Trennung organisier...
 
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Trennung organisieren, 2 Kinder, Haus mit Schulden

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 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

ich will mit DEF aber nicht mehr gemeinsam wirtschaften, sondern lebe von ihr getrennt - wenn auch unter erschwerten bedingungen unter 1 Dach....

das mit dem Haus ist mir klar, deshalb ziehe ich ja nicht aus.

ich schreibe jetzt den Kreditinstituten, das meine getrennt lebende frau nicht willens ist sich an den raten zu beteiligen und bitte bis zur klärung um stundung.

def arbeitet jetzt auch wieder: aushilfe in gastronomie - denke ein 450,-job. machen kann sie den natürlich nur wenn ich in den arbeitszeiten (WE, abends) die Kinder versorge.

kennt jemand einen guten anwalt im Raum reutlingen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2013 13:19
(@Brainstormer)

ich will mit DEF aber nicht mehr gemeinsam wirtschaften, sondern lebe von ihr getrennt - wenn auch unter erschwerten bedingungen unter 1 Dach....

Warum fragst du nach Rat, wenn du es hinterher doch so machst, wie du es vermeinlich für richtig hältst?

Ihr wirtschaftet auch nicht mehr gemeinsam, wenn du für den Bedarf der Kids und dich sorgst und deine DEF für sich selbst. Ob du dann die Hausraten weiterhin allein zahlst, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 13:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung:

ich schreibe jetzt den Kreditinstituten, das meine getrennt lebende frau nicht willens ist sich an den raten zu beteiligen und bitte bis zur klärung um stundung.

das ist den Banken vollkommen egal. Ihr haftet für die Kredite gesamtschuldnerisch; eine Bank holt sich das Geld dort, wo welches ist. Wie Deine DEF und Du das untereinander verkaspert und ob sie nach Deiner Ansicht selbst arbeiten und sich am Kredit beteiligen müsste, ist denen vollkommen egal. Aber je nach Kreditvertrag kann der gesamte Kredit nach zwei ausbleibenden Raten fällig gestellt werden; dann kommt der Gerichtsvollzieher.

Du solltest Dich schon mit den Spielregeln vertraut machen. Wenn Du das nicht möchtest, sondern alles besser weisst, kann Dir hier keiner helfen. Beklage Dich am Ende aber nicht, wenn die Hütte weg ist und Anwaltsbriefe Dir vorrechnen, wieviel Unterhalt ab sofort an wen zu bezahlen ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 14:16
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

was schlähst du also vor wenn keine einigung möglich ist?
ich zahle meine hälftigen raten, die übrigen schulden gehören dann auch wieder hälftig mir?

sry - bin gerade angepisst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2013 14:23
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Dill,

ich wiederhole mich gerne – DU ZAHLST ERSTMAL KEINEN UNTERHALT – egal ob KU und erstrecht kein TU, wenn DEF unabhängig sein will steht ihr die Möglichkeit zu arbeiten offen – erstmal nicht dein Problem.

Die Problematik „Haus“ wirst du wohl noch ewig mit dir rumschleppen – der Bank ist das wurscht wer was bezahlt Hauptsache es wird was bezahlt ansonsten geht die Hütte früher oder später untern Hammer – egal ob du nun „deinen“ Anteil bezahlst oder nicht – der Bank fehlt dann trotzdem noch die Hälfte der Rate und wie ihr Darlehensnehmer im Innenverhältnis regelt ist der Bank egal – Hauptsache die Raten werden bezahlt.

Du strebst ein WM an – mal vollkommen losgelöst von KM und der deutschen Gerichtsbarkeit – wie würdest du die Betreuung der Kinder in dieser Zeit sicherstellen?
Wie sind deine Arbeitszeiten? Wie flexibel ist dein Arbeitgeber? Hast du Familie die dich bei der Betreuung unterstützen kann?

Was spricht dagegen selbst als Betreuungselternteil zu fungieren? Wäre diese Variante denkbar?

Wie schon einige hier schrieben – zieh blos nicht aus dieser Hütte aus – verhalte dich ruhig und gib der KM KEINEN Anlass dazu, dass sie dich vor die Tür setzen lassen kann!

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 14:24
(@Brainstormer)

was schlähst du also vor wenn keine einigung möglich ist?
ich zahle meine hälftigen raten, die übrigen schulden gehören dann auch wieder hälftig mir?

Wenn kein Einigungswille vorhanden ist, wird sie erst recht keine Notwendigkeit darin sehen, wenn du ihr jetzt auch noch unaufgefordert Unterhalt hinterwirfst. Du musst nach Wegen suchen, um den Druck auf sie zu erhöhen.

Ich kann dir nur sagen, wie ich es damals gemacht habe: In der Zeit, in der wir noch (getrennt) zusammen im Haus gewohnt haben, habe ich - wie zuvor auch - die vollen Kreditraten weiterbezahlt, aber keinerlei Unterhalt an meine Ex geleistet. Der einstimmige Rat innerhalb des Forums war damals, mich zeitgleich rechtlich beraten zu lassen. Auch wenn ich es nicht gemacht habe, weil meine Ex nicht sofort selbst zum Anwalt gelaufen ist, so würde ich es dir trotzdem empfehlen, da deine DEF diesen Schritt bereits getan hat.

Dann habe ich die Unterlagen rausgesucht und die verschiedenen Möglichkeiten bzgl. des Hauses durchgerechnet und anschließend meiner Ex präsentiert.
Da sie das Haus allein nicht halten konnte und abzusehen war, dass bei einem Verkauf einige Taler auf ihrem Konto landen würden, hat sie nicht lange überlegt und das Haus wurde zum Verkauf gestellt.

Wenn derzeit keine Kommunikation zwischen euch möglich ist, kann man ihr das auch über einen neutralen Dritten verklickern, z. B. über deine Schwiegereltern, die ja auch mit im Boot (Grundbuch) sitzen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 16:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so ist es.

Du zahlst weder KU noch TU aber die vollen Raten an die Bank.

Für die Kinder sorgst du, indem du ihnen was zu essen gibst, ihnen Kleidung kaufst und alles was sie sonst so benötigen.
Damit entfällt der Bedarf für KU.

Und für deine Ex ist nach Hausraten und Kindesversorgung einfach nichts übrig.
Damit sie nicht verhungern muss, kannst du ihr freundlicherweise gelegentlich zum mitessen einladen und ihr ansonsten den Rat geben, sich baldmöglichst einen Job zu suchen.

(Btw. welche Steuerklasse hast du?)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 20:40
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

sooooooooooooo  :knockout:
bin jetzt etwas abgeregter

nutze das forum und den feedback auch und gerade in situationen wo ich noch nicht recht klar sehe und bin immer für jedes feedback dankbar!

Also, DEF war jetzt bei der RÄttin und ich darf Post erwarten, reden will sie nicht. Somit ist das Thema TU und KU erstmal aufgeschoben. Ich melde mich wenn der Brief da ist. Den Dauerauftrag zum Unterhalt storniere ich.

Haus: habe beschlossen erst mal abzuwarten, wie sich die Mandantin über ihre RÄttin zu äußern gedenkt. Ich zahle nur hälftig, wenn sie das auch tut und wir uns auf einen Verkauf einigen können.

WM: arbeite derzeit Vollzeit, AZ flexibel. Ich kann vermutlich auf den Umfang reduzieren, der nötig ist.
Will deswegen unbedingt in die Nähe meiner Schwiegereltern ziehen. Im Umreis von 400km die Einzigen, über die eine Betreuung mittags (für die Schließzeit KiGa, später nach Schule) zuverlässig privat/familiär zu organisieren ist. Die sind super und stehen voll hinter mir!

Ich würde liebend gerne auch als Betreuungselternteil fungieren! Wenn ich dies äußerte würden sich die Fronten aber noch weiter verhärten. Meine Frau ist Stier - und ein leicht gestörter dazu - ich will Konfrontation meiden, das hat wenig Aussicht auf Einigungserfolg.

die vollen Kreditraten weiterbezahlt, aber keinerlei Unterhalt an meine Ex geleistet.

damit läuft keine trennungszeit und alles zieht sich ewig hin, oder?

wäre für mich günstiger...

ich bin steuerklasse 3

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2013 23:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich zahle nur hälftig, wenn sie das auch tut und wir uns auf einen Verkauf einigen können.

