Trennungstermin
 
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Trennungstermin

 
(@sunshine71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen ich habe ein Problem wo ich hoffe das mir hier jemand helfen kann.Eigentlich habe ich mehrere aber die gehören in unterschiedliche Themenbereiche.Ich bin seit 8 Jahren mit meiner Frau zusammen wovon wir sieben verheiratet sind.Wir haben eine 4 Jährige Tochter.
Anfang des Jahres haben wir festgestellt (wobei ich das schon viel länger merke) das unsere Beziehung am Ende ist.Irgendwie hat wohl keiner den Mut gehabt den endgültigen Schlussstrich zu ziehen und haben deshalb beschlossen das wir bis Ende des Jahres aus wirtschaftlichen Gründen (bin Alleinverdiener) zusammen bleiben und meine Frau dann mit meiner Tochter auszieht.
Insgeheim habe ich wohl auch irgendwo gehofft das sich etwas ändern würde aber das hat es nicht.Jetzt hat meine Frau mir gestanden das sie einen neuen Freund hat.Nicht weiter schlimm, naja ok Ego ist bisschen angekratzt aber Ehe ist sowieso abgehackt.
Nur will ich natürlich das sie jetzt so schnell wie möglich auszieht, wobei ich mir da gar nicht so sicher bin, weil im Endeffekt gehts mir ja jetzt besser als wenn sie weg ist.Ich habe meine Tochter die mir unendlich viel Bedeutet , und noch keine finanziellen probleme die dann aber eintreten werden.
Für mich wäre es also auch ok wenn sie hier noch ein paar Monate wohnen würde nur es müsste halt so sein das das Trennungjahr schon läuft weil ich will sie auf keinen Fall mehr zurück.Wie mache ist das das offiziell ? Muss ich mit ihr zum Anwalt, oder reicht es wenn wir einen Vertrag ausfüllen auf dem wir beide schreiben das wir seit 1.Januar nicht mehr in einem Bett schlafen, sie nicht mehr meine Wäsche wäscht usw.

Danke schön

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2008 22:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sunshine71 - herzlich Willkommen

Schau Dir mal diese Seite an: http://www.lilienkelch.de/Trennung1.php

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 02:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sunshine,

erst mal: Willkommen hier.

Für mich wäre es also auch ok wenn sie hier noch ein paar Monate wohnen würde nur es müsste halt so sein das das Trennungjahr schon läuft weil ich will sie auf keinen Fall mehr zurück.

Wenn und solange ihr zwei euch einig seid, könnt ihr das Trennungsjahr gewissermaßen an jedem Tag beginnen lassen, der euch in den Kram passt. Ihr erklärt halt, ihr würdet seit diesem Tag ...

... nicht mehr in einem Bett schlafen, sie nicht mehr meine Wäsche wäscht usw.

Wobei dieses undsoweiter insbesondere umfassen muss, dass ihr keine gemeinsame Kasse mehr habt, also ggf. gemeinsames Girokonto auflösen und jeder hat ein Konto für sich. Im Prinzip muss das "unter einem Dach wohnen" so funktionieren wie in einer Wohngemeinschaft oder bei Untermiete. Teilt die Zimmer unter euch auf, und macht 'ne Regelung, wer zu welcher Tageszeit die Küche benutzen darf, und wessen Lebensmittelvorräte in welchem Schrank liegen.

Aber, wie gesagt, wenn und so lange ihr euch einig seid, ist das nicht wirklich ein Thema, ihr kriegt keinen Aufpasser ins Haus geschickt. Der Ärger fängt immer dann an, wenn einem von beiden Ex-Partnern irgendwann später einfällt, dass ihm/ihr das Verheiratetsein doch noch besser gefällt als zunächst gedacht - eben weil das Getrenntleben unter einem Dach genau so schwierig zu beweisen wie zu widerlegen ist. Vermutlich meinst du das mit deinem "wie mache ich das offiziell"? Ein Patentrezept dafür habe ich nicht (und aus genau dem Grund bin ich selbst seinerzeit ausgezogen, ab dem Moment ist die Sache auf jeden Fall sonnenklar). Am ehesten: Eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, wo ihr einigermaßen detailliert aufschreibt, wie ihr das Getrenntleben unter einem Dach machen wollt; Datum drunter, und beide unterschreiben. Eventuell alle Monate eine kurze Notiz, dass ihr euch tatsächlich und immer noch dran haltet, und ebenfalls beide unterschreiben. Wobei:

