Hallo zusammen,
ich bin jetzt seid 4 Jahren getrennt und seid 3 Jahren geschieden. Vor ca 2 Jahren ist meine Frau mit den beiden Kindern (heute 9 und 12) 300km weit weggezogen. Ich hatte damals versucht dies per Klage zu verhindern, mit der Folge das ich das ABR verloren hab.
Nun hat mir meine Exfrau erzählt, das Sie demnächst wieder heiraten wird und es gut sein kann, dass in einem Jahr ein erneuter Umzug ansteht, noch weiter weg, evtl sogar in europäiche Ausland.
Kann ich dagegen irgend etwas unternehmen, bei realistischer Betrachtung? Die Umgänge finden immer noch regelmäßig alle zwei Wochen statt und alles läuft den Umständen entsprechend gut.
Nachdenkliche und traurige Grüße
Peter
Moin Peter,
rein juristisch hast Du Dich vor zwei Jahren selbst ins Aus geschossen. Das ist der Fall, vor dem wir hier immer wieder warnen: Wenn Eltern mit GSR und damit gemeinsamem ABR sich nicht über den Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder einigen können, wird ggf. eben durch Dritte entschieden. Heute wäre das ABR möglicherweise wertvoller als es vor zwei Jahren war. Da Du kein ABR mehr hast, wird auch niemand mehr mit Dir diskutieren wollen, was Du damit hättest verhindern können.
Andererseits: Deine Kinder sind jetzt 9 und 12 - wenn das ältere auf die Idee kommt, zu sagen "nö, ich will nicht ins Ausland" oder "Ich zieh zurück zu Papa", wird man es kaum daran hindern können; Halbwüchsige kann man schlecht gegen ihren Willen verpflanzen. Insofern könnte es eine gute Idee sein, jetzt kein weiteres Porzellan zu zerdeppern.
Grüssles
Martin
PS: Ist ein Hinterherziehen Deinerseits eine denkbare Option?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Peter,
Umziehen ist keine Option, zum einen weil ich selbstständig bin und hier meine Firma hab und zum zweiten, wenn ich vor zwei Jahren hinterher gezogen wäre, stünde ich jetzt vor dem gleichen Problem (und wer weiß schon wie oft das noch vorkommt).
Ich dachte, dass ich aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes noch irgendwelche Möglichkeiten hätte, wie z.Bsp. das ABR erneut zu beantragen wegen erneutem Umzug oder so ähnlich...
Grüsse
Peter
Ja, dieses Recht hast du.
Nur ist es fraglich, dass du es zurück bekommen würdest und selbst wenn, wäre es immer noch fraglich, dass du es erfolgreich gegen einen Wegzug deines Kindes einsetzen könntest.
Mit welchen Argumenten, würdest du denn das ABR zurück fordern?
Was hat sich seit dem Entzug geändert?
Mit welchem Argument würdest du den Wechsel eures Kindes zu dir begründen?
Etwas Anderes, z.B. die Versagung des Wegzugs deiner Ex kannst du nämlich nicht beantragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Peter,
Ich dachte, dass ich aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes noch irgendwelche Möglichkeiten hätte, wie z.Bsp. das ABR erneut zu beantragen wegen erneutem Umzug oder so ähnlich...
naja, für so blöd muss man die Justiz wirklich nicht halten, das sie Dir jetzt eine "Waffe" in die Hand drückt, mit deren Hilfe Du anschliessend wieder Probleme machst.
Die Fakten sind:
- Du kannst Deine Ex nicht zwingen, an einem bestimmten Ort wohnen zu bleiben.
- Ihren zukünftigen Ehemann schon gar nicht.
- Allein können die Kinder an ihrem bisherigen Wohnort auch nicht bleiben.
- Die Betreuungskontinuität liegt seit Jahren bei Deiner Ex.
Nehmen wir an, Du hättest das ABR (wieder): Was genau würdest Du angesichts dieser Rahmenbedingungen damit ausrichten und gestalten wollen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Peter,
rein juristisch hast Du Dich vor zwei Jahren selbst ins Aus geschossen. Das ist der Fall, vor dem wir hier immer wieder warnen: Wenn Eltern mit GSR und damit gemeinsamem ABR sich nicht über den Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder einigen können, wird ggf. eben durch Dritte entschieden. Heute wäre das ABR möglicherweise wertvoller als es vor zwei Jahren war. Da Du kein ABR mehr hast, wird auch niemand mehr mit Dir diskutieren wollen, was Du damit hättest verhindern können.
