Trennung: Soll ich ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennung: Soll ich ausziehen oder sie ?

Seite 1 / 2
 
(@pmh21)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

eine Frage:
Die Trennung steht an und später dann die Scheidung. Wir bewohnen mit unseren zwei Kindern (2Jahre + 2Tage) ein Haus, dass mir gehört. Meine Angst ist, dass wenn ich nun vorübergehend ausziehe (was aktuell das Einfachste wäre) sie nicht mehr rausbekomme, weil ein Richter vielleicht sagt, das würde ein Härte für die Kinder darstellen. Dann lebt sie womöglich dort mit einem neuen Partner, und ich muss per Unterhalt das alles brav finanzieren.

Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2015 11:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.
Dies könnte so passieren, finanziell eng wird es in jedem Fall.

Die andere Seite ist, wenn Du im dem Haus wohnen bleibst, dann wird Dir ein Wohnvorteil beim Unterhalt eingerechnet, der Dich auch zusätzlich belastet. Sollte die Ex hierdrin wohnen bleiben, muss sie sich auf den Unterhalt die Wohnsituation anrechnen lassen.
Ich kann nur empfehlen, die Hütte schnellstmöglich zu verkaufen, da jede Variante Dir irgendwie finanziell auf die Füße fallen wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 12:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PM,

kann Kasper nur zustimmen.

Ansonsten raten wir hier sehr häufig, nicht auszuziehen. Es gilt fast immer die Regel: Wer vorzeitig auszieht, verliert alles.
Natürlich ist das Zusammenleben in der Trennungsphase kein Zuckerschlecken. Also: Hütte gemeinsam verkaufen und sucht Euch zwei Wohnungen im nahen räumlichen Umfeld (Miete).

Falls vorhanden, nutze noch die Chance für eine einvernehmliche und friedliche Trennung und Scheidung. Auch dazu können Dir die Mitglieder viele Tipps geben. Lies bitte den Trennungs-FAQ aufmerksam durch. Er enthält viele wichtige Ratschläge um in der ersten Trennungszeit keine scherwiegenden Fehler zu begehen. www.trennungsfaq.com

Generell gilt für Dich: Frage bitte VOR irgendwelchen Aktionen / Schritten, bei denen Du unsicher bist, hier im Forum nach. Es gibt viele sehr teure Fettnäpfchen, die gerade von den "netten Papis" immer wieder betreten werden. Melde Dich immer, wenn Schriftstücke / Termine bei Anwalt oder JA anstehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 14:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Hütte gehört ihm alleine. War schon vor der Ehe da. Also kann er sie verkaufen.

In der Ehe bräuchte er zwar trotzdem ihr Einverständnis, aber gilt das dann auch im Trennungsjahr?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 15:39
(@Mrs_Mima)

hi,

ist natürlich auch eine geile Aktion, Hütte verkaufen, Frau raussetzen.....ihr habt schon gelesen, dass das kleinste Kind 2 Tage alt ist????? 2 Tage!!!!!
Wie man sich da mit solch konkreten Trennungsgedanken rumschlagen kann ist mir schleierhaft.

Im Übrigen kann es durchaus passieren, dass wegen unbilliger Härte oder wie das heisst die KM im Haus verbleiben kann und der TO raus muss. Auch wenn es ihm gehört. Kein Richter der Welt wird eine Mutter mit 2 so kleinen Kindern vor die Tür setzen.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 17:40
(@Inselreif)

In der Ehe bräuchte er zwar trotzdem ihr Einverständnis, aber gilt das dann auch im Trennungsjahr?

Ja, so lange bis die Zugewinngemeinschaft aufgelöst ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 18:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah. Also bis zum Scheidungstermin oder verstehe ich das falsch

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 18:21
(@Inselreif)

bis zur Zustellung des Scheidungsantrags...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 18:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah. Immer diese feinen, aber wichtigen Unterscheidungen

@PMH21:

Wenn euer zweites Kind erst 2 Tage alt ist, wie komtm es dann zu Trennungsgedanken? Von wem geht die Trennung aus? Wenn nicht von dir, dann die Nachfrage, ob du dir sicher bist, dass dieses Kind auch wirklich von dir ist

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 18:40
(@superpapa)

Wenn euer zweites Kind erst 2 Tage alt ist, wie komtm es dann zu Trennungsgedanken? Von wem geht die Trennung aus?

