Trennung/Scheidung ...
 
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Trennung/Scheidung Bitte um erste Hilfe

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(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Danke für den Link oldie.

VM und LV gibt es.
Habe mit meinem RA nur mal so überschlagen.
Zählt eine Altersversorge die ich morgen oder nächste Woche erst abschließe, auch noch dazu???

War heute bei Frau und Kind.
Einfach super meine Kleine wieder zu knuddeln und knutschen.

Stimmung ansonsten kühl bis gut. Gab aber, von Schwiegemutter, auch noch Abendessen für mich.

Einige weitere Fragen sind da bei mir aufgekommen:

Heißt gemeinsames SR, das wir nur zu zweit über den Aufenthaltsort unserer Tochter bestimmen.
Hätte KM sie auch ohne meine Zustimmung beim Auszug mit zur Schwiegermutter nehmen können?
Versuche Ihr nämlich klar zu machen, das Sie es doch bitte positiv sehen soll, das ich da keinen Terz gemacht habe.

SR kann mir doch nur bei drohender Gefahr fürs Kind (körperliche Gewalt, etc.) entzogen werden, oder?
Aber nicht, weil Sie auszieht oder es einfach so beantragt?!?!

Noch ne Frage an Alle hier:
Wie muß/soll/kann ich folgendes Verhalten von Ihr deuten:
Zum Abschied stehen wir beide alleine im Flur.
Ich nehme Sie in den Arm. Gebe Ihr ein paar Küsse auf die Stirn.
Keine Reaktion von Ihr.
Ich gehe zur Tür.
KV:"Schlaf gut und schreib morgen früh, wenn Kind wach und wie geschlafen"
KM: "mach ich. komm gut nach Hause"
KV: "Luftkuss"
KM": "Luftkuss" ?!?"?!?!?!?!?!??!?!?!?!!?!?!?!?!?!?!?!?!!?!?!?!!?!?!?!?!?

Was war das, oder können Frauen wirklich so hinterhältig sein?

Danke für Eure HILFE!!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 01:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

VM und LV gibt es.

Was VM bedeuten soll, weiß ich nicht. Wenn LV eine Lebensversicherung meint, dann sollten die Beiträge dafür meines Wissens problemlos als Altersvorsorge abziehbar sein; für Altersvorsorge gilt bei Nicht-Selbstständigen eine Obergrenze von 4% des Bruttoeinkommens. Wenn du diese Grenze mit der Lebensversicherung derzeit noch nicht ausschöpfst, dann ...

Zählt eine Altersversorge die ich morgen oder nächste Woche erst abschließe, auch noch dazu???

... kannst du deine Altersvorsorge auch nachträglich noch aufstocken.

Im übrigen: OLG Schleswig ist insofern blöde, weil es da keine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen gibt. Anders formuliert, diese OLG-Fischköppe haben dir die Hausaufgabe gegeben, gründlich darüber nachzudenken, was du alles für berufsbedingte Aufwendungen hast. Wie sieht's zum Beispiel mit Fahrtkosten aus?

Selbstbehalt lt RA liegt bei 950,-

Ich möchte ja niemandem zu nahe treten, aber wie fit ist dein RA im Familienrecht?

Wie muß/soll/kann ich folgendes Verhalten von Ihr deuten:
Zum Abschied stehen wir beide alleine im Flur.
Ich nehme Sie in den Arm. Gebe Ihr ein paar Küsse auf die Stirn.
Keine Reaktion von Ihr.
Ich gehe zur Tür.
KV:"Schlaf gut und schreib morgen früh, wenn Kind wach und wie geschlafen"
KM: "mach ich. komm gut nach Hause"
KV: "Luftkuss"
KM": "Luftkuss" ?!?"?!?!?!?!?!??!?!?!?!!?!?!?!?!?!?!?!?!!?!?!?!!?!?!?!?!?

Küsse dein Kind, aber halte Sicherheitsabstand zu deiner Ex. Und das meine ich erstens ernst und zweitens wortwörtlich!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 02:29
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Guten Mogen,

hätte heißen sollen VML, also Vermögenswirksame Leistungen.

Fahrtkosten hatte der RA eingerechnert.
Wie geschrieben, war nur nen kurzes Infogespräch bei einem Kaffee.

Aber ich will doch nicht nur meine Tochter sondern AUCH meine Frau zurück.
Und ich glaube, Sie will auch sehen, das ich um Sie kämpfe.
Der Hauptgrund war ja, das Sie sich vernachlässig fühlt.[quote author=Malachit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 09:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Aber ich will doch nicht nur meine Tochter sondern AUCH meine Frau zurück.
Und ich glaube, Sie will auch sehen, das ich um Sie kämpfe.

