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Trennung/Scheidung Bitte um erste Hilfe

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(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo an Alle,

ich bin neu hier und wollte Euch einmal meine Situation schildern und hoffe auf erste klärende Hilfen/Antworten von Euch.

Ich bin seid 15 Moanten mit meiner Frau verheiratet.
Unsere gemeinsame Tochter ist 17 Monate alt.
Unsere Tochter hat seid der Geburt meinen Familienname gehabt. Meine Frau hat diesen mit der Hochzeit angenommen.
Stellt das die derzeitigen Sorgeverhälnisse schon klar?

Ich bin Angestellter mit 1650 Nettogehalt zzgl. Kindergeld und meine Frau ist "Hausfrau" (Elternzeit bzw. Arbeitslos aber nicht Arbeitssuchend)

Gestern hat mir meine Frau gesagt, das Sie unglücklich mit mir ist und Sie die Scheidung will.
Ich sortiere die Schmutzwäsche nicht ordentlich, ich sitze zuviel vorm PC, ich kümmere mich nicht um Sie oder unser Kind.
Objektiv betrachtet, hat meine Familie es sicherlich nicht schlecht, aber ich könnte auch wirklich mehr Zeit mit Ihnen verbringen.

Meine Frau will auf alle Fälle, da unsere Tochter bei Ihr bleibt. Dem will ich auch, mit dem entsprechenden Umgangszeiten, entsprechen. Das Sorgerecht soll aus meiner Sicht 50/50 geteilt bleiben.

Sie würde sich wohl eine eigene Wohnung suchen. Oder auch bei Ihrer Mutter wohnen können (alleinlebend / eigenes Haus).

Das soweit erstmal zu meiner Situation.

Nun meine Fragen, welche mich die Nacht haben wach liegen lassen:

Wir leben in meiner ETW. Gekauft bevor wir uns kennenlernten. Natürlich noch mit Schulden / Abträgen belastet.
Kann Sie das irgendwie drehen, dass Sie mit unserer Tochter in der Wohnung bleibt?

Wir haben nur eine Girokonto. Sie hat Ihres nach der Hochzeit aufgelöst.
Das Konto läuft auf meinen Namen und sie hat "lediglich" eine Zweitkarte ohne Vollmachten.
Kann ich Ihr die einfach wegnehmen und Ihr dann ein angemessen Haushaltsgeld pro Woche bar geben?
Oder wie läuft sowas gesetzlich richtig ab?
(Ich habe einfach keine Lust Ihr Nikotinsucht zu bezahlen, wenn Sie sich von mir trennen will.)

Habt Ihr einen guten Link, wo ich mir meine finanzielle Situation ausrechnern kann?
Was bleibt von meinem Gehalt für mich?
Was zahl ich an Sie, für unsere Tochter und was für Sie selbst?
Werde ich gezwungen meine Wohnung zu verkaufen?

Wie sieht das mit dem Auto aus?
Von mir vor der Ehe gekauft und bar bezahlt.
Muß ich Ihr den zur Verfügung stellen? (Besuch bei Ihren Eltern)

Gehe ich generell richtig davon aus, das alles was ich vor der Ehe schon besessen habe auch weiterhin meines bleibt?
Wir haben keinen Ehevertrag oder sonstiges gemacht.

Hoffe auf beruhigende Antworten von Euch.
Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2009 15:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo an Alle,

Gestern hat mir meine Frau gesagt, das Sie unglücklich mit mir ist und Sie die Scheidung will.
Ich sortiere die Schmutzwäsche nicht ordentlich, ich sitze zuviel vorm PC, ich kümmere mich nicht um Sie oder unser Kind.
Objektiv betrachtet, hat meine Familie es sicherlich nicht schlecht, aber ich könnte auch wirklich mehr Zeit mit Ihnen verbringen.