Lass dir von solchen hypothetischen Kommentaren, die jeder Grundlage entbehren, nicht deine früher getroffenen Entscheidungen madig machen. Das verunsichert dich vollkommen unnötigerweise. Fakt ist: Hättest du jetzt noch das ABR zusammen mit deiner Ex würde dir das bei einer Entfernung von jetzt schon 300 km ziemlich genau NULL nützen. Kein Gericht wird es der Mutter verbieten umzuziehen. Aufgrund der großen Entfernung zu deinem Wohnsitz müssten die Kinder ihr soziales Umfeld genauso aufgeben, wenn sie zu dir umziehen würden, wie wenn sie mit der Mutter umziehen. Da sie aber immer im Haushalt der Mutter waren, bleiben sie im Haushalt der Mutter um nicht alles zu ändern. Es war deshalb sicher richtig beim ersten Umzug zu versuchen, dass die Kinder nicht mit umziehen. Immerhin konntest du da noch anbieten, dass sie im gleichen Umfeld bleiben und bei dir wohnen. Leider ist es dir so ergangen, wie wohl den meisten Vätern. Das Gericht hat die Kinder definitiv der KM zugesprochen und mit denen kann sie jetzt weitgehend unbehelligt bis zum Mond umziehen. Das ist ein Charakteristikum des deutschen Familienrechts, das nicht in allen Ländern so ist. Aber in Deutschland ist Umgang im wesentlichen nur so lange juristisch bedeutsam, wie es den BET nicht einengt. Deshalb kannst du effektiv eigentlich nichts machen. Außer warten, bis die Kinder alt genug sind, dass sie bei Muttern ausziehen wollen.
PS: Ist ein Hinterherziehen Deinerseits eine denkbare Option?
Für wen kann das eine Option sein? Und beim nächsten Umzug zieht er dann wieder hinterher?
Das wird wohl nur ein Vater machen, der zur völligen persönlichen Selbstaufgabe bereit ist. Der taugt allerdings nicht mehr zum Vorbild. Schade.
Beste Grüße,
Schultze, der der Meinung ist, dass ein Vater auch ein Recht auf ein eigenes Leben hat und nicht das Leben seiner Ex zum Mittelpunkt seines eigenen Lebens machen sollte.
Hallo schultze,
ich kann dir nur vom Anfang bis zum Ende deines Beitrages recht geben und besser kann man es auch nicht auf den Punkt bringen!
Brille007 schreibt:
rein juristisch hast Du Dich vor zwei Jahren selbst ins Aus geschossen. Das ist der Fall, vor dem wir hier immer wieder warnen: Wenn Eltern mit GSR und damit gemeinsamem ABR sich nicht über den Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder einigen können, wird ggf. eben durch Dritte entschieden.
Wovor warnt denn brille007 und was meint er mit wir?
In meinem Namen spricht brille007 mit Sicherheit nicht!
Hier wollte peter68, weil er auch das ABR hatte, einen Umzug der Mutter mit seinen Kindern (300 Km) verhindern und jeder der als Vater das ABR hat, hätte es auch so gemacht!
Heute wäre das ABR möglicherweise wertvoller als es vor zwei Jahren war.
Diese Aussage halte ich für Falsch, denn die Mutter lebt ja leider schon seit ca. 2 Jahren schon 300 Km entfernt vom Kindesvater, weil die Mutter machen kann was sie will und zusätzlich nimmt das Gericht dem Vater noch das ABR.
Hätte der Vater damals gesagt: „OK ziehe mit meinen Kindern 300 Km weit weg“, hätte er noch das ABR aber wenn die Mutter seiner Kinder heiratet und dann mit ihrem neuen Mann noch mal z.B. 500Km weit weg zieht, steht er besser da, weil er ja noch das ABR hat?
Da Du kein ABR mehr hast, wird auch niemand mehr mit Dir diskutieren wollen, was Du damit hättest verhindern können.
Das ist für mich unverständlich!
Hat denn mit dem Vater vor zwei Jahren jemand diskutiert, als die Mutter seiner Kinder ca. 300 km weit weg ziehen wollte? Nein die Mutter wollte mit den Kindern wegziehen und somit den Kontakt des Vaters zu seinen Kindern erschweren und das Gericht hat so einer Frau auch noch Recht gegeben!
Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde