Hallo ihr alle,
würde mich freuen wenn mir einer kompetent helfen könnte.
Nach 11 Jahren Ehe und 15 gemeinsamen Jahren hat mir meine Frau klargemacht das sie mit mir so nicht mehr leben kann und wir uns trennen sollten. Das ist jetzt 1 Jahr her und wir haben somit das Trennungsjahr hinter uns. Ich habe natürlich herausgefunden das meine Noch-Frau während unserer Ehe diverse Verhältnisse hatte und das auch der Grund für die Trennung war. Nur wir haben auch 2 Kinder im jetzigen Alter von 7 und 10 Jahren und die wohnen bei meiner Ex und ich unternehme sehr viel mit ihnen-dabei gibt es auch keine Probleme.
Mein eigentliches Problem ist es das ich sehr viel Geld und Arbeit in unsere ehemaliges Heim gesteckt habe und dieses aber noch meiner Schwiegermutter gehört.
Gibt es Möglichkeiten oder Berechnungen die mir den Wert zumindest zum Teil für meine Leistungen erstattet ?
Schliesslich habe ich all mein Geld für unsere Zukunft darein gesteckt und leider schriftlich nichts festgehalten. Ich will nur das was mir auch zusteht.
Hat jemanden Erfahrungen in dieser Richtung getätigt?
Hallo "schuetze1968"
den Satz "ich will nur, was mir zusteht", solltest Du aus Deinem aktiven Wortschatz streichen; den benutzen Frauen viel zu gerne in "Unterhaltsverhandlungen"...;-)
Aber im Ernst: Die rechtliche Situation ist zunächst die, dass eine Immobilie dem gehört, dem der Grund und Boden gehört. Und die Eigentümerin des Hauses ist Deine Schwiegermutter. Wenn Du Arbeit und Geld in eine fremde Immobilie steckst, geht alles, was fest mit dieser Immobilie verbunden ist, ins Eigentum des Immobilienbesitzers über (es sei denn, Du hättest eine schriftliche anders lautende Vereinbarung getroffen, was offensichtlich nicht der Fall ist).
Wenn Du das Ganze also gerichtlich klären willst, schaust Du in die Röhre. Anders sieht es aus, wenn Du im Rahmen Eurer Zugewinn-Auseinandersetzung aussergerichtlich einen Betrag vereinbarst, der Dir für Deine Investition erstattet wird. Aber wie gesagt: Darauf KANN die Gegenseite eingehen, sie MUSS es aber nicht.
Warum Eure Ehe gescheitert ist und wieviele aussereheliche Verhältnisse Deine Frau hatte, spielt dabei übrigens keine Rolle; nach dem heute geltenden Zerrüttungsprinzip wird nicht mehr nach Gründen gefragt, sondern nur noch das Scheitern einer Ehe festgestellt.
Also: Alles eine Frage der Verhandlungen. Wenn Deine Schwiegermutter Gesprächen zugänglich ist, wird sie sich möglicherweise auf einen Deal einlassen, mit dem sie Dir Deine Investitionen, die den Wert ihrer Immobilie ja erhöht haben dürften, wenigstens teilweise zurückerstattet. Hilfreich dabei könnte sein, diese Erstattung nicht auf einen Schlag zu verlangen, sondern Raten anzubieten; dann sind die Beträge optisch kleiner.
Aber wie gesagt: Eine rechtliche Handhabe, das zu verlangen, hast Du nicht. Ist ohne Vertrag dasselbe, als wenn Du Deine Kohle an der Börse verzockt hättest - weg ist weg.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Schuetze68,
also erstmal herzlich willkommen im Club. Mir ist es ähnlich gegangen wie dir.
Ich kann mich übrigens meinem Vorredner (brille 007) nur anschließen. Weg ist weg.
Mein Anwalt sagte mir damals, ich hätte mich ins Grundbuch eintragen lassen müssen oder das Geld hätte notariell festgehalten werden müssen. Da ich das nicht getan habe, ist mein Geld weg und die ganze Arbeit für meine Exfrau und die Kinder geleistet worden. Insgesamt hatten wir ca. 200.000 DM in ein altes Haus gesteckt (beide!). Davon habe ich beim Zugewinnausgleich nur 17.500 Euro wiederbekommen - und nur weil sie dem zugestimmt hatte. Ich hatte mindestens 25.000 Euro gefordert. Mein Anwalt meinte, ich sollte mit der Summe zufrieden sein: " Lieber ein Spatz in der Hand, als ne Taube auf dem Dach."
Ich dachte - naiv wie ich war - würde sie vielleicht auf den nachehelichen Unterhalt verzichten. Fehlanzeige. Zur Zeit versucht sie den nachehlichen Unterhalt einzuklagen, was ihr allerdings nicht gelingen wird, weil sie selbst zuviel verdient.
