Liebes Forum,
das was ich hier bisher gelesen habe hat mir schon etwas Halt gegeben und geholfen mich besser zu arrangieren. Meine DEF ist gerade woanders und ich hüte das Haus und unsere 2 wunderbaren Jungs. Ein Zustand den ich beibehalten könnte, aber es wird anders kommen.
Unsere Situation: verheiratet seit 2004, 2 Kinder (5 und 4 Jahre alt), ein EFH mit noch 80.000 abzuzahlender Schulden (gemeinschaftlich), im Grundbuch steht die L-Bank mit 75.000 und meine Schwiegereltern mit 100.000. Reeller Verkaufwert 180.000 - 200.000. Da könnten wir gottfroh sein relativ schuldenlos rauszukommen.
Mein Einkommen ist 2.100 netto, tgl 62km zur Arbeit. Ihr Einkommen z.Zt. 130,- + 500 ALG1, die aber nächsten Monat wegfallen. Hausraten sind 1/4 jährl. 525,- + mtl. 285. Obwohl die Raten sehr niedrig sind, ist am Ende jeden Monats nix übrig geblieben um anzusparen. Selbst das Ansparen für Öl und Holz war meiner DEF nicht Nahe zu bringen.
Sie wünscht sich jetzt, das ich möglichst bald ausziehe, hat mehrfach betont ich soll den Kleinen mitnehmen (bin aber nicht sicher, ob sie noch der gleichen Meinung ist, wenn ich mit ihm gehen wollte). Das Haus möchte sie halten, da sie hier im Dorf nun endlich Anschluss und neue Freunde gefunden hat (was bei ihr eh nie von Dauer ist, aber das ist ein anderes Thema).
Ich möchte mit ihr nun die Trennung möglichst einvernehmlich regeln und dazu eine Trennungsvereinbarung mit ihr erarbeiten.
Unterhalt 2013: 2100,- -330 Fahrtk. = 1770 (+möglicher Steuerfreibetrag???) = 333 KiU p.Ki minus hälftiges KiGe= 482 Kindesunterhalt
bei 1100 Selbstbehalt sind das noch 188,- EhegattenU
2014: je nachdem wo die Kinder sind, werde ich auf TZ reduzieren, ansonsten 1900 netto - 330=1570 (kann ich die 70 irgendwo sinnvoll reinbuttern?) = 383+333 minus hälftiges KiGe = 532 KU, da bleibt nix für die Ex.
Stimmt das soweit?
In ihrem Kopf sind das 640,- plus demnächst 1000,- Einkommen + Kindergeld = gute 2000,-, demnach wird sie glauben das Haus halten zu können (bei nur 460,- Hausraten). Ich dagegen bin sicher, dass sie es nicht schafft.
Ich werde erst ausziehen, wenn mit dem Haus alles geregelt ist heisst
1. das Haus wird verkauft, die Schulden beglichen. oder
2. sie findet einen Sponsor und ich bin bei der Finanzierung raus.
wobei mir 1. lieber wäre.
Ich würde mir wünschen, dass wir ein WM hinkriegen habe aber auch hier meine Zweifel, dass das mit meiner egoistischen (und ich sags doch: manischdepressiven) DEF klappt.
Wegen dem Häusle werde ich wohl mit ihr zur Bank gehen, damit sie das mal vorgerechnet kriegt. Ihre Eltern werden ihr jedenfalls nichts mehr dazuschiessen...
Zwei Haushalte werden aber so oder so eine harte Nuss und evtl. auch nicht ohne H4 oder Wohngeld zu bewältigen sein.
Trennungsvereinbarung: da will ich schriftlich festgehalten wissen, das wir uns im gleichen Umfang um die Kinder kümmern. Bei verkauftem Haus, 2 Wohnungen in der Nähe und guten Betreuungsmöglichkeiten kein Problem.
Was sonst gibt es noch zu beachten?? :yltype:
Moin Dill,
Unterhalt 2013
[...]
Stimmt das soweit?
Bei 3 Unterhaltsberechtigten könntest du noch eine Zeile in der DDT Tabelle runtergehen, da diese von 2 Berechtigten ausgeht.
Was sonst gibt es noch zu beachten?? :yltype:
Warum willst du in der jetzigen Situation Kindesunterhalt zahlen? Ihr wohnt doch noch zusammen. Wer kommt denn für den Bedarf der Kinder zur Zeit auf?
