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Alleiniges Sorgerecht

 
(@joshua1505)
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Hallo zusammen  :thumbup:

ich bin seit April 12 allein erziehender Vater eines 4 jährigen Jungen und seit Mai 12 auch glücklich geschieden.
Meine Ex kam damals zu dem Entschluss das der Junge bei mir besser aufgehoben wäre und es eh mein Wunsch war das der Junge bei mir leben soll.(Dies ist von meiner Seite her auch richtig)
In der Scheidung wurde vereinbart das ich das alleinige Aufenthalt Bestimmungsrecht habe.
Der vorläufige Umgang wurde auf alle 14 Tage von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 18 Uhr und jede Woche Dienstag von 15.30 Uhr bis 18.30 festgelegt.
Ich habe dann aufgrund des Interesse der Mutter Antrag auf alleinige Sorge gestellt und dies war im August.
Das Gericht hat angeordnet bei einer Beratungsstelle den Umgang zu erweitern was Ferien etc. betreffen und ggf. auch Freitag bis Sonntag!!
So weit so gut......der erweiterte Umgang sollte über die Beratungsstelle der Diakonie stattfinden, dies ging auch ganze 2 mal gut bis in der letzten Sitzung
die Ex-Frau der Meinung war sie möchte momentan eh kein erweiterten Umgang  um somit würde sie gerne abbrechen.
Man muss auch sagen das meine Ex nur ca. 150m von uns entfernt wohnt also wäre und das habe ich immer wieder betont auch spontane Umgänge von meiner
Seite her möglich wären. Leider muss ich in letzter Zeit meinen  Sohn öfters trösten weil er halt nicht versteht wieso ihn seine Mama nicht so oft holen tut. Auch wenn er seine Mama selbst
in meinem bei sein nach einer möglichen Übernachtung fragen tut, sagt die Mutter immer ab und vertröstet den kleinen auf das nächste Umgangs WE !!

Daher meine Frage an einen Vater der vielleicht bereits in einer ähnlichen Situation war oder ist. Wie soll ich mich nun verhalten? Was soll ich tun?
Soll ich beim Gericht weiter Druck machen auf alleinige Sorge???
Ich bin mit meinem Latein echt am Ende!!!

Ich würde mich sehr freuen wenn ich hier ein kleines Feedback bekommen könnte!!

LG
Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2012 12:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Joshua1505

Was soll dir das alleinige SG bringen?

Die Mutter kannst du durch Entzug des Sorgerechts jedenfalls nicht zu mehr Umgang zwingen.

Das vorab von mir.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 13:09
(@joshua1505)
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*Vollquoting gelöscht*

Hallo Wedi,

ja natürlich kann ich Sie nicht zwingen und das möchte ich auch nicht. Es ist halt so das Sie sich überhaupt nirgends einbringt
und sich absolut null um Ihren Sohn kümmert. Und durch das gemeinsame Sorgerecht bin ich leider auf gewiss Unterschriften
von der Ex angewiesen. Die natürlich stets komfortabel blockiert oder schikaniert werden.
Wenn der Junge bei Ihr ist kommt er stets total zerstört von ihr zurück und man verunsichert das
Kind total in dem man Lügen und Unwahrheiten über mich und meine Verlobte erzählt.
Und der leidtragende ist halt mein Sohn, der auf der einen Seite ein wirklich Super Umfeld bei uns hat und bei seiner
Mutter zu hören bekommt das alles schlecht sei.....das kann doch ein 4 Jähriger gar nicht einordnen und verunsichert den kleinen total.

Gruß
Micha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2012 13:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Micha,

ich staune immer wieder, dass so viele Elternteile, die das ASR haben wollen, das mit Unterschriften begründen. Ich bin seit 2007 AE und vom sorgeberechtigten Vater getrennt bzw. geschieden und ich kann mich dunkel an 2 Events erinnern, bei denen ich eine Unterschrift benötigte. Das waren genau die Beantragung des Kitagutscheines (nicht den Vertrag mit der Kita) und die Schulanmeldung. Da hat mich nicht mal einer gefragt, sondern ich habe ihm die Zettel zum Unterschreiben hingelegt.

Daher mal ganz deutlich, halte ich diese Unterschriftengeschichte für eine Ausrede. Zumal man im Notfall Unterschriften gerichtlich ersetzen kann.

Das zweite Thema ist, dass man aus Deinem Beitrag rauslesen könnte, dass er von Umgängen "verwirrt" zurück kommt, aber auch da ändert ein ASR nichts. Erstens, weil Du nicht beeinflusen kannst wie die KM mit dem Jungen redet. Da kannst Du nur auf sie einwirken. Zweitens, weil das ASR das Umgangsrecht nicht beschneidet.