Meine Frau will auf alle Fälle, da unsere Tochter bei Ihr bleibt. Dem will ich auch, mit dem entsprechenden Umgangszeiten, entsprechen. Das Sorgerecht soll aus meiner Sicht 50/50 geteilt bleiben.

Hallo!

etwas irritiert bin ich schon > ist ja wohl kein großes Problem für Dich, dass sich Deine Frau von Dir trennen möchte?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 15:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Ich bin seid 15 Moanten mit meiner Frau verheiratet. Unsere gemeinsame Tochter ist 17 Monate alt. Unsere Tochter hat seid der Geburt meinen Familienname gehabt. Meine Frau hat diesen mit der Hochzeit angenommen. Stellt das die derzeitigen Sorgeverhälnisse schon klar?

Knifflig und ich antworte unter Vorbehalt. Aber ich fürchte die SR-Verhältnisse sind insofern klar, dass Deine Frau das alleinige SR hat. Gemeinsames SR hat man, wenn das Kind ehelich geboren wurde. Deine Tochter wurde aber geboren bevor Ihr geheiratet habt. Das würde normalerweise bedeuten, dass Ihr nur GSR (gemeinsames Sorgerecht) hättet, wenn Ihr gemeinsam beim JA eine SR-Urkunde unterzeichnet hättet. Ob der gemeinsame Familienname dabei eine Rolle spielt, weiss ich nicht. Daher auch nur "unter Vorbehalt".

Objektiv betrachtet, hat meine Familie es sicherlich nicht schlecht, aber ich könnte auch wirklich mehr Zeit mit Ihnen verbringen.

Kannst Du da nicht noch was retten?

Meine Frau will auf alle Fälle, da unsere Tochter bei Ihr bleibt. Dem will ich auch, mit dem entsprechenden Umgangszeiten, entsprechen.

Durch Dein Einverständnis nimmst Du schon mal sehr viel Druck aus der Angelegenheit heraus.

Eure Tochter hat per Grundgesetz das Recht auf Umgang mit Dir. Du hast die Pflicht diesen wahrzunehmen und Deine Bald-Exe hat die Pflicht diesen zu ermöglichen. Insofern kannst Du zumindest in dieser Frage entspannt sein. Sollte Deine Baldexe dennoch den Umgang vereiteln, dann beantragst Du bei Gericht eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung und in 99% der Fälle bekommt der Vater sie auch.
Ob des jungen Alters Eurer Tochter könnte die Frage nach dem "wie oft Umgang" anfangs etwas knifflig werden. Später, wenn sie mal 3 ist, müssten es mindestens (!) alle 14 Tage das WE und alle Ferienhälften sein. Mindestens!!!

Das Sorgerecht soll aus meiner Sicht 50/50 geteilt bleiben.

Man spricht nicht von geteiltem, sondern von gemeinsamen SR. Normalerweise bleibt das SR auch gemeinsam, wenn es denn vor der Trennung gemeinsam war. Das müsste bei Dir unbedingt abgeklärt werden, wie es sich mit dem SR bei Euch verhält.

Zu den finanziellen Sachen kann ich nix sagen. Aber da wirst Du noch Antworten bekommen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 15:57
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

keine einzige frage deiner liste bezieht sich auf deine tochter.
machst du dir nur sorgen ums finanzielle oder ist das alles so entspannt geregelt mit deiner frau was deine tochter betrifft?
was sind denn für dich "entsprechende umgangszeiten" ?

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 15:59
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

sicher frisst es mich auf, das Sie mich verlassen will.
Ich habe Ihr heute morgen noch angeboten, dass der Pc abgebaut wird und in den Keller kommt.
Und ich gebe auch nicht auf, zu versuchen unsere Ehe zu retten!!!!!

Aber ich weiß auch, aus früheren Beziehungen, das Frauen zu allem bereit sind, sobald es ums Kind oder ums Geld geht.
Und auch weiß, dass es schwer ist, wenn Dein Partner dich nicht nehmen kann wie du bist.

