hallo,
lese hier schon etwas länger still und heimlich mit - aber jetzt muß ich mich anmelden, da ein paar neue Fakten hinzu gekommen sind, also bei mir meine ich - und ich ehrlich gesagt nicht weiter weiß, aber mal der Reihe nach, vielleicht kann mir ja jem. von Euch ein wenig helfen oder hat den ein oder anderen Tip für mich.
Also, zz.t befinde ich mich im Trennungsjahr, das am 1.3.2013 endet, wir haben 2 kinder, die eine noch 5 und die andere 2 jahre alt, ich bezahle zzt. 225 euro pro Kind und 346,13 euro an die (H)exe.
Mein Netto Einkommen beträgt laut addition der letzten 12 monate 2280 euro im monat.
vor 3 jahren haben wir uns ein Haus gekauft, es renoviert, und zzt. bewohne ich es alleine, als Wohnvorteil wurde erstmal 360 Euro ermittelt.
das komplette Kindergeld ging schon von Anfang an auf Ihr Konto, weiß nicht, ob dies relevant ist für die Rechnug, b.z.w für die Zahlen.
Jetzt mal zu den neuen Fakten, meine Mum ist vor 2 Tagen gestorben, Sie bewohnte bis dahin das Haus alleine, was jetzt mein Bruder und ich erben werden, also 50:50 was würde das für die (H)exe bedeuten, also erben wird sie nichts, das haben wir vor 3 wochen durch einen Termin beim Rechtsanwalt erfahren, um auf Nummer sicher zu gehen ! sonst hätte Sie das Testament noch schnell geändert !
Jetzt stellt sich die Frage, was sollten wir tun - oder was wäre das beste ? Unser Haus, in dem ich wie gesagt alleine wohne hat eine Restschuld von 127.000 euro, der Abtrag zzt. beläuft sich auf 568 Euro im monat.......also noch ein paar Jahre !
Auf dem Elternhaus liegt eine Restschuld von 8000 Euro, der Wert des Hauses laut unserer Schätzung liegt bei 165.000 das würde bedeuten für jeden 82.500 Euro. Ich würde gerne das Haus übernehmen und das, was ich jetzt bewohne verkaufen, mit Zustimmung der (H)exe, weil sie so schnell wie möglich aus dem Kreditvertrag raus möchte.Denke, das wir evtl. einen Verkaufspreis von 120.000 euro erzielen könnten, also ein wenig unter der Restschuld ! war schon auf der Bank - vor ein paar Wochen, mit Vorfälligkeitsdarlehen und der Einplanung vom Verlust beim Verkauf, hatte sie mit 22.000 Euro gerechnet.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ok, noch sechs Monate Zeit, aber ich will ja wissen, wo ich mal wohnen werde, was ich tun soll ! von der Lage und Vorteil her, wäre das Elternhaus die bessere Wahl, also, meinen Bruder ausbezahlen und die Hütte hier verkaufen. Aber wie verhält sich das denn mit dem Wohnvorteil ? wenn ich es komplett übernehmen würde - würde er voll angerechnet, aber was ist, wenn ich das haus nur zur Miete beziehe, also sagen wir meinem Bruder im Monat 400 Euro Miete zahlen würde, realistisch dürften es so um die 650-700 Euro sein.Wir aber zur Hälfte als Eigentümer eingetragen sind, wird dann der Wohnvorteil auch halbiert ? weil es ja nicht mir alleine gehört ? oder sollte ich es Ihm komplett überschreiben ! damit der Wohnvorteil wegfällt !
Oder schriftlich eine Miete festsetzen in Höhe von 650 Euro - er mir dann unter der Hand wieder 250 Euro gibt - was ist denn in Euren Augen die beste Lösung, weiß ehrlich gesagt nicht, was ich tun soll !
bin für Eure Tipps dankbar !
Moin.
Beide Immobilien spielen unterhaltstechnisch nur beim Ertrag eine Rolle.
Die Substanz der Gebäude wird nur heran gezogen, wenn du ein Mangelfall wärst, oder einen bestehenden Titel nicht bedienst.
Beides ist bei dir nicht ersichtlich.
Ertrag einer Immobilie ist immer Einnahmen minus Kosten.
Letztere bestehen im Wesentlichen, aber nicht ausschließlich aus Zinsen.
Tilgungen gelten nicht als Kosten, da diese zu einer Wertsteigerung führen.
Ob du selbst drin wohnst oder fremd vermietest, ist dabei sekundär, da bei Eigennutzung eben ein fiktiver Ertrag angenommen wird.
Aber auch bei Fremdvermietung könnte dir unterstellt werden, dass du weniger Miete nimmst als möglich und diese auch fiktiv erhöht wird.
