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Habe eine frage...
meine Mutter(geschieden) saget mir ich solle meiner Anwältin sagen sie soll den satz "Unterhalsverzicht" mit aufnehmen, d. h
bezogen auf später...Das wenn sie mal was hat und irgent ein Amt dann auf die Idee käme.."ah da war doch mal..." das dies nicht der Fall wäre.
Gibt es das noch?Kommt man da durch?Wie macht man das?
Der EU endet Ende November,meine kleine wird dann Anfang Oktober 3 Jahre. Und Sie hat dann keine Anspruch mehr(haben wir auch schriftl. festgehalten,außerdem hat Sie seit Feb einen neuen "Mieter/Freund" und nach neuem Uteil muß MANN dann nicht mehr zahlen.....)
Danke!!
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2009 17:13