Hallo zusammen, ich habe eine dringende Frage - da ich nicht genau das Forum kenne, habe ich es bei 'Zweitpartner' und bei 'Trennung/ Scheidung' eingestellt - bitte um Nachsicht:
Ich bin derzeit in einem fiesen Scheidungskrieg, bei dem meine Ex u.a. ihre Geldgier zeigt:
Vor der Ehe habe ich für mich ein Haus gekauft, aus dem sie mich nun vertreiben will, da ihre geliebte Schwester quasi gegenüber wohnt und sie diese oft besucht. Mein Kind entzieht sie mir seit längerem (Klage läuft) und sie will, dass ich nie wieder Kontakt zu der Kleinen bekomme (2 Jahre alt). Solange ich in meinem Haus wohne, ist die Kontaktgefahr ziemlich gross, so dass sie mich dort vertreiben will - das versucht sie (erfolglos) mit Denunzierungen beim Arbeitgeber, Strafanzeigen wg. Diebstahls gegen mich, Kindsentziehung, Pfändung des angeblich nicht gezahlten Unterhalts (es gibt eine EA des Gerichts, wogegen auch eine Klage läuft).
Nun habe ich nach langer Zeit endlich eine Lebensgefährtin gefunden und schwebe 'im siebten Himmel'. Sie wohnt im selben Ort in einer kleinen Wohnung mit ihrem 6-jährigen Sohn. Wir wollen zusammenziehen, doch behauptet mein Rechtsanwalt, wir dürften das nicht, solange es keinen rechtskräftigen Beschluss (Unterhalt) oder die Scheidung gibt (beides kann sich noch sehr lange hinziehen, da meine Ex gegen alles Einspruch einlegt). Selbst eine Vermietung an meine Freundin sei nicht möglich, obwohl meine Mutter Niessbrauchrecht hat und meiner Mutter die Mieteinnahmen zuständen! (Anwalt: Das Gericht würde unterstellen, dass meine Freundin den Haushalt führt und mir das quasi als geldwerten Vorteil anrechnen etc.)
Stimmt das? Wie lange müssen wir dieses Versteckspiel noch betreiben? Schliesslich wohnt meine Freundin de facto bereits bei mir (sie ist aber hier nicht gemeldet und hat kaum Sachen bei mir, die Dinge, die in meinem Haus sind (Kosmetikartikel etc.) könnten schliesslich offiziell auch meiner Mutter (hat neben Niessbrauch- auch Wohnrecht!) gehören.
Wann darf sich meine Freundin denn bei mir melden?
Hintergrund:
Nun hat der Vermieter meiner Freundin fristlos und, falls nicht möglich, fristgerecht gekündigt - nur, weil sie Mietmängel angezeigt hat sowie zuviel gezahlte Mietkaution zurückfordert (Vermieter hat ihr die 5-fache Monatskaltmiete unverzinst (!) als Kaution einbehalten. Über kurz oder lang wird sie wahrscheinlich ausziehen, da wir ja auch unser beider Geld zusammenlegen wollen.
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten!!!
Board-Regel Nr. 3 schon gelesen?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja klar, habe ich gelesen, daher auch meine Anmerkung im ersten Satz. Da es sehr dringend ist und ich nicht weiss, wo genau ich die grösste Chance auf eine Antwort habe, habe ich es in beide Foren eingestellt - kein böser Wille!
Hallo supercarsti,
mit "ihr dürft das nicht" meint der RA, daß sich das für dich finanziell zum Nachteil auswirken kann.
Da aber eine Beziehung vor Gericht eh erst nach 2 ( glaube mittlrweile sogar 3 ) Jahren als gefestigt angesehen wird, verstehe ich das auch nicht so ganz.
Denke du bekommst noch Antworten mit denen du mehr anfangen kannst. Es geht halt nur nicht immer sofort.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin,
knifflig...
Ist deine LGin berufstätig? Bezieht sie neben dem KU auch für sich Unterhalt?
Die 2-Jahres-Regelung gilt leider nicht für Unterhaltspflichtige. Hingegen hat das OLG Frankfurt entschieden, dass der SB wegen Zusammenlebens nicht abgeschmolzen darf. Knackpunkt wäre, wie dein RA versucht anzubringen, ein Vorteil durch Haushaltsführung. Nun, das Argument ließe sich mit einer EV von deiner LGin entkräften. Sie kann nicht kochen und wenn dann nur Wäsche und hierbei grds. weiße und bunte zusammen - Ergebnis unerfreulich.
