Trennung mit Kinder...
 
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Trennung mit Kindern

 
(@nolimit)
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Hallo Zusammen,

die Vorgeschichte des ganzen lasse ich hier jetzt mal weg. Bin noch nicht ganz bereit das was wohl kommen wird als real zu sehen.
Aber ich fürchte das es letztlich so kommen wird das meine Freundin mich verlassen wird.

Meine Gedanken kreisen seit dem großen Streit um die Kinder.

Wir sind nicht verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre) und ihre/unsere Tochter (11 Jahre) die sie aus einer vorangegangenen Beziehung mitgebracht hat.

Unsere Beziehung begann 2004. An heiraten haben wir nicht gedacht und da liegt auch schon das erste Problem.
Ich habe kein Sorgerecht an unserem Sohn. Ich habe mich von ihr überreden lassen das Sorgerecht komplett an sie zu geben. "Wenn wir heiraten hast du es automatisch!" hieß es damals noch von ihr.

Jetzt wird es schon im Streit zur Erpressung verwendet. "Wenn du dieses oder jenes...haue ich einfach ab und du siehst keines der Kinder."

Ich bin noch immer nicht bereit für eine Trennung da unsere Große das schon mit Ihrem ursprünglichen Vater erleben mußte und ich die Kinder einfach liebe wie nichts anderes.
Habe richtige Schmerzen beim Gedanke die beiden nicht weiter aufwachsen sehen zu können, sondern nur wenn Mama es zuläßt...

Was für Rechte habe ich überhaupt?
Kann man mir verbieten eines der Kinder zu sehen/treffen/mich zu kümmern?
Was ist eigentlich wenn ihr etwas zustößt (sie war im letzten Jahr einmal derart angeschlagen das man um ihr Leben bangen mußte).

Mehr Fragen bekomme ich auch gerade nicht zusammen. Und sicher habe ich auch entscheidendes vergessen. Aber seht mir das für den Moment einfach nach.

Schon mal Danke für alles was ihr mir an Informationen geben könnt!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 16:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus NoLimit!
Zunächst mal willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen!

Was für Rechte habe ich überhaupt?

Du und Euer gemeinsamer Sohn habt das Recht auf regelmäßigen Umgang nach §1984 BGB. Du und die KM habt die Pflicht, diesen zu ermöglichen. Idealerweise wäre das Wechselmodel das beste für Euch allen, dies ist aber in D nicht gestzlich verankert.
Bei der Tochter hast Du als sozialer Vater keinerlei Rechte, Du könntest aber trotzdem versuchen, eine Umgangsregelung mit auf den Weg zu bringen, wenn die Tochter dies ebenfalls wünscht.

Kann man mir verbieten eines der Kinder zu sehen/treffen/mich zu kümmern?

Wenn dies nicht im Rahmen einer Umgangsbvereinbarung geschieht: leider ja!

Was ist eigentlich wenn ihr etwas zustößt (sie war im letzten Jahr einmal derart angeschlagen das man um ihr Leben bangen mußte).

Mit diesem Argument würde ich mit KM reden, das geteilte SR für Sohni eintragen zu lassen. Sollte ihr was passieren, könnte Euer Juge in eine Pflegefamilie gegeben werden, anstatt zur leiblichen...
Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung kriegst Du das GSR nicht, wenn KM nicht bereit ist, dieses "abzutreten".

Ich weiß, das sind keine positive Nachrichten.
Daher wäre es zielführend und vor allm im Sinne der Kinder, möglichst fair eine Lösung zu suchen und zu finden, wenn schon feststeht, dass Ihr Euch trennt.
Hier gilt: Trennung der Elterebene von der Paarebene.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 16:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NoLimit,

Bei der Tochter hast Du als sozialer Vater keinerlei Rechte.

Ganz so trostlos sieht es nicht aus, wenn man dem Familienministerium glauben darf: http://www.bmfsfj.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38346.html; hier steht ausdrücklich was zum Umgangsrecht für "enge Bezugspersonen des Kindes, die für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben". Wie viel das in der Praxis wert ist, ist natürlich eine andere Frage ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NoLimit,

Ich habe kein Sorgerecht an unserem Sohn. Ich habe mich von ihr überreden lassen das Sorgerecht komplett an sie zu geben.