Das wäre interessant zu erfahren. Auf die Fakten hat es aber keinen Einfluss.

Wenn du sie "raussetzen" willst, dürfte das nicht einfach werden. Vorteil für dich ist, dass dir das Haus gehört (du stehst im Grundbuch). Habt ihr so etwas wie einen Mietvertrag oder ist sie nach (oder vor) der Eheschließung bei dir eingezogen?
Man kann das noch sachlich und im Guten lösen, wenn man's richtig angeht.

Im Übrigen kann es durchaus passieren, dass wegen unbilliger Härte oder wie das heisst die KM im Haus verbleiben kann und der TO raus muss. Auch wenn es ihm gehört. Kein Richter der Welt wird eine Mutter mit 2 so kleinen Kindern vor die Tür setzen.

Mein Gott, Mima... Red doch nicht schon wieder so einen Durchfall, wenn du keine Ahnung hast.
Wahrscheinlich kennst du den Richter persönlich oder hast mit so was selber Erfahrung gemacht? Wohl eher keines von beiden. Also bring deinen "gesunden Menschenverstand" :rofl2: nicht so voreilig ein.
Solche komplexen Sachen gehen ganz anders aus. 

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 22:10




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja Superpapa. Wenn eine Wöchnerin einen Antrag auf Zuweisung der Ehe Wohnung stellt, wird sie die Wohnung kriegen.

Im übrigen kann man abweichende Meinungen auch anders und ohne persönlichen Angriff formulieren.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 22:33
(@superpapa)

PMH,

Ergänzung:
Trennung unausweichlich und beschlossen? Ich meine mich zu erinnern, dass das Haus, wenn es vor der Eheschließung bereits dir gehörte, nicht der Zugewinngemeinschaft unterliegt. Ob du ausziehst oder nicht, es bleibt dein Haus.

Wenn ihr bisher keinen Mietvertrag hattet, solltest du mit deiner DEF zum nächsten Ersten einen solchen aufsetzen (natürlich schriftlich!). Gerne mit einer Zusatzklausel, wann sie aus dem Haus raus sein soll.
Solltest du selber das dringende Bedürfnis verspüren auszuziehen, weil du's nicht mehr aushältst, würde ich ihr einen befristeten Mietvertrag anbieten.

Lässt die DEF sich auf beides nicht ein, bleibt dir die Möglichkeit der Klage. Eure Kinder haben damit nichts zu tun. Im Gegenteil, neben der Trennung der Lebensgemeinschaft wird eine damit einhergehende wirtschaftliche Trennung i.d.R. als förderlich gesehen. Das kann sich einige Monate hinziehen, ist aber erfolgversprechend.  
Wenn du das wirklich angehen willst, musst du durchgehend konsequent bleiben. Ich würde es daher fürs Erste auf die sachliche, "vernünftige" Tour versuchen. Du wirst dann schnell merken, wie deine DEF tickt.

Nebenbei: Wenn sie einem Next Obdach nach deinem eventuellen Auszug gewährt, hast du dagegen kein Rechtsmittel (außer du kannst nachweisen, dass sie untervermietet hat).      

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 22:43
(@Mrs_Mima)

Danke LBM,

aber ich denke, es wird sich hier nichts ändern...

@superpapa...

wenn es dir mit Feindbild "Mima" besser geht...puh...schön, wenn ich helfen kann...

an meiner eigentlichen Aussage ändert sich allerdings nix.

Der TO läuft Gefahr, dass die KM das Haus zugewiesen bekommt...(ob superpapa das nun toll findet oder nicht)

MIma

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 22:49
(@superpapa)

Der TO läuft Gefahr, dass die KM das Haus zugewiesen bekommt...(ob superpapa das nun toll findet oder nicht)

Ob ich das toll finde oder nicht.

Ärgerlich nur, wenn der TO das für bare Münze nimmt.