Dieses Verfahren wird gerne angewendet, wenn der Richter der Meinung ist, deine Ex wäre arm dran und du bist ja der reiche Erbe.
Dann mutieren deutsche Richter schon mal gerne zu Robin Hood, die dem reichen Sheriff die Kohle abnehmen und der armen Lady Marian zusprechen und sich dabei an ihrer Ritterlichkeit auf deine Kosten die Seele wärmen.
Wenn du in die größere Immobilie umziehst, wird dir vermutlich eine höhere Mietersparnis aufgelastet.
Das musst du einkalkulieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi,
bin ein wenig verwirrt, wegen den vielen Fachausdrücken.....also ist es egal, ob ich das Elternhaus komplett auf mich nehme, also 100 % tiger Eigentümer - oder als "Halbeigentümer" meinen Bruder miete zahle, es würde an dem "Wohnvorteil" nichts ändern, ist das richtig ?
Sind eigentlich die gleichen Häuser, in der selben Strasse, wohnfläche ist auch gleich 110 qm, nur das Elternhaus hat mehr Grundstück..............ca 100 qm mehr - sonst gibt es äußerlich keinen großen vorteil..............meines ist halt neuer - weil wir alles gemacht haben, Strom,Heizung,Fenster........aber ansonsten keine großen unterschiede.
Was aber wäre denn die beste lösung in dieser Situation ?
Nein das ist nicht egal.
Wenn dein Bruder die eine Hälfte des Hauses behält und dir vermietet, verringert sich dein Wohnvorteil um diese Miete.
Wenn dein Bruder dir deine Hälfte auch noch abkaufen würde, und du ihm Miete für die ganze Wohnung bezahlen würdest, hättest du gar keinen Wohnvorteil.
Allerdings könnte dir dann für dein brach liegendes Kapital auch wiederum ein fiktiver Kapitalertrag aufgelastet werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Was aber wäre denn die beste lösung in dieser Situation ?
wenn Du schon so fragst und aufgrund dieser Voraussetzung:
Sind eigentlich die gleichen Häuser, in der selben Strasse, wohnfläche ist auch gleich 110 qm,
Deine DEF übernimmt - ggf. mit Hilfe ihrer Eltern - Deine Haushälfte und bedient zusammen mit Deinen UH-Zahlungen den Kredit allein weiter (an Dich auszuzahlen ist ja noch nix). Du ziehst in Dein Elternhaus, dessen zweite Hälfte Du von Deinem Bruder mietest oder ihm abkaufst. Und Ihr beide richtet ein Wechselmodell für Eure Kinder ein, bei dem sie zu halbwegs gleichen Teilen oder auch flexibel von Euch beiden betreut werden, was Deiner DEF auch einen frühzeitigen Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht.
Das Ganze möglichst ohne Anwälte, sondern am besten mit einem Mediator. Dass Du erst mal weiterhin grössere Lasten trägst, ist aufgrund des Alters Eurer Kinder und Eures Einkommensgefälles klar. Aber es erhält Dir Deine Vaterrolle maximal. Und billiger als eine streitige Scheidung ist es vermutlich auch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
also, das Sie die Hälfte von unserem Haus übernimmt, daran ist nicht zu denken, sie wohnt 70 km entfernt von hier, bei ihren Eltern im Haus, und will mit diesem hier nix mehr zu tun haben, deshalb drängt Sie auch ein wenig, aber solange das Trennungsjahr läuft, möchte ich hier bleiben - und in Ruhe alle Möglichkeiten durchspielen.
Wenn dein Bruder die eine Hälfte des Hauses behält und dir vermietet, verringert sich dein Wohnvorteil um diese Miete.
also, sagen wir, ich würde 400 Euro an Miete zahlen, würde sich der Wohnwet um/auf 200 Euro reduzieren, verstehe ich das jetzt richtig -sprich die hälfte - ? oder um den vollen Mietpreis? , dann würde sich doch aber auch der Unterhalt ändern, zwar nicht viel, da bisher 360 Euro gerechnet werden, aber trotzdem ein weig, oder ?
Wenn dein Bruder dir deine Hälfte auch noch abkaufen würde, und du ihm Miete für die ganze Wohnung bezahlen würdest, hättest du gar keinen Wohnvorteil.
und wie würde es sich das denn mit dem"Gewinn" verhalten, sprich mit den 82.500 Euro ? wenn die Miete dann z.b 400 euro betragen würde, aber bei fremdvermietung locker 650 einbringen könnte, wird das dann auch irgendwie berechnet ?
dann wäre doch die beste lösung, ihm offiziel die Hälfte zu verkaufen - und ihm das Geld dann wieder unter der Hand zurück zu zahlen, oder ? dann hätte ich nur eine Tilgung bei der Bank, sprich die Miete bekommt die Bank, oder sehe ich das jetzt verkehrt ?