@minna289
ich glaube ganz einfach nicht, dass meine Frau mir meine Tochter vorenthalten will.
Meine Tochter liebt mich. Ich liebe meine Tochter. Und das weiß und sieht meine Frau auch.
Deshalb denke ich nicht, dass meine Frau unserer Tochter den Vater wegnehmen will.
Um das alleinige SR zu erhalten, müsste ich meine Arbeit kündigen.(zu komplizierte Arbeitszeiten und zu wenig Verdienst)

Umgangszeiten vielleicht so:
1 x Monat Fr/Sa/So/Mo
3 x Monat So
1 x Woche morgens bis abends
zzgl. halbe Urlaubszeiten und Feiertage

@ milan:
Das SR haben wir meines Wissens gemeinsam.
(haben wir meines Wissens nach auf dem Standesamt unterschrieben. mit Geburtsurkunde. etc.)
Aber da schaue ich nochmal in die Unterlagen.

Vielen Dank schonmal allen Antworten.
Drückt mir bitte die Daumen, das sich das wieder kitten läßt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2009 16:28
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

ich wünsche dir das deine einschätzung was deine frau und die gemeinsame sorge und gütliche umgangsregelung betrifft, sich bewahrheitet und sich nicht als trugschluss erweist.
bedenke das verletzte gefühle und ein flüsterndes umfeld einen menschen sehr verändern und verleiten können dinge zu tun die rational nicht immer nachvollziehbar sind. :exclam:

möchte dir keine angst machen, sicher nicht. 🙂

sei dennoch vorsichtig und sicher schon mal eine wenig deine dokumente sei auf der hut wenn sich das denken deiner frau bzgl. eurer gemeinsamen tochter ändert.

spätestens dann müssen deine alarmglocken läuten.

pass auf ich auf, drücke die daumen und wünsche alles gute.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 16:41
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ milan:
Das SR haben wir meines Wissens gemeinsam. (haben wir meines Wissens nach auf dem Standesamt unterschrieben. mit Geburtsurkunde. etc.) Aber da schaue ich nochmal in die Unterlagen.

Ja, kann sein, dass man das auch beim Standesamt machen kann!? Also wenn das so wäre, dann könntest Du etwas beruhigter sein. So ohne weiteres nimmt Dir niemand das GSR wieder weg, da muss schon echt was Deftiges vorgefallen sein.

Umgangszeiten vielleicht so:
1 x Monat Fr/Sa/So/Mo
3 x Monat So
1 x Woche morgens bis abends
zzgl. halbe Urlaubszeiten und Feiertage

Steig ich grade nicht ganz durch. Wenn die KM einverstanden ist, dann kannst Du mit ihr einvernehmlich alle möglichen Umgangsregelungen austüfteln. Sofern das übers Gericht gehen würde/müsste, dann musst Du einkalkulieren, dass bei sehr kleinen Kids eher häufiger aber dafür kürzerer Umgang festgelegt wird. Also keine Übernachtungen, dafür aber mehrmals die Woche ein paar Stunden.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 16:41
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

@minna 289
Ich werde vorsichtig sein und mir Kopien von allen Unterlagen machen.
Danke für Deine Wahnung.
Wird nicht auf taube Ohren stoßen.......

@ milan
verstehe ich es Richtig, das wir die Umgangszeiten auch ohne Gericht festlegen könnten?
Mit Rechstanwalt, oder selber schriftlich aufsetzen und von Beiden unterschrieben lassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2009 19:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

Ich werde vorsichtig sein und mir Kopien von allen Unterlagen machen.

Sieh lieber zu, dass du die Originale an einem sicheren Ort außerhalb der gemeinsamen Wohnung unterbringst - bei Verwandten, Freunden, oder meinetwegen auch in einem Bankschließfach.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2009 19:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

verstehe ich es Richtig, das wir die Umgangszeiten auch ohne Gericht festlegen könnten?