Ich empfinde die Argumente deines RA durchaus nachvollziehbar, jedoch für nicht tragfähig und würde dies ggf. durch ein OLG bestätigen lassen. Deinen RA würde ich einfach mal fragen, ob er vergleichbare Fälle schon am zuständigen Gericht erlebt hat.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Meine LG ist zwar berufstätig, bekommt aber für ihren 6-jährigen Sohn nur 111 EUR vom Erzeuger - der sich nie um das (uneheliche) Kind gekümmert hat. Sie selbst bekommt nichts von ihm - z.Zt. wird sie vom Jugendamt als alleinerziehende Mutter am 'unteren Einkommenslimit' unterstützt.
In der Tat führe ich als 'Pedant' quasi den Haushalt - vom putzen zum Kochen über Waschen und bügeln... (ich machs ja gerne).
Ich habe meinen RA auch gebeten, diverse Unterhaltsverwirkungs-Tatbestände herauszustellen (Denunzierung beim Arbeitgeber mit dem Ziel meiner fristlosen Kündigung, Behauptung der Pädphälie (!), Strafanzeige gegen mich wg. angeblichen Diebstahls, andauerndernder Kindsentzug, Pfändung wider bessern Wissens etc. etc. Das einzige, was er sagt: 'Das möchte ich mir für eine Berufung aufbewahren, denn der Verwirkungs-Tatbestand wird in Deutschland sehr streng gehandhabt. Da Ex das Kind hat (gegen meinen Willen), würde das Gericht vielleicht faktisch die Verwirkung anerkennen, da´mit das Kind aberr nicht leidet, müsste ich weiterzahlen... (Ich muss doch allen Ernstes derzeit 500 EUR an die alte Kuh bezahlen, obwohl sie mich und meine Existenz zerstören will. Das gibts doch alles nicht. Und dann darf ich meine Freundin nicht aufnehmen, obwohl meine Mum Wohn- und Niessbrauchrecht hat und das Haus mir gehört. Unfassbar. Und sie wird derzeit von ihrem Vermieter rausgeworfen...
Im August kommt der Kurze meiner Ex in die Schule - da sie im selben Ort wohnt, natürlich in die hiesige Grundschule. Natürlich ist hier auch die Tochter meiner Nochschwägerin, die überall rumerzählen, ich hätte meine Tochter angefasst (was nicht stimmt; aber bis zur Akteneinsicht darf ich keine Stellungnahme abgeben - ich bin dann vollständig entlastet!). Wir werden aber vorab mit den Lehrern und Erziehern reden. Was ich eigentlich sagen wollte: Muss sie aus ihrer Wohnung raus und darf sich nicht bei mir melden, kann der Kleine hoffentlich doch auf die Grundschule (die einen Super-Ruf hat): Ich habe mal gehört, dass es reicht, wenn ich bestätige, dass ich den Kleinen nach der Schule betreue. Da ich am Schulort wohne, würde das schon ausreichen, damit er auf diese Schule gehen kann. Kann mir das einer bestätigen?
Danke jedenfalls schon mal für Eure Unterstützung!
Moin,
bekommt aber für ihren 6-jährigen Sohn nur 111 EUR
Aus welchem Grund bekommt sie keinen UHV?
als alleinerziehende Mutter am 'unteren Einkommenslimit' unterstützt.
Für den Fall des Zusammenziehens würde sie ihren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, also die St-Kl. II) verlieren.
da´mit das Kind aberr nicht leidet, müsste ich weiterzahlen...
Ja, das ist sehr wahrscheinlich.
Ich habe mal gehört, dass es reicht, wenn ich bestätige, dass ich den Kleinen nach der Schule betreue. Da ich am Schulort wohne, würde das schon ausreichen, damit er auf diese Schule gehen kann. Kann mir das einer bestätigen?
Warum kümmert sich die Schule darum, wie ein Kind nach der Schule betreut wird?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo supercarsti,
jetzt ist es für mich etwas verwirrnd. Ich versuche mal zu verstehen, kannst mich korrigieren wenn ich falsch liege.
Also der Kurze deiner EX, ist nicht euer gemeinsames Kind? Ein Kind aus vorheriger Beziehung deiner Ex?
