Hallo,
ich möchte kurz meine Situation schildern.
Vorweg möchte ich sagen das ich zu vielen Dingen Ja und Amen gesagt habe den Kindern zur liebe.
Meine ex-Frau und ich haben uns damals recht friedlich getrennt und uns zum Wohle der 3 gemeinsamen Kinder wegen vielen Streits und Stress scheiden lassen.
Wir haben gleich die 50% Regelung schriftlich bei der Scheidung vermerken lassen, und war auch alles ok.
Sie bekam einen neuen Lebensgefährten, ich eine neue Freundin die ebenfalls 2 Kinder hat. Aufgrund der nun vielen Kinder ist es mir nicht möglich mit der neuen Freundin zusammen zu ziehen da wir keine Wohnung finden die groß genug ist und auch finanzierbar ist. Wir haben also jeder eine eigene Wohnung und meine Kinder kommen immer zum Papa Wochenende. Manchmal schlafen wir dann bei mir und wiederum mal bei meiner Freundin. Für 1 -2 Nächte ist das ok und die Kids mögen sich sehr auch wenn sie mal streiten.
Nun zur 50% Regelung:
Ich bat Sie eines Tages ob es möglich sei dass meine Kinder nur jedes 2 Wochenende kommen könnten um einfach auch mal das andere Wochenende für die Freundin und Ihren Kindern da sein zu können. Während der Woche sollte sich auch nichts ändern, also weiterhin die eigenen Kinder zu 50% im Monat betreuen. Nur das man mal ein Wochenende quasi frei hat.
Darauf hin bekam ich gleich ein schreiben vom Jugendamt wegen vollem Unterhalt. Mittlerweile bin ich Arbeitslos - kann keinen Unterhalt bezahlen - sie erhält Unterhaltsvorschuss.
Sie stellt immer mehr Forderungen und das sonst friedliche Verhältnis und Umgang miteinander ist gekippt.
Meine Frage: Ich hatte damals vor ca 16 Monaten nie zugestimmt das ich meine 50% abgeben möchte, weder schriftlich noch sonst irgendwo. Ich bin wegen den Kindern einfach inaktiv gewesen um Ruhe walten zu lassen. Die Kinder sollten davon nichts mitbekommen.
Ist es irgendwie möglich das ich diese 50% Regelung wieder zugesprochen bekomme? Durfte Sie so einfach und eigenmächtig diese Kippen nur weil Sie etwas falsch verstanden hat oder drauf gewartet hatte aktiv zu werden? Wie gesagt, es gab von mir gegenüber dem Jugendamt nie die Zustimmung - weder schriftlich noch mündlich - noch hat mich das Jugendamt gefragt ob ich dem einwillige. Es wurde einfach so beschlossen.
Vielen Dank
Hallo S.Heinz.
Von was für einer 50% Regelung sprichst du da eigentlich?
Das wird mir aus deinen Worten nicht so recht klar.
Was genau habt ihr zu 50% geteilt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, es geht um die Betreuungszeit der Kinder. Sie wurden zu 50% von mir betreut und zu 50% von der Mutter. Im Klartext - Bei 30 Tagen im Monat waren die Kinder 15 Tage bei mir und 15 Tage bei Ihr. Daher musste ich damals auch keinen Unterhalt bezahlen da jede Partei selber dafür aufkam.
Da sie es aber eigenwillig beim Jugendamt geändert hat indem Sie sagte ich würde diese Regelung nicht mehr wollen bekommt Sie etwas über 500.-€ monatlich als Vorschuss vom Jugendamt für maximal 6 Jahre welches ich dann auch zurück zahlen muss. Doch habe ich nie schriftlich oder mündlich die 50% Betreuungszeit aufgegeben - weder beim Jugendamt noch bei einem Gericht. Eigentlich ist nicht mal schriftlich festgelegt worden das ich die Kinder alle 2 Wochen am Wochenende bekomme. Das Jugendamt tat einfach mal so als ob alles stimme was Sie sagte und verlangte promt Zahlungen .
Nun zur 50% Regelung:
Ich bat Sie eines Tages ob es möglich sei dass meine Kinder nur jedes 2 Wochenende kommen könnten um ...
!
Hi Heinz,
willkommen im Familien(un)recht. Es gibt halt keinen Bestandsschutz für solche Umgangsregelungen. Wenn die Exe es einseitig aufkündigt, stehst Du (wieder) in der Zahlungspflicht. Gruß Ingo
Hallo,
dabei wäre natürlich die große Frage, wie das Ganze mit dem Sorgerecht aussieht. Habt ihr geteiltes Sorgerecht? Wenn ja, kann sie da gar nichts so einfach kippen.
Gruß
Garfield
Hi Garfield,
was soll das Sorgerecht daran ändern? Es geht hier allein um die Pflicht zur Unterhaltszahlung, die auch bei der einseitigen Kündigung des 50:50 Modells wieder auflebt. Gruß Ingo
Servus Garfield!
in Ergänzung: Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht sind drei von einander immer zu trennende Baustellen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Gibt es das? Da hat ein Vater die seltene und doch so "kindeswohlschädigende" Doppelresidenz und gefährdet diese, damit er Zeit für seine neue Familie ohne die eigenen Kinder hat? :knockout:
Nun, wenn ein Elternteil die Kinder mehr als 50 % betreut - und da reichen auch 51 % -, dann muss der andere Elternteil zahlen. Das ist die ständige obergerichtliche Rechtsprechung.
Wie man die Doppelresidenz zurück bekommt? Nun, durch Überzeugungsarbeit bei der KM Gerichtlich wird das kaum etwas werden.
Viele Grüße
Marcus Gnau
Sie stellt immer mehr Forderungen und ...
Gib doch bitte mal Beispiele hierzu an.
Hallo schnackenheinz,
Selbsttäuschung oder Wahrnehmungsstörung ?
Wie gesagt, es gab von mir gegenüber dem Jugendamt nie die Zustimmung ...
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Ich bat Sie eines Tages ob es möglich sei dass meine Kinder nur jedes 2 Wochenende kommen könnten um einfach auch mal das andere Wochenende für die Freundin und Ihren Kindern da sein zu können.
Nahezu jeder Vater hier träumt von 50%, auch "Wechselmodell" oder "Doppelresidenzmodell" genannt.
Einer der Hauptgründe mütterlicher Ablehnung dagegen ist der Wegfall der Unterhaltsansprüche ...
Darauf hin bekam ich gleich ein schreiben vom Jugendamt wegen vollem Unterhalt.
Ja, logisch, da Du die Kinder eben - aufgrund Deines eigenen Willens! - nicht mehr zu 50% des Monats betreust.
Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist eine alte Volksweisheit ...
Übrigens ist eine Elternvereinbarung eben nur eine Vereinbarung - ohne Rechtsverbindlichkeit, und jederzeit beidseitig kündbar.
Das Du das Doppelresidenzmodell nun gerichtlich gegen den Willen der Mutter wiederherstellen lassen könntest ... vergiss es, denn Du wolltest das ja schließlich so.
Nun zu sagen: "oops, wenn ich aber deswegen jetzt unterhaltspflichtig sein sollte, habe ich mir das dann doch wieder anders überlegt ...", ist nicht gerade überzeugend.
Sie kasssiert nun 500.-€ monatlich dafür, dass Du "mal ein Wochenende quasi frei hast".
Warum sollte sie das ändern wollen ...