Auf die Gefahr hin, Haarspalterei zu betreiben: Du hast dich nicht überreden lassen. Das Sorgerecht hatte sie nämlich von Anfang an alleine, und es gab und gibt keine Möglichkeit, wie du es gegen ihren Willen hättest bekommen können. Ich will damit sagen: Es ist keineswegs so, dass sich jetzt ein Fehler rächen würde, den du damals gemacht hättest - dein einziger "Fehler" im Kontext des deutschen Familienunrechts ist die Tatsache, dass du ein Mann bist ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NoLimit,

was ist denn mit dem leiblichen Vater der Älteren?
Besteht Kontakt?
Wenn nein, warum nicht?
Kennst du ihn?
Wie redet sie über ihn?

Aus der Antwort auf diese Fragen kannst du wertvolle Hinweise darauf ableiten, was sie mit dir vor hat.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:19
(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für diese ersten schnellen und erüchternden Antworten.

Ich bin mir noch nicht ganz sicher wie sie sich in dem ganzen Umgangsrechtgewirr mir gegenüber verhalten wird aber ich bin so ein elendiger "die Welt ist gut"-Denker und hoffe erstmal auf das beste.

Ich kann mich aber noch genau daran erinnern vor der Geburt unseres Sohnes ein Papier unterschrieben zu haben auf dem ich dem sorgerecht zugestimmt habe. Oder hab ich da schlimmeres unterschrieben und weiß es nicht einmal mehr?!

Werde nun doch erstmal alles an Papieren zusammensuchen was ich finden kann.

Ohne die Kinder kann ich mich gleich einliefern lassen.....ich hoffe sie wird das nicht mir gegenüber mißbrauchen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 17:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@kigou:

Ich kann mich aber noch genau daran erinnern vor der Geburt unseres Sohnes ein Papier unterschrieben zu haben auf dem ich dem sorgerecht zugestimmt habe. Oder hab ich da schlimmeres unterschrieben und weiß es nicht einmal mehr?!

Vermutlich war es die Anerkennung der Vaterschaft, damit verbunden Deine Verpflichtung, Kindeunterhalt zu leisten...befürchte ich.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:22
(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo NoLimit,

was ist denn mit dem leiblichen Vater der Älteren?
Besteht Kontakt?
Wenn nein, warum nicht?
Kennst du ihn?
Wie redet sie über ihn?

Aus der Antwort auf diese Fragen kannst du wertvolle Hinweise darauf ableiten, was sie mit dir vor hat.

Gruss Beppo

Hallo Beppo,

ihr Vater ist ein gefühlsmäßiges Arschloch.
Er kümmert sich so gut wie gar nicht um sie.
Wohnt knapp vier Stunden entfernt.
Zahlt kaum Unterhalt.
Wenn sie in den Ferien zu Besuch ist wird sie hauptsächlich bei der Oma oder der anderen Tochter abgeladen.
Hat sie dann mehr oder weniger bei sich weil sie sich mit ihrer Halbschwester sehr gut versteht und somit sich selber kümmern.....
Wie Sie über ihn redet....eigentlich gar nicht.....Aber auch nicht schlecht. Sie weiß inzwischen mit ihren 11 Jahren wer sich die letzten fünf Jahre wirklich um sie gekümmert hat und wer für sie der Vater war/ist....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 17:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NoLimit,

ihr Vater ist ein gefühlsmäßiges **tsts - ID 7**.

Sicherheitshalber nachgefragt: Inwieweit kennst du die Vorgeschichte, inwieweit kennst du seine Variante dieser Geschichte? Allein auf die Aussagen deiner Ex würde ich mich jedenfalls nicht verlassen; vielleicht durfte er sich ja in der Vergangenheit auch mal einige Zeit lang mit diesem Problemlösungsverfahren deiner Ex herumschlagen:

"Wenn du dieses oder jenes...haue ich einfach ab und du siehst keines der Kinder."