Die Tochter deiner Nochschwägerin ist auf der Grundschule, auf die das Kind deiner LG eingeschult werden soll?
Ich hoffe so habe ich das richtig verstanden.
Was wollt ihr mit den Lehrern und Erziehern besprechen?
Ich würde das Kind einschulen und gar nichts von der Situation erzählen. Deine LGin und deren Kind haben mit der Sache nichts zu tun.
Ihr würdet so nur Stoff für weitere Überlegungen bringen und so ist eine Voreingenommenheit nicht vermeidbar.
Warum sollte der Kleine deiner LGin nicht auf die ausgesuchte Schule gehen? Deine LGin und ihr Kind sollen da allein auftreten und eine ganz normale Einschulung über die Bühne bringen. Mehr nicht.
Das einzige was ich als Wunsch bei der Anmeldung äußern würde, daß der Kurze der Ex und das Kind der LGin nicht in eine Klasse kommen, da der Kurze halt das Kind deiner Ex ist. Hier braucht sie nur den Grund zu nennen, daß man so unnötigen Konflikten aus dem Weg gehen kann.
Dabei würde ich es erst einmal belassen.
Deine Gedankengänge verstehe ich nicht ganz. Was hat die Betreuung durch dich mit der Einschulung zu tun, oder liegt die Schule nicht im derzeitigen Wohnbereich deiner LGin?
Hier kann sie der Schule sagen, daß sie in absehbarer Zeit umzieht.
Zum Umzug deiner LGin zu dir hat dir Deep schon etwas geschrieben. Habt ihr über die EV nachgedacht?
Gruß
Tina
[Editiert am 19/3/2006 von DieMystiks]
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Danke für die Hilfestellung. Im Einzelnen:
Also der Kurze deiner EX, ist nicht euer gemeinsames Kind? Ein Kind aus vorheriger Beziehung deiner Ex?
Der Kurze ist das Kind meiner Lebensgefährtin - ich bin nict der leibliche Vater.
Die Tochter deiner Nochschwägerin ist auf der Grundschule, auf die das Kind deiner LG eingeschult werden soll?
Ja. Ist jetzt bereits in der 2. Klasse. Es gibt da nämlich einen Hort (vor und nach der Schule), in den er muss und da ist auch die Tochter meiner Schwägerin drin. Also sehen sie sich da täglich...
Was wollt ihr mit den Lehrern und Erziehern besprechen?
Das die Familie meiner Ex mich überall indirekt als Kinderschänd.. denunziert, obwohl es keinen Grund gibt - Sache ist bereits beim Anwalt.
Ich würde das Kind einschulen und gar nichts von der Situation erzählen. Deine LGin und deren Kind haben mit der Sache nichts zu tun.
Im Prinzip ja - sie sind aber durch mich deren Angriffspunkt - warum sollen wir uns 'als neue Familie' verstecken? Wir haben Sorge, dass entweder der Kurze denunziert oder beleidigt wird oder ich, sobald ich ihn abhole...
Ihr würdet so nur Stoff für weitere Überlegungen bringen und so ist eine Voreingenommenheit nicht vermeidbar.
O.K. Macht Sinn. So haben wir es noch gar nicht gesehen - wir wollten nur vorbeugen, um den Kleinen zu schützen. Es gibt da nämlich einen Hort (vor und nach der Schule), in den er muss und da ist auch die Tochter meiner Schwägerin drin. Also sehen sie sich da täglich...
Was hat die Betreuung durch dich mit der Einschulung zu tun, oder liegt die Schule nicht im derzeitigen Wohnbereich deiner LGin?
Noch ja, aber ihr Vermieter hat ihr aus nicht nachvollziehbaren Gründen gekündigt und bei mir darf sie ja offenbar noch nicht einziehen (vielen Dank an meine Ex). Dann hätte sie erstmal einen anderen Ort als Wohnsitz, da sie sich bei ihren Eltern melden müsste, die woanders wohnen.
Habt ihr über die EV nachgedacht?
Ja, aber die nächste Frage seitens Anwalt/ Gericht wäre dann, wie sie als Alleinerziehende ihren Sohn ernährt bzw. seine Sachen wäscht! Sie verdient nur 1.400 EUR netto zzgl. Kindergeld und 111 EUR 'Unterhalt', davon gehen 700 EUR Miete (warm) ab, also könnte sie auch theoretisch kein 'Kindermädchen etc. beschäftigen - und die Eltern leben weiter weg.