Gruß
Brainstormer
eine Trennung ist finanziell nur in dem gemeinsam bewohnten haus möglich.
Selbstverständlich muss und werde ich mein gesamtes netto weiterhin einsetzen um meine familie zu ernähren.
ich habe aber bereits ein neues gehaltskonto angelegt und möchte auf das gemeinsame konto den "unterhalt" einzeln überweisen.
daher meine frage zur korrekten berechnung
warum müsste ich für die kinder eine stufe runter? dann nur 317,-?
wie ist das mit dem selbstbehalt ggü DEF, wenn wir noch zusammen im haus leben? wie berechnet sich ihr unterhalt? einfach restliches bereinigtes netto minus selbstbehalt?
[...] und möchte auf das gemeinsame konto den "unterhalt" einzeln überweisen. [...]
Nix gemeinsam!! Ganz wichtig!!
Es gibt dann nur noch DEIN und MEIN, "UNSER" kommt künftig in Deinem Wortschatz nicht mehr vor, es sei denn in Bezug auf die Kinder.
WENN Du Unterhalt zahlst, was ich persönlich erstmal nicht tun würde in Deiner Situation, dann auf IHR Konto. Das gemeinsame Konto direkt löschen oder auf einen überschreiben lassen.
Ihr müßt absolut getrennt voneinander wirtschaften.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin Dill,
eine Trennung ist finanziell nur in dem gemeinsam bewohnten haus möglich.
Aber sicher nur, bis das Thema "Haus" geklärt ist.
Selbstverständlich muss und werde ich mein gesamtes netto weiterhin einsetzen um meine familie zu ernähren.
Dein gesamtes Netto musst du überhaupt nicht einsetzen. Du hast einen Selbstbehalt.
ich habe aber bereits ein neues gehaltskonto angelegt und möchte auf das gemeinsame konto den "unterhalt" einzeln überweisen.
Hier hat @jensB schon richtigerweise angemerkt, dass ihr ab jetzt eure Finanzen trennen müsst, sonst seid ihr rein rechtlich nicht getrennt. Wenn du einen Teil deines Geldes weiterhin auf ein Gemeinschaftskonto überweist und deine DEF bezahlt damit die Einkäufe, dann liegt keine wirtschaftliche Trennung vor.
warum müsste ich für die kinder eine stufe runter? dann nur 317,-?
Weil die Düsseldorfer Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht. Bei euch wären es aber drei, somit geht's eine Zeile runter.
Und nochmal die Frage, warum du überhaupt Kindesunterhalt bezahlen willst? Wurdest du dazu bereits aufgefordert? Wer kommt für den Bedarf der Kinder zur Zeit auf?
wie ist das mit dem selbstbehalt ggü DEF, wenn wir noch zusammen im haus leben? wie berechnet sich ihr unterhalt? einfach restliches bereinigtes netto minus selbstbehalt?
Grundsätzlich musst du erstmal gar nix zahlen (und erst recht keinen TU), solange sie dich nicht dazu auffordert.
Eine mögliche Berechnung des TU's hast du in deinem Eingangbeitrag bereits durchgeführt, wobei sie dann aber auch die Hälfte der Darlehenskosten zu übernehmen hat. Du hast einen Selbstbehalt von 1100 € gegenüber deiner DEF. Ihr könnt euch darüber auch selbst einigen.
Gruß
Brainstormer
Kindesunterhalt: ich bin zur Zeit Alleinverdiener, meine Frau erhält noch bis Mai 500 AL1 + 80-150,- aus einem nebenjob.
Selbstverständlich komme ich für die Kinder weiter auf, wer sonst? Das rechtliche getrennt wirtschaften ist mir jetzt klar, aber ich gehe nicht davon aus, dass einer von uns der scheidung widerspricht. Rein Formell werden wir das aber dann am besten so regeln und das gemeinschaftskonto auflösen.
Sehe gherade, dass sie der familienkasse eine bankdatenänderung durchgegeben hat und das KiGe jetzt auf IHR Konto soll - soll ich erzwingen , das das halb bei ihr und halb bei mir ankommt? Ich will auf keinen Fall, dass die Kinder irgendwann bei ihr alleine sind. . .
Servus Dill,
meines Wissens wird Kindergeld nicht hälftig ausbezahlt, es wird in der Regel vollstandig dorthin überwiesen, wo das Kind gemeldet ist.