Und wenn nicht?
Deine Frau hat kein Einkommen, wird also die 2. Hälfte nicht bezahlen können.
Wenn du nicht die ganze Rate bezahlst, wird euch die Bank innerhalb recht kurzer Zeit die Luft abdrehen.

ich bin steuerklasse 3

Sofort in 4/4 ändern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 23:50
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

Sofort in 4/4 ändern.

schmälert mein netto und damit ihren unterhalt.
gibt es weitere gute gründe das zu tun?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2013 23:55




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist Grund genug.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 23:58
(@Brainstormer)

damit läuft keine trennungszeit und alles zieht sich ewig hin, oder?

Die Trennungszeit läuft ab dem Zeitpunkt, an dem ihr euch getrennt habt und ist unabhängig von Unterhaltszahlungen. Wichtig ist, dass der Zeitpunkt belegbar ist, aber das sollte nicht so schwer sein, wenn bereits Anwälte im Spiel sind.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 00:06
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

Danke für heute!!!

Wie lange ist das alles bei Dir her Jack Brain?
Wie geht es Dir und den Kindern heute?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 00:09
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dill,

deine Gedankengänge, Wünsche und Hoffnungen in allen Ehren - leider werden sie dich nicht zu deinen "Wunschergebnissen" führen.

Ich Versuch mal einen Satz von hier zu zitieren der mir in ähnlicher Situation geholfen hat:
Die Frau die du mal geliebt und der du mal vertraut hast gibt es nicht mehr - es gibt nur noch eine Frau die der damaligen verdammt ähnlich sieht, aber mehr auch nicht...

So oder so ähnlich.

Nochmal kurz zusammen gefasst:
Steuerklasse ändern
KU und TU wird nicht bezahlt solange ihr zusammen wohnt
DU ziehst nicht aus
du zahlst die komplette Geschichte bzgl. Haus
du konzentrierst dich auf die Kinder und dich, damit hast du genug zu tun

alles andere spielt der KM nur in die Karten und sei dir sicher - du bekommst für deine Gutmütigkeit noch nichtmal ein einfaches "danke" - eher noch einen tritt in den Hintern - wach auf, denk nicht so viel und handle mehr.

Ich würde dir auch raten, dass du dir u.U. jemanden zum reden suchst (Sozialberatung oder dgl.) wo du regelmäßig hingehst und einfach reden kannst wie dir die Zunge gewachsen ist und dein Gesprächspartner dich wieder in die richtigen Bahnen sortiert.

Dein Wunsch nach Betreuungselternteil versteh ich - nur dein "Betreuungskonzept" steht mir persönlich zu sehr auf "wackligen" Füßen - da solltest du nicht von anderen abhängig sein, sondern ein klares Konzept haben das 100 %-ig ist, wenn du das wirklich willst und auch wirklich durchziehen möchtest, sollterst du hier nochmal genauere Erkundigungen machen.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 00:14
(@Brainstormer)

Wie lange ist das alles bei Dir her Jack Brain?
Wie geht es Dir und den Kindern heute?

Getrennt haben wir uns Ende 2011 und die entgültige Scheidung steht unmittelbar bevor.
Bis auf einen kleinen Durchhänger kürzlich, geht es mir besser, als während der Ehe. Das Verhältnis zu meiner Ex ist trotz allem gut geblieben und das Wechselmodell läuft problemlos - nicht zuletzt, weil keiner von uns einen Krieg angefangen hat und wir beide kompromissbereit waren.

Es macht vieles einfacher, Dinge zu akzeptieren, die man nicht ändern kann und das beste draus zu machen. Deshalb (auch passend zum Wetter) ein Bild, dass mir heute vor die Augen kam und welches ich sehr treffend finde:

In diesem Sinne...
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 00:53
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehr schön 🙂

Oder auch: Wenn das Leben Dir eine Zitrone gibt, mach Limonade draus!

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 00:58
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

sondern ein klares Konzept haben das 100 %-ig ist, wenn du das wirklich willst und auch wirklich durchziehen möchtest

die einzige Möglichkeit, tatsächlich notfalls alleine und ohne unterstüzung ein wechselmodell oder die alleinige betreuung zu leisten geht (zumindest wegen der eingeschränkten kinderbetreuungszeiten der KiTa) nur, wenn ich meine arbeit noch mehr reduziere. Auch das halte ich für möglich, wäre dann halt auf aufstockendes ALGII angewiesen. wäre notfalls auch ein weg für mich - muss aber nicht sein.

