Bin echt sauer und total fertig 😡
die bald-Ex von meinem Lebensgefährten hat Unterschriften gefälscht, wodurch wir jetzt nen Heidenärger haben. Hat bei einem Finanzunternehmen sofort-Kredit haben wollen. Das hat dann wohl dochnicht stattgefunden, aber die arbeiten mit zwei weiteren Instituten zur Sicherheit zusammen. Bis ich das raushatte ist eine Woche vergangen. Es handelte sich dabei um eine Raten-Kredit-Unfallversicherung, die haben aber kullanterweise alles gelöscht. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft, es lief über VL, kommt er aber erst nach 5 Jahren aus dem Vertrag, den er ja garnicht unterschrieben hat. Das Sofort-Kreditunternehmen versucht uns da jetzt zu helfen. Aber wie sollen wir beweisen, daß er nicht unterschrieben hat. Die Unterschriften sind sehr gut nachgemacht.
Wir befürchten, daß die Unterschriften seine ältere Tochter, damals 15 J. geleistet hat.
Was sollen wir bloss machen??
Hat schonmal jemand so etwas erlebt???
VG Inge :question:
Hallo Ipdet,
es handelt sich hier ja eindeutig um eine Urkundenfälschung.
Ich persönlich würde die Ex anzeigen, wüsste sonst nicht, wie man ihr sonst beikommen kann.
Lasst euch den unterschriebenen Vertrag in Kopie aushändigen, wenn ihr den noch nicht habt.
Was sagt denn die Wohnungsbaugenossenschaft zur Unterschriftenfälschung? Wäre ja auch wichtig zu wissen, was die dazu sagen.
Habe im Moment sonst leider keine Idee.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hey!
Ja also würde ich auch erstmal vorschlagen, das ihr euch die Unterlagen besorgt wo die gefälschte Unterschrift drunter sein soll .. und wenn ihr das habt Anzeige erstatten und evtl. zum RA ..
Den Rest wird dann wohl die StA erledigen ...
Und setzt zusätzlich dann wenn ihr die Unterlagen habt die jeweiligen Unternehmen von der gefälschten Unterschrift in Kenntnis und teilt mit das Anzeige erstattet wurde ...
Gruß
Jens
Hallo ipdet,
hatte in einem ganz anderen Fall auch mal mit Unterschriftenfälschung zu tun. Ich rief die Polizei an und die empfahl mir zuerst die Unterschrift durch einen anerkannten Graphologen begutachten zu lassen. Sie gaben mir damals auch einen Namen. Bei mir kam es dann nicht soweit...
Es erspart vorerst eine Anzeige und ihr habt etwas vernünftiges in der Hand.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo,
vielen Dank für die antworten.
Ich kann aber beweisen, daß er an diesem Tag derUnterschrift bei mir war und dazu noch sehr krank
( pfeiffersches Drüsenfieber ), was nicht ohne ist.
Reicht das nicht aus, für einen Beweis??
Inge 🙂
Hey!
Alos bei einer Unterschrit geht es ja nunmal nicht darum das wer beweisen kann wo er war an dem Tag, dessen Datum vor seiner Unterschrift steht .. das Datum ist da völlig irrelevant, mal davon abgesehen das er die Unterschrift auch wohl kaum dort bei der jeweiligen Stelle vor Ort geleistet haben wird ... sonst wäre es wohl gleich aufgefallen, wenn ansich die Tochter die Unterschrift gefälscht hat ..
Es geht darum ob oder ob nicht das seine Unterschrift ist ...
Und das kann doch auch nur für euch herausgefunden werden wenn ich das besagte Schriftstück in der Hand habt .. wo die Unterschirft drauf ist ..
Das ihr selber das wisst das er es nicht war der Unterschrieben hat und das er am evtl besagten Tag krank war ist das erstmal unrelevant .. es geht darum ob oder ob es nicht seine Unterschrift ist ..
Und dazu benötigt ihr das Schriftstück mit der Unterschrift ..
Und damit könnt ihr vielleicht schon eindeutig belegen, das das gar nicht seine Unterschrift ist, weil sie schon im Ansatz völlig anders aussieht .. oder aber es ein Gutachter eindeutig als Fälschung entlarvt hat...
Nur ohne das Schriftstück ist das gar nicht Möglich ..
Und erstmal steht es auch im Raum, ob da wirklich eine Ubterschrift existiert die gar nicht von ihm geleistet wurde, wenn es die gibt, dürfte es ja auch kein Problem sein, besagtes Schriftstück mit seiner angeblichen Unterchrift zu erhalten ..
Ansonsten kann auch dort viel behauptet werden .. und ihr beschuldigt nachher noch die Ex u es gibt nacher gar keine Schriftstück mit seiner Unterschrift ..
Und wenn es einen Vertrag dort gibt aus dem er nicht kommen kann ... dann muß es dort diesen Vertrag ja auch geben ..
Also dürfte es wie gesagt ja ansich kein Prob sein diesen Vertrag zu erhalten .. wenn es ein Prob sein sollte ist auch ander ganzen Sache schon was faul ...
Und alles andere ist da erstmal kein Beweis ... auch wenn du bezeugen würdest das er an besagtem Tag und anderen aus krankheits Gründen zu Hause war .. aber auch da hätte er diese Unterschrift ja leisten können ..also ist das kein Beweis ..
Wie gesagt besorgt euch den Vertrag...
Gruß
Jens