhängig davon den Schadenersatz wegen der Urlaubstickets.

Deine Ex-Frau ist eine Super-Mom - sie allein entscheidet, was richtig und falsch ist. Zumindest genauso lange, wie sie es ungestraft tun kann. Es geht hier nicht um "Moral" oder die Einhaltung von Zusagen - sie tut jetzt und in Zukunft mit Dir und Deiner Tochter genau das, was Du zulässt.

Also komm in die Hufe und zeig ihr ihre Grenzen. Ein guter Anwalt hilft Dir dabei.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 21:55
 kuwe
(@kuwe)

Moin Barbapapa,

da hat Brille recht, das sind berühmte letzte Worte vom Familienrichter. 
Die Erfahrung mußten hier auch schon einige machen, daß sich eine KM noch lange nicht an das gebunden fühlt, was sie vor Gericht mit treublauen Augen dem Richter verspricht. Du mußt jetzt halt auch strategisch vorgehen, alles schön dokumentieren und sammeln und auch zusehen, daß es bei der nächsten Instanz nicht bei Absichtserklärungen bleibt. An sich hat dir Brille schon die nächsten Schritte geschildert, einen guten Anwalt für Familienrecht hast Du doch hoffentlich?!

Alles Gute
LG Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 22:29




(@barbapapa)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Tipps,

die Sache mit den Terminen sich gegenzeichnen zu lassen ist gut.
Ich habe eine gute Anwältin die sich super arrangiert. Bin mal auf den weiteren Verlauf gespannt. Da sich die KM bis Morgen beim zuständigen Familiengericht äußern muß.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2006 18:36