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Guten morgen an alle
Ich habe noch eine Problem was meiner Meinung eigentlich nix mit dem Umgang zutun hat aber mein Anwalt ist der Meinung ich sollte dies erstmal zurück halten. Ich hatten meiner EX eine Größere Summe Geld geliehen da sie nicht zurück zahlen wollte habe ich beim Amtsgericht einen Mahnbescheid abgeben den Sie jetzt widersprochen hat . Ich wollte jetzt die klage einreichen über meinen Anwalt aber der hat bedenken das sie dann massiv gegen das Umgangsrecht arbeiten wird. Wo bei das Gericht entschieden hat das Umgangstermine die durch Krankheit ausfallen ersetzt werden müssen und Krankheit zählt nur hohes Fieber.
Meine Freund und Bekannte sind der Auffassung das eh zur Zeit ein sehr gespanntes Verhältnis ist zu meiner ex durch den Gerichtsbeschluss. Und wenn ich warte dann hat sie sich vielleicht etwas beruhigt und wenn ich dann erst komme mit meinen anderen Forderungen kommt der Rückschlag später und ist dann vielleicht auch härter. Außerdem sind sie der Meinung Streitereien die später stattfinden bekommt der kleine dann vielleicht auch schon mehr mit .
Weiß im Moment nicht so richtig wie ich mich verhalten sollte
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Moin,
dem Grunde nach kann jede Antwort hier falsch, oder aber auch richtig sein!
Ich antworte mal aus meiner Denkweise.
Da die Streitereien eh nicht aufhören, ist ein aufgeschoben nicht aufgehoben. Daher würde ich mit dem Mahnbescheid bzw. der hieraus resultierenden Klage weitermachen. Wenn die Forderung berechtigt ist, dann hätte sie gar keinen Widerspruch einlegen dürfen.
Ich vermute einmal, das ihr Widerspruch aber alleine aus der Tatsache heraus resultiert, das sie hofft, dass nichts weiter unternommen wird ... wegen des Umgangsrechts.
Du muss ja nicht pfänden (Wird wahrscheinlich auch nicht gehen.)
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin!
Die Umgangsfrage wird die KM eh versuchen mit allen Mitteln kaputt zu machen. Ich würd an dem Geld ran bleiben.
Sieh´s mal anders herum - vielleicht lockert sie ihre Haltung in der Umgangsfrage, wenn Du ernst machst und wenn sie Angst um ihr Geld bekommt.
Ich hab irgendwann lernen müssen, daß Rücksichtnahme auf die KM uns KVs grundsätzlich Wochen und Monate wertvolle Zeit kostet. Auch hab ich hier im Forum selten bis nie gelesen, daß eine KM irgendwie eingelenkt hätte.
Milan
Hi,
Ich wollte jetzt die klage einreichen über meinen Anwalt aber der hat bedenken das sie dann massiv gegen das Umgangsrecht arbeiten wird
Na dann würde ich mal den Anwalt wechseln.
Sind die Forderungen berechtigt, dann klagen. Den Titel brauchst Du ja nicht sofort vollstrecken. Da hast Du 30 J zeit.
Platt
Moin,
wenn die Ex ob deiner berechtigten Klage (wieder) den Umgang erschwert/boykottiert, wäre dies das Beste, was dir passieren kann. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ich kann mich der Meinung meiner Vorschreiber anschließen.
Wenn die Ex versucht, gegen dich zu arbeiten, dann helfen nur klare Regeln und Grenzen (wie beim Umgang). Alles andere wird vermutlich (nach meiner Erfahrung) gegen dich verwendet.
Also lieber jetzt die Sache durchziehen (Titel besorgen meine ich damit, nicht unbedingt die Vollstreckung um jeden Preis) und mit dem Titel dann ggfs. um der lieben Ruhe willen stillhalten, du hast ja wie bereits geschrieben, mit dem Titel 30 Jahre Zeit, dir dein Geld zu holen.
Nun ist ja die Frage, ob der Umgang damit gefährdet wäre. Mir scheint nicht, dass der Umgang ohne den Titel sicherer wäre.
Gruß
eskima

