Trennungsunterhalt
 
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Trennungsunterhalt

 
(@herzschmerz)
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Durch die Internetsuche bin ich auf diese tolle Seite gestoßen, muss sagen großartig, bravo.

Durch die suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden, deshalb frag ich einfach mal, in der Hoffnung, mir jemand einen Tipp zu geben.

Wir beide sind uns einig, dass es nicht mehr funktioniert. Wir sind ca. 9 Jahre verheiratet. Unsere Tochter nun 8 Jahre alt, kam mit dem Down Syndrom zur Welt. Geht aber in eine Ganztagesschule, 2te Klasse. Wir sind uns weitgehend Einig was das materiell angeht. Ich war Alleinverdiener, meine Frau arbeitete ab und zu als selbstständige mit einem einkommen von 1000Euro jährlich, finanzielle ist jedoch nun langsam ein Problem.

Mein Einkommen liegt bei 3000€ netto, hinzu kommt 154 Kindergeld + 200Euro Plegegeld. Meine Frau möchte nun unbedingt, dass ich in eine andere Wohnung umziehe. Gut des Friedens willen suchte und fand ich nun etwas, die Frage ist kann ich mir das ganze noch leisten.

In wie fern spielt der Trennungszeitpunkt 2008 oder 2009 steuerlich eine Rolle für mich ? Viele haben mir
geraten, dass wir uns erst im Jan. 2009 "trennen" sollten. 
     
Meine Frau hat in Ihrem Bekanntenkreis einen Anwaltsfreund, der ihr ca. 2000Euro zusicherte. Wir bezahlen in unserer noch ungekündigten, gemeinsammen Wohnung ca. 1200Euro Miete, hinzu kommt,
da ich nun eine eigene Wohnung habe, kostet diese 450Euro warm. Wenn ich den Unterhalt rechne. + die Mietkosten hab ich fakto 0.

Wenn ich den Berechnungen glauben darf kämen doch erstmal 387 KU,  dann von meinem Einkommen
3000Euro - 387 KU - 72 fahrkosten mit den öffentlichen, - 350 ( ansparen für rente ) - 200 schulden abbezahlen.  komm ich nun auf 1991. Bei 3/7 sind das nun 853 + 387 = 1240 und keine 2000 Euro.

die 200 haben wir für die nächsten 12 monate 200 Euro = noch 2400 Schulden.
350 Euro hatten wir als Alterrücklage monatlich aufs Festgeldkonto gelegt.
Wir hatten uns geeinigt, dass von den 1200 Mietkosten jeder 50% trägt.

Wie schaut es nun tatsächlich aus, sind die 2000 Euro die ihr Freund gesagt hat tatsächlich? Wie werden Plegegeld und Kindergeld verteilt? Wäre hier eine nun Änderung auf der Lohnsteuerkarte nicht empfehlenswert? Was passiert unterhaltstechnisch, wenn wir nun im Januar getrennt sind meine Frau nun plötzlich 900Euro ( einmalig ) verdient, oder weiteres Einkommen aus Selbstständigkeit hat? 

Viele Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Tips.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 16:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo herzschmerz,

mögen deine herzlichen Schmerzen nicht grösser sein als unser herzliches Willkommen hier.

Deine Rechnung ist im Groben schon mal nicht ganz falsch, dennoch muss sie an ein paar stellen noch verfeinert werden.

Wir müssen z.B. Trennungszeit von nachehelicher Zeit unterscheiden.

Müssen tatsächlich die Steuerklassenänderung berücksichtigen, und die alte Wohnung birgt noch ein Risiko für dich.

Ausserdem ist die Rente etwas optimistisch, bzw. muss anders gerechnet werden.

Dein Einkommen muss zunächst mal um evtl. Jahreszahlungen wie Weihnachtsgeld erhöht werden und um die abzugsfähigen Kosten reduziert.
Abzugsfähig sind i.d.R 5% pauschal vom Brutto für Erwerbskosten (je nach OLG-Bezirk) und bis zu 4% tatsächliche Altersvorsorge.

