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Total Verzweifelt. Ehefalle was tun?

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(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter hallo an hallo,

ich bin neu hier und muss sagen dass ich dieses Forum ganz gut finde. Ich möchte gern mein Problem hier schildern und ich hoffe ihr könnt mir aus eurer Erfahrung weiterhelfen.
Ich bin 30 Jahre alt und meine noch Ehefrau 20 Jahre. Ich habe sie in Ghana kennengelernt und habe mich sehr in sie verliebt. Da war sie damals 18 und ich 28. Ich kenne Sie durch meine Familie, sie ist also mit mir verwandt. Doch die Mutter hatte immer wieder erwähnt dass eine normale Beziehung nicht möglich sei. Ihr Tochter müsste heiraten. Ich wollte eigentlich nie heiraten. Doch die gemeinsamkeit und dass sie immer für mich da war, hat mich dazu gebracht sie doch schließlich zu heiraten. Ich wollte eine Frau und Familie. Da ich so gut wie familienlos bin. Ich habe sie also letztes Jahr September hier her geholt. Seitdem habe ich nur Probleme mit meiner Frau gehabt. Ich ging damals noch arbeiten, da blieb für mich nichts anderes übrig sie in meiner wohnung alleine zu lassen. Sie wurde aggressiv und hat sich immer über das Essen beklagt. Und jetzt bin ich arbeitslos seit anfang des Jahres 2010. Das böse erwachen erlebte ich im April, als sie einfach zur Arge ging und den Lebensunterhalt auf ihr konto überweisen lies. Es ist für mich selbstverständlich dass sie auch selber geld braucht zum leben. Muss aber sagen dass dies ein Vertrauensbruch ist. Da ich ja der Antragssteler war und sie für die Gütergemeinschaft entschieden hat obwohl ich das gar nicht wollte. Jetzt sagt sie noch, alles was dir gehört gehört auch mir. Meine Vorstellung war aber, ihr im Leben zu helfen, z.b dass sie zuerst die Schule macht Ausbildung und Job. Doch anscheinend will sie sich nichts sagen lassen. Wenn das so ist dann habe ich aber ein Problem, da sie ja nicht für ihr leben und für unsere Ehe opfern möchte. Das ist für mich einfach keine Ehe mehr. Und immer diese Beschimpfungen die ich mir von ihr anhören muss.  Als wir standesamtlich geheiratet hatten, verstand ich die Sprache nicht und ich habe nicht gemerkt dass eine Gütergemeinschaft eingefügt wurde. Obwohl ich ihr immer gesagt habe dass ich die Gütertrennung möchte. Wegen Vertrauensmissbrauch und Streitigkeiten kann ich sie nicht mehr nach Ghana zurück schicken, da wir jetzt ein Kind haben. Meine Wohnung läuft über meinen Namen, habe aber gehört dass es jetzt unsere Wohnung ist, da wir verheiratet sind. Ich habe die Kaution und die Monatsmieten bezahlt. Meine Frage an euch ist. Welche Möglichkeit habe ich? Meine Frau aus der Wohnung rauszuschmeissen ist so gut wie unmöglich. Ihr eine Wohnung bieten ist genauso unmöglich, da sie immer sagt, ich bleibe hier. Kann ich die Wohnung kündigen und mein Geld von den Monatsmieten wiederhaben? Ich und meine "Frau" sind jetzt einverstanden getrennt in einem  Haushalt zu leben. Meine Anwältin riet mir ihr einen Brief zu schreiben dass ich mich ab sofort von ihr trenn. Ich finde im Internet nirgendwo ein Muster. Ich weiß nicht was genau in dem Brief alles stehen soll, da wir dann beide unterschreiben müssen. Was wäre sinnvoler? Soll ich mit meiner Frau zum Notar gehen und die Gütertrennung machen oder soll ich einen Brief schreiben dass wir getrennt leben und die Gütertrennung erfolgt automatisch? Das ist nun jetzt meine Frage an euch erfahrenen Männer :-). Hier habe ich mal einen Beispielstext geschrieben:

Sehr geehrte Frau Cissokho,

für einen Scheidungsantrag teile ich Ihnen mit, dass wir ab sofort getrennt leben und keine eheliche und häusliche Gemeinschaft mehr führen, das heißt genau genommen:

Keine gemeinsamen Unternehmungen, kein gemeinsames Schlafzimmer, kein Geschlechtsverkehr,
kein gemeinsamer Urlaub, kein gemeinsamer Haushalt (nicht füreinander Essen kochen, nicht füreinander einkaufen, nicht füreinander Wäsche waschen u.s.w.),

auch wenn wir noch zusammen leben.

Unterschrift?

Reicht das?

Meine Anwältin schrieb mir dies:

Ohne Ehescheidungsverfahren vor Gericht bekommen Sie keine Scheidungspapiere.

Sie könnten Ihrer Ehefrau einen Brief schreiben, in dem Sie ihr mitteilen, dass Sie ab sofort von ihr getrennt leben und keine eheliche und häusliche Gemeinschaft mit ihr mehr führen, auch, wenn Sie noch zusammen leben.
Sie sollten für sich eine Kopie des Briefe behalten und sich auf der Kopie von Ihrer Frau bestätigen lassen, dass sie den Originalbrief erhalten hat: Unetrschrift mit Datum.
Ihre Kopie des Briefes mit der Unetrschrift Ihrer Frau sollten Sie gut verwahren.

Ich hoffe auf eure Unterstützung. Vielen Dank im Vorraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin desperate,

erstmal ein paar Fragen:

Seid ihr beide Ghanaer? Was habt ihr für Staatsbürgerschaften?
Wann habt ihr geheiratet, wie alt ist euer Kind?
Hast du auch länger in Ghana gelebt?

Was hat sie von der ARGE bekommen? Dein ALG1 oder eigenes ALG2?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 15:21
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

meine Frau ist aus Ghana und ich bin hier in deutschland geboren und mein Vater kommt aus Ghana und Mutter ist Deutsche.
Geheiratet haben wir letztes Jahr im April. Unser Kind ist 1 Monat alt. In Ghana habe ich nur 5 Monate gelebt, wegen meiner Frau damit ich sie heiraten konnte etc. Geld von der Arge hat sie im April bekommen. Vorher war es auf meinem Konto. Ich habe ALG 2.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 16:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, danke.

Also, richtig ist, dass ihr bevor du dich scheiden lassen könnt, 1 Jahr getrennt sein müsst.

Das geschieht üblicherweise dadurch, dass einer auszieht.
Dann ist der Beginn der Trennung durch den Auszug bzw. die Ummeldung ausreichend dokumentiert.

Wenn man sich in seiner Absicht einig ist, kann man sich in einer Wohnung trennen, nur dann man muss man irgendetwas haben, was die Trennung belegt.
Entweder die übereinstimmende Aussage des Anderen, weil man sich ja einig ist, oder ein Stück Papier, welches der Andere unterschreibt.
Das wird dieser aber natürlich nur unterschreiben, wenn er das auch will. Will sie das?

Ansonsten gibt es für dieses Papier keine Formvorschrift, deswegen solltest, du sie darin auch nicht siezen oder mit "Frau xy" anreden, sondern ihr solltet gemeinsam sinngemäß schreiben:

"Hiemit erklären wir wechselseitig unsere Trennung zum xx.yy.zz."
Und ggf. noch einige weitere Dinge, auf die man sich schon geeinigt hat.

