Nein, solche Mätzchen macht man nur bei Unterschreitung des Mindest-KU.
Auch nein, man macht dann am Ende des Jahres eine gemeinsame Veranlagung.
Darauf kommt es am Ende viel mehr an, als die Stkl.3.
Diese ist nur ein Vorschuss darauf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
DANKE für die Antworten!!!!!
und
ein RIESIGES DANKESCHÖN für dieses "geile" Forum!!!!!!
Gruß Vaterein.....
Hallo VatereinersuessenTochter,
Wie sieht das bei mir mit Mangelfall aus wenn ich in StKl.I gehe?
Dann bleiben ja mal gerade ca. 60,- Euro für Trennungsunterhalt gegenüber KM übrig.
Können die mich dann irgendwie unter den Selbstbehalt von 1000,- gegenüber KM setzen?
Hm, nun ja, sie können es immerhin versuchen; falls das passieren sollte, melde dich umgehend bei uns. Gibt einige schmutzige Tricks dafür, die von entsprechend veranlagten Richtern, Jugendämtern und Rechtsanwälten gerne aus dem Ärmel gezogen werden (ein echtes Problem hast du aber nur dann, wenn das ein Richter macht).
Eine Anmerkung: Wenn ich die Begriffe richtig im Kopf habe, ein Mangelfall bist du nicht. Mangelfall würde bedeuten, dass du nicht einmal den Mindestunterhalt für deine süße Tochter zahlen kannst, aber das ist hier ja nicht der Fall. Für deine Tochter würdest du den regulären Unterhalt zahlen, und es bleibt sogar noch etwas übrig, um der KM Unterhalt zahlen zu "dürfen" (auch wenn das vermutlich deutlich weniger ist als das, was Madame sich vorgestellt hat).
Und für den Fall, das wir uns in 2010 wie zusammenraufen sollten:
wechsel ich dann ab dem Tag wieder die StKl. oder macht man dass dann mit der Lohnsteuererklärung für 2010?
Du holst dir das Geld mit der Einkommenssteuererklärung für 2010 irgendwann im Jahr 2011 zurück, und teilst die Beute dann ggf. nach irgendwelchen Regelungen mit deiner Ex. Alles andere weckt bei ihr nur unnötigerweise Begehrlichkeiten.
Um es mal ganz klar zu sagen (vielleicht wiederhole ich mich da gerade, aber sei's drum): Wenn du dem Finanzamt während des laufenden Jahres mehr Lohnsteuer gezahlt hast als dem Finanzamt zusteht, dann wird das Finanzamt dir diesen Betrag im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anstandslos zurückzahlen. Wenn du an deine Ex mehr Unterhalt gezahlt hast als der Ex zusteht, dann ist dieser Betrag mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Nimmerwiedersehen verloren. Wenn es um den Unterhalt im Trennungsjahr geht, dann gilt: Das Finanzamt ist dein Freund, die Ex ist dein Feind. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.
ein RIESIGES DANKESCHÖN für dieses "geile" Forum!!!!!!
Bleib hier, bring deine eigenen Erfahrungen ein, und helfe damit der nächsten Generation von Trennungsgeschädigten. So wie ich die politische Großwetterlage in diesem unserem Lande einschätze, wird noch sehr viel Wasser den Rhein hinunterfließen, bevor dieses Forum überflüssig wird ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Wie sieht das bei mir mit Mangelfall aus wenn ich in StKl.I gehe?
Im Mangelfall gibt es in den meisten URL noch die Bestimmung, dass bei Unterschreitung des Mindestsatzes (770€ bzw. 900€) beim KU solange herabgestuft wird (Mindestunterhalt), bis die Bedarfssätze gesichert werden. Das bedeutet bei Dir lediglich eine Verschiebung von KU hin zu TU, allerdings kann letztgenannter steuerl. abgesetzt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo & nochmal Danke für Eure Antworten,
wie sieht es eigentlich mit dem Besitzverhältnisssen bei den Babysachen aus? :question:
Meine hier speziell die Sachen, welche wir vor der Geburt und somit vor unserer Ehe gekauft haben.