Wenn du dann immer noch zwischen 2.700,- und 3.100,- Netto landest bist du zunächst in Zeile 5 der DT.
Da du aber nur 2 Berechtigte hast, musst du eine Zeile rauf in Zeile 6. Da du das halbe KG abziehen kannst bliebe ein Zahlbetrag von 336,- €

Nehmen wir an, dein bereinigtes Netto wäre 3.000,- blieben nun nach KU 2.664,- € als Basis für EU.

Davon bis zu 3/7 wären 1.141,- €.

Später mehr, da ich jetzt weg muss.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 16:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So, weiter gehts.

Zusammen mit KU, KG, und Plegegeld :), wären das (ab 2009) 1.141,- + 326,- + 166,- +200,- = 1.733,- und nicht 2.000,-

Das Problem sind die Schulden, die Wohnungen, die Steuerklasse und die Rente.

Wenn ihr noch halbwegs vernünftig reden könnt, versucht euch für 2009 auf Folgendes zu einigen:

Trennt euch erst am 2. Januar um 2009 noch die gemeinsame Veranlagung zu bewahren.
Zahle ihr den KU nach Tabelle (326,-)
Zahlt beide Wohnungen, die Schulden, und die Rente gemeinsam.
Vom Rest (minus Fahrtkosten) zahlst du ihr 3/7

Das Jahr 2009 nutzt ihr die Verflechtungen aufzulösen:
Zahlt die Schulden ab.
Teilt die Rente unter euch auf und zahlt dann auch getrennt.
Du gehst aus dem Mietvertrag raus (und empfiehlst ihr, sich was Günstigeres zu suchen).

Ab 2010 habt ihr dann die neuen Steuerklassen.
Keine Schulden mehr.
Jeder seine eigene Rente.
Jeder seine eigene Wohnung.

Ab dann ist die Rechnung wesentlich einfacher und gerechter und ne Menge Streitpotential beseitigt.

Das Problem ist, dass jetzt ne Menge grüner Fliegen um euch rum kreisen, die von diesem Streitpotential leben.
Einer davon könnte dieser Anwaltsfreund sein. Kennst du den? Kannst du den richtig einschätzen?
Die 2.000,- "Zusicherung" lässt leider nichts Gutes vermuten

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 18:28
(@herzschmerz)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die wirklich schnelle Antwort.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. gibt es bei uns nicht 🙂 ich habe ein Fixum Steuerklasse.3 ca. 3000Euro. Dachte ich mir auch, wäre es ratsam nun eine schriftliche Vereinbarung zu treffen
in der wir vereinbaren jeder übernimmt 50% von den Mietkosten? Oder noch besser, eine
Kündigung der Wohnung vorzubereiten, die auch meine Frau unterschrieben hat?

Wie sieht es steuerllich aus? Was muss genau passiert sein, dass wir das Trennungsjahr anfängt, reicht
hier, dass jemand die Scheidung beantragt ? Wäre es von daher es besser den Scheidungsantrag noch 2 Wochen hinauszuzögern ? Oder spielt das für mich/uns steuerlich keine Rolle ?

Was passiert wenn die Wohnung gekündigt ist, meine Frau zieht aber nicht aus? Sie kann nicht mehr bezahlen. Sie ist natürlich auch gerade auf der Suche, hatte etwas gefunden, ihr angeblicher neuer
Vermieter wollte eine Art Haushaltsgeldvereinbarung, in der ich bestätige ,ich ihr monatlich 1800 Taschengeld zur verfügung stelle. Das hab ich natürlich nicht gemacht.

Wie ich dich oben verstanden habe, ziehe ich 50% vom Kindergeld ab, d.h. Kindergeld und Plegegeld
154+200 ) werden dann ihr überwiesen? Was passiert denn wenn ich anstelle Kindergeld, den Steuerfreibetrag wähle?

