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 cj06
(@cj06)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen,
Ich bin gerade etwas schweissgebadet aufgewacht,
nach dem ganzen hin und her ist meine geschichte nun beim anwalt und geht montag vor gericht.
schweissgebadet deshalb,ich selber habe kein sorgerecht für das gemeinsame kind,
die KM hat das alleinige sorgerecht,und vor gericht wird nun mein umgang geklärt,auf den ich mehr als nur bestehe!
Jetzt schoss mir aber im traum durch den kopf das die KM das kind von Ihrem neuen adoptieren lässt um mir jekliche chance auf umgang mit der gemeinsamen tochter zu nehemen.
daher die frage,
ist es möglich das die KM die gemeinsame tochter von einer dritten person adoptieren lässt ohne das ich etwas dagegen machen kann?
wie gesagt,die KM hat das alleinige sorgerecht für unsere tochter,
ich habe jedoch die Vaterschaft anerkannt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2006 11:04
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Moin cf06,

ich habe in meiner Unwissenheit, mal die entsprechnenden §§ im BGB gewälzt. Und bin daher der Meinung das die KM nicht ohne deine Zustimmung handeln kann.

siehe §§ 1592, 1747, 1748.BGB

Das Thema ist aber echt schwierig. 100% Sicherheit bringt wahrscheinlich nur ein Anwalt der sich mit Apotionsrecht auskennt.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 11:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eien Adoption ist nicht möglich. Deine Zustimmung kann zwar gerichtlich ersetzt werden, jedoch ist die Messlatte sehr hoch und im Normalfall nicht erreichbar.

Selbst wenn; du bist der leibliche Vater und hast somitweiterhin uneingeschränktes Sorgerecht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 12:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Cf06!

Willkommen im Club der Alpträumer ... ich habe auch regelmäßig welche. Mörderisch sind die Vormittage "danach", wenn der Traum noch so ekelhaft real ist. Ich höre beim Einschlafen mittlerweile Hörbücher, denn danach träume ich meistens nicht bzw ich träume vom Hörbuch. Träume sind nur sehr selten Wahrträume. Meistens kommen eigene Ängste oder Wünsche im Traum hoch, vermischt mit Bruchstücken der Realität. Oft kann man sie nicht 1:1 deuten, da Träume eine bizarre Sprache haben. Träumst Du z.B. von einem Zug so heißt das noch lange nicht, daß Du bald eine Bahnreise machen wirst ...!??

Ich träume z.B. regelmäßig von einer Herde Ochsen, die in ein großes Matschloch getrieben werden und dort ertrinken. Um das Matschloch herum stehen Menschen und suchen sich von den Kadavern einen heraus, der ihnen dann vom angrenzenden Restaurant zubereitet und serviert wird. Im Traum sehe ich bei der Zubereitung der verwesenden Ochsen natürlich zu ... esse selbst allerdings nichts davon!!

Umgang ist ein Grundrecht mit Verfassungsrang, den sie Dir nicht verwehren können wird, da Du der Vater bist. Und wenn Du auf Umgang bestehst, wirst Du dementsprechend kämpfen und dementsprechend auch Umgang bekommen. Ich habs anfangs selbst nicht geglaubt, aber es ist tatsächlich so. Umgang steht dir und Deinem Kind zu und die öffentlichen Stellen wissen das genau. Eine KM, die dem KV den Umgang verwehrt, sägt langfristig eher an ihrem eigenen Ast als am Ast vom KV.

@ Deep: Ich glaube Cf06 hat derzeit KEIN Sorgerecht.

Gruß,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 13:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Deep: Ich glaube Cf06 hat derzeit KEIN Sorgerecht.

Das ändert an der rechtlichen Würdigung nichts. Wie er schrieb, hat er die Vaterschaft anerkannt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 13:31
 cj06
(@cj06)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
na das beruhigt mich schon ein wenig das es nicht so einfach ist mit der adoption...

und es heißt übrigens Cjo6, nicht Cf06... 😉
steht für den namen meiner tochter :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2006 13:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn es etwas offTopic ist;

Umgang ist ein Grundrecht mit Verfassungsrang, den sie Dir nicht verwehren können


Ich musste mich gerade an anderer Stelle belehren lassen, das die Verfassung nur die rechtlichen Gegebenheiten zwischen dem Staat und dem Bürger regelt. Nicht geregelt sind in der Verfassung die Verknüpfungen zwischen den Bürgern, dafür ist ausschließlich das Zivilrecht zuständig (BGB).

Daher kann der Umgang nicht direkt einen Verfassungsrang haben, vielleicht wenn das JA eingreifen will, dass hier eine Beschränkung auferlegt wird. Aber nicht, wenn es sich um eine Boykotteuse handelt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 18:49
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Kasper:

...und wie ist es, wenn der Staat für seinen Bürger den Umgang regeln muss? So herum vielleicht?

Mein RA hat einige Male in diesem Zusammenhang mit "Verfassungsrang" argumentiert und das JA hat der KM das im Rahmen der Elternmediation ebenfalls so gesagt. Und ja, es stand jeweils in direktem Zusammenhang mit JA!!

Ohnehin alles sehr verwirrend im Famrecht finde ich. Naja, jedenfalls hat Cjo6 ein Recht auf Umgang.

Gruß,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 19:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Milan,

was Kasper schreibt, stimmt schon. Das Grundgesetz regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürger, das BGB zwischen Bürgern untereinander. (GG= Über- und Unterordnung, BGB=gleichordnung).

Na, wenn das Wort "Verfassungsrang" gut ankommt, würde ich damit auch weiter argumentieren, klingt doch auch gewaltig. Streng genommen haben wir ja keine Verfassung, sondern eben nur ein Grundgesetz.

Cleveres Kerlchen, Dein Anwalt.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 21:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lausebackesmama!

Jo, ich weiß, daß Kasper recht hat. Meine Fragen waren ernst gemeint! Was ist, wenn der Staat das Recht des Bürgers auf Umgang sicher stellen muß. Ist das dann eine Beziehung zwischen dem Staat und einem Bürger??

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 21:32




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Milan,

nein, denn das macht der Staat doch immer, wenn eine Streitigkeit vor Gericht geht. Er regelt eine Unstimmigkeit zwischen Bürgern. Also, ICH sehe da keine Chance, es sei denn im GG steht irgendwann mal in ART 147 Ein Kind hat ein Recht auf Umgang, Betreuung und Versorgung durch BEIDE Elternteile.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 22:16
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eien Adoption ist nicht möglich. Deine Zustimmung kann zwar gerichtlich ersetzt werden, jedoch ist die Messlatte sehr hoch und im Normalfall nicht erreichbar.

Selbst wenn; du bist der leibliche Vater und hast somitweiterhin uneingeschränktes Sorgerecht.

DeepThought

In dem Fall meinte Deep Umgangsrecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 12:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

merci, ja natürlich meinte ich das Umgangsrecht  :knockout:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 12:28
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Uneingeschränkes Sorgerecht als Vater wäre aber auch nicht schlecht, Deep.

Obwohl. So gierig wollen wir gar nicht sein. Alleiniges ABR würde vollkommen reichen, oder?  :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 13:21