Wenn du kompeteten Rat suchst, dann solltest du lieber rechtzeitig einen Rechtsanwalt aufsuchen, falls du das nicht eh schon getan hast. Ich kann dir auch noch eine Internet-Adresse empfehlen, wo du dir Rat von einem Anwalt (für 15-20 Euro) einholen kannst. Das habe ich auch schon gemacht und es hat gut geklappt. Die Adresse ist: www.frag-einen-anwalt.de
Also, das was Brille gesagt hat, kann ich absolut unterstützen. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können. :thumbup:
Viele Grüße aus´m Kalten Norden
Harry
[Editiert am 8/3/2005 von Harry69]
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Vielen Dank für die Informationen und dem Tipp mit § 812 BGB!
Ich werde Euch informieren wie es weitergegangen ist!
Hallo Schuetze1968
Die Frage die sich mir aufgrängt ist die, ob deine Exe das nicht als "Kriegserklärung" auffaßt und die Waffe Kind einsetzt. Desweiteren leben deine Kids in dem Haus und ich denke nicht das die KM so viele Talers hat um dich zufrieden zu stellen und Kredit is auch so ne Sache. Ich persönlich fände es sinvoller deiner Exe vorzuschlagen das das mit dem TU bzw EGU zu verrechnen, wenn sie sich darauf einfässt.
MFG
PhoeniX ;(
Halllo Schuetze!
Ich kann Micky natürlich zustimmen. Ein Rat aus dem Internet ersetzt natürlich keinen Anwalt, dies hatte ich in meinem Beitrag ja selbst so gesagt. Aber auf der von mir angegebenen Internetseite kann man zumindest von Fachanwälten (keinen Hobbyanwälten) für wenig Geld zumindest eine Auskunft oder Hinweise bekommen (z.B. auch über diesen Paragraphen 812 BGB.) Schön ist natürlich auch, dass es hier im Forum so kompetente Leute wie Mickey gibt, die einem dort etwas weiter helfen können. Also, auf alle Fälle sollte man sich einen Fachanwalt suchen, der sich mit diesem Thema gut auskennt. Ein teurer Spaß wird es in jedem Fall für dich.
Ich glaube auch nicht, dass deine Frau freiwillig aus dem Haus auszieht. Aus was für einem Grund sollte sie das tun? Wenn es fair zugeht und das Haus immer noch den Schwiegereltern gehört, werden sie dir vielleicht etwas Geld zurückzahlen. Aber das kommt immer auf den Fall an. Hast du freiwillig etwas am Haus gemacht und Geld investiert oder wurdest du von deiner Frau oder den Schwiegereltern darum gebeten? Gibt es ein Gutachten, welches besagt, wieviel Wert das Haus zu dem Zeitpunkt hatte, wo ihr in das Haus eingezogen seid?
Gruß Harry
Also erst einmal finde ich es total toll wie sich hier bemüht wird Infos zu geben-dafür noch einmal meinen Dank.
Habe gestern mit einem bekannten Anwalt über das Thema gesprochen. Einige Infos muss ich Euch dazu noch geben.
Meine Schwiegermutter wohnte mit meiner Ex alleine in diesem 3-Familienhaus mit Bauernhof- ich hatte einen krisenfesten Job der aber eine Versetzung zur Folge hatte. Somit bat mich meine Ex, da sie ihre Mutter nicht alleine lassen wollte-den Job aufzugeben und was in ihrer Umgebung zu machen, was ich auch machte. Es lief sehr gut wir heirateten und zogen zur Untermiete bei der Schwiegermutter ein.
Da ich mittlereweile selbständig war und ich mehrere Beschäftigte hatte machte ich mit der Schwiegermutter einen langfristigen Mietvertrag in dem ich die Berechtigung hatte einen Teil des Bauernhofes abzureissen und dann ein Bürogebäude zu bauen. Dieses ganze mit Hofanlage und einigen anderen Bautätigkeiten finanzierte ich-aber mit der Immo-Sicherheit der Schwiegermutter.
Das ganze ist auch vertraglich festgelegt.
Zudem zahlten wir privat weiter Miete und ich baute eine Mietwohnung komplett um und gestaltete den Garten-das ganze ist nicht vertraglich geregelt.
Nach 3 Jahren wollte meine Frau nicht mehr und ich musste ausziehen und somit war für mich auch die Möglichkeit genommen meiner Firma zu 100 % nachzugehen und die Firma zog aus.
Jetzt bezahle ich schon seit langem den Abtrag für das Firmengebäude weiter und wenn ich alles abbezahlt habe gehört alles meiner Schwiegermutter.
Ist alles sehr kompliziert und von mir damals recht leichtsinnig gemacht worden-ist aber so.
Ich hoffe esw ist jetzt ein wenig verständlicher geworden!
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]