Ich halte mal ein paar von deinen eigenen Aussagen daneben:

Gestern hat mir meine Frau gesagt, das Sie unglücklich mit mir ist und Sie die Scheidung will.

Das ist eine unmissverständliche und glasklare Ansage.

Meine Frau will auf alle Fälle, da unsere Tochter bei Ihr bleibt.

Und sie weiß auch schon genau, wie sie sich die Abwicklung eures Ehe-Bankrotts vorstellt.

Sie würde sich wohl eine eigene Wohnung suchen. Oder auch bei Ihrer Mutter wohnen können (alleinlebend / eigenes Haus).

Sie schafft Tatsachen.

Aber ich weiß auch, aus früheren Beziehungen, das Frauen zu allem bereit sind, sobald es ums Kind oder ums Geld geht.

Warum glaubst du dann, dass es ausgerechnet in diesem Fall anders läuft?

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das Sie mit zur Elternberatung kommt.

Andersherum formuliert: Bislang sperrt sie sich dagegen, mit dir zu so einer Beratung zu gehen?

Was war das, oder können Frauen wirklich so hinterhältig sein?

Ja. In der Hinsicht sind Frauen auch nicht besser als Männer 😉

Also, mal im Klartext: Es ehrt dich, dass du deine Ehe retten willst. Dazu gehören aber immer zwei, und ich bin mir nicht sicher, ob deine Ex wirklich möchte, dass du um sie kämpfst - oder ob sie dich damit einfach so lange hinhalten will, bis sie im Hintergrund vollendete Tatsachen geschaffen hat. Lass dich von ihr nicht zum Deppen machen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 11:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi vest,

als Frau mal so erklärt.

Frauen haben die sonderbare Eigenheit, das sie oft nicht deutlich genug über ihre Wünsche und Probleme reden und darauf hoffen, das ihr Göttergatte die Andeutungen schon verstehen wird.
Schwierig wird es wenn Frau sich über einige Zeit dann gar nicht mehr äußert, denn da findet ein innerer Entscheidungsprozeß statt.

Sagt dann am Ende die Frau: Ich bin mit dir unglücklich und will die Scheidung, dann ist es eine endgültige Entscheidung, vor allem dann, wenn auch noch ein Auszug stattfindet.

Würde sie die Ehe noch als zu retten ansehen. hätte sie dir so Dinge wie: zeitliche und räumliche Trennung, Eheberatung etc. an den Kopf geworfen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 12:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

als Frau mal so erklärt.

(...)

Würde sie die Ehe noch als zu retten ansehen. hätte sie dir so Dinge wie: zeitliche und räumliche Trennung, Eheberatung etc. an den Kopf geworfen.

Als Mann mal so erklärt: Als meine DEF die Trennung aussprach, da faselte sie auch was von wegen "wer weiß, wenn wir uns erst mal trennen, ob dann nicht später vielleicht ...".

Und was soll ich sagen? Am nächsten Tag bereits hatte sie einen Neuen (was ich aber logischerweise erst eine Weile später erfahren habe).

So wie ich es sehe: Eine Trennung ist eine Trennung ist eine Trennung. Und wenn man erkennt, dass das Pferd tot ist, steigt man besser ab.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 12:35
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Glaube Du hast noch keine Antworten auf die folgenden Fragen bekommen. Ich versuch´s mal:

Heißt gemeinsames SR, das wir nur zu zweit über den Aufenthaltsort unserer Tochter bestimmen.

Theoretisch "ja" aber faktisch "nein". GSR bedeutet, dass Ihr ALLES gemeinsam entscheidet. Würdest Du jetzt aber wegen dem Auszug von Tochter Stress machen und beispielsweise per Gericht versuchen es rückgängig zu machen, dann würde man Dir wohl ratzfatz das ABR entziehen. Das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ist ein Teilbereich des SR.

Hätte KM sie auch ohne meine Zustimmung beim Auszug mit zur Schwiegermutter nehmen können?

Theoretisch "nein" aber faktisch "ja". Rest siehe meine erste Antwort.

Versuche Ihr nämlich klar zu machen, das Sie es doch bitte positiv sehen soll, das ich da keinen Terz gemacht habe.

Würd ich nicht drauf pochen. Denn im Streitfall ziehst Du -was den Aufenthalt angeht- eh den Kürzeren. Deine Exe braucht es also nicht positiv zu sehen.

SR kann mir doch nur bei drohender Gefahr fürs Kind (körperliche Gewalt, etc.) entzogen werden, oder?

So ungefähr. Ich denke jedenfalls nicht, dass bei Dir die Gefahr besteht das SR entzogen zu bekommen.

