Moin Dremml,
in Ergänzung zu Susi ...
Damit eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gegen eine Befristung des Nachehelichen Unterhalts spricht, müsste diese ehebedingt sein.
Das Dilemma bei "ich will nur was mir zusteht" bzw. "ich will wissen, was mir zusteht" liegt i.W. darin, daß ein cleverer Anwalt ihr durchaus ausrechnen kann, was ihr zustehen könnte ...
... und dann liegen die Honorare und Gerichtskosten bei den gegebenen finanziellen Verhältnissen schnell im fünfstelligen Bereich.
Eine Alternative zu Unterhaltszahlungen sähe ich hier noch darin, daß auf die Rückzahlung der 20.000 EUR verzichtet wird.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Haus zu ihr, kein Zugewinnausgleich, kein Unterhalt. Scheidung mit einem Anwalt (nur Scheidung und Versorgungsausgleich).
Zu Lasten Dritter dürfte eine solche Vereinbarung nicht sein, weil LG aufgrund der Vermögensverhältnisse in den nächsten drei Jahren kaum in den SGB-Bezug fallen dürfte.
Gruß
United
Damit eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gegen eine Befristung des Nachehelichen Unterhalts spricht, müsste diese ehebedingt sein.
Das ist definitiv falsch. Du verwechselt hier die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit mit ehe bedingten Nachteilen.
Damit eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zu Unterhaltsansprüche fûhrt , ist es lediglich notwendig, dass die Krankheit vor Eheschließung oder während der Ehe aufgetreten ist (in bestimmten Fällen auch nach der Scheidung, aber das ist hier nicht relevant). Die Bedingung hat also lediglich eine zeitliche Dimension (Par. 1572 BGB).
Moin,
Das ist definitiv falsch. Du verwechselt hier die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit mit ehe bedingten Nachteilen.
Bei der Möglichkeit der Befristung geht es um (dauerhaft) ehebedingte Nachteile.
Aus BGH <XII ZR 111/08> :
Eine dauerhafte Unterhaltsverantwortung des geschiedenen Ehegatten für das allein im zeitlichen Zusammenhang mit der Ehe stehende Krankheitsrisiko ist deswegen nicht ohne weiteres gerechtfertigt.
Nix verwechselt (vielleicht mißverständlich ausgedrückt) ... daß das eine Einzelfallfrage ist, ist mir auch klar.
... und an der Klärung, was einem potenziell UH-Berechtigten im Einzelfall "zusteht", verdienen Juristen.
Das ist definitiv richtig.
Gruß
United
Moin.
Wofür will sie denn überhaupt Unterhalt, bzw. wiomit begründet sie diesen?
Diese Frage spielt nicht nur vor Gericht eine Rolle sondern sollte es auch im Kopf tun.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.