Habe ich alles bezahlt, da Ex zu der Zeit garkein eigenes Einkommen hatte. Bezog zwar Geldervom Amt, die mussten wir aber in der Ehe dann zurückzahlen, da Sie die Bezüge zu Unrecht bezogen hat. Brach ein halbes Jahr vor der Geburt einfach die Schule ab.
Denke also an Kinderwagen, Babyfon, Erstausstattung Möbel, usw......
Meine nicht die Babyklamotten! Und nicht die Sachen, welche ab der Heirat gekaut/geschenkt bekommen haben.
Hatte mal gelesen, das die ganzen Kindersachen dahinkommen, wo das Kind ist. Und meine Ex sieht das als Selbstverständlichkeit genauso.
Danke für Eure Antworten!
Gruß Vaterein....
Moin VEST,
ganz ehrlich: Was willst Du mit dem Zeug? Bist Du gerade wieder dabei, Vater zu werden?
Ansonsten gehört - theoretisch - das dem jeweiligen Partner, der es vor der Ehe gekauft hat. Praktisch wird Deine Ex mit dem Kopf schütteln und es als "kindesnotwendigen Hausrat" bezeichnen. Was willst Du dann tun? Sie verklagen? Die Anwalts- und Gerichtskosten könnten den Wert der eingeklagten Gegenstände überschreiten.
By the way: Aus dem gleichen Grund könnte sie auch Euer Auto für sich beanspruchen, sofern Ihr nur eines habt. Und sie hätte einige Chancen, es auch zu bekommen.
Es macht also Sinn, sich bei Trennungen nicht auf Kleckerkram zu fokussieren und die falschen Fässer aufzumachen, sondern das "grosse Ganze" im Auge zu haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
das sind halt schon noch Sachen, die wir aktuell im Gebrauch, für die Kleine, haben.
Und dann nervt es mich halt, das ich die Sachen bezahlt habe und meine Ex so selbstverständlich denkt, Sie könnte das alles so beim Auszug mitnehmen und ich kann mich man freuen, das Sie es mir mitgibt, wenn ich die Kleine abhole.
Was ist das für eine SCHREIENDE Ungerechtigkeit!?!?!
Meinst Du das mit dem Auto ernst?
Das habe ich schon 3 Jahre vor unserer Ehe gekauft!
Und woür braucht Sie bei einer 18 Monate altem Kind zwingend ein Auto?
Gruß Vaterein...
Das ist absolut ernst!
Die Kindersachen gehören dem Kind und damit zur Muttern und wenn Muttern auch noch ein Auto braucht, wird sie es bekommen.
So ist das in diesem Land.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
kann ich das irgendwie umgehen mit z.B. dem Auto?
Verkaufen an meinen Vater und wenn der es mir leiht, kann mir doch keiner was? Oder?
Genauso mit irgendwelchen anderen Sachen.....
falls dann der Gedanke aufkommt: Finanzielle Entschädigung Für Ex:
mein Konto:
vor Heirat: + 2000,-
jetzt: - 3000,- (nach 15 Monaten EHE)
und offiziell leben wir ja noch nicht in Trennung!
Gruß Vaterein...
Auf wen ist es denn zugelassen, wer hat den Brief/Schein/Schlüssel, wer steht drin, wer hat es bezahlt, wer nutzt es überwiegend und wofür?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
gekauft von mir vor der Beziehung zur Ex.
Bar bezahlt.
Brief habe ich.
Schlüssel beide bei mir.
habe ich immer genutzt um tagtäglich zur Arbeit zu fahren. einfache Strecke 10km
Wochenenden zusammen / oder auch mal getrennt zB.: einkaufen / Eltern und Freunde besuchen
9 Jahre alter T4. Wert ca. 4 - 5000.
ist die Eigentumswohnung dann was anderes gegenüber z.B. dem Auto??
Gut, dann scheint der Wagen einigermaßen sicher.
Sorge aber dafür, dass die Schlüssel und Paiere bei dir bleiben.
