Trennungsjahr fast ...
 
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Trennungsjahr fast rum, noch Frau will das ich aus Ratevertrag raus gehe

 
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ich lebe seit dem 18.01.2008 in Trennung von meiner Frau, wir haben zusammen ein Haus wobei meine Frau im Grundbuch alleine drin steht ich stehe nur im Kreditvertrag mit drin......nun will sie vor ablauf des Trennungsjahr das ich aus dem vertragraus gehe und dafür 600 euro Unterhalt von mir........die kosten für den Kredit haben wir bis jetzt gemeinsam getragen also jeder die hälfte vom Abtrag. das sind pro Seite 285 euro. Sie hat die Scheidung eingereicht.

Was haltet ihr davon?
Was für Nachteile habe ich davon oder was kann auf mich zukommen?

Das Unterhaltsverfahren läuft schon vor Gericht.

Habe eine tochter für die ich schon 230 euro Unterhalt zahle.

Mfg Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 18:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,

naja, ich persönlich finde das erstrebenswert, aus einem Kreditvertrag zu kommen, für eine Immobilie, von der ich nichts habe. Das ist eine Seite.

Die andere Seite ist der mögliche Unterhalt für Ex, der aber dann davon abhängig ist, wieviel ihr beide verdient, was dann noch an Belastungen angerechnet werden kann, usw. Dafür bräuchte man Zahlen. Wie alt ist euer Kind? Was hat Ex gelernt? Arbeitet sie? Vollzeit, Teilzeit, Minijob? Hat sie das während der Ehe schon getan? Auf was wurde geklagt?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2008 18:16
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

Ich habe 1800 netto meine noch Frau bekommt 900 euro Erwerbsunfähigkeitsrente sie hat Zahnarzthelferin gelernt hat aber zu unserer Hochzeit nicht mehr gearbeitet da sie schon ein Kind von einem anderen hat. Meine Tochter ist jetzt 17 Monate alt. Meine noch Frau bezieht die Rente schon seit 2003, unsere Hochzeit war im Jahre 2001. Sie hat auf Trennungsunterhalt geklagt

Gruß Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 18:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,

was ich nicht ganz verstehe: Warum steht sie allein im Grundbuch, aber den Kredit habt ihr beide unterschrieben? Und ja, wie du inzwischen vermutlich schon weißt: Damit hast du ein dickes, fettes Problem an der Backe ... und falls ihr noch miteinander reden könnt, dann sprecht doch erst mal darüber, ob ihr (oder besser gesagt, sie) die Hütte auf Dauer überhaupt halten könnt. Kommt natürlich auf die Höhe der Restschulden, die laufenden Betriebskosten, und die zu erwartenden Reparaturen der nächsten Jahre an, aber wenn euer (ihr) Finanzierungsplan aus der Zeit stammt vor ihrer Erwerbsunfähigkeit und eurem gemeinsamen Kind, dann rechnet mal lieber nach, ob bzw. wie lange das überhaupt gut gehen kann. Im Zweifelsfall ist es besser, das Haus zu verkaufen, wenn euch das Wasser "nur" bis zum Hals steht (und nicht erst, wenn der Wasserpegel die Unterkante der Oberlippe erreicht hat).

Und noch eine Frage: Bei den 230 Euro Unterhalt geht es um den Unterhalt für eure gemeinsame, 17 Monate alte Tochter? Dann verstehe ich den Betrag nicht. Du hast 1.800 Euro netto, das ist allenfalls Düsseldorfer Tabelle Stufe 2, und das wären 293 Euro Unterhalt für ein Kind zwischen 0 und 5 Jahren; und ich vermute, dass das Kindergeld bei deiner Ex landet, so dass du noch die Hälfte des Kindergeldes abziehen kannst. Dein Zahlbetrag wäre also 293 Euro minus 77 Euro gleich 216 Euro. Und ich denke, dass du deine Zahlungen für den Kredit von deinem Netto abziehen kannst (da eheprägende Schulden), ebenso die Werbungskostenpauschale. Damit sollte dein anrechenbares Netto sogar unter 1.500 Euro sein, und damit wärest du nur in Stufe 1, d.h. Tabellenbetrag gleich 279 Euro und Zahlbetrag 202 Euro.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 10:55
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

nur nen kurzes Statement zu malachit:

Du hast die Feinheiten der DDT vergessen. Der Tabellenbetrag bezieht sich auf 3 Unterhaltsberechtigte.  frank72 zahlt, soweit ich es verstanden habe, im Augenblick nur einmal KU. Deswegen von Stufe 1 noch zwei Stufen hoch, dann bist du bei Stufe 3 macht in der Altersgruppe Tabellenbetrag 307, dann  KiGeld Anrechnung 77 verbleibt 230 Euro. Stimmt also.

Mit dem Rest hast du ne Sch...... am Bein. Für ne Hütte zahlen, die einem nicht gehört - Mist. Du solltest deswgen bei der Zugewinnberechnung höllisch aufpassen, vielleicht ist da noch a bisserl Geld zu retten.