Zunächst mal, mache dich bitte mit der Zitatfunktion vertraut, sonst kann man das nicht lesen.
also, sagen wir, ich würde 400 Euro an Miete zahlen, würde sich der Wohnwet um/auf 200 Euro reduzieren, verstehe ich das jetzt richtig -sprich die hälfte - ? oder um den vollen Mietpreis? , dann würde sich doch aber auch der Unterhalt ändern, zwar nicht viel, da bisher 360 Euro gerechnet werden, aber trotzdem ein weig, oder ?
also, sagen wir, ich würde 400 Euro an Miete zahlen, würde sich der Wohnwet um/auf 200 Euro reduzieren, verstehe ich das jetzt richtig -sprich die hälfte - ? oder um den vollen Mietpreis? , dann würde sich doch aber auch der Unterhalt ändern, zwar nicht viel, da bisher 360 Euro gerechnet werden, aber trotzdem ein weig, oder?
Da ich den Markwert der Wohnung nicht kenne, kann ich das nicht genau beantworten.
Angenommen, die ganze Wohnung könnte für 800,- vermietet werden und sie gehört dir alleine und du bewohnst sie alleine, dann ist dein Wohnvorteil eben auch 800,-€ (Zinsen und sonstige Kosten lasse ich jetzt mal weg)
Wenn dein Bruder seine Hälfte behält und dir für 400,- vermietet, ist dein Wohnvorteil eben nur noch 400,-€ wert.
Eigentlich logisch.
und wie würde es sich das denn mit dem"Gewinn" verhalten, sprich mit den 82.500 Euro ? wenn die Miete dann z.b 400 euro betragen würde, aber bei fremdvermietung locker 650 einbringen könnte, wird das dann auch irgendwie berechnet ?
650,- wofür?
Für die ganze oder für die halbe Wohnung?
Beides ergibt wenig Sinn.
Die halbe Wohnung müsste logischerweise die Hälfte der ganzen Wohnung kosten.
und wie würde es sich das denn mit dem"Gewinn" verhalten, sprich mit den 82.500 Euro ?
Dann würde der Gegenanwalt vermutlich ein Zinseinkommen von vielleicht 5% also rund 700,- € pro Monat unterstellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
so, nach ein paar wochen sieht es wie folgt aus:
wir haben letzten Sonntag unser gemeinsames Haus für 140.000 Euro verkauft (mündliche Zusage) mit anderen worten, wir würden schon mal ohne Schulden hier rauskommen - incl. der Vorfälligkeits Entschädigung - was super ist !
Ich werde nun in mein Elternhaus ziehen und meinem Bruder die hälfte ausbezalhen - dafür werde ich dann einen neuen Kredit aufnehmen.
dazu hätte ich noch die ein oder andere Frage - hat meine Ex irgendeinen Anspruch auf das "neue Haus" also, sprich auf das was ich zur Hälfte geerbt habe, b.z.w wo ich einziehen werde ?
Desweiteren hatte sie damals von ihrem eigenen Geld 10.000 euro in unser Haus investiert, für Notarkosten und so, stehen ihr die 10.000 euro wieder zu, sprich, muß ich ihr die wiedergeben, oder wie verhölt es sich damit..?
Was den Wohnvorteil betrifft, sie wohnt ja auch bei ihren eltern, etwas günstiger als normal, zumindest offiziel 🙂 kann ich dann dort auch "wohnvorteil"geltend machen..?
ich werde als abtrag ca 400 euro haben, was in dieser umgebung auch als miete drauf gehen würde, von daher gesehn habe ich Glück , hoffe ich zumindest, es sei denn, sie kann wie schon gefragt, die hälte von meinem Erbe beantragen.
Und können wir beide auf den wohnvorteil verzichten..? sprich, entweder sie, oder ich, oder wir beide..?
lg
armer Hund
Moin Armer Hund,
Ich werde nun in mein Elternhaus ziehen und meinem Bruder die hälfte ausbezalhen - dafür werde ich dann einen neuen Kredit aufnehmen.
Bevor Du einen neuen Kredit aufnimmst, würde ich mit der Bank sprechen, ob Du den alten nicht teilweise alleine übernehmen kannst (um anteilig Vorfälligkeit zu sparen).
hat meine Ex irgendeinen Anspruch auf das "neue Haus" also, sprich auf das was ich zur Hälfte geerbt habe, b.z.w wo ich einziehen werde ?
Desweiteren hatte sie damals von ihrem eigenen Geld 10.000 euro in unser Haus investiert, für Notarkosten und so, stehen ihr die 10.000 euro wieder zu, sprich, muß ich ihr die wiedergeben, oder wie verhölt es sich damit..?