Mit der Wohnung ist es, dass sie vermutlich erfolgreich die Übertragung der Wohnung auf sich und euer Kind beantragen kann, unabhängig davon, ob du den Vertrag unterschrieben hast.
Bezahlen müsstest du sie dennoch weiterhin, deswegen solltest du sie so schnell wie möglich kündigen und ihr euch beide eine dem ALG2 angemessene neue Wohnung suchen.
Damit wäre auch die Trennungsfrage geklärt.
Ab dem Moment währt ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft mehr und währt jeder selbst ALG1 Bezieher.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 16:25
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

wow danke für die rasche positive Antwort. Aber was ist wenn sie sich weigert in eine dem ALG2 angemessene neue Wohnung einzuziehen? Was wenn Sie keine andere Wohnung sucht und nicht akzeptiert? Darf ich einfach kündigen ohne damit sie einverstanden ist? Geht das denn so einfach?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 16:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, die Kündigung ist zunächst mal ne Sache zwischen dem Vermieter und dir als alleinigem Mieter.

Wie er sie dann allerdings aus der Wohnung kriegt, mag noch ne andere Frage sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 16:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Naja, die Kündigung ist zunächst mal ne Sache zwischen dem Vermieter und dir als alleinigem Mieter.

Wie er sie dann allerdings aus der Wohnung kriegt, mag noch ne andere Frage sein.

Ich denke, der Vermieter würde versuchen, sich schadlos zu halten und sich an Idesperate wenden, falls KM nicht auszieht. Schliesslich hat er sie auch in die Wohnung eingelassen...
@Idesperate: ich habs nicht gefunden, stehst Du alleine imn Mietvertrag oder beide?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 16:51
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

Danke für die hilfsreiche Antwort. Ich stehe alleine im Mietvertrag.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 17:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Danke für die hilfsreiche Antwort. Ich stehe alleine im Mietvertrag.

dann kannst Du auch allein kündigen und ausziehen - selbstverständlich mit ALLEN Klamotten. Die kannst Du auf die Strasse stellen oder in eine zuvor gefundene, einkommensangemessene Wohnung für Deine Ex.

Es ist übrigens kein Automatismus, dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören; alles ausser Stillen können Väter auch. Allerdings wird Deine DEF genau wissen, welche Segnungen unser Sozialsystem Müttern mit Kindern beschert...

Grüssles
Martin
(der in der ganzen Vorgeschichte eine Menge Blauäugigkeit erkennt - schliesslich gilt in manchen Ländern der Welt ein Kind von einem deutschen Mann als Eintrittskarte ins Schlaraffenland)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 17:30
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

(der in der ganzen Vorgeschichte eine Menge Blauäugigkeit erkennt - schliesslich gilt in manchen Ländern der Welt ein Kind von einem deutschen Mann als Eintrittskarte ins Schlaraffenland)

Da muss ich dir vollkommen recht geben!! Ich habe das auch vorher irgendwie befürchtet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 18:09




(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Gilt die Kündigung auch dann wenn sie im bürgerbüro bzw Einwohnermeldeamt eingetragen ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 18:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welche Kündigung?

Die Wohnung musst du bei deinem Vermieter kündigen.

Und falls du die Trennung meinst, die musst du mit deiner Frau regeln.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 18:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gilt die Kündigung auch dann wenn sie im bürgerbüro bzw Einwohnermeldeamt eingetragen ist?

Gegenüber dem Vermieter auf jeden Fall; es liegt dann an ihr, eine neue Wohnung zu suchen (oder suchen lassen) und sich dann umzumelden.
Im Bürgerbüro sollte sie Bescheid geben, dass sie absehbar obdachlos sein wird! 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 18:24
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Hey Marco,

Ich bedanke mich für deine Hammer Antwort. :-). I like that. Feeling better now 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 20:09
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Beppo eine sache noch. ist zwar da aber trotzdem:

"Hiemit erklären wir wechselseitig unsere Trennung zum xx.yy.zz."
Und ggf. noch einige weitere Dinge, auf die man sich schon geeinigt hat.