Hallo supercarsti,
ich meinte nicht, daß ihr euch verstecken sollt als "Zweitfamilie". Ich würde nur auf keinen Fall der Schule Einzelheiten von deinem Trennungskrieg erzählen.
Ich bin nicht sicher, ob ihr beiden euch zu viel Gedanken um das zusammentreffen der Kids macht.
Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass das Kind deiner LGin in eben genau diesen Hort geht, würde ich das Kind dort ebenso, ohne Erklärungsversuche anmelden.
Die EV war doch eher dafür gedacht, daß der Einzug deiner Lgin bei dir, für dich, keine Haushaltsführung leistet und ihr Einzug sich nicht auf den von dir zu zahlenden Unterhalt auswirkt (Ehegattentrennungsunterhalt?).
Ich verstehe hier nicht, warum sich jemand dafür interessieren sollte, ob der Sohn deiner LGin betreut wird oder nicht und durch wen und wie sie das finanziert.
Das geht m.E. deine Ex bzw. ihren Anwalt nichts an.
Gruß
Tina *immernoch etwas verwirrt
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
... nochmal ich, sorry.
Es wird immer besser: Jetzt bekommt meine Freundin ein Anwaltsschreiben, dass ihr fristlos gekündigt ist und sie bis zum 10.4. auszuziehen hat. Rechtlich meiner Meinung nach nicht haltbar - wir sind gemeinsam beim Mieterschutz, deswegen entkrampfen wir uns diesbezüglich.
Da aber de facto die Auflösung ihrer Wohnung nunmehr bevorsteht - und meine Nochfrau ja fleissig Unterhalt von mir einklagen lässt (diverse Anzeigen und Denunzierungen gegen mich plus Kindesentzug spielen dabei offenbar verwirkungstechnisch keine Rolle!), hier nochmals die Frage:
Wenn meine Freundin mit Sohn in mein Haus einziehen und wir eine EV abgeben, dass wir uns gegenseitig nicht unterstützen, also keine Haushaltsgemeinschaft bilden, kann dagegen meine Ex etwas tun bzw. mehr einklagen? Meine Mum hat Niessbrauch am Haus, so dass evtl. Miete ihr komplett zusteht.
Muss ich überhaupt mit meiner Freundin einen Mietvertrag abschliessen? Wozu?
Eine eheähnliche Gemeinschaft bilden wir nicht (aufgrund der Kürze der Beziehung und des Zusammenlebens).
Im Zweifel könnte ich doch auch mit ihr einen Untermietvertrag abschliessen und meine fehlende Bereitschaft, sie und ihren Sohn zu unterstützen, schriftlich erklären - auf Grund der Kürze der Beziehung. Die Miete steht meiner Mum zu und eine gemeinsame Haushaltsführung wird bestritten. Realistisch und durchsetzbar vor Gericht?
Somit dürften alle Argumente und Bedenken meines Anwalts entkräftet sein, dass ein Zusammenzug vom Gericht mit mehr verfügbarem Einkommen angerechnet würde, oder?
Dass sie Steuerklasse 2 sowie ihren Alleinerziehenden-Zuschlag verliert, ist uns klar.
Danke für Infos jeglicher Art, da es brennt. Ansonsten müsste sich meine Freundin mit Sohn offiziell bei ihrem Vater melden - der aber in einer anderen Stadt wohnt, so dass die bevorstehende Einschulung ihres Sohnes in unsere Schule gefährdet ist... Und diese ganze An- und Abmelderei wg. Ex und Geld ist doch ein Farce...
Ach ja: Wer darf eigentlich wann und in welcher Form kontrollieren, ob meine Freundin bei mir wohnt? Es kann doch nicht sein, dass meine Ex einfach mal behauptet, wir wohnten zusammen und daraufhin eine Art 'Hausdurchsuchung' stattfindet. Sie wohnt zwar de facto bereits bei mir (Ärger mit Vermieter, s.o.), ist aber weder bei mir gemeldet, hat keinen Namen am Briefkasten, wäscht noch bei sich etc.)
Gruss und vor allem vielen Dank für Antworten an alle Lesenden
[Editiert am 31/3/2006 von supercarsti]