Nur mal so als Gedanke ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:42
(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo NoLimit,

Sicherheitshalber nachgefragt: Inwieweit kennst du die Vorgeschichte, inwieweit kennst du seine Variante dieser Geschichte? Allein auf die Aussagen deiner Ex würde ich mich jedenfalls nicht verlassen; vielleicht durfte er sich ja in der Vergangenheit auch mal einige Zeit lang mit diesem Problemlösungsverfahren deiner Ex herumschlagen:

Nur mal so als Gedanke ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Hallo Malachit,

also zu ihm kann ich nichts positives berichten. weder von mir selbst noch von dem was dritte (auch welche die nicht mit ihr befreundet sind) berichten/berichtet haben.
Als kleines Beispiel: akutes Nierenversagen bei unserer kleinen. Drei Wochen Krankenhaus. Lebensgefahr. Benachrichtigt per telefon. Reaktion: " Oh...und was machen die jetzt....Gebt mir bescheid wenn es etwas neues gibt."

Man mußte ihm verbal in den H..... treten damit er sich im KH blicken lies.....
Und Zeit hat er zur genüge....derzeit mal wieder ohne Arbeit....

Ich spreche vor meiner Tochter nicht schlecht über ihn und meine (noch?) Freundin auch nicht, aber unsere Tochter weiß inzwischen auch was sie von ihm zu halten hat....

Um wieder zum eigentlichen zurük zu finden. Ich komme mit dem Gedanken nicht klar das ich nicht das gleiche Umgangsrecht bekomme wie hoffentlich bei meinem Sohn....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 17:52




(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

@kigou:Vermutlich war es die Anerkennung der Vaterschaft, damit verbunden Deine Verpflichtung, Kindeunterhalt zu leisten...befürchte ich.

Grüßung
Marco

Ja, stimmt! Anerkennung der Vaterschaft....woher soll ich wissen das es falsch ist dies anzuerkennen? War es falsch? Warum?

Und warum bekomme ich immer mehr den Eindruck das man als Vater in Deutschland nicht wirklich gut dran ist?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 17:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich komme mit dem Gedanken nicht klar das ich nicht das gleiche Umgangsrecht bekomme wie hoffentlich bei meinem Sohn....

De Gefahr halte ich für nicht so groß.

Wenn sie selbst das gerne will, wird sie vermutlich auch mit dürfen.
Auch ein Richter würde sie da wohl nicht anders behandeln als den Lütten, vor allem nicht, wenn der leibliche da keine Konkurrenz darstellt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, stimmt! Anerkennung der Vaterschaft....woher soll ich wissen das es falsch ist dies anzuerkennen? War es falsch? Warum?

Es war nicht falsch.
Es war nur eben nicht die Erklärung zur gemeinsamen Sorge.

Und warum bekomme ich immer mehr den Eindruck das man als Vater in Deutschland nicht wirklich gut dran ist?!

Weil es leider so ist!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 18:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und meine (noch?) Freundin

Hallo,

lese ich daraus, dass noch nicht klar ist, was Eure gemeinsame zukunft bringt?
Bevor Du Dich nur noch um den Umgang mit den Kindern sorgst, könnte es doch auch sinnvoll sein, ein Augenmerk auf die Zukunft als Paar zu legen. Geht da noch was?
Ich bin mir bei Dir ziemlich sicher, dass Du in der Beziehung ebenfalls aktiv bist. aber für alle Fälle wollte ich ma darauf hingewiesen haben.

Alles gute

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 10:06
(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

lese ich daraus, dass noch nicht klar ist, was Eure gemeinsame zukunft bringt?
Bevor Du Dich nur noch um den Umgang mit den Kindern sorgst, könnte es doch auch sinnvoll sein, ein Augenmerk auf die Zukunft als Paar zu legen. Geht da noch was?
Ich bin mir bei Dir ziemlich sicher, dass Du in der Beziehung ebenfalls aktiv bist. aber für alle Fälle wollte ich ma darauf hingewiesen haben.

Alles gute

Michael

Hallo Michael,

ich kann da leider nur für mich sprechen das ich sage das ich die gemeinsame Zukunft noch nicht aufgebe.
Es gibt aber auch nicht ein kleines Zeichen das sie noch einen Schimmer in der Richtung sieht.

Ich werde alles weiter versuchen um die Beziehung zu halten und den Kindern eine gute Familie zu bieten, aber es gehören ja doch letztlich zwei dazu...

Danke für die Unterstützung!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 17:12
(@jasager10)
Schon was gesagt Registriert

Ich kenne es aus eigener Erfahrung!

Man kann dir den Umgang nicht verbieten!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 01:42