Erzähl mal ein bisschen mehr über die Wohnung.
Bei der musst du Eigentum von Nutzung trennen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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weitere Lektüre zum Thema Familienauto und Hausrat: >>>HIER<<< und >>>HIER<<<
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Wohnung habe ICH mir vor 5 Jahren gekauft.
3,5 Zimmer. 80qm.
Natürlich über Banken finanziert.
Könnte ich jetzt mit ein wenig Gewinn verkaufen, da günstig gekauft und als erstes komplett renoviert/saniert.
Meine Ex ist nach einem Monat Beziehung bei mir eingezogen, ohne Miete oder NK zu zahlen.
Während der Ehe natürlich zusammen hier gewohnt.
Da wir ja nur mein Bankkonto hatten, gingen die Raten/Zinszahlungen von dem Konto weg.
Reicht das als Info.....
Links schaue ich mir gleich an.
Danke!!!
Moin VEST,
die Eigentumsrechte an Deiner Wohnung stehen nicht zur Debatte; hier ist vor allem der EiIntrag im Grundbuch entscheidend.
Was Deine DEF ins Spiel bringen könnte ist die Wertsteigerung der Wohnung WÄHREND der Ehe; die könnte nämlich zum Zugewinn gezählt werden; ganz egal, ob sie durch Renovierung, Schnäppchen-Einkauf oder die Weltkonjunktur entstanden ist. Das sollte nach nicht einmal eineinhalb Jahren Ehe allerdings nicht die Welt sein.
Persönlicher Tipp: Sei grosszügig mit Babyphones & Co; das könnte bei den fetteren Posten wie Wohnung und Auto einen gewissen Frieden bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
werde Deinen Tip beherzigen.
Mußte mir nur mal Luft machen, wegen dieser "Ungerechtigkeit".
:grr: :fluch01:
Die Frauen schaffen einen!!!
Mann kann nicht ohne und Mann kann nicht mit Ihnen!!!!
Dank Euch!!!
Gruß Vaterein...
Guten Morgen,
Stichwort Zugewinngemeinschaft:
bezüglich meiner Rentenpunkte, Riester, priv. Lebensversicherung, Bausparer, Tilgung meiner ETW, etc.
(Hier habe ich ja definitiv mehr "Vermögen angehäuft" innerhalb unserer "ach so lang währenden Ehe", wie meine Ex.)
Kann ich bei einem möglichem Zugewinnausgleichsverfahren dann mein Girokonto dagegenstellen?
Auf dem haben wir ja innerhalb unserer Ehe 5000,- Miese gemacht.
Ist halt für mich jetzt die Frage, ob ich das langsam ausgleichen soll (um nicht die teuren Überziehungszinsen zu zahlen)
oder lieber bis zur Scheidung (wenn Sie denn kommt) im Minus belasse? :question:
Gruß und allen einen schönen Tag!!
Vaterein....
Hallo VatereinersuessenTochter,
erst mal das Wichtigste vorweg: Ich hoffe, das ist inzwischen nur noch dein Girokonto, und deine Ex hat ein eigenes? Solange es nämlich noch euer Girokonto ist, auf das deine Ex noch Zugriff hat, brauchst du dir über das Ausgleichen des negativen Saldos keine Gedanken zu machen - wenn es dumm läuft, gleichst du das Konto heute aus, und deine Ex fährt es morgen bereits wieder in die Miesen. Oder sogar schon heute Nachmittag, wenn sie wirklich schnell ist ...