Umzug in eine Wohnung ist zwangsläufig. Sie war nun inzwischen bei einem anderen Anwalt, sie meinte ihr Bekannter wäre wohl auf "meiner Seite". Nun hat sie angeblich so "einen" der sie mit tips bombadiert
wie, wenn ich nach hause komme, Fenster aufmachen und ganz laut Hilfe rufen, sodass die Polizei mich dann erstmal in Gewahrsam nimmt, so hätte sie mich erstmal aus der Wohnung. Unglaublich, dass Rechtsanwälte mit solchen Mitteln arbeiten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 18:40
(@herzschmerz)
Schon was gesagt Registriert

mit Rente ist gemeint, dass wir nun ca. 2 jahre monatlich ca. 350€ auf die Seite (an)legen, als sozusagen Altersabsicherung. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 18:45
(@herzschmerz)
Schon was gesagt Registriert

So, weiter gehts ...

[...]
Das Problem ist, dass jetzt ne Menge grüner Fliegen um euch rum kreisen, die von diesem Streitpotential leben.
Einer davon könnte dieser Anwaltsfreund sein. Kennst du den? Kannst du den richtig einschätzen?
Die 2.000,- "Zusicherung" lässt leider nichts Gutes vermuten

Gruss Beppo

Nein, kenne ich nicht, bisher gabs noch keinen Stress, also mit der Haushaltsaufteilung, falls einer
auszieht. Als sie von mir diesen Haushaltsgeldnachweiß wollte, sagte Sie zu mir Ihr Anwalt meinte das ist garkein Problem und hat nichts zu sagen. Gut, wir haben dann telefoniert, er wusste das z.B. mit der Trennung Jan. nicht. Er meinte, wäre egal spielt keine Rolle. Mein Arbeitskollege hat grade die Scheidung hinter sich, gab mir aber diesen Tip bis Januar zu warten.

Was ich weiss, es ist der Mann von Ihrer neuen Freundin, ich weiss nichtmal ob er Anwalt ist 🙂
So langsam kommt mir das alles etwas spanisch vor. Um mich selbst zu schützen, suche ich deshalb den Rat aller Beteiligten hier.

   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 19:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dachte ich mir auch, wäre es ratsam nun eine schriftliche Vereinbarung zu treffen

Ja, es setzt allerdings ein Mindestmaß an Vertrauen voraus

in der wir vereinbaren jeder übernimmt 50% von den Mietkosten? Oder noch besser, eine
Kündigung der Wohnung vorzubereiten, die auch meine Frau unterschrieben hat?

Richtig. Beides.

Wie sieht es steuerllich aus? Was muss genau passiert sein, dass wir das Trennungsjahr anfängt, reicht
hier, dass jemand die Scheidung beantragt ? Wäre es von daher es besser den Scheidungsantrag noch 2 Wochen hinauszuzögern ? Oder spielt das für mich/uns steuerlich keine Rolle ?

Das Trennungsjahr beginnt, wenn ihr Tisch und Bett getrennt habt. Normalerweise also mit dem Auszug eines Ehepartners. Wenn du schon ausgezogen bist, ihr euch aber einig seid, könnt ihr euch Sylvester wieder versöhnen und Neujahr wieder trennen.
Da sie finanziell davon profitiert könnte sie bei dem Spiel mitmachen, wenn sie es aber eilig hat und nicht will, z.B. weil sie wieder heiraten will, wirst du nichts machen können, denn du bist ja schon ausgezogen.
Wenn ihr euch nicht auf eine Verschiebung der Trennung einigen könnt, musst du noch im Januar deine Steuerkarte auf Kl. 1 ändern, sonst zahlst du zuviel Unterhalt und die Steuerrückzahlung zusätzlich.
Der Scheidungsantrag kann dabei erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, bzw. kurz davor.

Was passiert wenn die Wohnung gekündigt ist, meine Frau zieht aber nicht aus? Sie kann nicht mehr bezahlen. Sie ist natürlich auch gerade auf der Suche, hatte etwas gefunden, ihr angeblicher neuer
Vermieter wollte eine Art Haushaltsgeldvereinbarung, in der ich bestätige ,ich ihr monatlich 1800 Taschengeld zur verfügung stelle. Das hab ich natürlich nicht gemacht.