_____________________
Edit Mod: persönliche Angriffe gelöscht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 23:45
(@pmh21)
Schon was gesagt Registriert

Noch ein paar Fakten, da ich sehe, dass das Ganze noch komplizierter ist, als ich dachte.

1. Die Trennung geht von ihr aus. Sie hat das schon während der Schwangerschaft mehrfach angedeutet. Sie hat nur bis zur Geburt gewartet. Ich will mich nicht trennen. Das würde bedeuten, dass ich meine Kinder verliere. Soviel habe ich hier schon als stiller Mitleser mitbekommen. In 10 Jahren, Ok, aber nicht jetzt.

2. Ich habe einen Ehevertrag in dem ua Gütertrennung vereinbart wurde.

Also Trennungsjahr unter einem Dach.

Wie dokumentiere ich, dass das Jahr schon begonnen hat? Also dass sie wenn sie zB in 7 Monaten auszieht, behauptet, dass erst jetzt das Jahr laufe, um nochmal 12 Monate Trennungsunterhalt zu kassieren, ins Leere läuft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2015 00:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anmerkung Mod @ Superpapa: du mäßigst jetzt augenblicklich deine Wortwahl!  😡 Weitere Beiträge mit Angriffen lösche ich komplett. Verstanden?

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 00:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo PMH21,

Du solltest tatsächlich nicht ausziehen. Zunächst sollten Trennungsmodalitäten geklärt werden. Umgang, Unterhalt, etc. Und sollte die Trennung vollzogen werden, muss sie sich eine Wohnung suchen, denn es ist dein Haus. Dennoch ist das was MiMa schreibt nicht per se verkehrt. Deine Frau kann durchaus einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Das heißt nicht, dass Du für immer aus Deinem eigenen Haus entfernt wirst, aber dass sie, wenn die Kinder bei ihr bleiben, vorerst während der Trennungszeit dort wohnen bleiben kann.

Die Frage ist auch, wie tickt deine Frau? Ist sie fair oder vermutest du, dass sie dich aus dem Leben deiner Kinder fernhalten will?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 00:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sicher solltest Du zunächst erst einmal wohnen bleiben. Es kann Dir aber trotzdem Gefahr drohen, wenn die KM versucht Dich über den Gewaltschutzparagraphen aus dem Haus zu drängen.
Hier wäre es sinnvoll so schnell wie möglich die wesentlichen Dinge, Umgang und Unterhalt, zu klären und einen befristeten Mietvertrag abzuschliessen, wenn sie nicht ausziehen will.  Auf alle Fälle kannst Du sie ja bei der Wohnungssuche unterstützen.
Wenn sie in der Nähe bleibt wäre ein Wechselmodell bzw. großzügiger Umgang möglich (für das Neugeborene natürlich erst an einem gewissen Alter).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 01:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo superpapa,

schlaf erst einmal drüber und mit klarem Kopf siehst Du die Sache auch mit anderen Augen.
Keiner will Dich rausschmeissen. Allerdings muss man sich gelegentlich auch mal mässigen, tief Luft holen und drüber schlafen.
Ansonsten wollen wir dem TO helfen und seinen threat nicht mit unseren Auseinandersetzungen zumüllen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 01:24
(@pmh21)
Schon was gesagt Registriert

Die Frage ist auch, wie tickt deine Frau? Ist sie fair oder vermutest du, dass sie dich aus dem Leben deiner Kinder fernhalten will?

LG LBM

Also die Frage ist schnell beantwortet. Sie hat angekündigt, irgendwann nach Hamburg ziehen zu wollen. Jetzt brauch ich bloß noch erwähnen, dass wir in der Nähe Münchens wohnen, dann hat sich die Frage mit der Fairness erledigt. Dort wohnt nämlich lediglich eine Bekannte. Sonstige Gründe, zB Job, gibts nicht.

Es geht langfristig darum, mir die Kinder zu entziehen.

Gibts eigentlich juristische Mittel, das zu verhindern ? Oder kann die wohnen wo sie will, auch wenn das in der Praxis bedeutet, dass ich keinen Umgang haben kann ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2015 01:31




Seite 1 / 2