KM ist gerade dabei, Fakten zu schaffen: Du sollst wohl aus der Wohnung raus, natürlich ohne Kinder. Sei wachsam und lass Dich nicht provozieren!
Grüssung
MArco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
wir sind nicht wirklich weiter gekommen, aber jetzt geht ihr das Geld aus... damit niemand hungern muss, möchte ich ihr ihren Unterhalt auszahlen und auch dafür sorgen, dass die Kinder genug zum Essen haben.
Kann ich später Nachteile in Bezug auf das Sorgerecht bekommen, wenn ich jetzt Kindesunterhalt an sie auszahle und das Kindergeld auf ihr Konto umleite ? Geht man dann davon aus, das ich von vornherein bereit war, die Kinder ihr zu überlassen??
Welche Alternative ist ggf. besser um den getrennten Zustand aufrecht zu erhalten und keine Nachteile wegen dem SR zu bekommen?
Mein Ziel wäre nach der Scheidung ein Wechselmodell....
Moin Dill,
ich würde es lassen. Zum einen könnte es als Indiz dafür gewertet werden, dass du die Rolle des Umgangselternteils akzeptierst und zum anderen machst du dich damit erpressbar, wenn später die Frage nach dem Wechselmodell geklärt werden muss.
Wenn überhaupt, würde ich es als Trennungsunterhalt überweisen.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
ich überweise nun den von meiner RA errechneten Unterhalt für Kinder und Frau als "Trennungs- und anteiliger Kindesunterhalt"- Für Mai nach Gehaltseingang, ab Juni jeweils zum 1. per Dauerauftrag
Zusätzlich hälftige KiGa Gebühren, hälftige Hauskreditkosten, hälftige Hausnebenkosten.
Nun stolpere ich noch über die Frage des Wohnvorteils - Wir wohnen beide noch im Einfamilienhaus - hebt sich der dann auf?
DEF war heute bei ihrer RA - und meine Hoffnungen nach Faktenlage nun wie vorgeschlagen zu einem Mediator gehen zu können haben sich jäh zerschlagen.
Sie wirkt kampfeslustig agggressiv, hat bereits mit Polizei gedroht, wenn ich über das Wochenende mit den Kindern wegfahren würde ... stelle mich nun auf das Schlimmste ein.
Sie hat angekündigt erst einmal gar nichts zu den Hausunterhaltskosten beizutragen und mich auf die Korrespondenz mit ihrer RA verwiesen - bin mal gespannt was für ein Brief da ins Haus flattert. Sichere jetzt erst mal Unterlagen, gehe morgen erneut zum Jugendamt, schildere die aktuelle Situation und Frage nach der Möglichkeit meine Kinder mal übers Wochenende mitzunehmen ohne Gefahr zu laufen wegen Kindesentführung angeklagt zu werden.
Bin noch relativ entspannt, spüre aber, dass ich insbesondere beim Thema Kinder verwundbar bin.
Hoffe ich mach alles richtig... :question:
wenn sie angekündigt hat nichts für die hausunterhaltskosten zu zahlen, warum willst du dann deinen anteil zahlen? ich würde das gegenrechnen....noch lebt ihr zusammen...
warum machst du nicht einfach den einkauf usw? dann kriegt sie kein geld in die hand, muss aber auch nicht "hungern"
weil ich nachweislich Unterhaltsleistungen zahlen will.
Sonst verklagt sie mich und ich zahl doppelt.
erst den Einkuf, dann den Unterhalt.
aber ihr lebt doch noch zusammen! sie hat dir angekündigt nix zum haus beizutragen. dh du zahlst ihre hälfte der hütte, deine hälfte der hütte und dann nochmal ihren teil der hütte, weil sie zwar das geld von dir nimmt, aber nicht weiterleitet. kindesunterhalt okay, aber alles andere würde ICH nicht zahlen, zumal kein Titel besteht. soll sie doch klagen! du zahlst doch den lebensunterhalt weil sie im moment quasi kostenlos wohnt!!!
wem gehört denn das haus auf dem papier?
Hallo Romy,
das Haus gehört uns beiden.
Ich zahle ihr Trennungsunterhalt und den Kindern anteiligen KU.
Zu den Hauskosten möchte ich nur noch meine Hälfte der entstehenden Kosten zahlen.
meine Frage ging zum Wohnvorteil, kennst Du dich da aus?
weil ich nachweislich Unterhaltsleistungen zahlen will.
