Trennung- nicht ver...
 
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Trennung- nicht verheiratet- Vaterrechte?

 
(@uwe300)
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Hallo erstmal,

ich bin neu hier und schreibe eigentlich nicht über mich, sondern über meinen Bruder!

Mein Bruder ist mit seiner Freundin nicht verheiratet, haben eine 4-jährige Tochter und jetzt kommt die Trennung, ausgehend von Ihr. Mein Bruder lebt seit Jahren in Ihrem Haus und soll jetzt so schnell wie möglich das Haus verlassen.
Das wird mein Bruder auch tun, allerdings konnte er mit Ihr keine Lösung für´s Kind finden.
Verbohrt versucht Sie alles zu tun, um meinem Bruder das Kind zu entziehen.
Die Trennung erfolgte aus einem kleinem Streit, die beiden haben sich allerding in den letzten 2 Jahren nicht toll verstanden.
Nach der geburt hat mein Bruder die Vaterschaft schriftlich anerkannt.
Da er natürlich jetzt mit den nerven am Boden ist, und eigentlich versucht eine vernünftige Lösung für alle Drei zu finden (die aber von Ihr komplett abgeblockt wird, da Sie weiß dass mein Bruder keine Chance hat, und Sie ihm natürlich mit dem Kindesentzug am stärksten trifft)
versuche ich einfach mal hier ein paar Antworten zu finden.

Noch zu erwähnen ist, dass mein Bruder mit seiner Tochter ein TOP-vaterschaftsbeziehung hat, in der dass Kind auch schon gern beim Vater bleiben möchte. (was wahrscheinlich jeder hier sagen würde, aber das stimmt!)

Nun meine Fragen:
Hat er ne Chance auf gemeinsamens Sorgerecht?
Wie oft darf er die Kleine überhaupt sehen?
Darf er er sich im gleichem Ort (evtl. straße) eine Wohnung nehmen, dass Sie verbieten will?

Wenn Ihr mir ne kurze Antwort darauf geben könntet, wäre das echt super!

Ok, genug geschrieben, vieln dank schon mal.

Gruß
Uwe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2006 12:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Darf er er sich im gleichem Ort (evtl. straße) eine Wohnung nehmen, dass Sie verbieten will?

Klar darf er. Sie kann ihm nicht verbieten wo er in Zukunft wohnen wird, ausser natürlich in ihrem eigenen Haus ;). Allerdings könnte sie, wenn sie bösartig ist eine EV Verfügung erwirken das er sich ihr auf soundsoviel MEter nicht nähern darf. Dazu müßte sie aber nachweisen ,das er sie massiv bedroht oder nötigt.

Wie oft darf er die Kleine überhaupt sehen?

Gute Frage. Ist immer eine Frage des Alters. Bei Kleinen Kidnern eher stundenweise, aber dafür 2-3 mal die Woche. Bei ältern Kindern ist ne Richtsshnur der Gerichte jedes 2. WE, die Hälfte der Ferien und abwechselnd an den hohen christlichen Feiertagen (also Weihnachten und Ostern abwechselnd). Am besten über JA oder notfalls Gericht soviel erreichen wie irgendmöglich. Also mehr beantragen und darauf hoffen das wenigstens die "normale" Regelung rauskommt.

Hat er ne Chance auf gemeinsamens Sorgerecht?

Im Grund genommen keine Chance. Bei nichtehelichen Kindern bedarf es der Zustimmung der Mutter um das GSR auszuüben. Gibt sie dich nicht kann er das GSR nichtmal einklagen ,da es dazu noch immer keine rechtliche Grundlage gibt. Deep weiß da sicher mehr, ob es nen Weg gibt, wenn die Eltern über Jahre zusammengelebt haben.

Noch zu erwähnen ist, dass mein Bruder mit seiner Tochter ein TOP-vaterschaftsbeziehung hat, in der dass Kind auch schon gern beim Vater bleiben möchte./quote]

Leider zählt das vor deutshen Gerichten recht wenig. Der Wille des Kindes bleibt bis ins Teenageralter eigentlich völlig unberücksichtigt.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2006 12:52
(@uwe300)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

danke für Deine schnelle Antwort auf meine Fragen.

hatte ich fast schon befürchtet. Naja, vielleicht erstmal ausziehen und dann hoffen, dass sich die lage beruhigt. Ist natürlich nicht ganz leicht von heut auf morgen ein Kind "abgeben" zu müssen. Leider hat der Gesetzgeber hier noch keine saubere Lösung gefunden.

Aber mit Deiner ausführlichen Antwort hat man jetzt schon mal einen Überblick und kann sich wenigstens darauf einestellen und evtl. akzeptieren.

Also, nochmals schönen Dank, echt super.

Mal sehen was jetzt weiter passiert, meine Bruder ist ja noch in der ersten Phase.

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2006 20:57
 kuwe
(@kuwe)

Hallo, Fast-Namensvetter,

wie @midnightwish schon richtig geschrieben hat, sind die Aussichten auf das gemeinsame Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter gleich null.
Auch was den Kindswillen angeht, wird da recht wenig Rücksicht genommen. Meine Tochter wurde zwar mehrfach gehört, aber nur zu der Frage, ob von MIR Kindswohlgefährdung ausgeht.
Da dein Bruder noch am Anfang der Auseinandersetzung steht, sollte er sich auf das dicke Ende, was den Rosenkrieg angeht, noch gefaßt machen.
Muß aber nicht zwangsläufig so sein.
Wenn die Parteien nicht stur auf Krieg aus sind, hilft am Anfang vielleicht auch noch eine Mediation z.B. durch das Jugendamt. Dazu müssen natürlich auch beide Seiten bereit sein.
Zwingen kann man da niemanden zu.
Was das sehen des Kindes, im Amtsdeutsch "Umgangsregelung" angeht, neigen die Gerichte zu der Standardregelung zweimal im Monat an den Wochenenden und anteilig die Ferien. Aber leider ist auch da in jeder Hinsicht alles möglich.
Auf jedem Fall kann man deinem Bruder schonmal viel Geduld und Durchhaltevermögen wünschen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2006 22:32