Hallo,
ich lebe nun seit eineinhalb jahren von meiner exfrau getrennt. wir sind geschieden und haben das gemeinsame sorgerecht für die
kinder (9 & 13 jährig). seit der ganzen zeit der trennung traktiert mich meine exfrau mit irgendwelchen sachen (ist wohl fast überall so)
ich würde gerne wissen wie es gesetzlich aussieht mit dem abholen und zurückbringen der kinder. die kinder sind 14 tägig bei mir.
seit neuestem ist meine exfrau nicht zuhause wenn ich die kinder nach unserem wochenende nach hause bringe. ich schreibe ihr nur noch
e-mails, dass ich es schriftlich habe was ausgemacht war. nun habe ich ihr geschrieben, daß ich die kinder hole und sie die kids
am sonntagabend bei mir abholt. das will sie aber nicht.
es ist nicht so, dass ich nicht meine kinder nach hause bringen will (ich tue für die beiden alles) aber auf pausenloses nachgeben habe
ich einfach keine lust mehr.
danke für eine kleine hilfestellung
frank64
Hallo!
Als Umgangselternteil unterliegst Du der sog. "Hol- und Bringschuld", d.h. Deine EX braucht die Kinder nicht zu holen.
LG, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Hallo!
@sehrtraurig
Die Begriffe
"Hol- und Bringschuld",
im diesem Zusammenhang...fast schon lustig...aber es stimmt.
@ frank64
Meinst du mit
die kinder sind 14 tägig bei mir.
, das du die Kinder alle 14 Tage am WE hast? Oder das du sie 14 Tage...und dann deine Ex hat...???
Dann hättet ihr ja das Wechselmodell, da müsstet ihr euch eh einigen was läuft.
Was die das Abholen und Wiederbringen angeht...ja, das obliegt dem Umgangselternteil.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
merci,
ein schönes wochenende
lg frank64