Wiederspruch gegen ...
 
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Wiederspruch gegen Scheidungsrteil

 
(@steven2201)
Schon was gesagt Registriert

Mal ein Frage: Kann man gegen das Urteil zur Scheidung/Umgang und Sorgerecht wiederspruch einlegen ??? Da steht nichts wegen einer Frist zur Rechtskräftigkeit.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2005 13:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Steven,

du kannst gegen den gesamten Beschluss/das gesamte Urteil oder Teile daraus in Berufung gehen. Vorsicht ist geboten, wenn du den gesamten Beschluss anfichst. Dann wäre nämlich die Scheidung nicht rechtskräftig, was 4 Wochen nach Verkündung der Fall wäre, und du musst ggf. weiterhin Trennungsunterhalt zahlen.

Es kannd daher besser sein, gegen den Beschlusses/das Urteil nur in dem von dir gewünschten Teil in Berufung zu gehen und für die verbleibenden Teile Rechtskraft zu beantragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2005 15:27
 mel
(@mel)

stimme deep zu. habe diese erfahrung auch gemacht.
du solltest aber vorher dringend mit deinem anwalt sprechen.
nach meinem wissen sollte mal erst beim zuständigen gericht teilrechtskraft beantragen und paralell beim OLG in die beschwerde gehen.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2005 15:34
(@steven2201)
Schon was gesagt Registriert

Das mit dem Trennungsunterhalt fällt weg da Sie mehr an Geld verdient wie ich. Hatte auch nie Trennungsunterhalt bekommen in den 3 Jahren wo die Scheidung läuft. Das Problem liegt an 2 Punkten:
- sorgerecht:
Der Richter ist der Meinung das wegen unseren Streitereinen (KM und mir) u.a. wegen des Hausverkauf(erledigt), Unterhalt (konnte ich bis jetzt nicht bezahlen ALG II und jetzt Grundgehalt 2000.- muß aber meine LG und unser Kind mit 2 Monaten versorgen incl. Miete 650.-,) und Streit wegen Umgang jetzt das Sorgerecht meine EX komplett zu geben.
Das kann es nicht sein.

- Umgang:
Wegen 3 Unfällen mit dem Auto im Zeitraum 94-2003 ist der Richt auf antrag meiner EX auch der Meinung ich darf meine Tochter blos mit dem Zug an den Wochenenden zu mir holen. Die Kosten sind mir zu hoch da ich eh nicht viel habe. Mit dem Auto wäre es kein Problem da ich ein Geschäftswagen habe und meine Firma mir die Kosten sogar bez. würde.

Das will ich anfechte egal wie. Aber wie ich die Sache von den letzten Verh. kenne macht es wieder der selbe Richter.

Ich kann das ganze aber nicht so lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2005 15:50
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also die Sache mit dem Umgang, das du deine Tochter nur mit dem Zug zum Umgang holen darfst ist schon ein starkes Stück .. weil du 3 Unfälle in 9 Jahren hattest?.. Ärgerlich die Unfääle und vielleicht auch war, wobei noch keiner weiß von was für einem Ausmaß sie waren .. und wenn ich das mal richtig vermute liegt dem auch ein Vielfahrer zugrunde.. also kann eben schon alles mal passieren .. und den Führerschein wirst du ja noch haben .. also alles kein wirklicher Grund dir als auflage von Seiten des Gerichtes es zu machen, deine Tochter per Zug zu holen... das versteh ich nicht wirklich .. u dagegen solltest du auch angehen ..

Naja und wenn ihr nur ständig zerstritten seit ist das gelgentlich leider schon ein Grund für einen Richter, die allein Sorge auf einen Elternteil zu übertragen ... und das scheint mir bei euch der Fall zu sein, da wie du berichtest es nur Stress gibt, aber ob das nun ausreicht schon ist eine andere Frage... oder hat die Km noch eine andere Begründung dafür gennannt ... und wenn ich es richtig versteh ist das SR ihr jetzt schon zugesprochen worden ..

Na und zum Unterhalt :

Unterhalt (konnte ich bis jetzt nicht bezahlen ALG II und jetzt Grundgehalt 2000.- muß aber meine LG und unser Kind mit 2 Monaten versorgen incl. Miete 650.-,)

Naja, was soll ich da sagen, lieber würd ich ehrlich gesagt nichts dazu sagen .. 2000 € Grundgehalt (wie ist das gemeint?k Kommen da noch Zulagen ect dazu?) ist nich unbedingt wenig .. u das nach böse ausgedrückt mti einem weiteren Kind kann man sich auch vorher in der neuen Familienplanung überlegen, denn man muß schon bedenken das dort schon ein Kind ist, das KU berechtigt ist ... u man nicht einfach so vergessen sollte ...#
Fraglich ist auch ob du bei dem Einkommen u da ihr zusammenlebt da nicht doch in der Lage bist KU zu leisten, wie wurde denn dort geurteilt?