Klaro! Auch wenn Ihr geschiedene Eheleute seid (werdet), so bleibt Ihr weiterhin gemeinsam Eltern, die die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Somit könnt Ihr für Euer Kind gemeinsam alles entscheiden, was Ihr für richtig haltet.  Betonung liegt auf dem Wort gemeinsam. Das Gericht kommt immer erst dann ins Spiel, wenn die Eltern sich nicht einig werden über den Umgangsrythmus bzw meistens dann, wenn ein Elternteil dem anderen den Umgang verweigert.

Mit Rechstanwalt, oder selber schriftlich aufsetzen und von Beiden unterschrieben lassen?

Schriftlich auf alle Fälle. Nen RA würde ich da erstmal raus lassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten es "wasserdicht" zu machen. Das einfachste ist wohl es beim Jugendamt beglaubigen zu lassen. Justitiabel -also im Streitfall rechtlich durchsetzbar- ist es damit aber nicht. Das wäre es, wenn Ihr Eure schriftliche Vereinbarung beim Gericht absegnen lassen würdet. Das geht. Weiss nur grad nicht, wie das genau heisst.

Die Frage die Du erstmal versuchen zu klären musst, ist die, ob das Ganze bei Euch wohl eher friedlich und einvernehmlich durchgezogen werden kann, oder ob einer von Euch auf Krieg aus ist. Denn danach richtet sich natürlich Deine Vorgehensweise. In meinen Augen macht es ja keinen Sinn sich gegen eine Mutter zu "wappnen", die nie vor hat einen Krieg vom Stapel zu brechen. Da kann man doch lieber alles gemeinsam und friedlich regeln. Immerhin geht es ums gemeinsame Kind.

Ich finde auch nicht, dass Du überhaupt Forderungen hast (das Kind betreffend!), die zu Streit führen sollten. Deine Exe kann froh sein. Du gibst Dein okay, dass die Kurze bei ihr bleibt. Du willst ihr gar nicht das ABR nehmen. Du willst lediglich Umgang haben. Erstmal sehe ich gar keinen Anlass zur Sorge. Selbst wenn Exe losballern würde, hätte sie nicht viele Chancen. Denke ich. SR bleibt meist gemeinsam und Umgang steht Dir ohnehin zu. Sie kann es also lediglich erschweren und  eine Einigung heraus zögern. Genau DORT solltest Du ansetzen. Versuche das alles so durchzuziehen, dass sie gar keinen Anlass hat loszuballern.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2009 00:41




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Sorgerechts-Frage steht bei dieser Konstellation nicht zur Debatte. ---§ 1626a BGB--- sagt hier schliesslich ganz klar:

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2009 04:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich glaube, man erhält das GSR auch durch Heirat nach der Geburt automatisch!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2009 06:29
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo an Alle,

estmal ein [glow=red,2,300]RIESIGES DANKESCHÖN [/glow]an Martin und Beppo für diese tolle Nachricht.
Hatte heute Nacht die Ordner durchgewälzt und eher negatives darüber gefunden.
Unverheiratete erhält automatisch das alleinige SR. Teilung nur durch Sorgeerklärung. Von Heirat stand da nichts.
Merkblatt vom Jugendamt!!!!! Vielen Dank für die schlaflose Nacht! 😉

Zur Situation:
Schwiegereltern waren heute mit Anhänger hie und haben Ihre Sachen und die Hälfte Der Kindessachen mitgenommen.
Hatte sicherheitshalber noch schnell meinen Vater und Schwager dazugeholt.
Einigung über die Sachen war eigentlich ganz problemlos.
Einigung über die Umgangszeiten scheint sich auch sehr positiv zu verhalten.
Kann meine Tochter so gut wie jeden Abend besuchen . (wohnen ja erstmal bei Schwiegermutter).
Desweiteren bekommt ich meine Tochter einen Tag in der Woche von morgens bis abends und am Wochenende von Samstag mittag bis Sonntag abend.