Aber nicht, weil Sie auszieht oder es einfach so beantragt?!?!

Mit dieser Argumentation würde sie wohl das alleinige ABR bekommen aber nicht das alleinige SR.

Unterm Strich würde ich sagen, dass Dein SR nicht in Gefahr ist, selbst wenn sie es beantragen sollte. Ihr SR ist auch nicht in Gefahr, falls Du das deinerseits beantragen solltest. Dein ABR ist allerdings futsch, sobald Ihr deswegen vor Gericht zieht. Wäre aber auch nicht weiter tragisch, da es eh nur ein Papiertiger ist.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 12:47
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo nach längerer Zeit,

Danke nochmal für Eure Antworten!!!!!!!

Situation ist gerade wie folgt:
KM und Kind bei Schwiegermutter.
Bis jetzt alles schiedlich, friedlich miteinander geregelt bekommen!
Kündigung an Untermieter von Schwiegermutter ist zum 31.03.2010 ausgesprochen.
KM zieht dann in Einliegerwohnung.

Scheidung ist z.Z. kein Thema bei KM.
Braucht Zeit.
Braucht Ruhe.
Braucht Abstand.

Bis jetzt ist von KM oder KV kein offiezieller Schritt gemacht worden.
Habe aber KM geraten, Trennungszeitpunkt wenn überhaupt auf den 01.01.2010 zu setzen. (Steuerklasse!)
Ich denke Sie wird Anfang Jan. zum RA gehen um sich da dann mal beraten zu lassen.
(KM-Unterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld, SR, ABR, etc.)

Mal schauen, was dann passiert!
Melde mich wieder!!!

p.s.: Habe in 2 anderen Forenbereichen etwas geschrieben. Schaut doch mal da vorbei!!

Gruß an alle!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2009 16:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Bis jetzt alles schiedlich, friedlich miteinander geregelt bekommen!
(...)
Ich denke Sie wird Anfang Jan. zum RA gehen um sich da dann mal beraten zu lassen.
(KM-Unterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld, SR, ABR, etc.)

Wenn bislang alles friedlich zwischen euch ist - wozu braucht Madame dann zum jetzigen Zeitpunkt einen Anwalt? Die obigen Punkte könnt ihr auch ohne Anwalt klären, bzw. bedürfen keiner Klärung:

  • Sorgerecht: Habt ihr gemeinsam, da verheiratet. Diskussion darüber ist überflüssig, es sei denn, deine Holde will den Krieg.
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht: Ist Teil des Sorgerechts und liegt demzufolge ebenfalls bei euch beiden. Ihr habt euch friedlich darauf geeinigt, dass das Kind bei der Mutter ist, und damit sollte es für deine Holde eigentlich auch in Ordnung sein. Falls nicht: Siehe meine obige Bemerkung zum Sorgerecht.
  • Unterhalt: Da hatten wir vor einer Weile schon mal angefangen zu rechnen (wenn du noch Fragen hast, dann können wir da gerne nochmal drüberschauen), also überleg' dir, was du ihr anbietest, lass deinen Vorschlag von uns hier nochmal gegenprüfen, und dann unterbreite deiner Ex ein Angebot. Wenn sie dann immer noch zum Anwalt will, dann wird man sie ja nicht daran hindern können, aber gib' ihr am besten zu verstehen: Wenn sie mehr will, als du ihr anbietest, dann soll sie das mit dir persönlich verhandeln und nicht via Anwaltspost. Ich jedenfalls habe es als Kriegserklärung empfunden, als meine Ex zu einer anwaltlichen "Erstberatung" marschiert ist und ich ein, zwei Wochen darauf den üblichen Anwalts-Drohbrief in der Post gefunden habe ...

Andersherum formuliert: So wie du es beschreibst, habt ihr an und für sich eine recht gute Chance, die Trennung friedlich zu gestalten; aber wenn das das Ziel ist, dann sind Anwälte, vorsichtig formuliert, nur begrenzt hilfreich.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 20:46
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

Madame will wohl zum Anwalt, um über das Finanzielle beraten zu werden.

z.Z. gibt sie sich ja mit weniger zufrieden, wie Ihr zusteht. (aus Unwissenheit)
Aber da Sie ab 01.04. zur Untermiete bei Ihrer Mutter wohnt und 300,- Miete zahlen soll zzgl. aller Nebenkosten, will Sie da halt mehr Sicherheit haben.

Gibt es eine gute Anlaufstelle, wo ich Sie hinschicken kann oder am besten wo wir zusammen hingehen können??????
:question: :question: :question:

Ich will ich ja nicht zeigen, das ich bereits mehr weiß wie sie!!!
Deswegen stoße ich Sie jetzt nicht drauf und sage, das und das steht Dir zu!
bzw. ich überlege, ob ich es Ihr Anfang Januar sage, dann ist der Dez. rum und ich muß nichts nachzahlen.

Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2009 22:08




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Madame will wohl zum Anwalt, um über das Finanzielle beraten zu werden.

Na gut, dann machen wir uns mal ans Grobe. Ein Problem wird für dich werden, dass du ja eine ETW hast und deine Ex auszieht - richtig? Dann wird man versuchen, dir einen Wohnwertvorteil ans Bein zu binden, d.h. dir wird auf dein Netto ein fiktives Einkommen draufgeschlagen als Ausgleich für die himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass du ja keine Miete zu zahlen brauchst ... na gut, hast ja recht, ich schalte den Ironie-Modus wieder aus. Wichtig sind zwei Dinge:

Erstens, lass dir im Trennungsjahr nicht die ortsübliche Miete als Berechnungsgrundlage aufschwatzen, dir steht eine Übergangszeit zu, z.B. um die Wohnung zu verkaufen, und während dieser Zeit darf man dir nur eine Mietersparnis in Rechnung stellen für eine Wohnung, wie sie für dich angemessen ist. Da das Kind nicht bei dir wohnt: eine Ein-Zimmer-Wohnung. Bitte mach' dich schon mal schlau, was so was in deiner Gegend kostet (und suche in deinem eigenen Interesse ein paar billige Angebote aus der örtlichen Tageszeitung o.ä. raus, um deine Schätzung zu untermauern). Zweitens, gegen deine "ersparte" Miete kannst du die realen Kosten für die Wohnung gegenrechnen, das sind im Wesentlichen die Hypothekenzinsen. Je nachdem wie hoch die noch sind, kannst du deinen Wohnvorteil vielleicht sogar auf Null drücken (aber nicht auf weniger als Null). Falls nicht, dann wirst du für jeden fiktiven Euro Mietersparnis ganz reale Euros an zusätzlichem Unterhalt abdrücken dürfen.

Ansonsten, bei einem Netto von 1650 Euro und einer KM, die nicht arbeitet und das in nährere Zukunft auch nicht wird (?), sieht's wie folgt aus - die Summe von KU und TU wird so sein, dass dir der Selbstbehalt bleibt:

1650 Euro netto, dazu ggf. ein (bereinigter) Wohnvorteil.
Wenn da noch Weihnachts-/Urlaubsgeld dazu kommt, dann wird das auf die Monate verteilt und rechnerisch auf dein Monatsnetto draufgeschlagen.
Davon abziehen kannst du berufsbedingte Kosten (hast du die Belege schon zusammengesucht? - OLG Schleswig erkennt keine Pauschale an).
Davon abziehen kannst du weiterhin bis zu 4% deines Brutto für Altersvorsorge, dazu zählt insbesondere auch der Tilgungsanteil für deine Wohnungshypothek.

Von dem, was dann bleibt, zahlst du zunächst den Kindesunterhalt, und was dann noch oberhalb von deinem Selbstbehalt gegenüber Ex bleibt, geht als Trennungsunterhalt an Ex. Anders gesagt: Bereinigtes Netto minus 1000 Euro Selbstbehalt ist das, was in Summe als KU plus TU an Ex geht. Bei den oben genannten Abzugsposten solltest du daher versuchen, möglichst viel angerechnet zu bekommen, denn jeder Euro, den du dort unterbringst, bleibt bei dir statt an Ex zu gehen.

Nebenbei bemerkt: Überlege dir bitte, wie gut oder wie schlecht deine Chancen sind, die Wohnung auf Dauer zu behalten. Wenn du sie eh' nicht dauerhaft halten kannst, dann solltest du zusehen, sie während des Trennungsjahres in aller Ruhe zu verkaufen, bevor sie dir über einen hohen Wohnwertvorteil endgültig das Genick bricht.

Aber da Sie ab 01.04. zur Untermiete bei Ihrer Mutter wohnt und 300,- Miete zahlen soll zzgl. aller Nebenkosten, will Sie da halt mehr Sicherheit haben.

Heißt im Umkehrschluss, im Moment wohnt ihr noch unter einem Dach? Vielleicht kannst du sie ja überzeugen, dann den 1.4. auch als offiziellen Trennungstermin zu nehmen - sie würde dann die Trennung durch ihre Ummeldung beim Einwohnermeldeamt amtlich machen. Und bis dahin einigt ihr euch eben informell, wer was zahlt und wie viel Geld Madame zu ihrer eigenen Verfügung bekommt. Denn: Keine Trennung - kein Unterhalt; allerdings solltest du ihr ein faires Angebot machen (denn sonst erzwingt sie die Trennung eben). Die Größenordnung, die als offizieller Unterhalt auf dich zukommt, solltest du ja nun ausrechnen können, und solange eure informelle Einigung dich günstiger kommt als "das, was ihr zusteht" ...