Aber z.B. gegen die Umgangssache soltest du vorgehen .. sprich mit deinem RA, wobei es mich auch etwas wundert das er das so mitgemacht hat ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2005 16:10
(@steven2201)
Schon was gesagt Registriert

Ja das Sorgerecht wurde Ihr mit dem Urteil vom 30.03.05 zugesprochen mit der Begründung:
Da keinerlei Kommunikation möglich ist wir der KM das Sorgerecht zugesprochen. gemäß § 1671 Abs.2 Ziffer 2 zum Wohle des Kindes.

Totaler Witz da ich es immer wieder versuche, aber Sie legt bei jedem Gespräch das Telefon auf auch wenn ich meine Tochter sprechen will.

Zum Grundgehalt ist nicht viel zu sagen, 2000 brutto und wenn ich entspr. Kunden habe steigert sich das aber dies kann Monate gehen. Also bleiben mir erst mal nur 1300 netto und davon 650 Kaltmiete 1 LG und ein Baby versorgen. Wie soll das gehen bin ja froh überhaupt Arbeit zu haben und bin deshalb jetzt extra 500 KM umgezogen. Und davon 241.- Unterhalt bezahlen wie soll jetzt das gehen. Es ist noch dazu zu sagen das wegen meine Ehe ich jetzt auch noch Inso. anmelden mußte da von dem Haus 300.000 Schulden da sind.
Der Richter ist der Meinung ich muß die 241 bezahlen da ja die Pfändungsgrenze ca. 900 wäre wenn es um Unterhalt geht. Da soll mal einer sagen wie das geht.

Dann noch meine Tochter mit dem Zug holen wo ich dann im Monat mindestens 200 los bin nur wegen dem, da wird einem doch alles kaputt gemacht um sein Kind zu sehen.
Und das beste meine EX verdient netto 2500.- + Kindergeld (alles) und lebt somit wie Gott in Frankreich, das beste noch Sie arbeitet nur Nachts und wer paßt auch die Tochter auf ???? Interresiert niemand Sie gibt einach Ihre Mutter mit 75 J an die eh nicht Fit für sowas ist mit Ihren Deppresionen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2005 17:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin steven,

Das will ich anfechte egal wie. Aber wie ich die Sache von den letzten Verh. kenne macht es wieder der selbe Richter.

Es wird nicht der selbe Richter, da die nächste Verhandlung, wenn die Berufung angenommen wird, vor dem OLG statt findet. Erkundige dich z.B. in den Aufsätzen/Urteilen, ob da was über dein OLG zu finden ist. Bemühe auch Suchmaschinen. Wichtig ist, dass du heraus bekommst, welche Intention bei deinem OLG herrscht. Dein RA kann dir da auch Hinweise geben.

Viel Hoffnung möchte ich dir nicht machen, da Elternstreitigkeiten zwecks Erlangung des ASR häufig vom Betreuungselternteil angeführt werden - auch wenn diese vornehmlich von diesem verursacht sind. Die Gerichte geben dem dann nach zum Wohle des Kindes. Meine Meinung dazu brauche ich wohl eher nicht zu äußern.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2005 19:04
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Steven,
etwas unwichtiges: vor dem OLG brauchst Du einen Anwalt, im Gegensatz zum Familiengericht,wenn es nur um den Umgang geht.

Im Gegensatz zu Deep bin ich bzgl. dem GSR optimistischer, wenn Du schreibst, was du mit dem GSR anfangen willst. Es geht ja nur um Auskunftsplicht der Ärzte und Schulen etc. sowie eine einvernehmliche Entscheidung bei lebensprägenden Entscheidungen für das Kind, z.B. Schulwechsel. Un dhier kannst Du anführen, dass solche Gespräche moderiert beim JuAmt stattfinden könnten, damit die Kommunikation von der Ex zu Dir wieder erlernt werden könnte. Und das ist wichtig für das Wohl des Kindes.

Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2005 22:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Steven2201

Wollte noch kurz etwas zum Ku sagen ... es ist völlig egal was die KM verdient ..ob sie nun 2500 oder 3000 oder 5000 oder 10000 oder gar nur 1000 Euro verdient .. und KU ist für das Kind und das sollte jeder leisten, weil auch jeder seine Verantwortung für das Kind trägt auch in eben finazieller Hinsicht...

Und das Einkommen der KM ist da erstmal völlig irrelevant ...
Ob sie nun merh oder weniger verdient als du ...

KU steht dem Kind immer zu .. und beide Elternteile haben auch finaziell für dasd Kind die Verantwortung ...

So wie du sie ja auch für die zweites kind hast .. denn da sagst du ja selber "ein Baby versorgen" ..
Ja aber das Kind aus erster Beziehung ist auch zu versorgen .. und das ist nicht nur Sache des betreuenden Elternteils .. sondern genauso auch deine Sache nunmal ...

Und das mit der Umgangssache sollte geklärt werden ...

das beste noch Sie arbeitet nur Nachts und wer paßt auch die Tochter auf ???

Ja, das fragst du jetzt erst??
Wenn doch da scheinbar die Betreuung fehlt, dann soltest du das äußern .. gegenüber dem JA der KM und notfalls auch dem Richter...
Wobei jetzt noch die Frage ist, wie alt ist das Kind??
Und wenn du der Meinung bist das das Kind ohen Betreuung ist, und das es unverantwortlich ist, dann solltest du was tun ...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2005 04:35