Im Nachgang zu meinem [url= http://www.vatersein.de/Forum-topic-28900-start-msg334165.html#msg334165 Thread] http://www.vatersein.de/Forum-topic-28900-start-msg334165.html#msg334165 Thread[/url] habe ich eine Frage.
Meine Ex hat ja nun die Wohnung aufgegeben, nachdem wir fast zweieinhalb Jahre getrennt sind und die Scheidung auch schon zugestellt ist. Kann sie sich auf die halbjährige Frist iS des §1361b Abs 4 beziehen, solange sie noch kein halbes Jahr ausgezogen ist? MMn nicht, denn genau das Gegenteil ist der Fall, ich hatte die Ehewohnung länger als ein halbes Jahr aufgegeben. Durch ihren Auszug ist es gar keine Ehewohnung mehr und ich bin in eine freie Wohnung eingezogen.
Nein, ich würde sagen, dass sie dies nicht kann.
Aber sie kann eine Klage versuchen. Dürfte eine interessante Argumentation sein, wie sie erklären will, dass sie zwei Wohnungen benötigt.
Fakt ist doch:
Sie ist ausgezogen, damit stand die Hütte leer. Du bist eingezogen ... vermutlich hat sie sich auch umgemeldet, und Möbel hat sie auch keine drin gelassen ... Ich seh da kaum Chancen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich würde mich sogar freuen, wenn sie klagt, denn ich halte es auch für aussichtslos.