auf meine schwiegereltern kann ich zählen, und wenn es sich nur um die Betreuungszeiten nach KiTa bis ca. 16:00 Uhr handelt sehe ich da kein problem. ich dachte wie ich die betreuung organisiere spielt keine role? und da sind mir oma + opa lieber als eine zu zahlende neue bezugsperson.

so lange noch nicht klar ist wann das haus verkauft wird hielt ich bisher eine konkrete wohnungssuche und abklärung der dann zuständigen KiTa-Betreuungszeiten für nochnicht notwendig. jetzt frage ich das aber mal für diverse mögliche KiTas mal ab.

am freitag hatte ich für DEF und mich einen Termin beim Jugendamt organisiert (wegen der geschichte mit dem "verbot" die Kinder über das WE mitzunehmen). DEF hat bereits angekündigt da nicht mit hin zu gehen. dann geh ich aben alleine und frag das dort auch mal ab.

nochmals danke fürs wachrütteln! mache es jetzt wie von zahltag zusammen gefasst.
😉

danke für den treffenden spruch BS!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 07:13
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dill,

eine Trennung und Scheidung kostet verdammt viel Kohle. Wie man in solchen Situationen sich noch zum "ALGII"-Empfänger machen will, erschließt sich mir nicht. Als KV hast Du in Deutschland zu arbeiten und den notwendigen Unterhalt heranzuschaffen. Ansonsten hat das FamGericht hier noch Möglichkeiten, Dich zur weiteren Arbeitsaufnahmen zu zwingen.

Es gibt keine feste Definiton vom Wechselmodell. Wenn das bei Euch so nicht passt (weil Du dann keine Kohle mehr haben wirst), dann geht halt kein 50:50 Modell, sondern erstmal nur die klassische Wochenend-Betreuung.

Aus Erfahrung wird es bei einem Nettoeinkommen von unter 2400 Euro für KVs eh schon schwer, nicht in die Privat-Inso abzurutschen, wenn erstmal alle Gläubiger die Hand aufhalten, Du später mal TU und KU bezahlen plus ein eigene Wohnung unterhalten musst. Also seht zu, dass die Hütte wegkommt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 13:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dill,

die einzige Möglichkeit, tatsächlich notfalls alleine und ohne unterstüzung ein wechselmodell oder die alleinige betreuung zu leisten geht (zumindest wegen der eingeschränkten kinderbetreuungszeiten der KiTa) nur, wenn ich meine arbeit noch mehr reduziere. Auch das halte ich für möglich, wäre dann halt auf aufstockendes ALGII angewiesen.

das kannst Du Dir nicht einfach aussuchen; schon gar nicht auf Kosten des Steuerzahlers. Sollte die nacheheliche Rollenverteilung zwischen Euch strittig sein und ein gericht angerufen werden, wird einfach die eheliche Rollenverteilung fortgeschrieben. Bedeutet: Du schaffst vor allem die Kohlen heran; Deine DEF betreut Haus und Hof und wird dafür von Dir mit unterhalten. Ein Wunschkonzert von der Sorte "ich hätte gern ein Wechselmodell" gibt es bei Gericht nicht. Auch nicht mit Behauptungen wie "meine Ex ist eine ganz Blöde". Und ja: Die Hütte muss weg; die ist eine Belastung, die Ihr Euch nicht mehr leisten könnt, wenn zwei Haushalte finanziert werden müssen.

Insofern wirst Du gut daran tun, Dich mit Deiner DEF einvernehmlich und aussergerichtlich über die Verteilung von Betreuungszeiten, Erwerbsarbeit und Geld zu einigen, wenn Du mehr als ein Wochenend-Papa sein willst. Ansonsten musst Du nehmen, was übrigbleibt - und das ist nicht besonders viel.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 14:16
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

was ist dann bei dem Konzept Oma und Opa nachmittags miteinzubinden schädlich? so kann ich Vollerwerbstätig bleiben...

Gläubiger wird es keine mehr geben.
entweder das haus wird verkauft, dann sind auch die schulden weg,
oder DEF übernimmt das haus unter der Bedingung, dass ich aus den Kreditverträgen rauskomme, dann sind meine Schulden auch weg,
oder das haus wird zwangsversteigert, auch dann sind die schulden weg. Letzteres gilt es zu vermeiden.

auch bei variante 1 kommt für meine DEF und mich kein Geld hinten raus (zumindest nicht viel).
Im Grundbuch stehen nach den Banken noch meine Schwiegereltern mit 100.000 ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 18:54




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