Habe morgen noch einen Termin bei einem RA, zum ersten Infogespräch. mal schaunen was der mir noch rät.
Umgangszeiten und Finanziell.

Jetzt drückt mir bitte noch alle Daumen, das meine Frau es sich mit der Scheidung, mit ein wenig Abstand, doch noch anders überlegt. Habe Ihr angeboten, zusammen zur Eheberatung zu gehen und generell soweit wie möglich auf Sie zuzukommen.

Schönen Abend an Alle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2009 22:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Erstamal "Glückwunsch" zur guten Nachricht von Brille und Beppo. Is mir auch neu! Gut zu wissen!!

Ansonsten lese ich, dass Eure Trennung bis hierhin absolut friedlich und einvernehmlich ist. Alle reden noch miteinander und gehen ordentlich miteinander um. Das ist sehr viel wert. Versuch das zu bewahren und halte das Holzauge dabei wachsam. Denn in solchen Situationen wie Eurer stellen sich oft irgendwelche tollen "Freunde" ein, die die Mamas urplötzlich  anfangen aufzuhetzen. Dann bildet sich so ein Pool aus Kriegstreiberinnen. Darauf musst Du aufpassen und denen keinerlei Futter gegen Dich bieten.

Deinen Anwaltstermin morgen solltest Du strikt geheim halten. Das kann böse Gedanken bei Deiner Noch-Frau auslösen.

Greetz,
Milan

PS: Übrigens habt Ihr Anspruch auf kostenlose Elternberatung. Das JA macht sowas und verschiedene andere Einrichtungen auch. Das sind dann mehrere Termine über einen gewissen Zeitraum verteilt. Teilweise sitzen da echt fähige Leute.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 00:51
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

was ich nochmal loswerden wollte bzgl. deinem Konto und Barzahlung an deine Ex.
Sieh zu, dass sie keinerlei Vollmachten oder Karten zu deinem Konto hat, teile ihr mit, dass sie sich ein Girokonto einrichten soll und du dann monatlich einen Beitrag X überweist mit dem entsprechenden Betreff Kinderunterhalt oder dgl.

Nix bares, da du das schlecht nachweisen kannst.
Betrag X würde ich anhand der DD-Tabelle zumindest den Satz für dein Kind überweisen, aber hierzu können dir hier wesentlich schlauere menschen mehr sagen welchen betrag du da am besten überweist, ich würde auf so 250 - 300 euronen schätzen...
Meine Ex hatte auch keine Vollmachten Karten etc, aber ihre Anwältin hat ihr den tipp gegeben doch ein paar überweisungen mit meiner kontonummer durchzuführen, da die banken bis 3000 euro die unterschriften nicht prüfen.....

mein tipp (hab ich mittlerweile auch): geh zu deiner bank und sag denen, dass du keine beleghaftenüberweisungen bei deinem konto zulassen willst und zack bist du fein raus was dein konto anbelangt. natürlich kannst du das dann auch nicht mehr, aber in der heutigen zeit sollte das kein prob für dich sein.

gruß
DER ZAHLTAG

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 20:54
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen an Alle,

Vielen Dank für Die Warnung mit den Überweisungen an Zahltag.
Werde das mal sicherheitshalber machen.

DD sagt lt. RA 900,- für Sie und die Kleine und 950 für mich.
Na herzlichen Dank! Wie hoch war Hartz IV???
Aber wir regeln das erstmal gütlich mit Bargeld und Quittungen. Ist so auch okay lt. RA.

Aber, bis jetzt schaut es eher nach einer übereilten "ich weiß nicht mehr weiter" Reaktion aus.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das Sie mit zur Elternberatung kommt.

Drückt weiter die Daumen.......

Schönen Tag Euch Allen!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 10:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo VatereinersuessenTochter,

DD sagt lt. RA 900,- für Sie und die Kleine und 950 für mich.

