Hallo
meine Ex ist zu ihrem neuen Freund gezogen sagt sie und ich müsse jetzt dort hin kommen zum Umgang und hier mal meine Frage dazu . Sie hat sich nicht Umgemeldet und ich denke sie ist erstmal auch nur so hin gezogen um zu testen und sie wird denken das mir der Weg zweimal die Woche zu weit ist. Kann die Mutter einfach sagen sie wohnt jetzt da und ich müsse dahin kommen oder wie wird sowas geregelt?
Moin
Kommt darauf an, wie es geregelt ist. Bei mir ist es so, das im Urteil steht, das ich meine Tochter zum Wohnort der Mutter bringen muß und auch dort nach dem Umgangswochenende wieder abzuholen habe.
Grundsätzlich ist das immer eine Streitfrage und sehr oft ist man da der willkür des Betreuungselternteils ausgesetzt. Ich finde man sollte da keinen Streit aufkommen lassen, sonst fühlt sich deine Exe angepis.... und sagt dir: "Dann brauchst du das Kind gar nicht abholen." Und sehr viele Richter haben dafür Verständnis, da sie dir das Konflicktverhalten anrechnen.
Gruß
Martin
Hallo biker,
in einem anderen thread hast Du geschrieben, dass es Schwierigkeiten mit der übergabe gibt.
Regelungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Wie alt ist Dein kind und wie weit wohnt es jetzt entfernt?
Wenn es sonst keine Probleme ( finanziell oder umgangsrechtlich) gibt, . . . . . . seit der trennung von meiner EX, hole ich die Kinder da ab und bringe sie auch wieder da hin PUNKT.
Ob Deine Ex sich ummelden muss, weiss nicht wie das geregelt werden muss, allerdings wird das relevant, falls Du EU zahlst.
Wenn es für 2 x die woche zu weit ist, Ok. (daran müssen sich viele von uns gewöhnen, auch wenn es noch so hart ist.
Darf Dein Kind bei Dir übernachten und fürs ganze WE bleiben? Dazu habt ein ein Recht, Du und dein Kind!
Gruß
papajo
Mir wurde mal vom JA und AG diesbezüglich lapidar mitgeteilt, dass derjenige der zum Barunterhalt verpflichtet ist, entsprechend das/die Kind/er am Wohnort der KM abzuholen und auch dort wieder hinzubringen hat - alles andere wäre ein Entgegenkommen der "ach so gebeutelten KMs" und es gibt keinen Rechtsanspruch darauf sich die Strecke zu teilen. Was die Ummeldung betrifft, so gibt es da wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.
Gruss
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Moin
...es gibt keinen Rechtsanspruch darauf sich die Strecke zu teilen. Was die Ummeldung betrifft, so gibt es da wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.
Ist nicht ganz richtig. Es gibt Urteile, in denen der Betreuungselternteil dazu "verdonnert" worde, sich an den Kosten zu beteiligen, weil kein triftiger Grund für den Umzug gegeben war. Desweiterern stimmt das mit der Ummeldung schon mal gar nicht. Es werden immer die Unterschriften beider Elternteile benötigt, aber: Wenn das Kind im Brunnen ist, kann man ja klagen und wenn man so nach 5-6 Monaten (oder noch länger) mal endlich einen Termin bekommt, hat sich der Lebensmittelpunkt bereits geändert und aus UNRECHT wird RECHT.
Gruß vom Pfennigumdreher
Martin