Weiß ich nicht. Sieh zu, dass du da raus kommst. Das ist sonst ne Bleikugel an deinem Fuß.

Wie ich dich oben verstanden habe, ziehe ich 50% vom Kindergeld ab, d.h. Kindergeld und Plegegeld
154+200 ) werden dann ihr überwiesen? Was passiert denn wenn ich anstelle Kindergeld, den Steuerfreibetrag wähle

Da gibt es nichts zu wählen. Du ziehst 50% (ab 2009 82,- €) ab. Das Fiamt rechnet dann später selbst was auf dich angewendet wird.

Umzug in eine Wohnung ist zwangsläufig. Sie war nun inzwischen bei einem anderen Anwalt, sie meinte ihr Bekannter wäre wohl auf "meiner Seite". Nun hat sie angeblich so "einen" der sie mit tips bombadiert
wie, wenn ich nach hause komme, Fenster aufmachen und ganz laut Hilfe rufen, sodass die Polizei mich dann erstmal in Gewahrsam nimmt, so hätte sie mich erstmal aus der Wohnung. Unglaublich, dass Rechtsanwälte mit solchen Mitteln arbeiten.

Roter Alarm!
Wenn sie den Vorigen schon abgeschossen hat, obwohl er ihr 2.000,- versprochen hat, ihr das aber anscheinend nicht reicht, dann hast du noch einiges zu erwarten. Lies schon mal www.trennungsfaq.de und stimme dich auf das ein was passieren kann.
Was dieser Drecksack von Anwalt empfiehlt, funktioniert in diesem "Nichtmehrrechsstaat tatsächlich" Da bist du schneller ein gewalttätiger Verbrecher als du niesen kannst.
Woher weißt du davon? Wie hat deine Ex auf diesen "Rat" reagiert?
Versuche möglichst schnell zu sondieren, ob die oben genannte Regelung bei ihr ankommt. Falls nicht, musst du die unbedingt die Zugbrücke hochholen und die Wachen verdoppeln.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 19:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo herzschmerz,

Wie sieht es steuerllich aus? Was muss genau passiert sein, dass wir das Trennungsjahr anfängt, reicht
hier, dass jemand die Scheidung beantragt ?

Das Trennungsjahr ist die Voraussetzung dafür, dass die Scheidung überhaupt ausgesprochen werden kann. Es beginnt dann, wenn einer von euch beiden offiziell aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, oder wenn ihr zwar unter einem Dach wohnt aber getrennt wirtschaftet - oder wenn ihr euch beide einig seid, dass dem so ist. Hat also mit dem Zeitpunkt des Scheidungsantrags erst mal nichts zu tun, das ist (viel) später. Innerhalb vernünftiger Grenzen kann man den Anfang des Trennungsjahres durchaus vor- oder rückdatieren, wenn und solange man sich einig ist.

Steuerlich wäre es von Vorteil, wenn ihr euch darauf einigt, dass diese Trennung nicht jetzt und sofort, sondern erst nach dem 1. Januar passiert. Wenn ihr am 1. Januar offiziell noch zusammen seid, rettet euch dieser Kunstgriff das Ehegattensplitting für das Jahr 2009.

Was passiert denn wenn ich anstelle Kindergeld, den Steuerfreibetrag wähle?

Du meinst vermutlich den Kinderfreibetrag? Nun, Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag, und das Finanzamt prüft an und für sich von selbst, was günstiger ist (d.h. normalerweise wählst du da gar nichts). Wenn das Kindergeld höher war als die Steuerentlastung, bleibt es dabei; wenn es niedriger war, werden dir dafür über die Einkommensssteuererklärung ein paar Euro gutgeschrieben. Und ja, Steuererstattungen fließen normalerweise in die Unterhaltsberechnung mit ein, aber bei den Beträgen, über die wir hier reden, wird das eure Situation nur unwesentlich ändern.