Moment, welcher RA sagt das - deiner oder ihrer? Zunächst einmal müsste glasklar aufgeschlüsselt sein, was Kindesunterhalt und was Trennungsunterhalt für Madame herself ist, und was jeweils die Berechnungsgrundlage ist. Zahlungsaufforderungen ohne Offenlegung der Berechnung würde ich jedenfalls nicht akzeptieren, hier allein schon aus folgendem Grund: Normalerweise hast du gegenüber dem geschiedenen bzw. getrennt lebenden Expartner einen Selbstbehalt von 1000 Euro, der hier ja sehr offensichtlich unterschritten wird - Begründung?!?

Wenn ich nur mal eben schnell rechne: Du hast 1.650 Euro netto, davon gehen noch mal mindestens 5% ab für pauschale berufsbedingte Aufwendungen (ggf. außerdem private Altersvorsorge, wenn du 'ne Riester-Rente o.ä. machst), da bleibt ein bereinigtes Netto von höchstens 1.570 Euro. Der KU lt. DT kann daraus auf alle Fälle bezahlt werden, aber durch den Selbstbehalt gegenüber Ex sollte die Summe aus KU und TU höchstens 570 Euro betragen dürfen - ober hab' ich mal wieder was übersehen?

Denke bitte bei der Berechnung auch an folgendes: Wenn ihr "offiziell" getrennt lebt, ist es ab 1. Januar 2010 vorbei mit Ehegattensplitting und Lohnsteuerklassen-Kombination III/V. Im Klartext: Ab Januar hast du weniger netto und zahlst daher auch weniger Unterhalt, das sollte dir und vor allen Dingen auch deiner Ex klar sein! Falls ihr den "offiziellen" Termin für die Trennung auf den 2. Januar 2010 oder später legt, dann rettet euch dieser Termin das Ehegattensplitting noch für das volle Jahr 2010 (ab 1. Januar 2011 gilt dann aber endgültig das, was ich zuvor geschrieben habe).

Eine Frage noch: Welches Oberlandesgericht ist für dich zuständig, da gibt's nämlich z.T. abweichende Regeln für die Berechnung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 11:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Zahltag

Der RA irrt. Nicht die DDT an sich, sondern die URL des zuständigen OLG sind als Maßstab anzusetzen. Welches OLG ist denn zuständig? Die URL unterscheiden sich da teilweise erheblich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 13:29
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Das ist mein RA.
1650 netto + Urlaubs und Weihnachtsgeld = 1750 netto / monatlich ergeben dann wohl
167,- KG
220,- bereinigten KU
510,- Ehegattenunterhalt (4/7 vom Jahresnetto/12 Monate)

rund 900,- für KM

Selbstbehalt lt RA liegt bei 950,-
Zuständiges OLG Schleswig Holstein

Riesterrente sagte mein Versicherungsmann schon. Geht los, sobald Sie anfängt rumzuzicken.

Vielen Dank für den Hinweis mit dem "offiziell" getrennt leben. Werde ich bei gegebener Zeit bei KM anführen.

Großen DANK an Alle!!!!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 15:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

URL des OLG Schleswig
Dein angemessene Selbstbehalt (SB), welcher ggü. Ehegatten gilt (siehe Pkt. 21.4) beträgt 1000€, und lt. URL sogar definitiv. Der SB für KU zählt nicht, da KU gewährleistet ist.
Der KU für das Kind beträgt lediglich 199€, der Rest geht als BU/TU/EU derzeit an Deine Frau. Laut DDT und URL erfolgt solange eine Herabstufung, bis alle Mindest-UH-Sätze gewahrleistet sind. Ist trotzdem zuwenig EK verfügbar (also Mangelfall), tritt die Rangfolge in Kraft.
Hast Du keine berufsbedingten Aufwendungen? Hast Du keine priv. Altersvorsorge? Ich vermisse nämlich die Bereinigung Deines Netto-EK.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 15:59




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