Grüße
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 11:49
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
sie steht alleine im grundbuch da das grundstück eine schenkung ihresr vaters war vor der hochzeit. sie kann das haus alleine tragen das hat sie schon mit der bank besprochen....kann ich denn bei sowas auch noch geld rausziehen vom haus? oder ist das nix machbar ich meine ja nur da ich ja 6 jahre mit bezahlt habe

lg frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2008 23:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,

es gibt da sicherlich einen juristisch korrekten Weg. Aber trotzdem werfe ich jetzt mal eine Überlegung rein:

Deine Frau ist fair, wenn sie einen Weg sucht, Dich aus dem Kredit zu entlassen. Sie könnte auch einfach sagen: "Pech". Was das "Geld rausziehen" angeht: Du hast in diesem Haus gewohnt und Deinen Anteil getragen. Könntest Du aus Deiner Frau Geld ziehen, wenn Du in den letzten 6 Jahren das Geld stattdessen in eine Mietwohnung gesteckt hättest? Du hast ja dort auch Kosten verursacht, egal ob umlagefähige Kosten oder in Form von "Kaltmiete".

Ich empfinde Deinen Gedanken als "ich will nur das, was mir zusteht!"... ein Gedanke, der sonst immer von der "weiblichen Seite" kommt und der nicht gerade charmant ankommt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 23:15
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

das ist schon korekkt was du sagst diesen gedanken hatte ich in überlegung. sie will ja dafür das ich aus dem vertrag komme 600 euro unterhalt von mir für sich haben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2008 23:20
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi zusammen,

@lbm:
Liebe Lausebackesmama, dieses mal muss ich dir leider widersprechen. Ich denke schon, dass frank72 auch ein moralisches Recht hat, am Zugewinn beteiligt zu werden. Nicht ganz mein Metier, da gibt es sicherlich Spezialisten, aber ich versuche es mal zu erklären:

Ex: Anfangsvermögen = Grundstück
Frank 72: Anfangsvermögen - nix

Ex: Endvermögen = Grundstück+Haus-Schulden
Frank72: Endvermögen - nix

Ich denke, dass die Ex verpflichtet sein sollte die Hälfte ihres Zugewinns mit frank72 zu teilen. Liebe lbm - deine Argumentation würde genauso auf die Ex zutreffen. Der Zeitpunkt, zu dem er aus dem Kreditvertrag entlassen wird, sollte auch der sein, wo der Zugewinn berechnet wird - das wäre fair, denke ich.

Greetings
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 23:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

naja, Du hast 1.800 netto (bereinigt?) abzüglich 230 Euro KU = 1.570 Euro. Sie hat 900 Euro. Ich weiß leider nicht, inwieweit ihr Haus als Wohnwert berücksichtigt wird. Dass du 600 Euro aber nicht zahlen kannst, ist schon allein daran zu sehen, dass Du nach Zahlung KU nur noch 570 "übrig" hättest, bis Du an Deinen Selbstbehalt ihr gegenüber kommst.

Edit: Der Beschi** liegt für mich klar darin, dass Du jetzt 285 Euro Abtrag zahlst, der dann wegfällt, aber dann 600 Euro TU zahlen sollst, also vom Prinzip mehr als die ganze Rate. Das ist natürlich elegant.

Ich hoffe, hierzu kann sich noch ein User äußern, der mehr weiß über die Berücksichtigung von Wohnwerten und der dann vielleicht sagen kann, was an TU/EU auf Dich realistisch, wenn darum geklagt wird, zukommen könnte.

Edit 2:

Ex: Anfangsvermögen = Grundstück
Frank 72: Anfangsvermögen - nix

Ex: Endvermögen = Grundstück+Haus-Schulden
Frank72: Endvermögen - nix

Fraglich, ob da überhaupt ein nennenswerter Zugewinn bei rauskäme... Grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Aber die Argumentation von Frank ist ja eine andere gewesen, nämlich: "Ich habe gezahlt, ich will was zurück haben!", das ist ja eher eine "Kreditbasis". Der Zugewinn ist ja eigentlich eine andere Baustelle.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 23:28




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Zeitpunkt, zu dem er aus dem Kreditvertrag entlassen wird, sollte auch der sein, wo der Zugewinn berechnet wird - das wäre fair, denke ich.

Na und das ist wohl jetzt, oder? Die Trennung ist fast (?) ein Jahr her und es gib einen Scheidungsantrag. Ich halte auch den Stichtag für den Zugewinnausgleich für einen guten Zeitpunkt, die Kreditfrage zu klären und habe nichts gefunden, wo frank72 da irgendwie übervorteilt wird.

Dass mit der Moral beim Zugewinnausgleich will ich hier mal nicht kommentieren, für moralisch halte ich es, wenn jemand, der in ein Hausprojekt kein (nennenswertes) Kapital eingebracht hat auch keine Ansprüche stellt. Aber Moral und Recht sind ja nicht immer identisch.

@frank72: was für eine Steuerklasse sind denn die 1800 netto? III oder IV? Hast Du den Steuerklassenwechsel zum Jahreswechsel im Griff?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 23:33
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

die 1800 netto sind steuerklasse 3 habe zum 1.1.09 steuerklasse 1

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2008 23:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,

die Tatsache, dass du in diesen Verträgen drin stehst, ist tatsächlich das grösste Damoklesschwert für dich.