Scheidung ist z.Z. kein Thema bei KM.

Ja ja, den Mist kenne ich auch. Meinem Ex-Schnuckelchen ist es auch am liebsten, wenn ich einfach aus ihrem Leben verschwinde und alles andere so bleibt wie es ist (insbesondere das Finanzielle). In deinem Fall ist es aber so: Auch wenn sie es mit der Scheidung nicht eilig hat, du solltest das trotzdem auf dem Radar behalten, und zwar mindestens aus zwei Gründen: Erstens, ihr wart nur kurz miteinander verheiratet; bei einem gemeinsamen Kind spielt die Ehedauer zwar nur eine untergeordnete Rolle aber trotzdem stärkt es tendenziell ihre Position bei ihren Unterhaltsforderungen, je länger die Ehe offiziell gedauert hat. Und zweitens, für die Dauer der Ehe musst du deine Rentenansprüche mit ihr teilen, und da wirst du ja sicher irgendwann auch gerne einen Schlussstrich ziehen wollen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 23:40
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

die können mir meine ETW wegnehmen???  :gunman: :gunman: :gunman:
Habe die ETW schon vor unserer Ehe / Beziehung gehabt!
Kosten dafür derzeit monatlich:
450,- Raten & Tilgung
282,- Hausverwalterkosten (Allg.Strom,HV Kosten,Hausmeister, Versicherung, Nebenkosten, etc)
  11,- Grundsteuer B
147,- Stadtwerke (Wasser/Strom/Heizung) (ist aber noch für 3 Pers. gerechnert)

Was kann ich davon dann anrechnern lassen?  :question:
Können die mich zwingen die zu verkaufen, obwohl ich sie mir eigentlich leisten könnte? :question:

Meine Frau will in 1 1/2 Jahren arbeiten gehen. (Wenn unser Kind mit 3 Jahren in den KiKa geht.)
Dachte eigentlich, bis dahin finanziell irgendwie durchzuhalten und dann könnte ich mir, ohne den KM-Unterhalt, die ETW wieder gut leisten.
Stimmt es denn jetzt, das ich KM dann keinen Unterhalt mehr zahlen müsste, egal ob Sie arbeiten geht oder nicht?  :question:
Sie war vor unserer Ehe arbeitslos.

Hier noch mal meine Rechnung: (nicht auf den Euro genau gerechnert!!!)

KV 21500,- Jahresnetto
KM 0,-
Kindergeld: 164,- / monatlich

KM & Kind
164,- Kindergeld
220,- KU
370,- KM Unterhalt
____
754,- monatlich

KV
    90,- Werbungskosten (ca. 5000km Fahrten hin-und rück zur Arbeit + Kleinkram...)
  110,- priv. Altersvorsorge (Riester,  Wohnungshypothek, LV.)
1000,- SB
_____
1200,- monatlich

KM wohnt seit Mitte Nov. mit Kind bei Ihrer Mutter im ehemaligen Kinderzimmer.
(bis jetzt keine Miete, nur Essen und so Sachen mit einkaufen.)
ab 01.04.2010 dann zur Miete in der 1.Etage im Haus der Mutter. (ist zur Zeit vermietet und Kündigung an den Mieter ist schon raus.)

Den 01.04. werde ich Ihr dann vorschlagen. Bis dahin sollten wir uns einigen können.
Danke auch für den Hinweis mit den Rentenansprüchen. Hatte ich so noch nicht bedacht.

Dann aber noch ein paar weitere Fragen:
Wie sieht es mit den gemeinsamen Schulden aus?
Dispo meines Konto bei 2500,- minus.
Konto läuft auf meinen Namen. Sie hat/te Kontovollmacht mit eigener Karte. Ihr Eltergeld ging immer auf dieses Konto. Ihr Bausparer wird davon seid der Ehe bezahlt.
Reicht das um das Konto als gemeinsames Ehekonto anzusehen?  :question:
Haftet Sie dafür mit?  :question:

Was heißt EA in Verbindung zu nem Anwalt?  :question:
(Wurde in einem anderen Post von mir von einem User verwendet)

Ist es richtig, das Sie Unterhalt für Nov. nicht mehr nachfordern kann.?  :question:
(Hat mir unterschrieben, das Sie mit 150,- einverstanden war.)

Kann meine Frau, bei 754,- monatlich von mir, noch irgendwelche Zuschüsse beantragen?  :question:
(Interressiert mich zum Wohle unseres Kindes.)