Die Erbschaft ist grundsätzlich zugewinnneutral. Wenn sich allerdings der Wert des geerbten Hauses seit Erbschaft deutlich erhöht hat, ist eine Beteiligung am Wertzuwachs nicht ausgeschlossen.
Wenn ihre Investitionen während der Ehezeit lagen, besteht kein Ausgleichsanspruch.
Zugewinn ist eine Stichtagsbetrachtung, d.h. es wird geguckt, was der Einzelne bei Eheschliessung hatte und mit dem verglichen, was an Vermögen bei Einreichung des Scheidungsantrags da ist (in Bezug auf das geerbte Haus: dieses wird Deinem Anfangsvermögen hinzugerechnet).
Und können wir beide auf den wohnvorteil verzichten..?
Ihr könnt Euch auf alles einigen (solange es nicht zu Lasten Dritter geht).
Wenn Ihr Euch nicht einigt, wird Dein Wohnvorteil wohl kaum außer Acht gelassen werden (Achtung: Gelten die 400 EUR für die Miete eines vergleichbaren Objekts?), ihrer hingegen schon (wenn sie vergünstigt wohnt, ist das eine freiwiliige Unterstützung Dritter, die bei der UH-Berechnung keine Berücksichtigung findet).
Vom Abtrag kannst Du übrigens lediglich den Zinsanteil gegen den Wohnwert anrechnen, der Tilgungsanteil wäre als zusätzliche Altersvorsorge anzusetzen (hier gilt ein Maximum von 4% Deines Steuerbruttos) ...
Besten Gruß
United
Hallo,
habe mit der Bank schon gesprochen, auch wegen der Übernahme des alten Kredits, das ist soweit alles geklärt.Der Wert des gerbten Hauses wird sich wohl in den nächsten 3 Monaten nicht deutlich erhöhen, weil eignetlich alles so bleibt wie es ist, bis auf farben an den Wänden 🙂
Was den Kredit betrifft, wir haben einen über die Schwäbisch Hall laufen und einen über die Voba, den von der Schw.Hall muß ich "platt"machen, da die kinder mitrein gerechnet wurden, wegen Zuschuss, das wäre dann ca 7.500 VE. Der Kredit von der voba läuft noch über 50.000 Euro, damals war der zinssatz 4,1 %. Nun brauche ich nochmals 50.0000 heute liegt der zinssatz bei 3,1 %.
Zusammen würde ich für die 100.000 euro ca 420 Euro bezahlen. Wenn ich nun hingehe, und auch diesen Kredit bei der Voba platt mache, kommen nochmals 7.500 Euro VE hinzu ( dieses wäre ja dann durch den Hausverkauf abgedeckt, b.z.w wir kämen null auf null raus) und ich würde einen neuen Kredit direkt über 100.000 Euro abschließen, würde ich auf einen abtrag von 350 Euro im monat kommen, also pro Monat 70 euro weniger, was ja eine Menge Geld ist, zumindest für mich momentan.
Was wäre hierfür die beste Lösung ? alles platt machen für 350 euro im monat oder nur teilweise für 420 euro im monat, dafür aber kiene Ve von 7.500 Euro
De 10.000 Euro hat sie während der Ehe für unser Haus mit eingebracht, Auto,das neue SZ und dieverse Möbel nimmt sie moirgen mit - die Küche, welche auch sie bezahlt hatte, darf ich behalten, möbelmäßig und Gütersachen sind eignetlich zum größten Teil geklärt, Nun geht es halt darum, ob sie die 10.000 euro von mir wieder bekommen muß !
Dachte bisher, das alles was sie und ich investiert haben, auch wieder rückgänging gemacht werden muß ! sprich, wenn ich z.b 3000 Euro für das Esszimmer gezahlt habe, sie es jetzt mitnimmt, das sie mir dann dafür etwas geben muß aber das scheint ja dann wohl nicht der Fall zusein.
Da ich ja alles, nur nicht im Geld schwimme, dachte ich daran, ihr von den 10.000 - 7.500 Euro zu geben.
Was den Wohnvorteil betrifft, nein, die 400 euro wären hier üblich für eine 2-3 zimmer Whg. das Haus, wenn ich es vermieten würde, würde wohl mehr bringen, ca 650-700 euro.
Finde es nur irwie merkwürdig, das mit wohnvorteil angerechnet wird, weil ich in meiner eigenen Immo wohne, aber das ich dafür auch 25 Jahre zahlen muß, das int. wohl niemanden, dies Gesetz ist sehr seltsam, oder...?
habe ich es richtig verstanden, sie könnte auf den Wohnvorteil meinerseits verzichten..? Wir haben darüber mal geredet, von wegen leben und leben lassen.So ganz abgeneigt war sie nicht ! was sich allerdings bei ihr schnell ändern kann.