Trennung vollzogen ...
 
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Trennung vollzogen - und was tun

 
(@creoleon)
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Hallo zusammen,

habe ein paar offene Fragen und weiß zur Zeit echt nicht was das richtige zu tun ist...

Kurz: Meine Frau und ich haben uns getrennt (im Juli) und wohnen jetzt auch getrennt (sie mit unseren beiden Kindern, 11 Jahre, noch in meinem Haus, ich in einer Wohnung in der Nähe meiner Dienststelle). Wir sind friedlich zu einander, weil wir eingesehen haben das es zusammen nicht mehr geht.
Bisher haben wir "offiziell" die Trennung noch nicht festgemacht, will sagen: das Trennungsjahr noch nicht angefangen, so zu sagen. Das hängt auch mit der finanziellen Situation zusammen bzw. mit den daduch entstehenden Nachteilen.
Meine Frau arbeitet halbtags (nicht öffentlicher Dienst) und verdient rd. 650,- netto.
Mein Einkommen ist rd. 2900,- netto.

Zur Zeit sieht es so aus: Ich (Beamter) erhalte das Kindergeld und auch den Ortszuschlag (verheiratet und Kinder) und zahle meiner Frau, neben den Kosten für das Haus auch monatlich "Unterhalt".

Was passiert mit dem KG und Ortszuschlag wenn wir und offiziell trennen/scheiden lassen?
Bekomme ich den OZ automatisch solange ich KG erhalte?
Ich versuche nämlich einmal grob anzuschätzen wieviel Gehalt ich ca. verlieren würde durch eine offizielle Trennung und Scheidung (weder meine Frau noch ich bestehen darauf).

Mein Gedanke: Ich bleibe lieber verheiratet und kann meine "Familie" weiterhin besser finanziell unterstützen als ich es vielleicht nach einer Scheidung könnte. Damit wäre ja wirklich niemandem geholfen, sicher nicht unseren Kindern.

Bleibe ich bis zum Ende des laufenden Jahres der Trennung in der jetzigen Steuerklasse?

Hätte meine Frau dadurch Nachteile die ich vielleicht gar nicht sehe?
Nicht das der Eindruck entsteht ich wolle jemanden übervorteilen... Garantiert nicht.
Wir wollen nur beide gemeinsam den besten und praktischsten Weg finden.
Zumindest durch den weiter ansteigenden Versorgunsgausgleich hätte sie doch zumindest einen Vorteil.

Wie hoch wäre der Unterhalt für meine Frau in etwa nach der Scheidung?

Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2005 01:50
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Creoleon,

aus meiner Erfahrung:

Was passiert mit dem KG und Ortszuschlag wenn wir und offiziell trennen/scheiden lassen?

Ich bin geschieden und arbeite ebenso wie mein Ex in einer dem öffentlichen Dienst gleichgestellten Stelle. ER bekommt den Kinder- und Ortszuschlag, ich nicht.

Mein Gedanke: Ich bleibe lieber verheiratet und kann meine "Familie" weiterhin besser finanziell unterstützen als ich es vielleicht nach einer Scheidung könnte. Damit wäre ja wirklich niemandem geholfen, sicher nicht unseren Kindern.

Solange deine Nochfrau da mitmacht, warum nicht? Ich kenne ein Expaar, die das aus eben diesen Gründen seit vielen Jahren so durchziehen. Sie können es sich nicht leisten, sich scheiden zu lassen, also lassen sie es. Allerdings sind die auch sehr kommunikativ und haben keinerlei Probleme bezüglich Umgang und sonstigem Rosenkrieg.

Bleibe ich bis zum Ende des laufenden Jahres der Trennung in der jetzigen Steuerklasse?

Die Steuerklasse wechselt mit Ablauf des Kalenderjahres der Trennung.

Zumindest durch den weiter ansteigenden Versorgunsgausgleich hätte sie doch zumindest einen Vorteil.

Wie wahr. Meine Anwältin hatte mir damals geraten, die Scheidung noch hinaus zu zögern, damit ich mehr Ausgleichspunkte bekomme. Dummerweise hatte ich aber schon lange mehr als er, war also kein Argument 😎
Aber wenn es bei euch so ist - ja, kann sie profitieren.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2005 02:02
(@creoleon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AJA,

vielen Dank für deine prompte Antwort.

Also ändert sich im Falle einer offiziellen Trennung lediglich meine Steuerklasse (also im nächsten Kalenderjahr nach der Trennung) und KG und OZ bleiben gleich ?

Ich denke meine Nochfrau wird solange mitmachen, wie ihr offensichtlich kein Nachteil entsteht und sie ordentlich versorgt wird.
Darum ging es mir (uns) ja grundsätzlich auch. Ich will sie und die Kinder nicht schlechter Stellen als für den Fall einer Scheidung. Solange wir beide dadurch besser weiterleben können, sollte nichts dagegen sprechen.

Danke nochmals.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2005 02:11