Was haltet Ihr vom Jugendamt oder von Pro Familia?  :question:
Macht es Sinn für mich, da mal alleine hinzugehen und mich beraten zu lassen?
Oder vielleicht eher mit KM zu so einer Stelle zu gehen, die uns und Ihr neutral sagen können, was am besten ist.

Werde Ihr zu Weihnachten ein geniales Geschenk ,als Beweis meiner Liebe und meines Guten Willens im Sinne unserer Ehe, machen.
Wenn das nicht bei Ihr zieht, gehen mir so langsam die guten Ideen für Plan A (Wiederherstellung der Ehelichen Gemeinschaft in Kurzer Zeit) aus.
Dann muß wohl oder übel Plan B starten. (totale Absicherung meiner eigenen Finanzen, Frau abhaken und alleinige Konzentration aufs Kind)
Würde es bei Plan B Sinn machen, mich schon ab 01.01. in Steuerklasse I setzen zu lassen?  :question:
Netto dann ca. 1450,- monat zzgl. 175,- Urlaubsgeld zzgl. 900,- Weihnachtsgeld.
1200,- bleiben mir doch auf alle Fälle. Reduziert doch nur den KM-Unterhalt. KM könnte eventuell besser an Zuschüsse kommen und wir müssen uns nicht zusammen veranlagen lassen.
Richtig gedacht?  :question:

VIELE FRAGEN!!!!
Hoffe auf rege Antworten.

Vielen Dank & allen einen schönen TAG!!!

Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 11:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen,

die können mir meine ETW wegnehmen???  :gunman: :gunman: :gunman:

Nicht direkt.
Sie können dich aber so auspressen, dass du sie nicht mehr halten kannst.
Oder sie überfordert dich so, dass du dir kein neues Leben aufbauen kannst.
In jedem Falle musst du dir klar machen, dass die Wohnung kein Selbstzweck ist, sondern nur gehalten werden sollte, wenn es sich für dich rechnet.

Habe die ETW schon vor unserer Ehe / Beziehung gehabt!
Kosten dafür derzeit monatlich:
450,- Raten & Tilgung
282,- Hausverwalterkosten (Allg.Strom,HV Kosten,Hausmeister, Versicherung, Nebenkosten, etc)
 11,- Grundsteuer B
147,- Stadtwerke (Wasser/Strom/Heizung) (ist aber noch für 3 Pers. gerechnert)

Bis zur Scheidung kannst das voll abziehen. Danach nur noch in Grenzen.
Tilgung kannst du ggf. in die 4% Altersvorsorge drücken.
Bei 3.000,- Brutto wären das bis zu 120,-.
Da du die aber schon anderweitig belegt hast, entfällt das.
Zinsen und Kosten kannst du mit viel Glück als Eheprägend durch bekommen.
Aber da dann für deine Ex gar nichts mehr bliebe, wird das kaum durch gehen.
Solange du in der Wohnung bleibst, wird dir aber der Wohnwert zugerechnet, den du durch die Kosten reduzieren kannst aber kaum unter 0,-.

Meine Frau will in 1 1/2 Jahren arbeiten gehen. (Wenn unser Kind mit 3 Jahren in den KiKa geht.)
Dachte eigentlich, bis dahin finanziell irgendwie durchzuhalten und dann könnte ich mir, ohne den KM-Unterhalt, die ETW wieder gut leisten.
Stimmt es denn jetzt, das ich KM dann keinen Unterhalt mehr zahlen müsste, egal ob Sie arbeiten geht oder nicht?  :question:
Sie war vor unserer Ehe arbeitslos.

Nein, das ist eine propagandistische Mogelpackung.
Was in der Presse darüber steht, und was die Gerichte daraus machen sind 2 Paar Schuhe.

Hier noch mal meine Rechnung: (nicht auf den Euro genau gerechnert!!!)

KV 21500,- Jahresnetto
KM 0,-
Kindergeld: 164,- / monatlich

KM & Kind
164,- Kindergeld
220,- KU
370,- KM Unterhalt
____
754,- monatlich

KV
   90,- Werbungskosten (ca. 5000km Fahrten hin-und rück zur Arbeit + Kleinkram...)
 110,- priv. Altersvorsorge (Riester,  Wohnungshypothek, LV.)
1000,- SB
_____
1200,- monatlich

Bei rund 1.800,- Netto minus 200,- Abzüge, und 2 Unterhaltsberechtigten kämst du in Zeile 3 der DT und somit 228,-€ KU.
Wohnvorteil wird durch die Kosten aufgehoben.
Es bleiben rund 1.372,- für dich und EU.
Damit würden deiner Ex 372,- zustehen und dir 1.000,-
Davon musst du dann die Wohnung und dein sonstiges Leben finanzieren
Sofern das Stkl. 3/5 ist, solltest du diese für 2010 auf 1,  ändern.
Bei Einigung über Trennung zum April ersatzweise 4/4.