Sonst verklagt sie mich und ich zahl doppelt.
erst den Einkuf, dann den Unterhalt.
Großer Fehler.
Wenn du freiwillig zahlst wird sie immer annehmen, dass du noch mehr zahlen könntest und dich trotzdem verklagen.
Und der Richter wird genauso denken.
Du kannst das Feuer der Habgier nicht mit Öl löschen.
Solange ihr im selben Haus wohnt würde ich gar nichts zahlen.
Und wenn ihr verheiratet seid, hast du auch das GSR und kannst mit den Kindern hin fahren wo du möchtest.
Bei euren Einkommensverhältnissen ist das Haus nicht zu halten.
Wovon willst du denn, nach Zahlung der Hausraten TU bezahlen?
Wenn deine Ex Geld braucht, soll sie sich einen Job suchen.
Und wenn sie jetzt ALG1 bezieht, muss sie ja bis vor Kurzem auch gearbeitet haben.
Ein Umstand der bei der Vermeidung von EU immens wichtig ist.
Wenn du ihr aber vorschnell TU bezahlst, suggerierst du ihr (und dem Richter) dass sie nicht arbeiten kann und braucht.
Sie kann ja auch von deinem Geld leben.
Die wichtigste Botschaft ist nun, dass sie genau das nicht kann.
Und wenn sie dein Gesicht nicht sehen mag, soll sie ausziehen.
Wenn du ausziehst kann sie einen Verkauf des Hauses wirksam verhindern und du verblutest an den Hausraten den Umgangskosten und dem Unterhalt.
Sie kann sich dann bequem zurück lehnen.
In eurer Situation gibt es keine friedliche Lösung.
Die Bestünde darin, dass ihr beide auszieht, das Haus verkauft und sie sich einen Job sucht, von dem sie leben kann.
Hältst du das für realistisch?
Und einen Anwalt der nichts eiligeres zu tun hat als dir zur Zahlung von Unterhalt zu raten kannst du nicht gebrauchen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Dill,
ich kann das von @Beppo Geschriebene nur dick unterstreichen: Mit Unterhaltszahlungen machst Du unter den gegebenen Umständen einen Kardinalfehler, der Dir - und nur Dir! - auf die Füsse fällt.
Unterhalt wird frühestens dann fällig, wenn Ihr nicht mehr gemeinsam wirtschaftet. Ich an Deiner Stelle würde rundweg bestreiten, dass das derzeit so ist. Und mich darauf versteifen, dass es frühestens so sein wird, wenn Ihr räumlich getrennt seid und der Lebensmittelpunkt der Kinder feststeht.
Ansonsten bezahlst Du ggf. - mit oder ohne anwaltliche und gerichtliche Hilfe - doppelt. Das schon jetzt freiwillig zu tun ist dasselbe wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Dill,
ich verstehe immer noch nicht ganz, warum du nachweislich Unterhalt zahlen möchtest. Die finanziellen Verhältnisse haben sich bis jetzt doch nicht geändert; also warum geht deiner DEF das Geld aus?
Meiner Meinung nach setzt du die falschen Prioritäten. Euer (bzw. dein) Hauptproblem zur Zeit ist nicht der Unterhalt, sondern insbesondere das gemeinsame Haus (gemeinsamer Grundbucheintrag und Kreditvertrag). Hier würde ich ansetzen und nach einer Lösung suchen.
Ich war damals in der gleichen Situation und habe mir genau durchgerechnet, welche finanziellen Folgen ein Hausverkauf hatte. Da glücklicherweise ein Gewinn abzusehen war, konnte ich meine Ex überzeugen, dass Haus über einen Makler anzubieten und anschließend den Gewinn und sonstiges Vermögen zu teilen mit gleichzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Anwälte haben daran nicht einen Cent verdient.
und Frage nach der Möglichkeit meine Kinder mal übers Wochenende mitzunehmen ohne Gefahr zu laufen wegen Kindesentführung angeklagt zu werden.
Mit GSR und halbem ABR hast du die gleichen Rechte wie sie, also mach es einfach. Wenn du ihr jetzt zeigst, dass du dich durch irgendwelche leeren Drohungen beeindrucken lässt, wird sie dies zukünftig immer wieder ausnutzen.
Gruß
Brainstormer