Hallo Foris,
lacht mich bitte nicht aus, aber ich hab eine banale Frage.
Ich hab das Scheidungsurteil bekommen. Nachdem die Scheidungsparty im Kreis der Kumpels mit Bier und Pizza gefeiert wurde und die Sektgläser
wieder gespült im Schrank stehen frage ich mich:
Was muss ich jetzt noch tun?
>zur Krankenkasse und melden das EX nicht mehr mitversichert ist.
>bei der Lebensversicherung die EX endlich als Begünstigte im Todesfall austragen lassen
aber was noch? Muss ich nochmal zum Standesamt und dort die Scheidung ins Familienbuch eintragen lassen.
Lasst mich mal an eurer Erfahrung teilhaben.
Gruß
Bart
Hi Bart,
dem Standesamt melden ???
Uups, das habe ich nie gemacht.
In den Melderegistern steht es glaube ich automatisch.
Aber was mir noch einfällt: beim Arbeitgeber den geänderten Familienstand melden.
Und ansonsten gut abheften. Ist ein wichtiges Dokument ;-))
LiGr ginnie die dir auch gratuliert
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin
zunächst Glückwunsch zur bestandenen Scheidung und durchgestandenen Feier.
Den Berechtigten für die LV kannst du jederzeit ändern. Mit Rechtskraft der Scheidung ist die Ex nicht mehr in der UV, HV, usw. mitversichert. Frage bei den Versicherungen nach den preisgünstigeren Single-Tarifen.
Um die im Betreff gestellte Frage zu beantworten: Verbanne das Papier in eine selten genutzte Ecke.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Bart,
bei einem Bekannten habe ich mal eine Alternative zu Deeps Vorschlag gesehen: Der hat sich eine goldgerahmte Kopie seines Scheidungsurteils auf's Klo gehängt. Begründung: "Dann sehe ich das Ding drei Mal jeden Tag - damit ich es auch wirklich glauben kann..."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ich denke ich werde das Ding als letztes Blatt in meinen dicken Scheidungsordner abheften und in den Tiefen meines Kellers
versenken 🙂
Aber im Ernst. Muss die Rechtskraft der Scheidung dem Standesamt gemeldet werden?
Gruß
Bart
Aber im Ernst. Muss die Rechtskraft der Scheidung dem Standesamt gemeldet werden?
Hallo,
dem Standesamt musst du da nichts melden. Die Urkunde solltest du aber sicher und so aufbewahren, dass du sie jederzeit im Zugriff hast.
/elwu