KM wohnt seit Mitte Nov. mit Kind bei Ihrer Mutter im ehemaligen Kinderzimmer.
(bis jetzt keine Miete, nur Essen und so Sachen mit einkaufen.)
ab 01.04.2010 dann zur Miete in der 1.Etage im Haus der Mutter. (ist zur Zeit vermietet und Kündigung an den Mieter ist schon raus.)

Den 01.04. werde ich Ihr dann vorschlagen. Bis dahin sollten wir uns einigen können.
Danke auch für den Hinweis mit den Rentenansprüchen. Hatte ich so noch nicht bedacht.

Das ist alles juristisch irrelevant.

Dann aber noch ein paar weitere Fragen:
Wie sieht es mit den gemeinsamen Schulden aus?
Dispo meines Konto bei 2500,- minus.
Konto läuft auf meinen Namen. Sie hat/te Kontovollmacht mit eigener Karte. Ihr Eltergeld ging immer auf dieses Konto. Ihr Bausparer wird davon seid der Ehe bezahlt.
Reicht das um das Konto als gemeinsames Ehekonto anzusehen?  :question:
Haftet Sie dafür mit?  :question:

Keine Chance davon irgendwas wiederzusehen.
Mach das Konto zu, bevor noch mehr verschwindet.

Was heißt EA in Verbindung zu nem Anwalt?  :question:
(Wurde in einem anderen Post von mir von einem User verwendet)

EA=Einstweilige Anordnung. Du wirst dafür aber einen Anwalt brauchen.

Ist es richtig, das Sie Unterhalt für Nov. nicht mehr nachfordern kann.?  :question:
(Hat mir unterschrieben, das Sie mit 150,- einverstanden war.)

Ja.
Rückwirkend geht nur bis zum Trennungsdatum und auch nur nachdem du schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurdest. Stichwort: "Inverzugsetzung"

Kann meine Frau, bei 754,- monatlich von mir, noch irgendwelche Zuschüsse beantragen?  :question:
(Interressiert mich zum Wohle unseres Kindes.)

Weiß ich nicht.

Was haltet Ihr vom Jugendamt oder von Pro Familia?  :question:
Macht es Sinn für mich, da mal alleine hinzugehen und mich beraten zu lassen?
Oder vielleicht eher mit KM zu so einer Stelle zu gehen, die uns und Ihr neutral sagen können, was am besten ist.

Oft, aber nicht immer mütterlastig.
Ja, es macht Sinn.
Manchmal helfen sie und wenn nicht, weißt du woran du bist und kannst das Bild, dass sie von dir haben, selbst aktiv mit gestalten.

Werde Ihr zu Weihnachten ein geniales Geschenk ,als Beweis meiner Liebe und meines Guten Willens im Sinne unserer Ehe, machen.
Wenn das nicht bei Ihr zieht, gehen mir so langsam die guten Ideen für Plan A (Wiederherstellung der Ehelichen Gemeinschaft in Kurzer Zeit) aus.
Dann muß wohl oder übel Plan B starten. (totale Absicherung meiner eigenen Finanzen, Frau abhaken und alleinige Konzentration aufs Kind)
Würde es bei Plan B Sinn machen, mich schon ab 01.01. in Steuerklasse I setzen zu lassen?  :question:

S.o. Bei Plan A -> 4/4. Bei Plan B -> 1/2

Netto dann ca. 1450,- monat zzgl. 175,- Urlaubsgeld zzgl. 900,- Weihnachtsgeld.
1200,- bleiben mir doch auf alle Fälle. Reduziert doch nur den KM-Unterhalt. KM könnte eventuell besser an Zuschüsse kommen und wir müssen uns nicht zusammen veranlagen lassen.
Richtig gedacht?  :question:

Richtig!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 12:45
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

eine weitere Möglichkeit wäre die Einschaltung eines Mediators.

Dieser hat im günstigen Fall einen entsprechenden juristischen Hintergrund.

Dieser Mediator moderiert Euer Gespräch - neutral -. Er notiert alle Punkte und auch die von Euch gefundenen Kompromisse, ggfs. gibt er Hilfestellungen. Darüber führt er Protokoll und lässt Euch die Ergebnisse auch unterschreiben. Hat aber wohl im Zweifelsfall auch nicht die juristische Durchsetzbarkeit zur Folge.