Nebenbei bemerkt: Den Behindertenfreibetrag für deine Tochter habt ihr bislang aber schon auf euch übertragen lassen und in der Steuererklärung berücksichtigt? Ich weiß zwar nicht, mit welchem Grad der Behinderung ein Down-Syndrom einsortiert wird, aber für ein bisschen weniger Steuern sollte es schon gut sein. Wenn's mit der gemeinsamen Veranlagung dann ab 2010 vorbei ist, solltet ihr mal darüber reden, denn der Behindertenfreibetrag kann meines Wissens auf gemeinsamen Antrag hin auch anders aufgeteilt werden als 50:50. Wenn dann dein Einkommen höher ist als ihres, könnte es sinnvoll sein, wenn sie dir ihren Anteil "schenkt" - das bringt dir mehr netto, und ihr damit mehr Unterhalt.

Sie war nun inzwischen bei einem anderen Anwalt, sie meinte ihr Bekannter wäre wohl auf "meiner Seite". Nun hat sie angeblich so "einen" der sie mit tips bombadiert
wie, wenn ich nach hause komme, Fenster aufmachen und ganz laut Hilfe rufen, sodass die Polizei mich dann erstmal in Gewahrsam nimmt, so hätte sie mich erstmal aus der Wohnung. Unglaublich, dass Rechtsanwälte mit solchen Mitteln arbeiten.

Ein Anwalt ist ein erster Linie seinem Mandanten verpflichtet und in zweiter Linie seinem eigenen Geldbeutel; bei manchen Anwälten ist es auch umgekehrt. Wie hast du von diesem Ratschlag erfahren - hat sie es dir selbst erzählt? Wenn ja, warum? Denn wenn sie vorhätte, diesen Ratschlag in die Tat umzusetzen, würde sie dich ja wohl kaum vorher informieren. Könnte also sein, dass sie sich selbst damit doch nicht so besonders wohl fühlt. Dann solltest du dich meiner Meinung nach in einer ruhigen Minute mit ihr unterhalten, ob sie eine halbwegs friedliche Trennung will, oder ob sie wirklich einen Krieg beginnen möchte, bei dem ihr alle beide nur verlieren könnt - pardon, das muss natürlich heißen: bei dem ihr alle drei nur verlieren könnt. Wenn sie das anders sieht - zieh dich warm an, dann wird's nämlich heftig!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Beppo war schneller.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 19:26
(@herzschmerz)
Schon was gesagt Registriert

danke eure Einschätzungen, die genannten links haben mir erstmal sehr geholfen.
Klasse arbeit die FAQ

viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2009 03:47
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

einige kleine Anmerkungen von mir - den Rest hat Beppo ja schön erklärt und gerechnet:

1. Nachdem deine Frau ja quasi nichts verdient, wird noch Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt fällig. Nachdem eure Tochter ja in einer Ganztagsschule ist, solltest du versuchen, deine Ex dazu zu bringen, ihre Arbeit auszuweiten. Rechtlich wird das bei einem behinderten Kind schwierig werden, sie dazu "verdonnern" zu lassen.

2. Eure "Altersvorsorge" ist rechtlich gesehen keine - kannst du also bei deiner Unterhaltsberechnung nicht in Abzug bringen - ganz davon abgesehen, dass es bei deinem Brutto wohl eh zu viel wäre. Mit Tipp: Schließe möglichst bald eine staatlich geförderte Altersvorsorge (z.B. Riester) in Höhe von 4% von deinem Brutto ab. Somit schöpfst du ganz legal das Maximum der Abzugsfähigkeit aus.
Im Übrigen wird das "Angesparte" im Rahmen des Zugewinnausgleiches Berücksichtigung finden.

3. Ich würde erst aus der Mietwohnung ausziehen, wenn du entweder aus dem Mietvertrag raus bist oder BEIDE eine neue Wohnung haben. Eine Vereinbarung, neben deiner Unterhaltsverpflichtung die Hälfte der Miete zu übernehmen - NIE!!! Welchen Vorteil hätte deine Ex denn aus der Wohnung auszuziehen.

Wünsch dir viel Glück

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2009 12:01