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Wie unsere Tochter nach Scheidung weiterhin bei ihrem Vater krankenversichern?

 
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo  🙂

erst einmal wünsche ich euch Allen ein glückliches, friedliches und gesundes Jahr 2016.

Ich bin in Kürze rechtskräftig geschieden.

Unsere Tochter wird noch einige Jahre in Schule/Studium+Ausbildung sein.
Von Geburt bis heute ist sie bei ihrem Vater gesetzlich Krankenversichert.

Ich habe einen 450 Euro Job ohne Krankenversicherung, muss mich also bald selbst versichern, Da ich aber beabsichtige,
wenn meine Tochter ihre Schule beendet hat und ins Studium geht, ins Ausland zu gehen und ich dort nach ausländischem Recht versichern muss,
hätte unsere Tochter dann wieder keine Krankenversicherung.

Wie schaffe ich es jetzt den Vater zu überzeugen, dass seine Tochter auch die wenigen restlichen Jahre noch in seiner Versicherung bleibt?

Da er beruflich seit fast 30 J. in einer Firma sitzt und sich eine entsprechende Position erarbeitet hat, wird es wohl auch keine grundlegenden Veränderung geben,
sodass es ihn nichts kostet, sie weiterhin bei sich zu versichern, bis sie in der Lage ist, ihre KV selbst zu zahlen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir Hinweise geben würdet, wie ich das diplomatisch geschickt rüberbringe und er das auch macht.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn er weiterhin Realsplitting mit Anlage U in Anspruch nimmt, da er mir bis Ende 2016 Unterhalt zu zahlen hat?
Spielt da ein Nachteilsausgleich nach Scheidung noch eine Rolle, auch in Bezug auf KV?

Danke euch,
Ona

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2016 18:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ona,

verstehe das Problem nicht, warum sollte die Tochter jetzt aus der Versicherung fliegen, wenn sie doch schon immer in GKV beim Vater versichert war.

Ansonsten solltest Du mal Eure Tochter auffordern das mit ihrem Vater zu klären bzw. selbst eine Geschäftsstelle der Versicherung aufzusuchen.

Dir ist schon klar, dass Du mit dem 18. Lebensjahr auch barunterhaltspflichtig gegenüber Eurer Tochter bist? Auch besteht dann eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Aus meiner Sicht solltest Du dir deshalb umgehend einen sozialversicherungspflichtigen Job besorgen, dann hast Du auch keine Probleme mit der Krankenkasse. Ansonsten musst Du im Ausland halt soviel Geld verdienen, dass Du Eure Tochter finanziell unterstützen kannst.

Aus meiner Sicht solltest Du hier etwas stärker Deine finanzielle Verantwortung in den Vordergrund rücken. Die liegt bei Volljährigen nicht nur beim KV. Gruß Ingo 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2016 00:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Tochter kann auch weiterhin beim Vater in der GKV bleiben.
Sollte der KV das nicht wollen, dann kannst Du ihm erklären, dass wenn die Tochter bei Dir nicht versicht werden kann, sie sich selbst krankenversichern muss und die Kosten vom Vater zusätzlich zum KU zu tragen sind.
Die KV-Kosten können bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden sollten aber den KU um weniger senken als die KV selber kostet.

Siehe auch <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/krankenversicherung/index.php>hier</a>."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2016 11:42
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Moin Ona,
[...]
Dir ist schon klar, dass Du mit dem 18. Lebensjahr auch barunterhaltspflichtig gegenüber Eurer Tochter bist? Auch besteht dann eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Gruß
[...]
Ingo 

Rotmark: Diese (erhöhte Erwerbsobliegenheit) existiert bei Ü18-jährigen Unterhaltsberechtigten nur, wenn Selbiges priveligiert ist.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2016 12:00