Einen Mediator führe ich in den Fällen gerne an, wo es anscheinend noch möglich ist, Gespräche zu führen und Lösungen gemeinsam anzustreben. Im meinem/unserem Fall hat dies viel Dampf raus genommen - auch wenn die Sitzungen manchmal emotional belastet waren - und wirkt noch heute (einige Jahre "danach"). Wir selbst haben die Vereinbarungen - zum Glück ging es immer nur um Finanzielles - im Lauf der Jahre selbst angepasst, also selbst weitere Kompromisse gefunden. Ein Anwalt/JA/Sonstige sind bis heute nicht im Boot. Die Kinder können vermutlich auch deshalb gut mit der Situation umgehen.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 16:25
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

@ Beppo,

:dankeschoen: :dankeschoen: :dankeschoen: :dankeschoen:
:dankeschoen: :dankeschoen: :dankeschoen: :dankeschoen:

@ neuezeit:

Gaaaaaaanz toller Vorschlag!!!!!!!
Habe gerade hier in der Stadt mit einer Stelle telefoniert.
Kurzfristiger Termin wird eng, aber ich denke das ist genau das Richtige für uns!!!
VIELEN DANK!!!!!

Gruß Vaterein.....

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Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 17:36
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

HAllo,

die Stelle die ich dachte, macht leider nur psychologische Beratung.

Hab dann einen Anwalt gefunden, der auch Mediation macht.

Mein Anwalt meint aber, das man den erst einschalten sollte, falls man sich dann doch nicht mehr gütlich einigen kann.
Ich soll KM doch ruhig zu nem Anwalt laufen lassen und schauen was der mir dann schreibt.
Was kann schon passieren?
Finanzen sind eindeutig.
SR geregelt.
ABR würde im Streit wohl eh die KM bekommen.
Umgangszeiten sind z.Z. auch eher für mich geregelt und würden höchsten ein wenig reduziert werden, aber immer noch häufiger wie der Regelfall bei 18 Monaten altem Kind.

Bin jetzt nur noch am grübeln wegen meiner St.Kl. für 2010.
Wenn ich 3 beibehalte, haben KM + Kind ca. 750,-
wenn ich 1 nehme, haben die Beiden nur noch 470,-

Was ratet Ihr mir denn jetzt, wenn ich mal nur an meine Tochter denke???  :question:

Gruß Vaterein.....

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Themenstarter Geschrieben : 17.12.2009 15:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie oben schon gesagt, eindeutig die 1!

Wenn sie dadurch weniger bekommt, bekommt sie vielleicht eher staatliche Hilfen oder arbeitet mehr.

Wenn du dann Geld über hast, kannst du es immer noch freiwillig für deine Tochter ausgeben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 17.12.2009 15:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Bin jetzt nur noch am grübeln wegen meiner St.Kl. für 2010.
Wenn ich 3 beibehalte, haben KM + Kind ca. 750,-
wenn ich 1 nehme, haben die Beiden nur noch 470,-

Was ratet Ihr mir denn jetzt, wenn ich mal nur an meine Tochter denke???

Ich rate dir, auch im Sinne deiner Tochter, möglichst bald von der Steuerklasse 3 wegzukommen; und zwar allerspätestens (!) dann, wenn ihr die Trennung am 1.4. offiziell macht (wobei es dann bei euch wohl eher die Steuerklassenkombination 4/4 wäre und nicht Steuerklasse 1, aber das macht praktisch keinen Unterschied).

Und ja, mir ist klar, dass die KM damit erst mal weniger Geld in die Hand bekommt; aber auch für deine Tochter ist es im Zweifelsfall besser, wenn ihre Mutter möglichst frühzeitig lernt, dass das hier ...

Gestern hat mir meine Frau gesagt, das Sie unglücklich mit mir ist und Sie die Scheidung will.

... für Madame kein Wunschkonzert ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Beppo war schneller 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 17.12.2009 15:52
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

DANKE für Eure raschen Antworten!!!!!
:dankeschoen:

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Themenstarter Geschrieben : 17.12.2009 16:04
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Da fallen mir gerade noch zwei Fragen ein:

Wie sieht das bei mir mit Mangelfall aus wenn ich in StKl.I gehe?
Dann bleiben ja mal gerade ca. 60,-  Euro für Trennungsunterhalt gegenüber KM übrig.

Können die mich dann irgendwie unter den Selbstbehalt von 1000,- gegenüber KM setzen?  :question:

Und für den Fall, das wir uns in 2010 wie zusammenraufen sollten:
wechsel ich dann ab dem Tag wieder die StKl. oder macht man dass dann mit der Lohnsteuererklärung für 2010?

Schonmal DANKE für Eure Antworten!!!!

Gruß Vaterein...

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Themenstarter Geschrieben : 17.12.2009 18:12




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