Wenn deine Frau dich da anständig raus lässt, solltest du diese Chance so schnell wie möglich nutzen. Insbesondere, weil nicht nur sie, sondern auch noch die Bank zustimmen muss.

Wenn das erledigt ist, kannst du "deinen Anteil" am Haus einfordern.
Dies geht nicht über Eigentumsanteile am Haus, denn das gehört demjenigen dem laut Grundbuch das Grundstück gehört. Basta.
Dein Schlüssel zum Glück ist der Zugewinnausgleich.

Das Prinzip ist, vereinfacht gesagt, folgendes:

Angenommen du gehst mit 0,- € in die Ehe, sie bringt ein Grundstück im Wert von 100K in die Ehe.
Nun baut ihr darauf ein Haus im Wert von 200K und nehmt dafür gemeinsam Hypotheken von 100K auf. Der Rest ist Eigenleistung, bzw. während der Ehe erwirtschaftet.

Dein Anfangsvermögen ist dann 0,-, ihres 100K.
Am Ende der Ehe hat sie ein Vermögen von +100K für das Grundstück, +200K für das Haus -50K für die halbe Hypothek.
Endvermögen = 250K
EV minus AV = 150K Zugewinn.

Du hast am Ende 50K Miese und sonst nichts.
Sie muss dir die Hälfte ihres Gewinns im Zugewinnausgleich erstatten, also 75K. Damit bleiben dir 25K ehelicher Gewinn.

Sie hat dann, neben den 100K aus dem Grundstück noch 75K ehelichen Zugewinn.

Wenn du es schaffst, aus dem Kredit raus zu kommen, sieht das deutlich besser aus.

Aus den Verträgen raus zu kommen muss für dich also allererste Priorität haben.
Danach klärt ihr den Zugewinnausgleich.

Gruss Beppo

Edit: Na hier gehts ja grad zackig. Da kann man schon durcheinander kommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 23:35
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch einmal hallo,

zur TU-Berechnung:

1. Nachdem du noch Steuerklasse 3 bist - aufpassen ab 1.1.09 bist du Stkl1 - hast also deutlich weniger Geld zur Verfügung - lass dass JETZT schon berücksichtigen, sonst hast du im Januar ein Problem

2. Kreditzahlungen teilen sich auf in Zins und Tilgung. Die Tilgung könnte deine Ex bis zu 4% ihres Brutos als Altersvorsorge unterhaltsmindernd geltend machen. Die Zinszahlungen können mit dem Wohnvorteil gegengerechnet werden. Im Endeffekt dürfte bei den Beträgen nicht viel übrigbleiben. Also lass mal die 900 Rente.

3. Jetzt nimmst du dein Netto 1800 - 230 KU = 1570 Euro. Jetzt rechnest du 1570+900= 2470. Davon die Hälfte=1235. Das wäre der Unterhaltsbedarf deiner Ex. Jetzt 1235-900=335. Also wäre deine TU Pflicht 335 Euro. Wenn du jetzt den KU dazurechnest wären es 565 insgesamt zu zahlen. Bist du sicher, dass deine Ex nicht 600 Euro insgesamt fordert. Dieser Betrag sollte bis Januar gelten, danach deutlich weniger.

Das ist nur ein grober Überschlag, da ich nicht weiß, ob dein Netto schon bereinigt wurde und der Erwerbstätigenbonus und so abgezogen wurde.

Greetings
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 23:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Damit bleiben dir 25K ehelicher Gewinn.

Einspruch, Euer Ehren. Du hast da erstens 100k "eheliche Wertschöpfung" zugrundegelegt, was schonmal ungewöhnlich viel ist, zumindest bei den genannten Nettobezügen. Ausserdem hast Du keinerlei Kapitalvernichtung berücksichtigt. In diesem Fall zwar wohl keine Grunderwerbssteuern und Notarkosten, aber doch zumindest den Wertverlust nach Erstbezug, den der Einbauküche, der Fussböden.... Ganz im Ernst: ein wirklicher Zugewinn existiert da nur in den Köpfen von Winkeladvokaten.

@frank72: aus 1800 Netto in III werden 1534€ in I. Fraglich, ob da überhaupt ein TU/EU-Anspruch bleibt. Müsste man die Zahlen genauer analysieren (Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Fahrtkosten, private Altersvorsorge, ...). In jedem Fall sind 600€ unter diesen Bedingungen illusorisch.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2008 23:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einspruch abgelehnt!

Da ich keinerlei reale Zahlen vom TO kenne (stehen die irgendwo?) habe ich reine Phantasiezahlen genannt.
Ich wollte nur das Prinzip erläutern. Wenn reale Zahlen kommen, können wir das nochmal real durch rechnen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 00:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich halte es in dieser Situation für legitim und taktisch sinnvoll, wenn Frank die 600,- zunächst mal akzeptiert um damit die Chance zu erhöhen, sich aus den Verträgen zu schleichen.

Zur Scheidung wird EU sowieso neu verhandelt und da bleibt dann nicht mehr viel übrig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 10:04