Nur will ich natürlich das sie jetzt so schnell wie möglich auszieht, wobei ich mir da gar nicht so sicher bin, weil im Endeffekt gehts mir ja jetzt besser als wenn sie weg ist.Ich habe meine Tochter die mir unendlich viel Bedeutet ,

Wenn du dir da unklar bist, dann kläre das mit dir selbst, und zwar so schnell wie möglich! Wenn deine Tocher erst mal aus dem Haus ist, bist du nur noch Wochenend-Papa (und das wieder zu ändern ist verdammt schwierig). Im Klartext: Wenn du auch nur im Entferntesten mit dem Gedanken spielst, dass deine Tochter statt bei ihrer Mutter auch bei dir bleiben könnte, dann musst du jetzt die Weichen dafür stellen.

Für mich wäre es also auch ok wenn sie hier noch ein paar Monate wohnen würde nur es müsste halt so sein das das Trennungjahr schon läuft weil ich will sie auf keinen Fall mehr zurück.

Dass du sie nicht zurück willst, ist die eine Sache; wann genau der Scheidungstermin ist, ist die andere Sache. Ob es da auf ein paar Monate hin oder her ankommt, musst du selbst entscheiden. Es mag emotional wichtig sein, weil man seine Demnächst-Exfrau möglichst umgehend aus dem Gedächtnis streichen möchte, aber das klappt bei dir genau so wenig wie bei mir - denn die Mutter deiner Tochter bleibt sie genau so, wie meine DEF die Mutter meiner Söhne bleibt: nämlich lebenslang. Objektiv betrachtet ist eine möglichst schnelle Scheidung vor allem dann wichtig, wenn einer von beiden wieder heiraten will. Für alles andere: Keine unnötigen Verzögerungen, aber ein paar Monate hin oder her machen das Kraut nicht fett.

einen Vertrag ausfüllen auf dem wir beide schreiben das wir seit 1.Januar nicht mehr

Ich empfehle, statt dessen den 2. Januar anzugeben (oder z.B. den 15. Januar, wenn ihr es nicht gar so offensichtlich machen wollt). Das rettet euch nämlich den Steuervorteil durch das Ehegattensplitting für das Fiskaljahr 2009: Denn wenn ihr dauerhaft getrennt lebt, werdet ihr getrennt veranlagt, d.h. steuerlich wie Alleinstehende behandelt (also Steuerklasse I bzw. II anstelle von III/V oder IV/IV); und da du im Moment noch Alleinverdiener bist, kann das schon ein erkleckliches Sümmchen ausmachen. Die gemeinsame Veranlagung für 2009 könnt ihr aber wählen, wenn ihr an mindestens einem Tag des Jahres noch zusammen gewesen seid. Daher ist es zumindestens aus steuerlichen Gründen besser, ihr seid am 1. Januar noch zusammen. (Dazu die übliche Warnung: Wenn ihr das tatsächlich so macht, schlägt die höhere Steuerlast natürlich ein Jahr später trotzdem zu, d.h. du hast dann weniger Netto. Denke daran bei allem, was ihr wegen Unterhalt festlegt, und nimm eine Klausel auf, dass ab 1. Januar 2010 neu gerechnet wird, weil du dann ein deutlich niedrigeres Nettogehalt hast.)

Nebenbei: Was habt ihr schon vereinbart oder wollt ihr noch vereinbaren, was den Unterhalt für Exfrau und Kind betrifft? Auch das gehört dazu, wenn ihr unter einem Dach getrennt leben wollt. Wenn deine Ex derzeit nicht arbeitet - hat sie den Ehrgeiz, wieder selbst Geld zu verdienen? An dieser Frage solltest du ein starkes Eigeninteresse haben ...

Und für die Zeit, wenn deine Frau tatsächlich mit eurer Tochter ausgezogen ist: Wie wollt ihr den Umgang zwischen deiner Tocher und dir gestalten?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 02:49
(@sunshine71)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Infos.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2008 14:32