Verstehe mich nicht falsch, ich kann es auf keinen Fall gutheißen, wenn sich Elternteile um ihre Kinder nicht kümmern oder während des Kümmerns Konflikte beim Kind auslösen. Aber das ASR löst dieses Problem kein Stück. Das ist für ein Kind komplett bedeutungslos. Das was ihr bräuchtet wären eben Elternberatungen, bei denen euch geholfen wird, eine vernünftige Kommunikationsbasis aufzubauen und Deine Ex erkennt, dass sie sich als Umgangsmutter mehr und verlässlich einbringen muss.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 13:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hinzu kommt m.M.n., das bei dem Versuch der Mutter das SG zu entziehen der ''Manipulationsfaktor'' erhöht wird.

Oder meinst du das Verhältnis wird bei dem Versuch die Mutter herauszukatapultieren besser?
Lass das mit dem SG so wie es ist und versuche eine gute Elternbasis aufzubauen, das hilft dem Kind.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 13:45
(@joshua1505)
Zeigt sich öfters Registriert

Also wäre es Eurer Meinung nach am besten, sie kommen zu lassen oder auch nicht?
Das Jugendamt sagte mir das die Mutter Initiative zeigen muss nicht umgekehrt!!
Sollte sie kein Interesse zeigen würden sich manche Dinge für die Zukunft ganz alleine regeln!! "O-Ton Jugendamt"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2012 13:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

meiner Meinung nach solltest Du nicht nachlassen, sie im Sinne eures Kindes für den Umgang zu motivieren. Ihr immer wieder klarmachen, dass euer Kind beide Eltern braucht. Wenn das langfristig nicht gelingt, muss man neu überlegen. Aber erst mal sollte man daran arbeiten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 13:51
(@melle)
Zeigt sich öfters Registriert

zumal das GS m.E. eh nur ein "Papiertiger" ist.
Da Dein Sohnemann bei Dir lebt, wirst Du auch entscheiden, was zu entscheiden ist, da er seinen Alltag bei Dir verbringt.
Meine Ex-Frauen haben sich nie darum gekümmert, mich in irgendeine Entscheidung (Schulwahl, KiGa Wahl, OPs, etc.) ein zu binden. Wenn ich Glück hatte, wurde ich informiert, als ich nachgefragt habe.
Beispielsweise habe ich die Zeugnisse der Kids schon seit Jahren nicht mehr gesehen, geschweige denn unterschrieben.

Beide Exen verstehen es, ihre neuen Lebenspartner/Männer bei den Institutionen so dar zu stellen, dass dort davon ausgegangen wird, sie seien die Väter der Kinder....

Das AS brächte Dir nur insoweit Vorteile, als dass Deine Ex Deinen Entscheidungen, den Sohn betreffend, nicht widersprechen kann....

Auf das Verhältnis zwischen meinen Kindern und mir hat das eh keinen Einfluss, denn das wird vom Umgang bestimmt und das ist ein vom SR komplett getrenntes Thema...

Wenn Dir daran liegt, dass die Mutter zum Kind Umgang hat, kann ich LBM nur zustimmen, du musst "dran bleiben". Da es sich (offiziell) um das Recht des Kindes auf beide Elternteile handelt, vertrittst Du nicht Deine , sondern die Interessen des Kindes.

Allerdings kann man niemanden zum Umgang zwingen. Wobei hier wieder einmal die rechtliche Situation von der Praxis abweicht, wie in so vielen Dingen bei diesem Thema....

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2012 16:29
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi micha,

Du hast geschrieben:

Der vorläufige Umgang wurde auf alle 14 Tage von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 18 Uhr und jede Woche Dienstag von 15.30 Uhr bis 18.30 festgelegt.

Wird denn dieser von der Mutter eingehalten? Wenn ja, ist das doch erstmal o.k. für ein vierfähriges Mädchen. Wünschenswert wäre natürlich mehr, aber viele Kinder müssen mit weitaus weniger leben. Ich würde einfach immer wieder (steter Tropfen höhlt den Stein) zusätzlichen Umgang freundlich anbieten. Im Zeitalter von SMS und Email ist das auch einfach zu machen ohne immer wieder Diskussionen mit der Ex führen zum müssen.

Rechtlich kommst Du hier nicht weiter, weder über die Sorgerechtsschiene noch über das Umgangsrecht. Gezwungen wird keiner, vor allem nicht, wenn er sowieso Umgang wahrnimmt.

LG,
Mux  

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2012 17:29