welche dinge wären den noch wichtig? Gibt es da wirklich kein fertiges Muster im Internet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 20:44
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

gilt es auch dann wenn wir die trennungsvereinbarung ab jetzt unterzeichnet haben dass ich einfach kündigen kann? Oder kann es sein dass die Arge ihr die Wohnung überlässt? Da ich zuerst die Wohnung hatte und ich den Mietvertrag unterzeichnet hatte und ich auf jedenfall die Monatsmieten in höhe von 1200€ wieder haben möchte...... Also ich mache mir schon trotzdem Sorgen.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2010 01:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus ID,

gilt es auch dann wenn wir die trennungsvereinbarung ab jetzt unterzeichnet haben dass ich einfach kündigen kann?

einen Mietvertrag, den Du allein unterschrieben hast, kannst Du auch jederzeit allein wieder kündigen. Rein rechtlich ist Deine Frau Deine Untermieterin mit mündlichem Mietvertrag - aber das muss den Vermieter nicht interessieren. Und ob Du Deinen Untermietvertrag einhältst - who cares?

Oder kann es sein dass die Arge ihr die Wohnung überlässt?

nur, wenn die Wohnung der Arge gehören würde (was garantiert nicht der Fall ist). Der Vermieter ist jedenfalls nicht verpflichtet, mit Deiner DEF einen Mietvertrag abzuschliessen; nicht jeder Immobilieneigentümer ist wild auf "Sozialmieter".

ich auf jedenfall die Monatsmieten in höhe von 1200€ wieder haben möchte......

auf welcher rechtlichen Basis? Du hast Deine DEF unentgeltlich da wohnen lassen - aus die Maus; da kannst Du nicht plötzlich rückwirkend Miete verlangen wollen. Zumindest wirst Du diese Forderung nicht einklagen können. Vorhersehbar ist Deine DEF auch nicht im Besitz 4-stelliger Beträge, die sie Dir einfach auszahlen könnte oder würde. Vergiss diese Kohle am besten möglichst schnell.

Abgesehen davon sind die Spielregeln anders, wie ich Dir schon geschrieben hatte:

schliesslich gilt in manchen Ländern der Welt ein Kind von einem deutschen Mann als Eintrittskarte ins Schlaraffenland

Das Schlaraffenland hat Deine DEF durch Eure Heirat, ihren Umzug nach D und die Geburt Eures Kindes inzwischen betreten. Bedeutet: Das Geld fliesst AUS Deinem Portemonnaie HERAUS und nicht IN selbiges HINEIN.

Sieh es positiv: In Ghana freut sich seit einiger Zeit eine ganze Familie über einen solventen (wenn auch etwas dummen) Schwiegersohn/Schwager.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 04:40
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich meinte nicht die Mieten sondern Kaution. Habe mich total vertan bzw vertippt.Ja ein dummer Schwiegersohn bin ich auf jedenfall. Ich stehe dazu. 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2010 11:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ID,

Du bist nicht dumm !

Mit Deiner Anmeldung hier zu einem Zeitpunkt, an dem die Trennung gerade aktuell ist, hast Du ein hohes Maß an Klugheit bewiesen und so manchem trennungsgeschädigtem Vater einiges voraus.

Du warst vielmehr ziemlich naiv und dass Du damit kein Einzelfall bestätigen Dir hier verdammt viele Einträge ...

Eine Bezeichnung als dumm wäre nur akzeptabel, wenn Du nicht aus Deinen Fehlern lernen würdest.

Besten Gruß
United
(der mit Sicherheit immer noch einen Teil Rest-Naivität in sich trägt, aber sich niemals als dumm bezeichnen ließe)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 11:38
(@idesperate)
Schon was gesagt Registriert

Das hast du schön gesagt United. Ich habe halt nicht wirklich damit gerechnet dass meine eigene Familie (meine Frau ist meine Cousine, der grad liegt aber weit zurück) mich betrügen würde.eins ist klar ich werde nie mehr heiraten wollen, da der Prozess ziemlich belastend ist. Ehe = Falle oder Kamikaze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2010 12:39




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