Unter dieser Randbedingung: An und für sich müsste es m.E. für den Zugewinn egal sein, ob du überschüssiges Geld irgendwo beiseite legst, oder ob du damit die Schulden auf dem Girokonto tilgst. Zugewinn ist schließlich: Endvermögen minus Anfangsvermögen, und dabei kann eigentlich nur das jeweilige Nettovermögen gemeint sein. Offensichtliches Beispiel: Wenn eine ETW 200.000 Euro Wert ist, aber noch 160.000 Euro Hypothekenschulden drauf liegen, dann geht dieses Ding mit einem Wert von 40.000 Euro in die jeweilige Rechnung ein. Demzufolge müsste eigentlich, wenn ihr euer Endvermögen zusammenzählt, berücksichtigt werden, dass vom Bruttovermögen noch die 5.000 Euro Schulden auf dem Girokonto abgezogen werden. Würdest du, sagen wir mal, bis zum Stichtag des Versorgungsausgleichs, 2.000 Euro angehäuft haben, dann würde die Rechnung so aussehen: Entweder, die 2.000 Euro liegen auf einem Sparbuch herum, dann werden sie zum Bruttovermögen hinzugezählt; oder, du hast damit die Schulden auf 3.000 Euro zurückgeführt, dann ist das Bruttovermögen zwar unverändert geblieben, aber davon sind halt keine 5.000 Euro, sondern nur noch 3.000 Euro abziehbar. Im Endeffekt läuft es in beiden Fällen darauf hinaus: Von dem Geld, das du von heute bis zum Stichtag angespart hast, gehört nur die Hälfte wirklich dir, den Rest darfst du per Zugewinnausgleich bei deiner Ex abliefern. Das gleiche gilt allerdings sinngemäß auch für Geld, was deine Ex in dieser Zeit eventuell beiseite legt.
So. Das alles gilt für den Fall, dass das gesparte Geld (in meinem Beispiel 2.000 Euro) tatsächlich irgendwo sichtbar auf einem Konto liegt (in meinem Beispiel: auf einem Sparbuch, bzw. über verminderte Schulden auf dem Girokonto). Gegebenenfalls besteht die Kunst also darin, dieses Geld unsichtbar zu machen. Nein, ich meine natürlich keine Schwarzen Köfferchen, so etwas überlassen wir mal fein der hessischen CDU.
Aber da deine Ex ja auszieht (oder schon ausgezogen ist?), teilt ihr doch sicher den Hausrat untereinander auf? Fein, dann mach' eine Aufstellung, wer was bekommt, und lass dir dann von deiner Ex diese Liste unterschreiben, und nimm in den Text einen Satz auf wie "Hiermit ist der Haushalt vollständig und in beiderseitigem Einvernehmen zwischen Vatereinersüßentocher und Muttereinersüßentocher aufgeteilt". So - und da in deinem Haushalt jetzt einige wichtige Dinge fehlen, gehst du erst mal auf Einkaufstour, bevor du anfängst zu sparen oder vor der Zeit Schulden zu tilgen. Früher oder später brauchst du das Zeugs ja doch, und Geld, das zum Stichtag für den Versorgungsausgleich nicht mehr da ist, kann auch nicht mehr aufgeteilt werden. In diesem Fall kommt es dir vielleicht zugute, dass deine Verflossene es mit der Scheidung nicht gar so eilig hat und die Ummeldung in ihre neue Bleibe wohl erst im nächsten Jahr macht ...
Oder, anderes Beispiel: Steht bei deinem Auto absehbar eine größere Reparatur an? Dann lass es lieber gleich erledigen, das ist ja schließlich auch nur im Sinne der Verkehrssicherheit ... 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
danke Malachit,
bestätigst meine Glauben damit.
Lass das Konto wie es ist und lasse meinen Sparstrumpf unterm Kopfkissen!
Wie sieht das mit diese Haushaltsliste aus? :question:
Meine Ex ist ja schon ausgezogen.
Beim Auszug haben wir uns ja gütlich wegen des Hausrates geeinigt.
Ne Absprache/Einigung fehlt noch wegen ein paar Sachen die erstmal bei mir geblieben sind, da Sie im Moment eh keinen Platz dafür gehabt hätte.
Sollten wir über die ganzen Sachen ein haargenaue Liste erstellen? (Wir werden ja Beide nicht mehr jedes einzelne Stück benennen können!!)
Oder langt auch ein Schreiben:
"Hiermit ist der Haushalt vollständig und in beiderseitigem Einvernehmen zwischen Vatereinersüßentocher und Muttereinersüßentocher aufgeteilt"
und Unterschrift mit Datum von Beiden.
Gruß Vaterein...