Hallo,
ich bin auf die Webseite gestossen und hoffe dass ich einige objektive Gedanken und Meinungen zu meinem "Fall" lesen kann.
Der Fall :
- Es gibt kein gemeinsames Sorgerecht. Das Sorgerecht hat allein die KM.
- KM wird mit Kind (2 1/4 Jahre Alt) in eigene Wohnung ziehen.
- KM hat sichere Arbeitsstelle mit der die Kosten der Stadt etc. zu decken sind.
- KV ist selbstständig und wird die Unterhaltskosten aufbringen und ordentlich begleichen.
- KV sind große Aufträge weggebrochen und sieht in dieser Stadt keine berufliche Zukunft, beziehungsweise ein zu großes Risiko (aufgrund von allgemeinen lebenshaltungskosten etc.) zu scheitern.
- Der KV hat die Möglichkeit in einer weiter entfernten Stadt (gut 1 Stunde Flug, gut 3 Stunden Zug, gut 5 Stunden Auto) sich aufgrund von Beziehungen und Bekannten vor Ort eine berufliche Situation zu schaffen, die aller Voraussicht nach mehr Bestand hat und nicht so risikobehaftet ist. Im Vergleich zu der Stadt wo die KM mit dem Kind wohnt. Aller Voraussicht nach deshalb, weil es natürlich nie Garantien gibt. Dies ist dem KV durchaus klar, aber es gibt Möglichkeiten die Risiken gering(er) zu halten. Ein Umgang mit dem Kind in der entfernten Stadt würde sich dann auf Wochenenden, Ferien und sonstigen vereinbarten Zeiten beschränken.
- Allgemein verstehen sich KV und KM ganz gut, es wird aber immer deutlicher dass der KV in Sachen Kind eigentlich nichts zu melden hat.
Jetzt zu meinen Fragen hierzu:
- Ist das wegziehen des KV überhaupt eine Möglichkeit oder belastet es Kinder allgemein so stark, dass sowas nicht mal in Betracht gezogen werden sollte? Ich kann das nicht zu 100% einschätzen und war bisher immer der Ansicht, das Kind würde eine intensive und ehrliche Zeit mehr schätzen als die Quantität. Also auf gut deutsch, lieber seltener aber dafür besser. Auch in Bezug auf das Alter, lieber jetzt eine Art "Bruch" durch die Trennung und ein festlegen (hoffen, siehe drohung von km) auf regelmäßigen Umgang. Als später noch viel größerer Schmerz? Dass die KM jetzt schon mit "wenn Du wegziehst lässt Du uns beide im Stich" kommt, trägt natürlich nicht dazu bei dass ich mich mit der Überlegung wegzuziehen überhaupt wohlfühle.
- Ich fühle mich natürlich stark verletzt, verbinde mit der jetzigen Stadt nur negatives und leide wirklich stark unter der Trennung und dem damit verbundenen. Würde die neue Stadt auch als Abschluss des Negativen und Neuanfang seelisch sehen. Die KM "droht" mit aber jetzt schon damit, dass wenn Sie "feststellen würde" der Umgang mit dem Kind "würde" unter der Entfernung "leiden" (was das genau heisst, wird nicht gesagt, also willkür), würde sie den Umgang (komplett) verbieten, da ich als nicht sorgeberechtigter Vater sowieso kein Umgangsrecht hätte. Ist das wirklich so?
Ich hoffe wirklich Ihr habt hierzu auch ein paar Gedankengänge. Bin mit der Situation wirklich am Ende und komme nicht weiter. Gedankenchaos. Natürlich liebe ich mein Kind über alles und will ein Verhältnis das so positiv wie möglich ist. Nur ein unglücklicher Vater bringt dem Kind doch auch nichts. Oder ist das alles nicht wichtig, sondern nur ein KV der dem Kind so oft wie möglich zur Verfügung steht?
;(
Moin ps,
ich kann dir von einem Umzug nur dringendst abraten.
Wegen des Umgangs und wegen des Unterhalts.
Du wirst feststellen, dass der Umgang in der Praxis erheblich leiden wird.
Du hast noch weniger Anteil am Alltag deiner Tochter, auch wenn du trotz fehlendem Sorgerecht, selbstverständlich das Umgangsrecht hast. Zumindest theoretisch.
