Hallo,
vor kurzem hatte ich meine Verhandlung über den Trennungsunterhalt.
Hierbei hat mein Anwalt gemint, das wir es auf eine Verhandlung ankommen lassen sollten...
Ergebnis:
Ich zahle nun doch genau das, was meine Frau gefordert hat + 80% der Verfahrenskosten!
Ich frage mich , was das dann gebracht haben soll.....?
Wie genau berechnet sich hier eigentlich der Verfahrenswert?
Der Richter hat was in den Raum geworfen...aber nie eine Berechnung dazu gezeigt.
Laut Richter muss ich für das letzte Jahr noch 3.600 € nachzahlen...das war genau der"strittige" Wert, da ich ja bereits vorher das meiste anerkannt und bezahlt hatte.
Wenn der TU richtig berechnet worden wäre, dann hätte ich eigentlich nichts nachzahlen müssen.....
Vor allem hat der Richter den TU auf Basis meiner Einkünfte und Steuerklasse für 2013 berechnet.
Somit zahle ich in 2014 (weil Trennung im Mai 2013) den Unterhalt für Stkl. 3 dürfte aber nur Stlkl. 1 haben !
Dieses Thema hatte ich bereits vor der Verhandlung bei meinem Anwalt angesprochen, der hat das bei der Verhandlung aber nicht berücksichtigt....
Liegt hier ein Fehler von meinem Anwalt vor, oder hat sich der Richter verrechnet?
Muss der Richter für den TU in 2014 nicht die echten Einkünfte ansetzen?.....
Hätte der Richter nicht von sich aus die andere Steuerklasse berücksichtigen müssen, da ich ja gezwungen bin diese zu verwenden?
Kann ich den TU Vergleich ändern lassen?
Wenn Ja was kostet das ?....ist das ein neues Verfahren oder nur eine Mitteilung an den Richter?
Grüße
Geldverlust
Wenn ihr einen Vergleich geshclossen hast könnt ihr diesen nur einvernehmlich ändern oder wenn Umstände eingetreten sind ,die zum Zeitpunkt des Vergleichs nicht bekannt waren.
Ansonsten ist ein Vergleich, anders als ein Urteil, kaum abänderbar, da ja beide Parteien ihre Zustimmung gegeben haben. Dein RA oder du hättest den Richter darauf hinweisen müssen, dass ab 2014 Stkl. I und damit weniger Einkommen zuverteilen ist
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn ihr einen Vergleich geshclossen hast könnt ihr diesen nur einvernehmlich ändern oder wenn Umstände eingetreten sind ,die zum Zeitpunkt des Vergleichs nicht bekannt waren.
Ansonsten ist ein Vergleich, anders als ein Urteil, kaum abänderbar, da ja beide Parteien ihre Zustimmung gegeben haben. Dein RA oder du hättest den Richter darauf hinweisen müssen, dass ab 2014 Stkl. I und damit weniger Einkommen zuverteilen ist
TIna
..das habe ich befürchtet....
Nun ist es so, das ich für 2014 die steuer nachzahlen muss....und zusätzlich den Unterhalt darauf!
Mir ist der Tatbestand erst bewusst geworden nach der Verhandlung (ich ging davon aus, das mein Anwalt weiß was er tut!)
Mein Anwalt ist der Meinung, "das machen wir alles bei der Scheidung" d.h. alle Punkt noch mal neu darstellen.
...ob mir das hilft...?....bis dahin zahle ich mal locker 250€/mtl. mehr Unterhalt als notwendig....und dann am Jahresende noch die Steuer darauf nach!
Kann ich den (in diesem Fall zuviel) gezahlten TU irgendwie wieder verrechnen?
Grüße
Geldverlust
Nein.
Gezahlter Unterhalt gilt stets als verbraucht und nicht rückzahlbar.
Umgekehrt gibt es sowas aber natürlich nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gibt es denn eine Möglichkeit den Vergleich zu ändern ?
Angeblich kann dieser geändert werden, wenn mein Einkommen um 10% oder der Unterhaltsbetrag sich verändert.
Oder bin ich daran bis zur Rechtskraft der Scheidung gebunden?
Was ist aber, wenn sich nach den ersten 12 Trennungsmonaten die Berechnungsgrundlagen ändern....(z.B. bzgl. Wohnwert und Arbeitspflicht..)...