In der Praxis gibst du ihr damit die Möglichkeit, dich problemlos aus dem Leben deiner Tochter zu werfen.
Z.B. ganz einfach dadurch, dass sie dir, nach mehrstündiger Reise sagt, dass Kind sei plötzlich erkrankt und du sollst doch bitte ein anderes mal wieder kommen oder indem sie schlicht nicht öffnet.
Konsequenzen hat das keine. Nur für dich, da du daran leicht emotional und finanziell ausbluten kannst.
Finanziell ist es noch schlimmer:
Du wirst den zusätzlichen Profit vermutlich vollständig bei der KM abliefern müssen, die Risiken und vor allem die Mehrkosten, durch den Umgang bleiben dir dagegen alleine erhalten.
Es wird dir also finanziell vermutlich schlechter gehen als heute. Egal wieviel du verdienst.
Der höhere Unterhalt, der sich aus deinem evtl. Mehrgewinn ergibt, wird aber dazu beitragen, deine Ex auch weiterhin von eigener Erwerbstätigkeit abzuhalten und damit nicht nur höheren, sondern auch länger Unterhalt zu fordern.
Du hättest also auch bei höheren Einnahmen, weniger Geld zur Verfügung.
Und bei geringeren Einnahmen erst recht!
So absurd es ist, aber das Familien- und Unterhaltsrecht zielt darauf ab, Erwerbstätigkeit soweit wie möglich zu bestrafen und damit letztlich zu verhindern.
Berücksichtige das bei deinen Überlegungen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
also ich habe mir die aktuelle Düsseldorfer Tabelle nochmal angesehen. In Bezug darauf würde ich selbst bei wesentlichem höherem Verdienst nur minimal mehr bezahlen müssen (knapp 100 EUR ca.) Nicht zu vergessen ist hierbei ja auch dass das Kindergeld zu 50% angerechnet wird, da dies ja die KM komplett erhält. Oder muss ich über die Düsseldorfer Tabelle hinaus Unterhalt bezahlen (abgesehen von krankenkasse, aber das Kind ist gesetzlich mitversichert bei mutter)? Nein oder? da wir ja nicht verheiratet waren.
Also bleibt die Möglichkeit, mich einfacher aus dem Leben meines Kindes zu werfen und die Gefahr mir finanziell zu schaden, weil die Tür eben nach mehrstündiger Anfahrt eben zu ist. Das ist natürlich bitter, stimmt.
Und wenn ich "nebendran" wohnen bleibe fällt das finanzielle geringer aus, die gefahr mich aus dem leben zu werfen ist aber immer noch da.
Seufz. Das sind tolle Aussichten!
PS: Die KM arbeitet, deswegen auch die Angabe mit sicheres Gehalt und Arbeitsstelle. Unbefristeter Vertrag. Also die Aussage "auch weiterhin von eigener Erwerbstätigkeit abzuhalten" stimmt so nicht. Nur zur Klärung.
Oder muss ich über die Düsseldorfer Tabelle hinaus Unterhalt bezahlen (abgesehen von krankenkasse, aber das Kind ist gesetzlich mitversichert bei mutter)? Nein oder? da wir ja nicht verheiratet waren.
Ja!
Du bist auch der Mutter zum Unterhalt verpflichtet und zwar mindestens bis zum Lebensjahr des Kindes. In der Praxis auch gerne weit darüber hinaus.
Du hast ihr dabei ihr bisheriges Einkommen, mindestens aber 770,-€, bis zur Höhe deines halben Einkommens zu erstatten.
Sie bekommt also, von jedem € den du mehr verdienst, mehr KU und danach noch 0,50 € Betreuungsunterhalt.
Wenn du weniger als ihr bisheriges Einkommen bezahlen kannst, bekommt sie jeden € oberhalb deines Selbstbehalts von 1.000,-.
Den Umgang musst du dann von "deinen" 1.000,- finanzieren.
Dass sie (noch) arbeitet ist gut und ehrt sie.
Darauf verlassen kannst du dich nicht.
Da sie schon mit Umgangsverweigerung droht ist, eine "Bestrafung" durch Unterhalt nicht unwahrscheinlich.
Bedenke das!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tod des Vaters.
(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.
Habe hierzu noch den aktuellen Gesetzestext gefunden. Das beruhigt mich wieder um einiges.