Kann dann der TU Vergleich geändert werden .....?
und selbst wenn ich diesen nicht mehr ändern kann, um weniger zu zahlen, dann müsste ich ja auch mehr verdienen können ohne das sich das auswirkt...
Grüße
Geldverlust
Moin GV,
ob und unter welchen Bedingungen ein Vergleich geändert werden kann, hängt zunächst einmal davon ab, was drinsteht. Wenn dort Einkommensveränderungen (nach oben oder unten) als Änderungsgrund vorgesehen sind, kann man den Vergleich bzw. den Zahlbetrag auch anpassen; wenn nichts drinstehen, hängt es vom Wohlwollen Deiner Vertragspartnerin (=Ex) ab, ob der Betrag geändert werden kann. Schlimmstenfalls hat Dein Anwalt gepennt. Nicht umsonst sagen wir hier immer wieder mantramässig "schliesse niemalsnicht irgendwelche Vergleiche in Unterhaltsdingen ab; es sei denn, Du stellst Dich damit nachweislich und dauerhaft besser als mit einem zu erwartenden Urteil."
Einen Automatismus namens "bei mehr als 10 Prozent Einkommensveränderung ändert sich automatisch auch der Vergleich bzw. der Unterhaltsbetrag" gibt es jedenfalls nicht. Wenn Du einen Autokredit laufen hast, stehen dort auch fixe Raten drin; Einkommensveränderungen bei Dir ändern daran nichts. Und auch Deine Miete schwankt nicht mit Deinem Einkommen; die gilt so, wie sie im Mietvertrag steht. Und ja: Wenn nichts anderes im Vergleich steht, kannst Du auch doppelt und dreimal soviel verdienen wie heute, ohne dass sich an der Höhe des Trennungs- oder nachehelichen Unterhalts etwas ändert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin GV,
was mir noch an Deiner Geschichte auffällt: Die "Scheidungsindustrie" hat gut Geld mit Dir verdient. Ist denn mal zu Beginn der Trennung der Versuch gemacht worden, mittels Trennungs / Scheidungsfolgenvereinbarung die Sachen gütlich zu klären? Hier hättet ihr alles auf Augenhöhe verhandeln können und der Notar hätte Euch als unparteiische Kraft beraten. Das Ganze hätte dann ebenfalls Bindungswirkung vor Gericht gehabt.
Wie Martin schon beschrieben hat, wird hier im Forum zu großer Vorsicht bei Vergleichen geraten, da sie nur in den seltensten Fällen wieder geändert werden können und dieser für Dich nun verbindlich ist. Gruß Ingo
Hallo Martin,
leider habe ich das mit den Vergleichen im Forum nicht gelesen, da ich ja vor der TU Verhandlung davon ausgegangen bin, das die Berechnung meines RA akzeptiert wird, bzw. man sich"in der Mitte" einigt....
...und nicht das ich hier "schlechter wegkomme"...
Ich bin der Meinung mein Anwalt hat hier megamässig gepennt!.....
was mir hohen Unterhalt und hohe Prozesskosten eingebracht hat...
Soweit mit gesagt wurde gilt der Vergleich bzgl. TU nur bis zur Scheidung....dann wird nachehelicher Unterhalt neu verhandelt...so wurde mir vom RA gesagt....und dass wir dann alle Änderungen dort anbringen sollten(bis dahin muss ich eben die 500 € zuviel jeden Monat bezahlen!!)
Aber sollte ich den TU nicht ändern können, und ich dann in 2014 , bzw. bis zur Scheidung hier dann ein paar Sonderzahlungen erhalte, dann ist das doch auch wieder blöd, wenn für den nachehelichen Unterhalt wieder die letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen werden....dann ist der Mehrverdienst wieder mit drin.... oder zählt bei Nachehelichen Unterhalt wirklich nur das zu erwartende Einkommen per Status Scheidung?
@Ingo30:
Meine Frau wollte das nicht, da sie sich nicht mit mir an einen Tische setzen kann (...das nimmt sie zu sehr mit...usw.)
Es wurde von mir mehrfach vorgeschlagen...und wäre mir auch lieber gewesen als die TU Verhandlung...
Mittlerweile ist Sie aber der Meinung, dass wir uns auch ohne Anwälte einigen können....
aber das bedeutet sicherlich, das ich noch mehr und länger zahlen soll....(so sehen Einigungen mit ihr aus....nix win/win !)
Grüße
Geldverlust