Jetzt zitiere ich mich wieder selber "
Also bleibt die Möglichkeit, mich einfacher aus dem Leben meines Kindes zu werfen und die Gefahr mir finanziell zu schaden, weil die Tür eben nach mehrstündiger Anfahrt eben zu ist. Das ist natürlich bitter, stimmt.
Und wenn ich "nebendran" wohnen bleibe fällt das finanzielle geringer aus, die gefahr mich aus dem leben zu werfen ist aber immer noch da."
Dann wohl doch lieber umziehen und mein Leben aufbauen können mit mehr Bestand. Da das Risiko "aus dem Leben zu werfen" eh immer da ist. Und wenn das hier (in dieser stadt) passiert, weil ich nicht umgezogen bin, bin ich doppelt am ende. Beziehungstechnisch zu meinem Kind und finanziell.
Habe hierzu noch den aktuellen Gesetzestext gefunden. Das beruhigt mich wieder um einiges.
Was genau beruhigt dich daran?
Ist dir das Wort "mindestens" aufgefallen?
Jetzt zitiere ich mich wieder selber "
Also bleibt die Möglichkeit, mich einfacher aus dem Leben meines Kindes zu werfen und die Gefahr mir finanziell zu schaden, weil die Tür eben nach mehrstündiger Anfahrt eben zu ist. Das ist natürlich bitter, stimmt.
Und wenn ich "nebendran" wohnen bleibe fällt das finanzielle geringer aus, die gefahr mich aus dem leben zu werfen ist aber immer noch da."Dann wohl doch lieber umziehen und mein Leben aufbauen können mit mehr Bestand. Da das Risiko "aus dem Leben zu werfen" eh immer da ist. Und wenn das hier (in dieser stadt) passiert, weil ich nicht umgezogen bin, bin ich doppelt am ende. Beziehungstechnisch zu meinem Kind und finanziell.
Es ist natürlich deine Entscheidung und ich hoffe, dass meine Befürchtungen nicht eintreten.
Zumindest kennst du jetzt die möglichen Konsequenzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi peterchenspan
Und Dir ist auch folgendes Wort nicht aufgefallen:
Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Dieses impliziert nämlich, dass nicht nur kindbezogene Gründe entscheidend sind. Beide Worte, "mindestens" und "insbesondere" haben OLG's dazu verleitet, die 3-Jahresgrenze zu ignorieren als auch "elternbezogene Gründe" zu erfinden welche es ermöglichen, selbst bei einer 10-Stunden-Fremdbetreuung des Kindes (KiTa, Hort etc.) UH-Ansprüche für die KM auszuurteilen. Nachfragen auf Abgeordnetenwatch an die Zypresse, ob das vom Gesetzgeber trotz der vollmundigen Presseshow zur Einführung des neuen Unterhaltsrechts gewollt ist wich die Ministerin a.D. mit den Worten aus, das wären ausschliesslich OLG-Einzelurteile und darüber diskutiert sie nicht. Mittlerweile ist es ständige Rechtssprechung - aber alles natürlich Einzelurteile. Sonst wäre es ja auch Rechtsbeugung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo peterchenspan,
Habe hierzu noch den aktuellen Gesetzestext gefunden. Das beruhigt mich wieder um einiges.
Du unterliegst der naheliegenden Täuschung, Deutschland sei ein Rechtsstaat. Also lass dir z.B. das hier mal auf der Zunge zergehen:
Mittlerweile ist es ständige Rechtssprechung - aber alles natürlich Einzelurteile. Sonst wäre es ja auch Rechtsbeugung.
Zumindest im Familienrecht ist dieses Land so ziemlich das Gegenteil eines Rechtsstaates. Also denke und handle entsprechend; das ist besser für dich - und übrigens auch für dein Kind.
Nebenbei bemerkt, in einem auch nur halbwegs zivilisierten Land hättest du das Sorgerecht für dein Kind. Du hast es nicht, und obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dafür erst vor wenigen Tagen richtig fette Watschen ausgeteilt hat, interessiert das die Bonzen in dieser Republik offenbar nicht die Bohne. Und da verlässt du dich auf die Gesetze dieser Damen und Herren?!? Schau nicht auf das, was sie reden und schreiben, sondern schau auf das, was sie tun (oder eben nicht tun).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.